AU - Bescheinigung > per Fax zunächst ausreichend?

Begonnen von Hansejunge, 18. Oktober 2023, 12:18:15

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Besitzwehr

Die Vorgehensweise ist ausreichend und völlig in Ordnung. Ich persönlich nutze keine Rückantwort sodern übermittle nur die AU per Email welche ich zuvor eingescannt habe. Anhand der AU ist ersichtlich das der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Das die Rückmeldung nicht kostenlos ist, hier 85 Cent für den LE, sollte auf Email oder andere Übertragung gewechselt werden.

Nach meiner Kenntnis ist der 1. Termin immer ohne RFB

Hansejunge

Aber es ist doch ein Unding, Leute:

Man hat einen Termin, erscheint nicht und sofort wird mit Leistungseinstellung gedroht, wenn man den nächsten Termin auch nicht wahrnimmt.

Keine Rücksichtnahme, ob man zum Termin evtl. sogar entschuldigt war oder einen wichtigen Grund hatte, keine Erwähnung, dass es Möglichkeiten gibt, wenn man den zweiten Termin ebenso nicht wahrnehmen kann.

Klar, ist das ein Dorn im Auge, wenn man zweimal unentschuldigt gefehlt hat. Doch sollte man nicht erst einmal 2-3 Tage warten, ob für Termin 1 noch was kommt bzw. mal das Fax checken? Sollte man für Termin 2 nicht ebenso die Möglichkeit liefern, sich zu erklären, wenn man wieder nicht kann?

Warum wird hier gedroht und angekündigt, obwohl das JC doch noch gar nicht weiß, ob alles rechtmäßig verlaufen ist für den "Kunden". Warum gleich die Unterstellung, dass man beim ersten Mal unentschuldigt war und beim zweiten Mal dann wohl sicherlich auch, also Leistungseinstellung. Weiß das JC nicht, dass es hier wohl vielfach auch zu Überschneidungen kommt zwischen "Konsequenz aus Nichterscheinen" und "Nachreichung wichtiger Grund / Belege"?

Warum diese Drohkulisse? Gilt nicht die Unschuldsvermutung? Zumindest ist das im Strafrecht so.

Vielleicht werde ich das zum Gespräch ja sagen, dass man ruhig mal 1-3 Tage warten kann, als sofort loszupoltern, wenn man nicht zum Termin kommt.

Besitzwehr

Die Regel ist, dass der SB 1-2 Tage wartet. Kommt das öfters vor könnte eine Beschwerde Abhilfe leisten.

Hansejunge

Zitat von: Besitzwehr am 20. Oktober 2023, 14:39:48Die Regel ist, dass der SB 1-2 Tage wartet. Kommt das öfters vor könnte eine Beschwerde Abhilfe leisten.

Dem Anschein nach wartet mein SB 20 Minuten (?)

Besitzwehr

Vielleicht noch weniger....Wer nicht pünktlich an der Tür klopft dem wird sofort mit empfindlichen Übel gedroht  :weisnich:


Hansejunge

Völlig krank.

Insofern ist das Schreiben von denen mit der Drohkulisse ja gegenstandslos, da Termin 1 ja entschuldigt ist (zwei Stunden nach Termin 1 per Fax eingegangen). Käme ich nächste Woche nicht zum Termin, wäre das dann Termin 1 unentschuldigt bzw. wo das JC nachfragen sollte, was los war.


PS.: Aber genau DEN Satz sollte man vielleicht mit reinschreiben in Anlehnung an Zahlungserinnerungen und Mahnungen:

"Sollte uns (dem JC) in der Zwischenzeit in wichtiger Grund vorliegen oder Sie mündlich / schriftlich glaubhaft gemacht haben, warum Sie nicht zum Termin erschienen sind, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos."

Fettnäpfchen

Hansejunge

 :scratch:

Mal andersrum.

Deutsch ((aus der Einladung)
im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht fordere ich auf sie zum ......
sollten die vom JC können, aber irrelevant.

Dann ist die Mitwirkungspflicht mMn keine für eine Einladung nach § 309+59 gültiger Ersatz.

dann gelten da nur fünf Einladungsgründe.
Zitat1.  Berufsberatung,
2.
    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
Wobei zwar einer aufgeführt ist aber eben nicht unter den entsprechenden §.

Eine Anhörung läuft auch unter einem anderen § (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html) und ist darüber hinaus kein Grund für eine Einladung, außer freiwillig. Denn die kann man auch schriftl. beantworten und idR. wird eh nach Aktenlage oder Hybris entschieden.

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 12:14:29Sollte ich mich jetzt mündlich dazu äußern im Gespräch oder lieber ein Schreiben aufsetzen?
Wenn die Einladung korrekt geschrieben worden wäre dann im Gespräch. Jetzt fragt es sich ob du dir das hin und her und was dann vom JC erst mal umgesetzt wird antun willst oder ob du einfach den Termin wahrnehmen wirst, von wollen .....

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Aber es ist doch ein Unding, Leute:
das Unding ist nun mal JC Realität.
Ist wie mit dem "bösen Nachbarn" wenn der nicht will kannst du nicht in Frieden leben.

Weil´s mir gerade noch einfällt:
Zu deiner Kopie du solltest schon die ganzen Seiten einstellen, nicht das da eine Überschrift steht:
Anhörung nach ......
Mitwirkungspflicht nach .....
ist wie mit dem Datum das sollte man auch lesen können.

MfG FN
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Hansejunge

#22
Das ist auch mein Gedanke, Fettnäpfchen.

Es wäre "nur" ein Meldeversäumnis mit einer Sanktionsstufe, aber man möchte das gerne in Richtung Mitwirkungspflicht drehen, die eigentlich zur Leistungsabteilung gehört und nicht in die Vermittlungsabteilung.

Aber zu sagen, dass alles eingestellt wird, klingt halt bedrohlicher, als dass nur eine Minderungsstufe ausgesprochen wird.

Und das ein mündliches Gespräch ausschließlich einer Mitwirkung entspricht hatte ich ja schon bemängelt.

Das JC will mich vor Ort sehen, unbedingt. Schriftliches (von mir) ist ihnen ein Dorn im Auge.

Laut des Schreibens wird man also die Leistung einstellen, wenn ich mich schriftlich äußere, nicht aber, wenn ich vor Ort erscheine.

Das widerspricht schon der Mitwirkungspflicht, denn dann müsste ich mit der Leistungsabteilung ALLES mündlich vor Ort machen, was ich bisher NIE tat.

PS.: 1. Ich gehe zum Gespräch / 2. Ich werde danach eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben.

180

Unbedingt einen Beistand mitnehmen.
Falls der SB so doof ist dann weiterhin falsche Behauptungen aufzustellen, wird die Fachaufsichtsbeschwerde direkt viel wirksamer.....

Hansejunge

#24
Ich habe keinen Beistand.


Frage an die Experten: Ist das Schreiben mit diesen Sätzen nicht schon ausreichend für eine Strafanzeige wegen Nötigung?

Keine Erwähnung zur schriftlichen Äußerung, die mir auch zustünde, keine Erwähnung/"Freiheit", abzusagen aus wichtigem Grund.


"Nach § 240 StGB ist Nötigung definiert als das Handeln einer Person, die eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu zwingt, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Nötigung ist gemäß § 240 StGB in Deutschland eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden."

"Rechtswidrigkeit: Die Handlung muss rechtswidrig sein, d.h., sie darf nicht durch eine Rechtsnorm gerechtfertigt sein."

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/noetigung


Oder übertreibe ich?

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 22. Oktober 2023, 01:13:09Oder übertreibe ich?

Ja.

Außerdem wirst du nicht nur wegen der mündlichen Anhörung (während dessen diese Lappalie mit der Überschneidung schnell zu klären ist) eingeladen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Aber es ist doch ein Unding, Leute:

Man hat einen Termin, erscheint nicht und sofort wird mit Leistungseinstellung gedroht, wenn man den nächsten Termin auch nicht wahrnimmt.
Das ist Verwaltungssprache. Könnte man netter formulieren, ja, hat aber nichts mit Dir persönlich zu tun.

...
Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Warum diese Drohkulisse? Gilt nicht die Unschuldsvermutung? Zumindest ist das im Strafrecht so.
Das hat nichts mit Unschuld zu tun. Das ist formale Sprache der Verwaltung. Es gibt in anderen Bereichen manchmal Gebühren, die man jährlich zahlen muss, da kommt ein Bescheid "Sie werden nach § 123 aufgefordert, Blabla und Konsequenz wenn nicht Blabla" - man zahlt diese Gebühren seit Jahren und fragt sich, wieso das wie ein Strafbefehl formuliert werden muss

Zitat von: Hansejunge am 20. Oktober 2023, 14:17:11Vielleicht werde ich das zum Gespräch ja sagen, dass man ruhig mal 1-3 Tage warten kann, als sofort loszupoltern, wenn man nicht zum Termin kommt.
kannst Du machen, bleib aber sachlich

Hansejunge

Danke für Eure Meinungen.

Ich werde da nächste Woche hingehen, "zahm" und argumentieren, Stichwort Kooperationsplan. Hier wurde ja schon im September angefangen, den zu erarbeiten, jetzt Ende Oktober geht es weiter.

Mehr als seine Sichtweisen / Argumente / Belege dazu kann man eh nicht einbringen, es lohnt nicht, sich mit dem SB über den KOOP zu streiten. Wenn der SB der Meinung ist, er müsse X und Y in den Plan aufnehmen, dann soll er es tun.

Mündlich zählt eh nichts, der KOOP selbst ist dann das Entscheidende, wo ich dann sehr wahrscheinlich in die Schlichtung gehen werde, wenn es so bleibt, wie bisher "vereinbart".

Schönen Sonntag.

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2023, 09:41:31Außerdem wirst du nicht nur wegen der mündlichen Anhörung (während dessen diese Lappalie mit der Überschneidung schnell zu klären ist) eingeladen.


So eine Lappalie war das gar nicht, denn das JC, der SB und der Teamleiter haben behauptet, kein Fax erhalten zu haben. Nachdem ich denen dann meinen qualif. Sendebericht und die AU im Original vorlegte, fragte man mich dann, wo ich das Fax denn hinschickte, und dass das nicht angekommen sei und noch bestimmt, nach einer Woche, noch im Haus herumschwirrt. Ich solle aber auf jobcenter.digital umsteigen, da gäbe es dann die Probleme nicht.

Doch das ist eine glatte Lüge: Ich reagierte bereits auf eine Anhörung per Fax, das war ein Termin, wo ich gar keine postalische Einladung erhielt, Anfang Oktober. Doch diese Anhörung von Anfang Oktober war diese Woche gar kein Thema mehr, sonder nur der Termin, wo ich krank geschrieben war. Also müsste das JC / der SB das Fax von Anfang Oktober erhalten haben mit meiner Erklärung zur Anhörung oder man hat es schlichtweg vergessen, mich da ja noch sanktionieren zu müssen - was ich schlichtweg nicht glaube.

Es war also meiner Vermutung nach mal wieder eine Schikane, weil ich jobcenter.digital ablehne.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 14:24:52fragte man mich dann, wo ich das Fax denn hinschickte, und dass das nicht angekommen sei und noch bestimmt, nach einer Woche, noch im Haus herumschwirrt.

Seit ich schon vor Jahren bei der Agentur für Arbeit und auch bei unserer Gemeinde gesehen habe, dass es nur noch vereinzelte Faxgeräte gibt (teilweise pro Etage für 24 Büros nur 1 Gerät), bin ich vom Faxsenden völlig abgekommen. Wenn ich mich irgendwo online nicht anmelden möchte, tut es bisher immer die Email noch am besten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"