Minijob oder nicht?

Begonnen von vegi2023, 08. Oktober 2023, 15:53:50

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vegi2023

Hallo
Seit kurzem bekomme ich für die Pflege eines guten Bekannten 250 euro im Monat, dass er durch das Pflegegeld an mich weiter gibt.
Muss der Mann mich bei der Minijob Zentrale hierzu anmelden?
Er bekommt wie gesagt das Geld von der Krankenkasse (Pflegegeld Grad 2)

Danke vorab

Hary

Schau doch bitte mal hier: https://magazin.minijob-zentrale.de/private-pflege-durch-angehoerige-oder-bekannte-ist-das-ein-minijob/

Das Fazit ist da also: Es kommt darauf an. Vermutlich wird es als Minijob zählen, da es kein Angehöriger von dir ist. So teuer ist die Anmeldung ja nicht und damit kommt ja auch eine sinnvolle Versicherung. Davon abgesehen auch einfach einmal mit der Minijobcentrale sprechen und die genauem Umstände schildern. Melden musst du die Einnahmen aber trotzdem, egal ob Minijob oder nicht.

Ottokar

#2
Zitat von: vegi2023 am 08. Oktober 2023, 15:53:50Muss der Mann mich bei der Minijob Zentrale hierzu anmelden?
Pflegegeld das an Verwandte oder Freunde weitergegeben wird, ist steuerfrei und kein Erwerbseinkommen. Demzufolge muss der Pflegebedürftige seine Pflegeperson auch nicht bei der Minijobzentrale anmelden, da es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit handelt.
Diese Einnahme der Pflegeperson aus Pflegegeld stellt im SGB II (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung) und SGB XII auch kein Einkommen dar, muss dort also auch nicht gemeldet werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


vegi2023


vegi2023

Ich habe dass dem Jobcenter bereits 3 fach so mitgeteilt, dass es das Pflegegeld ist und es keinen Arbeitsvertrag so mit zustande gekommen ist!
Heute kan ein Schreiben vom JC Leistungen werden ab sofort eingestellt! Wie bitte?
 :help:  was kann ich tun?

Hary

Am besten mit einem Anwalt sprechen. Der kann das ganze rechtlich einordnen und aktiv werden wie Rechtsschutz, Klage und so weiter. Alleine würde ich da nicht rangehen ohne Ahnung.

vegi2023

Muss nicht erst ein Vorab Brief mit androhung rausgehen?

Sheherazade

Zitat von: vegi2023 am 10. Oktober 2023, 17:30:25Ich habe dass dem Jobcenter bereits 3 fach so mitgeteilt, dass es das Pflegegeld ist und es keinen Arbeitsvertrag so mit zustande gekommen ist!

Du bist aber als Pflegeperson eingetragen worden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

vegi2023

ja, ist bei der Krankenkasse so hinterlegt und dokumentiert - wurde in Kopie an JC geschickt

vegi2023

Es besteht kein Arbeitsvertrag, ist der zwingend erforderlich? JC behauptet dies jedenfalls.... Sehr absonderlich, mir deswegen meine Leistungen ab sofort einstellen zu wollen  :wand:

september23

Zitat von: vegi2023 am 11. Oktober 2023, 08:38:07Es besteht kein Arbeitsvertrag, ist der zwingend erforderlich? JC behauptet dies jedenfalls....
Das ist Unfug. Für die Entlastungspflege bedarf es keines Arbeitsvertrages.

Zitat von: vegi2023 am 11. Oktober 2023, 08:38:07Sehr absonderlich, mir deswegen meine Leistungen ab sofort einstellen zu wollen  :wand:
selbst wenn das Geld als Einkommen gewertet werden dürfte, müsste es ja verrechnet werden. Mit 250 Euro kannst Du nicht leben.

Wie kommen die 250 Euro zustande? Die Entlastungspflege selbst, für welche die Pflegeperson extra Geld bekommt, ist m.W. in Höhe von 125 Euro gegeben. Vielleicht irrt sich Dein Sachbearbeiter deswegen?

vegi2023

Zitat von: september23 am 11. Oktober 2023, 09:05:03Wie kommen die 250 Euro zustande?

Da ich noch eine Mutter im Haus habe, die ich pflege habe ich für den Mann nicht so viel Zeit und kann nur 4-6 Stunden/Woche statt 10 kommen. Darauf hin haben wir statt 316 eine Summe von 250 € vereinbart.
Ich habe eine immenes Belastung durch 2 Pflegepersonen und dann fällt mir noch das JC in den Rücken, statts zu unterstützen- ARmES Schland

Ottokar

Offenbar zweifelt das JC an, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Pflege des "guten Bekannten" vorliegt. Die Forderung nach einem Arbeitsvertrag macht dabei allerdings gar keinen Sinn.
Das Finanzamt könnte dir auf Anfrage bescheinigen, dass das vom "guten Bekannten" an dich weitergegebene Pflegegeld steuerfrei ist, das muss dann auch das JC anerkennen.
Unabhängig davon darf das JC hier die Leistung nich vollständig einstellen, das ist ganz klar rechtswidrig.
Das JC darf lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II die Zahlung nur dann vorläufig einstellen, wenn es Kenntnis von Tatsachen hat, die zu einem Wegfall des Leistungsanspruch führen.
Außerdem darf es danach die Zahlung teilweise einstellen, wenn es Kenntnis von Tatsachen hat, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen. Das wären hier weniger als 150€, da das JC ja 250€ Einkommen aus Erwerbstätigkeit unterstellt.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Rotti

#13
Wenn mehr als das Pflegegeld bezahlt wird, muss es an die Minijobzentrale gemeldet werden.

Zitat von: vegi2023 am 11. Oktober 2023, 17:38:34Ich habe eine immenes Belastung durch 2 Pflegepersonen
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

september23

Zitat von: vegi2023 am 11. Oktober 2023, 17:38:34Ich habe eine immenes Belastung durch 2 Pflegepersonen und dann fällt mir noch das JC in den Rücken, statts zu unterstützen- ARmES Schland
Nach dem, was Du im anderen Thread schreibst, liegt die enorme Belastung eher daran, dass Du gesamt 3,5 Stunden Fahrzeit zu dem Mann hast und er nur mürrisch, unkooperativ ist und die Wohnung vermüllt. Da wäre es besser, wie Du schreibst, das abzugeben und nur noch für die Mutter da zu sein.

Wenn Du in dieser Zeit, die Du sonst beim Bekannten bist, irgendwo in der Nähe einen Minijob finden würdest, hättest Du das gleiche bzw. viel mehr Geld für deutlich weniger Arbeit und Belastung.