Jobcenter verlangt Vermieterbescheinigung

Begonnen von Map, 18. Oktober 2023, 13:42:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Map

Hallo Leute,

Ich habe im August Online ein Bürgergeld Antrag ausgefüllt und alles was dort gefordert wurde als pdf Datei angehängt auch den Mietvertrag meiner Wohnung mit geschwärzten Name meines Vermieters, nach 3 Wochen hab ich dann mal angerufen wie es aussieht ob der Antrag eingegangen ist. Aussage des Kundenservice Mitarbeiter "Auch wir haben zu wenige Mitarbeiter oder es gibt viele Krankenstände bitte warten Sie noch".

So nun habe ich dann letzte Woche nochmals angerufen und die Dame am Telefon meinte der Antrag wäre immer noch nicht bearbeitet und es würde auch noch eine Vermieterbescheinigung fehlen als ich fragte für was Sie diese bräuchte wurde Sie lauter und meinte "Weil wir die Brauchen um zu sehen wie die Nebenkosten usw. sind" Ich habe dann nur gesagt dies sehen Sie doch alles ganz genau aufgelistet im Mietvertrag und bei der Antragstellung Online stand dort ja auch wenn aus Mietvertrag alles ersichtlich ist muss man nichts nachreichen. Antwort: Sie müssen es fertig Tschüss

Nun meine Frage: Ist es überhaupt erlaubt dass das Jobcenter eine Vermieterbescheinigung fordert? (Mündlich am Telefon), obwohl noch nichts bearbeitet ist? Alle wichtige Infos sind ja aus dem Mietvertrag ersichtlich.

Wenn ich Google danach befrage finde ich viele Aussagen: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig oder

Darf das Jobcenter eine Mietbescheinigung fordern?
Nein. Nach § 60 SGB I muss, wer Sozialleistungen beantragt, zwar alle erheblichen Tatsachen wie Höhe der Miete, der Heizkosten und der Vorauszahlung der Betriebskosten angeben. Man spricht hier von der "Mitwirkungspflicht" der Leistungsberechtigten.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist aber nicht vorgesehen. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber müssen Sie Ihrem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten. Quelle openright


Also vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen und Infos dazu geben denn ich habe eigentlich keine Lust meinem Vermieter zu erklären dass ich jetzt erstmal Bürgergeld beantragen musste und wieso er nochmal extra was ausfüllen soll.

Danke euch jetzt schon mal

Sheherazade

Liegt vielleicht daran, dass du in der Mietvertragskopie den Namen des Vermieters geschwärzt hast. Diese Angabe unterliegt tatsächlich nicht dem Datenschutz.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oder es liegt am Alter des Vertrages.
Wenn dieser seit mehreren Jahren existiert, können sich die Kosten durchaus verändert haben.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Map

Zitat von: Sheherazade am 18. Oktober 2023, 13:48:29Liegt vielleicht daran, dass du in der Mietvertragskopie den Namen des Vermieters geschwärzt hast. Diese Angabe unterliegt tatsächlich nicht dem Datenschutz.

Es steht doch extra da dass man die Vermieterdaten Schwärzten darf


Zitat von: Nö am 18. Oktober 2023, 13:57:35Oder es liegt am Alter des Vertrages.
Wenn dieser seit mehreren Jahren existiert, können sich die Kosten durchaus verändert haben.

Mietvertrag ist aus 2020 eventuell könnte es daran liegen was aber die Fragen ja nicht beantwortet ob das JC sowas Fordern darf.

Sheherazade

Zitat von: Map am 18. Oktober 2023, 14:36:31Es steht doch extra da dass man die Vermieterdaten Schwärzten darf

Wo ist "da"?

Wenn du einen Mietvertrag von 2020 mitgeschickt hast, dann bestimmt auch die letzte Nebenkostenabrechnung, normalerweise wird danach gefragt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zitat von: Map am 18. Oktober 2023, 14:36:31Mietvertrag ist aus 2020 eventuell könnte es daran liegen was aber die Fragen ja nicht beantwortet ob das JC sowas Fordern darf.

Wenn die Nebenkosten sich geändert haben sollten, und keine BK-Abrechnung angefordert, bzw. mit eingereicht wurde, wäre die Mietbescheinigung schon zur Ermittlung der aktuellen Unterkunftskosten wichtig.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

Map

Zitat von: Map am 18. Oktober 2023, 13:42:31Ich habe im August Online ein Bürgergeld Antrag ausgefüllt
und dass
Zitat von: Map am 18. Oktober 2023, 13:42:31So nun habe ich dann letzte Woche nochmals angerufen
also nur telefonisch und kein Bescheid mit Mitwirkungsaufforderung?

Wenn ja dann dauert das viel zu lange und deswegen würde ich das JC auffordern umgehend zu bearbeiten ansonsten ergeht eine Klage zur Zahlung an das SG.
Die Argumente dazu findest du in der Leistungspflicht des Leistungsträgers

Zitat von: Nö am 18. Oktober 2023, 14:51:04Wenn die Nebenkosten sich geändert haben sollten, und keine BK-Abrechnung angefordert, bzw. mit eingereicht wurde, wäre die Mietbescheinigung schon zur Ermittlung der aktuellen Unterkunftskosten wichtig.
oder falls du die NK Abrechnung nicht mit übersendet hast die NK nachreichen und oben stehenden Ratschlag entsprechend ändern.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Man könnte den Mietvertrag noch mal einreichen ohne "geschwärzten Name meines Vermieters". Natürlich muss der Vermieter zuzuordnen sein. Ohne Name schwer möglich.

Map

Zitat von: Map am 18. Oktober 2023, 13:42:31So nun habe ich dann letzte Woche nochmals angerufen
also nur telefonisch und kein Bescheid mit Mitwirkungsaufforderung?

NEIN kein Bescheid da ja immer noch nicht bearbeitet

Wenn ja dann dauert das viel zu lange und deswegen würde ich das JC auffordern umgehend zu bearbeiten ansonsten ergeht eine Klage zur Zahlung an das SG.
Die Argumente dazu findest du in der Leistungspflicht des Leistungsträgers

Zitat von: Nö am 18. Oktober 2023, 14:51:04Wenn die Nebenkosten sich geändert haben sollten, und keine BK-Abrechnung angefordert, bzw. mit eingereicht wurde, wäre die Mietbescheinigung schon zur Ermittlung der aktuellen Unterkunftskosten wichtig.
oder falls du die NK Abrechnung nicht mit übersendet hast die NK nachreichen und oben stehenden Ratschlag entsprechend ändern.

Die aktuelle NK habe ich auch mitgeschickt


Fettnäpfchen

Map

Du solltest schon meine Antworten auch ins Zitat setzen wäre mir fast nicht aufgefallen und da hätte ich fast nicht geantwortet.
Wie es geht weißt du offensichtlich.

Zitat von: Map am 19. Oktober 2023, 11:55:40NEIN kein Bescheid da ja immer noch nicht bearbeitet...
...
Die aktuelle NK habe ich auch mitgeschickt
dann würde ich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2023, 16:00:26Wenn ja dann dauert das viel zu lange und deswegen würde ich das JC auffordern umgehend zu bearbeiten ansonsten ergeht eine Klage zur Zahlung an das SG.
Die Argumente dazu findest du in der Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MeisterPelz

#10
Zitat von: Sheherazade am 18. Oktober 2023, 13:48:29Liegt vielleicht daran, dass du in der Mietvertragskopie den Namen des Vermieters geschwärzt hast. Diese Angabe unterliegt tatsächlich nicht dem Datenschutz.

Falsch. Ich gehe davon aus, dass er den Antrag online eingereicht hat. Dort steht sogar ausdrücklich dran, dass der Name des Vermieters geschwärzt werden muss. Viele Jobcenter haben das in der Vergangenheit einfach falsch gehandhabt, aber aufgrund der Digitalisierung gehen solche Fehler nicht mehr. Die Daten des Vermieters dürfen nur dann gespeichert werden, wenn der Bürgergeldempfänger eine direkte Zahlung der Miete an den Vermieter wünscht.


Bundspecht

Zitat von: MeisterPelz am 19. Oktober 2023, 16:30:02Ich gehe davon aus, dass er den Antrag online eingereicht hat

Zitat von: Map am 18. Oktober 2023, 13:42:31Ich habe im August Online ein Bürgergeld Antrag ausgefüllt
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Unwissender

Gehen die Miet und NK Zahlungen aus den eingereicheten Kontoauszügen hervor?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!