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Suche nach einem Antrag (Herausnahme aus der Bewertung)

Begonnen von Eireland2006, 18. November 2023, 14:04:55

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Eireland2006



Suche nach einem Antrag

"Antrag auf Herausnahme aus der Bewertung für einen Hartz 4 Antrag"

Ich suche, falls es das gibt, das Formblatt zu dem o.a. Antrag.

Es geht darum, das vor Jahren ein Hartz 4 Antrag gestellt wurde und dort wahrheitsgemäß angegeben wurde, das man ein Haus in einem anderen Bundesland besitzt. Dieses ist aber schon seit bald 20 Jahren unbewohnt und in einem absolut desolaten wie auch unbewohnbaren Zustand (vollgemüllt, hat Schimmel, kaputte Fenster und Türen, ohne Anschluss an die Kanalisation, defekte Heizung usw.). Der Zustand herrschte schon, als man den Harzt 4 Antrag in einem anderen Bundesland stellte, weil man dort bei Bekannten (wohntechnisch) notgedrungen unterkommt.

Das Jobcenter gewährte damals (ca. 2009-2011) wegen dem Besitz des Hauses nur Hartz 4 auf Darlehnsbasis und ließ es sich ins Grundbuch eintragen.

Frage: hätte man damals gleichzeitig den o.a. Antrag stellen können? Wenigstens um überhaupt Leistungen zum Leben nach Hartz 4 zu erhalten (wenn auch nicht für eine Wohnung) und auch um krankenversichert zu sein (und nicht noch bei der KV Schulden anzuhäufen).

Hat jemand mit solch einem Antrag Erfahrungswerte, Tipps oder Infos?

Gibt es solch einen Antrag beim Bürgergeld?   

Zur Erklärung:
ich bin nicht selbst betroffen, sondern ein Familienmitglied, ich versuche zu helfen.

Die Sache ist leider sehr sehr verworren......

Danke!

 

Sheherazade

Zitat von: Eireland2006 am 18. November 2023, 14:04:55Gibt es solch einen Antrag beim Bürgergeld?   

Keine Ahnung, habe ich noch nie gehört. Was soll dieser Antrag bezwecken?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Eireland2006 am 18. November 2023, 14:04:55Das Jobcenter gewährte damals (ca. 2009-2011) wegen dem Besitz des Hauses nur Hartz 4 auf Darlehnsbasis und ließ es sich ins Grundbuch eintragen.

Frage: hätte man damals gleichzeitig den o.a. Antrag stellen können? Wenigstens um überhaupt Leistungen zum Leben nach Hartz 4 zu erhalten (wenn auch nicht für eine Wohnung) und auch um krankenversichert zu sein (und nicht noch bei der KV Schulden anzuhäufen).

wieso wenigstens? Er hat doch die Leistungen erhalten. Was wurde zwischenzeitlich mit dem Haus?

Es gibt den Antrag auf Bürgergeld. Und dann wird geprüft, ob Werte vorhanden sind. Auch ein verfallenes Haus kann wiederhergestellt werden. Und jedes Haus steht auf Grund, der einen Geldwert hat.
Daher die Leistungen als Darlehen.

Eireland2006

#3
Ein Haus was mit fast 100.000 Euro verschuldet ist?

Und wo Dritte (Jobcenter, Krankenversicherung) sich schon vor Jahren im Grundbuch haben eintragen lassen?

Wie soll man das wiederherstellen?
Und mit welchem Geld,wenn man selbst gar kein Geld hat?

Das Grundstück hat einen Wert von ca. 12.000 Euro.

Das Haus hat gar keinen Wert, da es abrissreif ist und noch nicht mal an die Kanalisation angeschlossen ist.

Die Abrisskosten und Grundschulden  würden den Grundstückswert bei weitem übersteigen.

Wie soll das also funktionieren?

 

Sheherazade

Noch mal meine Frage:

Zitat von: Sheherazade am 19. November 2023, 12:05:03Was soll dieser Antrag bezwecken?

Mir hat sich allerdings gleich zu Anfang auch noch die Frage aufgedrängt, warum das Haus samt Grundstück in den letzten 12 Jahren nicht zwangsversteigert wurde - und jetzt frage ich mich, wer die Zinslast von 100.000€, die auf einem Grundstück mit einem Verkehrswert von angeblich nur 12.000€ liegen, derzeit trägt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Eireland2006 am 19. November 2023, 14:22:38Ein Haus was mit fast 100.000 Euro verschuldet ist?
:scratch: woher soll man vor diesem Post wissen, dass das Haus verschuldet ist?

Zitat von: Eireland2006 am 19. November 2023, 14:22:38Und wo Dritte (Jobcenter, Krankenversicherung) sich schon vor Jahren im Grundbuch haben eintragen lassen?
Das ist ja erst nach Antragstellung/Bewilliung passiert.

Zitat von: Eireland2006 am 19. November 2023, 14:22:38Wie soll man das wiederherstellen?
Und mit welchem Geld,wenn man selbst gar kein Geld hat?

Das Grundstück hat einen Wert von ca. 12.000 Euro.

Das Haus hat gar keinen Wert, da es abrissreif ist und noch nicht mal an die Kanalisation angeschlossen ist.

Die Abrisskosten und Grundschulden  würden den Grundstückswert bei weitem übersteigen.

Wie soll das also funktionieren?
wie genannt: Man kann keine allumfassende Antwort geben mit Berücksichtigung von Informationen, die Du jetzt erst nennst.

ALLGEMEIN: Es gibt Gegenden, da ist der Boden sehr viel wert, egal wie das Haus drauf ausschaut. Warum das noch mit einem Darlehen belastete Haus nicht bewohnt wurde und man es hat verfallen lassen, kann durchaus eine Rolle bei der Antragstellung spielen.

Du hast aber erstmal nur gefragt, ob man hätte einen Antrag stellen können, um
Zitat von: Eireland2006 am 19. November 2023, 14:22:38Wenigstens um überhaupt Leistungen zum Leben nach Hartz 4 zu erhalten (wenn auch nicht für eine Wohnung) und auch um krankenversichert zu sein (und nicht noch bei der KV Schulden anzuhäufen).
und das passt nicht zu Deiner vorherigen Darstellung, dass ALG-II/Bürgergeld ja bewilligt wurde, mit allem dazu gehörenden, wie Krankenkasse und Co.

Zudem können Einzelheiten berücksichtigt worden sein, die hier nicht genannt wurden.

Eireland2006

Zitat von: Sheherazade am 19. November 2023, 15:29:32Noch mal meine Frage:

Zitat von: Sheherazade am 19. November 2023, 12:05:03Was soll dieser Antrag bezwecken?

Mir hat sich allerdings gleich zu Anfang auch noch die Frage aufgedrängt, warum das Haus samt Grundstück in den letzten 12 Jahren nicht zwangsversteigert wurde - und jetzt frage ich mich, wer die Zinslast von 100.000€, die auf einem Grundstück mit einem Verkehrswert von angeblich nur 12.000€ liegen, derzeit trägt.


Wieso Zinslast?

Das Haus war vor Jahren schuldenfrei.

Nachdem derjenige für ca. 2 Jahre Hartz 4 auf Darlehensbasis erhalten hat (keine Mietkostrnübernahme) hat sich das Jobcenter ins Grundbuch eintragen lassen.

Seitdem gibt es kein Geld, weder vom Jobcenter, DRV etc. demnach werden auch keine Beiträge zur KV gezahlt aber berechnet. Somit hat sich die Krankenversicherung auch ins Grundbuch eintragen lassen.

Warum bislang keine ZV beantragt wurde, weiß ich nicht. Würde nach meiner Berechnung eh nichts bringen.




Ottokar

#7
Einen "Antrag auf Herausnahme aus der Bewertung für einen Hartz 4 Antrag" gab es nicht und gibt es nicht.

Zitat von: Eireland2006 am 18. November 2023, 14:04:55Das Jobcenter gewährte damals (ca. 2009-2011) wegen dem Besitz des Hauses nur Hartz 4 auf Darlehnsbasis und ließ es sich ins Grundbuch eintragen.
ALG II als Darlehen wegen Vermögen gab und gibt es nur, wenn eine Verwertung im Bewilligungszeitraum sowohl möglich als auch warscheinlich ist.
Stellt sich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes heraus, dass keine Verwertung möglich war, widerlegt dies die der darlehensweisen Leistungsbewilligung zugrunde liegende Annahme, das es sich um verwertbares Vermögen handelt.
Da das Vermögen im abgelaufenen Bewilligungszeitraum tatsächlich nicht verwertbar war, was eine Änderung der dafür zugrunde liegenden Verhältnisse gemäß § 48 SGB X darstellt, war es i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II unverwertbar und darf somit bei der Leistungsbewilligung des abgelaufenen Bewilligungszeitraumes nicht berücksichtigt werden. Die als Darlehen bewilligte Leistung muss somit nachträglich als Zuschuss bewilligt werden.
So auch die Rechtsprechung des BSG.
Zur zuschussweisen Bewilligung gehört auch die Zahlung der KV-Beiträge für die dann eintretende Pflichtversicherung.
Da offensichtlich keine Verwertung erfolgte, müssten diese Darlehen längst in Zuschüsse umgewandelt und aus dem Grundbuch entfernt worden sein. Außer die darlehensweise Bewilligung erfolgte, weil der Antragsteller die Verwertung verweigerte. Dann hätte allerdings auch kein Anspruch auf darlehensweise Bewilligung bestanden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: Eireland2006 am 19. November 2023, 15:58:04Wieso Zinslast?

Das Haus war vor Jahren schuldenfrei.

Nachdem derjenige für ca. 2 Jahre Hartz 4 auf Darlehensbasis erhalten hat (keine Mietkostrnübernahme) hat sich das Jobcenter ins Grundbuch eintragen lassen.

Seitdem gibt es kein Geld, weder vom Jobcenter, DRV etc. demnach werden auch keine Beiträge zur KV gezahlt aber berechnet. Somit hat sich die Krankenversicherung auch ins Grundbuch eintragen lassen.

Warum bislang keine ZV beantragt wurde, weiß ich nicht. Würde nach meiner Berechnung eh nichts bringen.

mal ein Hinweis am Rande und zur Nettiquette. Du magst mit den Stichworten wissen, was gemeint ist, was mit dem Haus war, ob es nun noch belastet war oder was Du mit 100 000 meinst, hier kann das niemand wissen.

Vielleicht wäre es besser der Betreffende würde hier für sich fragen. Das war Du schreibst hat zu viele Ungereimtheiten, als dass man irgendwas sinnvolles dazu noch sagen könnte.

Nur, dass was zum Thema Darlehen steht.

Eireland2006


Zur Erklärung:

derjenige um den es hier geht, kann sich aus mehreren Gründen selbst nicht kümmern.
Ich als Familienangehöriger bin der Bevollmächtige von ihm und versuche mein absolut Bestmögliches zu tun, versuche zu unterstützen, wo es nur geht.

Die Sache ist nunmal sehr verworren, ja aber dafür kann ich nichts. Ich habe schon vor zig Jahren meine Hilfe angeboten, die immer wieder abgelehnt wurde, erst seit ein paar Jahren kann ich nun dank einer Vollmacht agieren.

Das wir in unterschiedlichen Bundesländern leben, erschwert die Sache zusätzlich, denn ich kann nicht einfach mal beim zuständigen Jobcenter auflaufen und Dinge vor Ort klären.


Und falls jetzt noch Fragen nach Anwalt o.ä. kommt. Ja, auch dies hab ich schon versucht. Aber da wurden wir letztendlich nichts, unser eigentliches Anliegen, die Sache grundlegend mal aufzubröseln um zu schauen, wo man ansetzen kann (z.B. gibt es einen Widerspruch desjenigen, der vom Jobcenter nie zu ende bearbeitet worden ist), zusätzlich wurde ich noch zur Kasse gebeten, als Bevollmächtigte, obwohl der Anwalt sein Geld von anderen Seiten erstattet bekam.

Falls mir jemand Beratungsstellen nennen kann oder wohlgemeinte Tipps und Infos, wäre ich sehr dankbar!

Danke!

Ottokar

Zitat von: Eireland2006 am 20. November 2023, 10:00:03(z.B. gibt es einen Widerspruch desjenigen, der vom Jobcenter nie zu ende bearbeitet worden ist
Da könnte man z.B. mit einer Untätigkeitsklage ansetzen.

Zitat von: Eireland2006 am 20. November 2023, 10:00:03Falls mir jemand Beratungsstellen nennen kann oder wohlgemeinte Tipps und Infos, wäre ich sehr dankbar!
Sieh mal da nach:
https://tacheles-sozialhilfe.de/beratung/beratungsangebot-bundesweit.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: Eireland2006 am 20. November 2023, 10:00:03Die Sache ist nunmal sehr verworren, ja aber dafür kann ich nichts.
Alles gut, dafür nicht, aber es war nur ein Hinweis auf Deine Antworten, die wiederholt ein Wissen beim Leser voraussetzen, was zu dem Zeitpunkt, eben weil Du es uns nicht gesagt hattest, aber niemand wissen kann.

 :bye: