Frage zur Nebenkostenabrechnung.

Begonnen von ollieh, 12. November 2023, 15:32:59

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ollieh

Hallo, habe da mal eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.

Ab dem 01.12.2023 bin ich ja Rentner, und bekomme Altersrente.
Da ich noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 bekommen habe, wollte ich mal fragen wie das so ist, wenn ich die erst bekomme, wenn ich schon Rentner bin. Sollte ich da eine Nachzahlung haben, kann ich die, obwohl ich ja ab dem 01.12.2023 Rentner bin, das beim Jobcenter einreichen, damit ich die Nachzahlung von dehnen bekomme wie all die Jahre zuvor?

Dieselbe Frage hätte ich dann auch noch für das Jahr 2024, wo ich ja auch erst zum Jahresende meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 bekomme. Wie schon gesagt, bis zum 30.11.2023 bekommen ich ja noch Bürgergeld und die Nachzahlung der Nebenkosten fallen ja alle noch in der Zeit an, wo ich Bürgergeld bekomme. Ab dem 01.12.2023 bekomme ich dann meine Rente, und noch etwas Wohngeld.

Wie läuft das da so, wie ist die Rechtslage? Wäre schön, wenn da jemand Bescheid wüste.
Freue mich schon, nur noch ein paar Tage, dann bin ich Rentner. :smile:

Ottokar

Maßgeblich sind deine Verhältnisse zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Betriebskostennachzahlung. Wann die darin abgerechneten Kosten bzw. Verbräuche entstanden sind, ist unrelevant.
Als Altersrentner hast du keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II, du kannst aber für den Monat der Fälligkeit einer Betriebskostenabrechnung einmalig Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII beantragen.
Das macht aber nur Sinn, wenn dein Bedarf aus Regelsatz+Miete+Betriebskostennachzahlung deutlich höher ist als dein Einkommen aus Rente+Wohngeld.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ollieh

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bekommen ich die Nachzahlungen nicht erstattet, sobald ich Rentner bin.
Auch irgendwie komisch, weil die Kosten sind ja in der Zeit entstanden, wo ich noch Bürgergeld bekommen habe.
Zitat von: Ottokar am 12. November 2023, 15:53:35Als Altersrentner hast du keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II, du kannst aber für den Monat der Fälligkeit einer Betriebskostenabrechnung einmalig Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII beantragen.
Das macht aber nur Sinn, wenn dein Bedarf aus Regelsatz+Miete+Betriebskostennachzahlung deutlich höher ist als dein Einkommen aus Rente+Wohngeld.
Das werde ich dann wohl nicht machen. Mal sehen, ein paar Tage habe ich ja noch. Kann ja sein das bis dahin noch was kommt von der DEGEWO für das Jahr 2022.

Rotti

Zitat von: ollieh am 12. November 2023, 16:00:52Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bekommen ich die Nachzahlungen nicht erstattet, sobald ich Rentner bin.
Auch irgendwie komisch, weil die Kosten sind ja in der Zeit entstanden, wo ich noch Bürgergeld bekommen habe.
ist man aus dem Bürgergeld braucht auch keiner mehr Guthaben zu melden, aber danach in der Grundsicherung nach SGBXII sehr wohl das finde ich komisch.

ollieh

Da wird man auch noch dafür bestraft, weil die Vermieter es nicht schaffen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zu machen.

Rotti

Zitat von: ollieh am 12. November 2023, 16:47:35Da wird man auch noch dafür bestraft, weil die Vermieter es nicht schaffen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zu machen.
mein VM kommt nur spät mit der Abrechnung sobald ein Guthaben ansteht. Bei Nachzahlungen geht das immer schneller.  :weisnich:

september23

Zitat von: ollieh am 12. November 2023, 16:47:35Da wird man auch noch dafür bestraft, weil die Vermieter es nicht schaffen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zu machen.
Niemand wird bestraft. Es geht nur hierum:
Zitat von: Ottokar am 12. November 2023, 15:53:35Maßgeblich sind deine Verhältnisse zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Betriebskostennachzahlung. Wann die darin abgerechneten Kosten bzw. Verbräuche entstanden sind, ist unrelevant.
Als Du Bürgergeld bekommen hast, war die Forderung noch nicht da. Jetzt, wo Du Rentner bist, kannst Du wie genannt einmalig Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII beantragen, wenn Du eben mit der Rentenhöhe bedürftig bist.
So läuft es für alle Menschen hierzulande.

ollieh

Richtig ist es trotzdem nicht, weil als Rentner habe ich nur ein paar Euro mehr wie vorher, wo ich noch Aufstocker war. Aber wer weiß vielleicht bekomme ich ja sogar was zurück, dann muss ich auch nicht zurückgeben.
Beim Strom habe ich ja auch 90 € wieder zurückbekommen, obwohl die Strompreise gestiegen sind durch Sparmaßnahmen.

Rotti

Zitat von: ollieh am 12. November 2023, 19:48:41Aber wer weiß vielleicht bekomme ich ja sogar was zurück, dann muss ich auch nicht zurückgeben.
wer seine Mietkosten selbst bezahlt kann alles Guthaben behalten ist klar.

september23

Zitat von: ollieh am 12. November 2023, 19:48:41Richtig ist es trotzdem nicht, weil als Rentner habe ich nur ein paar Euro mehr wie vorher, wo ich noch Aufstocker war.
weswegen Du ja auch prüfen kannst, falls mal eine größere Nachzahlung kommt, ob es sich lohnt den genannten Antrag nach Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII zu stellen

Zitat von: ollieh am 12. November 2023, 19:48:41Aber wer weiß vielleicht bekomme ich ja sogar was zurück, dann muss ich auch nicht zurückgeben.
genau! Weil man eben nicht schaut, aus welcher Zeit die Forderung/Rückzahlung stammt.

ollieh

Ihr könnt euch jetzt gerne wieder anderen Themen zuwenden, weil meine Frage ist schon ganz oben beantwortet worden.