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Energiepreispauschale aus 2022

Begonnen von Vers, 21. Juli 2023, 16:46:48

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Vers

Hallo!

Ich bin selbständig und beziehe seit März diesen Jahres Bürgergeld.
Nun habe ich die Einkommensteuererklärung für 2022 gemacht und über Elster abgegeben.

Jetzt kam der Bescheid daß keine Einkommensteuer zu zahlen ist, ich aber eine Rückzahlung von 300 Euro erhalte. In dem Bescheid steht:

Die in diesem Bescheid ausgewiesenen Werte habe ich unter Berücksichtigung
 der Energiepreispauschale/ Energiepreispauschalen von 300 EUR ermittelt.
 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen
 nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Knüpfen außersteuerliche
 Rechtsnormen (z. B. Grundrentenzuschlag) an bestimmte definierte Begriffe
 an (z. B. "Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "zu versteuerndes
 Einkommen"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke zu korrigieren.
 
Bedeutet das, daß ich die 300 Euro nicht beim Bürgergeld anrechnen lassen muss?

Ist das normal, daß die Pauschale über den EKS vom Vorjahr ausgezahlt wird?

Fragen über Fragen.........schonmal herzlichen Dank für eure Geduld.

skypan

Die Energiepreispauschale wird vom Finanzamt ausgezahlt. Bei der Einkommenssteuererklärung 2022 wurde eine Bankverbindung angegeben. Darauf wird das Geld überwiesen.

Die 300 Euro werden nicht gemeldet und nicht angerechnet.

Vers


Vers

Update.

Dem JC habe ich die Kopie des Einkommensteuererklärung geschickt indem ja steht, das es sich um die ENERGIEPREISPAUSCHALE handelt, sollte also laufen. Das war in der 1. Septemberwoche zusammen mit der abschließenden Einkommens-Ermittlung nach 6 Monaten. (Online übers Portal)

Ende Oktober kam ein Schreiben ich hätte 300 Euro STEUERERSTATTUNG und somit zu hohe Leistungen (179.-)erhalten und solle mit dazu äußern. Um welche Steuern es sich handelt stand nicht dabei - wie auch, es waren ja keine Steuern die erstattet wurden.

Hab da angerufen. Wortlaut der durchaus freundlichen Dame in etwa so: Ja, das sehe ich und hab hier alles....ich weis auch nicht, warum die das nicht berücksichtigt haben....ich gebe das jetzt ein, und dann sehen die (Kollegen vom JC) das ja!

Prima dachte ich, sollte dann ja endlich geklärt sein.

Heute kommt ein neues Schreiben:
Aufforderung zur Mitwirkung. Häh?

Es ist zu prüfen ob und wieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Bitte reichen Sie bis zum 3.12. einen SCHRIFTLICHEN Nachweis ein, das es sich bei den 300 Euro STEUERERSTATTUNG um die Energiepreispauschale handelt.

Das ist doch die pure Schikane! Was wollen die denn? Die haben das doch per PDF bekommen - das ist doch ein Schriftstück?!
Dürfen die das???????
Bitte Hilfe.

Rotti

Zitat von: Vers am 18. November 2023, 18:48:52Bitte reichen Sie bis zum 3.12. einen SCHRIFTLICHEN Nachweis ein, das es sich bei den 300 Euro STEUERERSTATTUNG um die Energiepreispauschale handelt.
steht doch hinten auf dem Steuerbescheid das es nicht angerechnet werden darf war bei mir so hab ich aber extra beim JC nochmal dazugeschrieben gehabt.

Jimmy Neutron

Zitat von: Vers am 18. November 2023, 18:48:52Es ist zu prüfen ob und wieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Bitte reichen Sie bis zum 3.12. einen SCHRIFTLICHEN Nachweis ein, das es sich bei den 300 Euro STEUERERSTATTUNG um die Energiepreispauschale handelt.
Zum einen ist die Frist bis zum 03.12. (Sonntag) ja mal kompletter Unfug.
Zum anderen, handelt es sich m.E. hier um einen SB der nicht fähig oder zu faul ist, die Angaben aus dem Steuerbescheid zu entnehmen. Vielleicht ist er auch einfach nur dumm.

Nicht ärgern, aber telefonieren im Rahmen einer Anhörung würde ich in Zukunft nicht mehr machen.

Ich würde in etwa so auf dieses Schreiben antworten:

ZitatMit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx erhalten, in dem ich aufgefordert werde, einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass es sich bei dem Betrag von 300,00 € tatsächlich um die Energiepreispauschale handelt. Nach dem bereits geführten Telefonat und der detaillierten Erläuterung meinerseits sollte dieses Missverständnis eigentlich längst ausgeräumt sein.

Ich bitte um Ihr Verständnis für meine Verwirrung angesichts dieser erneuten Aufforderung und stehe selbstverständlich zur Verfügung, um etwaige weitere Informationen zu liefern oder Unklarheiten zu beseitigen, soweit ich diesbezüglich wirklich zur Mitwirkung verpflichtet sein sollte bzw. ich nicht bereits entsprechende Informationen und Nachweise beigebracht habe.

Angesichts der anhaltenden Unsicherheit in Bezug auf die Anerkennung des eingereichten Einkommensteuerbescheids als ausreichenden Nachweis für die Energiepreispauschale möchte ich gemäß § 14 SGB I um Beratung in dieser Angelegenheit und umfassende Beantwortung meiner Fragen bitten:

  • Warum wird der eingereichte Einkommensteuerbescheid nicht bereits als Nachweis akzeptiert?
  • Falls der Einkommensteuerbescheid als ausreichender Nachweis betrachtet wird, warum wird zusätzlich die Aufforderung zur Erbringung eines weiteren Nachweises gestellt?
  • Sollte der Einkommensteuerbescheid als Nachweis ungeeignet sein, welche alternativen Dokumente werden als ausreichender Nachweis akzeptiert?

Ich hoffe auf eine zügige Klärung dieser Angelegenheit und habe mir als Frist für die Beantwortung der Fragen oder einen schriftlichen Erledigungshinweis den 01.12.2023 notiert.

Vers

Vielen Dank, das werde ich wohl so machen.
Aber was meinen die denn mit einem schriftlichen Nachweis?

Die eingereichten Unterlagen waren/sind doch in schriftlicher Form?! Ich habe denen ja kein Bild
gemalt oder was vorgesungen sondern Kopien geschickt. Und im Online-Portal bei gesendeten Nachrichten kann ich alles was gesendet wurde aufrufen und bekomme auch die genauen Anhänge angezeigt, z.B. den Anhang Energiepreispauschale nebst EKS 2022.