Jedes Jahr die Zuzahlungsbefreiung Mehrbedarf ?

Begonnen von PaulHilft, 28. Oktober 2023, 22:11:54

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PaulHilft

Wenn man dauerhaft chronisch krank ist, einen Pflegerad hat, und dauerhaft Erwärbsgemindert ist, und jedes jahr merhmals zum Arzt muss. Allein schon alle 3 Monate zum Facharzt wegen dem Imunsystem.

Kann man dann nicht die Zuzahlungsbefreiung von 1% welche für 2023 bei 67,56 € liegt, nicht als Mehrbedarf bei dem Sozialamt beantragen? Schließlich ist das ein wiederkehrender Bedarf den ich bereits seit Anbeginn immer bezahle.

Was denkt ihr?

september23

Zitat von: PaulHilft am 28. Oktober 2023, 22:11:54Wenn man dauerhaft chronisch krank ist, einen Pflegerad hat, und dauerhaft Erwärbsgemindert ist, und jedes jahr merhmals zum Arzt muss. Allein schon alle 3 Monate zum Facharzt wegen dem Imunsystem.
Für den Facharzt hat man aber keine Zuzahlung.

Zitat von: PaulHilft am 28. Oktober 2023, 22:11:54Kann man dann nicht die Zuzahlungsbefreiung von 1% welche für 2023 bei 67,56 € liegt, nicht als Mehrbedarf bei dem Sozialamt beantragen? Schließlich ist das ein wiederkehrender Bedarf den ich bereits seit Anbeginn immer bezahle.

Was denkt ihr?
Welcher Pflegegrad? Auch wenn es nur 2 ist, könnte ich mir vorstellen, dass man davon ausgeht, dass man die 67,56 Euro im Jahr (5,63 umgerechnet auf den Monat) von den 316 Euro Pflegegeld des Monats zahlen kann, die zusätzlich zum Sozialgeld ausgezahlt werden.

Sonst hätte man vermutlich Leistungsempfänger im SGBIX gleich von der kompletten Zuzahlung befreit.



PaulHilft

Der Facharzt verschreibt Medikamente die jeden tag eingenommen werden müssen.

Ds Pflegegeld ist für die Pflegeperson. Wenn man das der Krankenversicherung schreiben würde, dass man einen Teil des Pflegegeldes für Medikamente ausgibt, meine ich, dass das nicht im Sinne der Sache wäre.
Es gibt 4 Personen die so sind. Zwei Mal Pflegegrad 2 und zwei Mal Pflegegrad 3.

Das Pflegegeld kommt der von derKrankenkasse.
Dann gibt es noch bei zwei etwas Rente die mit Sozialhilfe aufgestockt wird.
Und zwei haben nur Sozialhilfe, weil diese nie arbeiten waren udn somit auch nicht eingezahlt haben.

september23

Zitat von: PaulHilft am 29. Oktober 2023, 13:42:59Ds Pflegegeld ist für die Pflegeperson. Wenn man das der Krankenversicherung schreiben würde, dass man einen Teil des Pflegegeldes für Medikamente ausgibt, meine ich, dass das nicht im Sinne der Sache wäre.
Zum einen gibt es keinen Grund der Pflegekasse zu schreiben, wozu man das Geld ausgibt, zum anderen ist das Geld durchaus dafür gedacht, erhöhte Ausgaben im Zusammenhang mit der Erkrankung zu begleichen.

Zitat von: PaulHilft am 29. Oktober 2023, 13:42:59Es gibt 4 Personen die so sind. Zwei Mal Pflegegrad 2 und zwei Mal Pflegegrad 3.
ok, dann haben zwei Personen je 316 Euro jeden Monat zusätzlich und zwei Personen 545 Euro.

Zitat von: PaulHilft am 29. Oktober 2023, 13:42:59Das Pflegegeld kommt der von derKrankenkasse.
Pflegekasse, ja, das war aber nirgends unklar

Zitat von: PaulHilft am 29. Oktober 2023, 13:42:59Dann gibt es noch bei zwei etwas Rente die mit Sozialhilfe aufgestockt wird.
ok, letztlich egal, halt Hilfe nach SGB IX

Zitat von: PaulHilft am 29. Oktober 2023, 13:42:59Und zwei haben nur Sozialhilfe, weil diese nie arbeiten waren udn somit auch nicht eingezahlt haben.
das ist das Prinzip einer Solidargemeinschaft, dass das letztlich egal ist- was hat das nun mit der Frage zu tun, ob man die Zuzahlung als Sonderbedarf geltend machen kann?

Wie genannt, sieht das entsprechende SGB keine komplette Befreiung vor, nur andere Berechnung der Belastungsgrenze.

Und praktisch gedacht, kann man von zusätzlichen 316 bzw. 545 Euro im Monat durchaus die umgerechnet 5,60 euro bezahlen.

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 28. Oktober 2023, 22:11:54Kann man dann nicht die Zuzahlungsbefreiung von 1% welche für 2023 bei 67,56 € liegt, nicht als Mehrbedarf bei dem Sozialamt beantragen?
Das wäre mir Neu müsste dann bei Bürgergeld auch so sein, ist es aber nicht.

Also Nein

Birgit63

Das Pflegegeld ist nicht für die Pflegeperson bestimmt. Es gehört dem Pflegebedürftigen. Der benötigt es, um den Pflegeaufwand zu finanzieren z. B. Helfer zu bezahlen oder den Pflegedienst. Davon kann er dann auch die Zuzahlung bezahlen. Niemand wird ihm vorschreiben, was er mit dem Pflegegeld zu bezahlen hat. Die Pflegekasse verlangt auch gar keine Rechenschaft über die Ausgabe des Pflegegeldes. Ich habe selber jahrelang meine Eltern gepflegt und auch meine Schwester ist pflegebedürftig.

cherrylady18

Mein Sohn bekommt Rente, Grundsicherung, Mehrbedarf und für Arbeit in einer Behindertenwerkstatt. Rente und Lohn werden vom Sozialamt entsprechen gegengerechnet
Da er chronisch krank ist muss er jedes Jahr für die Zuzahlung einen Befreiungsantrag stellen.
Er zahlt also nur 1% . Die Zuzahlungsbefreiung kann er meist schon ab April stellen.
Außerdem bekommt Pflegegeld Stufe 1.

begees

Zitat von: PaulHilft am 28. Oktober 2023, 22:11:54Kann man dann nicht die Zuzahlungsbefreiung von 1% welche für 2023 bei 67,56 € liegt, nicht als Mehrbedarf bei dem Sozialamt beantragen? Schließlich ist das ein wiederkehrender Bedarf den ich bereits seit Anbeginn immer bezahle.

Was denkt ihr?

Die besondere Belastungsgrenze für 2023 liegt bei 60,24 € (mtl. 5,02 €). Diese Beträge sind im Bürgeldsatz (SGB II) bzw. Regelsatz (SGB XII) enthalten. Daher gibt's dafür nichts extra.