ladendiebstahl einstellung strafe

Begonnen von Kara Fall, 28. Oktober 2023, 14:14:01

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Kara Fall

Vorab Einstellung Strafverfahren nach 153a zustimmen?

Hallo,ich habe eine Frage:
Ich bin vor zwei Wochen bei Lidl beim Diebstahl von Lebensmitteln (Nudeln,Brot u.a.Grundnahrungsmittel) im Wert von 24 Euro vom Ladendedektiv erwischt worden und weil ich keinen Ausweis dabei hatte,wurde die Polizei geholt.Unüberlegt unterschrieb ich vor Ort noch,dass ich die Tat zugebe.
Ich selbst bin in meinem Leben vorher noch nie polizeilich auffällig geworden und ich bin nicht vorbestraft.
Nun kam heute bereits nach zwei Wochen ein Schreiben von der Amtsanwaltschaft,dass bei einer Zahlung von 100 Euro kein Verfahren vor Gericht eröffnet werden würde,es also zu keiner anklage vor Gericht kommen würde.
Meine Frage:Ist es sinnvoll,diese 100 Euro zu bezahlen?
Meine Überlegung:Ich lebe schon unter dem Existenzminimum und könnte garnicht die hundert Euro auf einmal zahlen und in dieksem Fall gäbe es nicht die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu beantragen.Anders würde es aussehen bei einer eventuellen Verurteilung,wo ich eine Ratenzahlung beantragen könnte.
Dazu kommt,dass ich nach Rechgerchen die Hoffnung habe,dass das Verfahren vorab eingestellt wird wegen Geringfügigkeit und weil ich Ersttäter bin.
Wie soll ich nun weiter vorgehen und ist es von Nachteil,dass ich an dem Tag schon das Schuldeingeständnis unterschrieb,dass ich die Tat zugebe?
Und falls es wider Erwartens doch vor Gericht käme,mit welcher Strafe hätte ich zu rechnen?
Vielen dank für die Hilfe/Tips im voraus.  

Sheherazade

Zitat von: Kara Fall am 28. Oktober 2023, 14:14:01Meine Frage:Ist es sinnvoll,diese 100 Euro zu bezahlen?

Auf jeden Fall.

Damit hättest du dein Ziel erreicht (Einstellung des Verfahrens). Das Verfahren wird nach der Zahlung eingestellt (darüber bekommst du dann ein Schreiben) und es gilt nur als eine Ordnungswidrigkeit. Im Wiederholungsfall (darauf wird man dich im Schreiben noch hinweisen) hast du allerdings keine Nachsicht zu erwarten. Eine Anklage käme dich erheblich teurer und im Falle einer (ziemlich sicheren) Verurteilung giltst du dann als vorbestraft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

#2
Zitat von: Kara Fall am 28. Oktober 2023, 14:14:01Und falls es wider Erwartens doch vor Gericht käme,mit welcher Strafe hätte ich zu rechnen?
es würde ein höheres Bußgeld geben und würde der Gerichtsvollzieher pfänden. Darum lass dir das Geld leihen oder in eine leere Tasche kann ja keiner was herausnehmen.

Auch Ladendiebstahl bei einem Warenwert unter 50 € ist strafbar

Ein Ladendiebstahl ist immer strafbar, unabhängig vom Wert der Sache. Wird eine günstige Ware gestohlen, spricht das Gesetz von einem Diebstahl geringwertiger Sachen. Geringwertig sind nach der Rechtsprechung Sachen, die einen Warenwert von 50 € nicht übersteigen. Ist diese Grenze unterschritten, muss der Verkäufer beziehungsweise Ladeninhaber einen Strafantrag stellen, damit der Diebstahl strafrechtlich verfolgt wird. Die Geringwertigkeit der Beute wird auch bei der Annahme des besonders schweren Falles und der Strafzumessung berücksichtigt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ladendiebstahl

lies das jetzt erst mal durch und entscheide selbst zahlen muss niemand, aber da der Ladenbesitzer vermutlich Strafantrag stellte, kommst du da schlecht raus.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 28. Oktober 2023, 15:00:41Auf jeden Fall.
Sehe ich genauso.

Besser die 100€ zahlen und das Ding, ist unkompliziert von Tisch.


Zitat von: Kara Fall am 28. Oktober 2023, 14:14:01Nudeln,Brot u.a.Grundnahrungsmittel
Das ist völlig Egal was du "Mitgehen" lassen hast.

Zitat von: Kara Fall am 28. Oktober 2023, 14:14:01Unüberlegt unterschrieb ich vor Ort noch,dass ich die Tat zugebe.
Wird auch Egal sein, die Beweislage dürfte eh klar sein.

Aber deinen "Freischuss" hast du nun Verbraucht, beim nächsten Mal geht das nicht mehr.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Oktober 2023, 16:46:50
ZitatUnüberlegt unterschrieb ich vor Ort noch,dass ich die Tat zugebe.
Wird auch Egal sein, die Beweislage dürfte eh klar sein.

Aber deinen "Freischuss" hast du nun Verbraucht, beim nächsten Mal geht das nicht mehr.

selber Schuld das zu unterschreiben da sollte man erst verhandeln mit dem Filialleiter und sich nicht mit dem Ladendetektiv einlassen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 28. Oktober 2023, 17:25:42da sollte man erst verhandeln mit dem Filialleiter
Nach meiner Erfahrung bringt das kaum noch was.

Es ist mittlerweile Üblich, jeder Ladendiebstahl kommt zur Anzeige.
Warum sollte ein Inhaber einen Detektiv Bezahlen und dann sagen, o.k. Schwamm drüber.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Oktober 2023, 17:22:14Es ist mittlerweile Üblich, jeder Ladendiebstahl kommt zur Anzeige.
Warum sollte ein Inhaber einen Detektiv Bezahlen und dann sagen, o.k. Schwamm drüber.

ich hatte auch mal eine Kontrolle von einem voreiligen Detektiv bei Aldi der mich Kontrollierte ind Blau hinein  Leider wusste ich damals nicht das ich nicht meine Einkaufstaschen durchsuchen lassen muss. Das nächste Mal soll er dann die Polizei holen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2023, 17:39:15Das nächste Mal soll er dann die Polizei holen.
Machen die auch, allein schon wegen der Mehrfachtäter.

Habe ich nichts zu Verbergen zeige ich lieber meine Tasche her, als unnötig auf die Polizei zu warten.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Oktober 2023, 17:42:21Habe ich nichts zu Verbergen zeige ich lieber meine Tasche her, als unnötig auf die Polizei zu warten.
bei manchen Discounter ohne Detektiv machen die bei alten tapsigen Leuten nicht so ein Theater die müssen dann Taschen auf und Nachzahlen.

september23

Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2023, 17:39:15ich hatte auch mal eine Kontrolle von einem voreiligen Detektiv bei Aldi der mich Kontrollierte ind Blau hinein  Leider wusste ich damals nicht das ich nicht meine Einkaufstaschen durchsuchen lassen muss.
nein, muss man nicht

Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2023, 17:39:15Das nächste Mal soll er dann die Polizei holen.
Ein sehr wertvoller Tipp, vor allem, wenn man wie im Fall des TE tatsächlich gestohlen hat.

Rotti

Zitat von: september23 am 29. Oktober 2023, 22:17:32Ein sehr wertvoller Tipp, vor allem, wenn man wie im Fall des TE tatsächlich gestohlen hat
wenn jemand aber nichts gestohlen hat und dann noch von einem nicht deutsch aussehenden durchsucht wird, ist es besser so als Handgreiflich zu werden, wenn jemand in Wut ist. Bei Rewe stehen sie am Ausgang der Kasse, das finde besser, als aus dem nix einer Kontrolle unterzogen zu werden.

Reiner1970

"nicht deutsch aussehenden"

Die sieht man denn aus, wenn man deutsch aussieht?

Rotti

Zitat von: Reiner1970 am 30. Oktober 2023, 19:12:14"nicht deutsch aussehenden"

Die sieht man denn aus, wenn man deutsch aussieht?
weiße Haut und meist blond  :grins:

september23

Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 17:14:27wenn jemand aber nichts gestohlen hat
Der Fragesteller hat aber gestohlen und hierauf Fragen gestellt.

Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 17:14:27und dann noch von einem nicht deutsch aussehenden durchsucht wird, ist es besser so als Handgreiflich zu werden, wenn jemand in Wut ist.
wenn man sich nicht im Griff hat und es einen Unterschied macht, wie der Detektiv aussieht, ja, das ist dann wohl besser. Was macht man aber, wenn die Polizei dann auch nicht deutsch aussieht?  :lol:

Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2023, 17:14:27Bei Rewe stehen sie am Ausgang der Kasse, das finde besser, als aus dem nix einer Kontrolle unterzogen zu werden.
na dann

Rotti

Zitat von: september23 am 30. Oktober 2023, 20:28:28Polizei dann auch nicht deutsch aussieht?  :lol:
dann bleibt nur zu hoffen das sich das bald ändert mit der AFD.