Weiterbewilligung was Einreichen?

Begonnen von Mettwurst, 22. November 2023, 08:55:49

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Mettwurst

Guten Tag,

Ich beziehe seit ca einem Jahr Bürgergeld, am 31.12.23 läuft es jedoch ab und ich soll einen Weiterbewilligungsantrag einreichen.
Mir stellen sich hier 2 Fragen:

1- Da ist eine Seite mit "Wichtiger Hinweis!", es geht um die Selbstauskunft, Kontoauszüge etc.
Jedoch habe ich das schon bei dem Erstantrag abgegeben, auf dem Brief steht "Wenn Sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt und ihrem zuständigen Jobcenter eingereicht haben, brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen". Meine frage ist hier, soll ich das jetzt trotzdem noch einmal einreichen oder muss ich das nicht und kann es getrost ignorieren? Es ist etwas verwirrend...

2- In dem Weiterbewilligungsantrag wollen die viele Anlagen zb. Wohnungskosten und was alles dazu gehört. Das sind wirklich viele Dokumente die dem Jobcenter eigentlich schon alle vor liegen. Muss ich jetzt trotzdem alles erneut kopieren und mit dem Antrag einreichen?

Danke und einen wunderschönen Tag.

Ottokar

Alle Nachweise und Belege, die das JC bereits hat, müssen nicht erneut vorgelegt werden, da sich diese in der Akte befinden und darauf zurückgegriffen werden kann. Bezüglich dieser Nachweise und Belege wurde die Mitwirkungspflicht bereits erfüllt.
Wenn das JC darüber hinaus noch Nachweise oder Belege benötigt und welche das sind, wird das JC selbst mitteilen.
Sollte das JC Nachweise oder Belege fordern, die es bereits hat, sollte man dem JC mitteilen, dass diese bereits nachweislich vorliegen und damit die diesbezügliche Mitwirkungspflicht bereits erfüllt ist. Man kann zusätzlich anbieten, die Nachweise oder Belege erneut zuzusenden, wenn diese nciht mehr vorliegen, dann aber zusätzlich der Datenschutzbeauftragte informiert wird um deren Verbleib zu prüfen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Terminator62

Zitat von: Mettwurst am 22. November 2023, 08:55:49Guten Tag,

Ich beziehe seit ca einem Jahr Bürgergeld, am 31.12.23 läuft es jedoch ab und ich soll einen Weiterbewilligungsantrag einreichen.
Mir stellen sich hier 2 Fragen:

1- Da ist eine Seite mit "Wichtiger Hinweis!", es geht um die Selbstauskunft, Kontoauszüge etc.
Jedoch habe ich das schon bei dem Erstantrag abgegeben, auf dem Brief steht "Wenn Sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt und ihrem zuständigen Jobcenter eingereicht haben, brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen". Meine frage ist hier, soll ich das jetzt trotzdem noch einmal einreichen oder muss ich das nicht und kann es getrost ignorieren? Es ist etwas verwirrend...

2- In dem Weiterbewilligungsantrag wollen die viele Anlagen zb. Wohnungskosten und was alles dazu gehört. Das sind wirklich viele Dokumente die dem Jobcenter eigentlich schon alle vor liegen. Muss ich jetzt trotzdem alles erneut kopieren und mit dem Antrag einreichen?

Danke und einen wunderschönen Tag.

Hatte das auch mit dem wichtigen Hinweis, ging um die Anlage VM.
Hatte sie dann nicht eingereicht weil letztes Jahr schon.
Es kam aber eine Aufforderung zur Mitwirkung wollten doch die Anlage VM.
Naja eingereicht, Bewilligung bekommen und gut ist's.  :sehrgut:
Aber wie Ottokar schon erwähnte wenn das schon vorliegt braucht man es nicht nochmals einzureichen, ausser es  ändert sich was. Anlage VM wird man wohl immer wieder neu einreichen müssen. 🤷🏻
MfG  MK

Sheherazade

Zitat von: Terminator62 am 23. November 2023, 15:20:57Anlage VM wird man wohl immer wieder neu einreichen müssen. 🤷🏻

Waren schon ein paar Beiträge hier im Forum, die wollen nur von denen die Anlage VM haben, die seit 01.01.2023 (Beginn Bürgergeld) noch keine eingereicht haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Terminator62

Zitat von: Sheherazade am 23. November 2023, 15:47:22
Zitat von: Terminator62 am 23. November 2023, 15:20:57Anlage VM wird man wohl immer wieder neu einreichen müssen. 🤷🏻

Waren schon ein paar Beiträge hier im Forum, die wollen nur von denen die Anlage VM haben, die seit 01.01.2023 (Beginn Bürgergeld) noch keine eingereicht haben.

Tja komisch hatte eine eingereicht. Bewilligung ab 01.01.23.  :scratch:
MfG  MK

Wolverine36

Auf dem Zettel Wichtiger Hinweis steht.
Wenn Sie diese Anlage schon einmal ausgefüllt haben und ihren zuständigen Jobcenter eingerecht haben,brauchen sie diese nicht erneut einzureichen.Und die auskumft beim Jobcenter war auch brauch ich nur einmal machen. :lachen:

Mettwurst

Okay Danke! Ich hab das inzwischen ohne die ganzen Anlagen eingereicht. Bin ja dann mal gespannt, wenn die doch noch was wollen, werden die sich wohl melden.

Und diese Anlage über meine Finanzielle Situation (Kontoauszüge und wie viel Geld ich auf dem Konto, Bar oder Paypal habe ect.) habe ich auch schon zu beginn im Januar 23 eingereicht.

Wolverine36

Und bei allem was man nicht hat 0,00€ eintragen. :lachen: