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Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von Bogus, 27. November 2023, 12:50:22

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Bogus

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir bei meinem Problem weiterhelfen.

Ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt. Es wurden aber immer noch weitere Unterlagen benötigt. U. A. habe ich durch ein Online Konto keine Kontoauszüge. Dabei habe ich für 6 Monate eine Umsatzübersicht beigelegt. Dies hatte meiner Sachbearbeiterin nicht gereicht, sie würde nicht den Anforderungen entsprechen und ich sollte die letzten 3 Monate in Kontoauszüge einreichen. Die ich dann kostenpflichtig beantragen musste bei meiner Bank.
Nach einigem Hin und Her bekam ich nun meinen Leistungsbescheid.

Allerdings ca 2 Tage später bekam ich von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe. Dazu möchte dieser Sachbearbeiter von Januar 2023 die Kontoauszüge. Die ich somit wieder kostenpflichtig beantragen muss. Dazu möchte der Sachbearbeiter den Verwertungsausschuss meiner Lebensversicherung sofern vorhanden, sonst den Rückkaufswert und die aktuelle Summe.
Dabei ist es keine Lebensversicherung, sondern eine Versicherung zur Altersvorsorge und nach dem neuen Bürgergeld Gesetz nicht relevant. So schrieb ich dies auch bereits der ersten Sachbearbeiterin. Auch auf dem beigefügten VM Antrag vom Sachbearbeiter bezüglich private Rentenversicherung steht dies, den ich ausfüllen soll. Natürlich hab ich so einen Verwertungsausschuss, allerdings sollten sie ihn beim Jobcenter eh schon haben. Ich soll auch die letzte Jahresabrechnung vom Strom schicken.

Meine Frage, ist das alles rechtlich korrekt? Mein Bescheid und das Schreiben sind beide mit gleichem Datum, aber von unterschiedlichen Sachbearbeitern was mich wundert. Von der einen bekomme ich den Bescheid und von dem anderen neue Aufforderungen, die ich nicht ganz nachvollziehen kann, wie die Erklärung der Geldabholung außerhalb meiner Stadt. Mir war nicht klar, dass dies für einen Weiterbewilligungsantrag entscheidend ist. Auch die wiederholte Erwähnung um Nachweis für die Versicherung. Wozu denn die Stromrechnung, die nicht übernommen wird und Kontoauszüge für fast einem Jahr? Dachte 3 oder auch 6 Monate.

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, ob das alles so korrekt ist oder wie ich darauf reagieren sollte.

Vielen Dank.

Fettnäpfchen

Bogus

Zitat von: Bogus am 27. November 2023, 12:50:22wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe.
Um darauf antworten zu können braucht es schon entsprechende Infos deinerseits.
Also wie weit weg der Ort ist ob das also darauf hinausläuft das du nicht tägl. an deinen Briefkasten kommst.
Also die Ortsabwesenheit
oder
die Höhe bzw. mehr abgehoben hast als du nach deinen Angaben besitzt und das JC daher alles mögliche vermuten kann/wird.

Zitat von: Bogus am 27. November 2023, 12:50:22Dazu möchte der Sachbearbeiter den Verwertungsausschuss meiner Lebensversicherung sofern vorhanden, sonst den Rückkaufswert und die aktuelle Summe.
Dabei ist es keine Lebensversicherung, sondern eine Versicherung zur Altersvorsorge und nach dem neuen Bürgergeld Gesetz nicht relevant.
Da gibt es schon gewaltige Unterschiede. Fondsparen z.B. ist keine anerkannte Altersvorsorge. Daher braucht es auch dazu genauere Erläuterungen/Angaben.
Den Verwertungsausschluss gibt es seit 01.01.23 nicht mehr.
Da weiß ich nicht mehr genau ob bestehende Verwertungsausschlüsse sogar Ihre Wirksamkeit verloren haben. Ich bilde mir ein das bei meinen Recherchen gelesen zu haben, finde es aber leider nicht mehr da es eine Unmenge an Infos dazu gab. Zur Anmerkung ich habe das Prozedere selber gehabt nur in einer anderen Konstellation.

Zitat von: Bogus am 27. November 2023, 12:50:22Auch auf dem beigefügten VM Antrag vom Sachbearbeiter bezüglich private Rentenversicherung steht dies, den ich ausfüllen soll.
den müsste man sehen; könnte ja ein von einer O.-Kommune selbst gestrickter sein.

Zitat von: Bogus am 27. November 2023, 12:50:22Natürlich hab ich so einen Verwertungsausschuss, allerdings sollten sie ihn beim Jobcenter eh schon haben.
Wenn das so ist ist die Forderung mit der Begründung dass sie es schon haben und es damit eine doppelte Datenerhebung ist abzulehnen.

Zitat von: Bogus am 27. November 2023, 12:50:22Wozu denn die Stromrechnung, die nicht übernommen wird und Kontoauszüge für fast einem Jahr? Dachte 3 oder auch 6 Monate.
Strom nur wenn du über Strom auch heizen musst und die Auszüge nur der letzten drei Monate. Alles was darüber hinausgeht muss begründet werden denn das darf nur gemacht werden wenn der Verdacht des Leistungsbetruges im Raum steht. Daher auch die Erwähnung der OA am Anfang meines Beitrages.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bogus

Hallo Fettnäpfchen, danke Dir für deine Nachricht.
Die Ortsabwesenheit hatte ich mir auch gedacht, aber auf den Auszügen kann man die Kürzel der Städte sehen und das sind alles Nachbarstädte. Der Grund ist, dass in meiner Stadt die Bank einen Geldautomaten hat, der entweder defekt oder leer ist, zum Unmut auch anderer Kunden. In den Nachbarstädten ist dies nicht so und da ist das Abholen gewährleistet, weshalb man es dann auch nutzt, um nicht unnötige Wege zu machen. Und mehr Geld als möglich hab ich auch nicht abgeholt, nur geht man wenn nur einmal statt mehrmals.

Ich habe ein Versicherung zur Altersvorsorge, bekomme das Geld erst bei Rente und auch nur monatlich. Laut neuem Gesetz gibt es den Verwertungsausschluss nicht mehr, aber nur, weil er nicht mehr nötig ist. JC könnten es falsch interpretieren. Meine eigentliche Sachbearbeiterin hat es dann für gut befunden, der neue scheint sich wohl Fleißkärtchen abholen zu wollen, keine Ahnung.

Sollte ich dann einfach alle Forderungen erfüllen mit jeweils einem Zweizeiler als Anmerkung oder generell auf Konfrontation gehen, zum Beispiel dein Satz "Wenn das so ist ist die Forderung mit der Begründung dass sie es schon haben und es damit eine doppelte Datenerhebung ist abzulehnen."?

Vermutlich denkt der Sachbearbeiter, es besteht ein Grund der OA und fordert daher alle Kontoauszüge ein und möchte die Stromrechnung.
Also besser ruhig schicken, hab ja nichts zu verbergen, um den Verdacht des Betruges nicht zu erhärten oder von meinem Recht gebraucht machen wie die doppelte Datenerhebung?
Oder mir kommt gerade die Überlegung, die doppelte Datenerhebung zu erwähnen, aber gleichzeitig erwähnen, dass man es dennoch mitgeschickt hat, quasi als guten Willen, damit alles unmittelbar vorrätig ist?

Gruß Bogus

PaulHilft

Also ich hab bei meiner WBA keine Kontoauszüge gezeigt. Und auch keine neue Vermögenserklärung.

Nur das Gesetz zählt.

Bogus

Aber Kontoauszüge dürfen ja verlangt werden. Steht doch so im Gesetz.

Somit hast du wohl viel Glück und korrekten Sachbearbeiter.

Jimmy Neutron

Zur Vorlagepflicht der Kontoauszüge haben sich sowohl das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht bereits geäußert. Nur, weil im Antragsformular oder auch über das Portal keine Kontoauszüge beim Ausfüllen eingefordert werden, wird daraus keine Situation für den Antragssteller, in dem die Vorlage von Kontoauszügen überflüssig werden oder gar grundsätzlich rechtsmissbräuchlich. Das Einreichen der Kontoauszüge bei der Weiterbewilligung beschleunigt das Verfahren in der Regel insgesamt. Erst recht, wenn man bereits in der Vergangenheit zur Vorlage aufgefordert wurde.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 01:15:56Also ich hab bei meiner WBA keine Kontoauszüge gezeigt. Und auch keine neue Vermögenserklärung.

Nur das Gesetz zählt.
Sowohl der Post als auch das Video (hier insbesondere das Ende) ist m.E. reine Stimmungsmache gegen das Jobcenter und Mitarbeit ohne jeglichen fundierten rechtlichen Hintergrund. Den Eindruck zu vermitteln, dass z.B. Kontoauszüge nicht vorgelegt werden müssen, ist nicht nur zu kritisieren, sondern stellt eine unmittelbare Gefahr für den Antragsteller dar. Die Vorlage von Kontoauszügen ist keine Ausnahme. Sofern die Forderung an sich korrekt abläuft, ist dies auch zu nicht beanstanden.

Zitat von: Bogus am 27. November 2023, 12:50:22U. A. habe ich durch ein Online Konto keine Kontoauszüge. Dabei habe ich für 6 Monate eine Umsatzübersicht beigelegt.
Auch beim Online-Konto erhältst du Kontoauszüge. Diese in der Regel aber per PDF. Auch diese Auszüge darfst du im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten schwärzen (sofern du möchtest). Die kannst du dann z.B. über jobcenter.digital, E-Mail oder auch Online-Fax einreichen. Alternativ natürlich auch ausdrucken.
Dass die Umsatzanzeige nicht akzeptiert wird, ist erst einmal auch nicht zu beanstanden, aber.... natürlich kann dies einen Vorschuss bzw. vorläufige Bewilligung begründen, da durch die Umsatzübersicht natürlich auch vorläufig der Anschein erweckt wird, dass voraussichtlich Anspruch auf Leistungen besteht und die Prüfung der Kontoauszüge längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Forderung nach den Kontoauszügen muss aber auch den Hinweis auf die Möglichkeit der Schwärzung beinhalten. Dies hat das BSG ebenfalls in seiner Entscheidung erwähnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Gefahr das Erstellen von Bewegungsprofilen geäußert und fand dies problematisch und unzulässig.

Ich würde dem JC in deinem Fall zumindest die Kontoauszüge für die letzten drei Monate einreichen und wenn du möchtest, entsprechend schwärzen. Die Frage nach Geldautomat in der anderen Stadt würde ich ebenfalls als Forschung nach einer Ortsabwesenheit beurteilen.

Wann endet denn dein Bewilligungszeitraum?










PaulHilft

Zitat von: Bogus am 30. November 2023, 14:56:12Aber Kontoauszüge dürfen ja verlangt werden. Steht doch so im Gesetz.
Somit hast du wohl viel Glück und korrekten Sachbearbeiter.

Deutliches nein. Es steht dem Sachbearbeiter nicht zu, ein oder zwei Mal im Jahr in meine Bankkonten nachzuschauen. Und selbst wenn, dann kannst du gerne mit einem Tablet dich vor seinen Augen einloggen und ihm das zeigen. ODer du druckst die Kontoauszüge aus, schneidest die privaten Stellen aus und zeigst ihm das so. Aber er darf es nicht abheften. Weil es dein Recht ist! Und es für die weitere Bearbeitung nicht wichtig ist, was du stehen hast. Sondern nur, ob du über der Vermögensgrenze bist, oder nicht.

Wie gesagt, kenne deine Rechte. Falls jemand es noch besser weis als ich, darf er mich gerne informieren.

Und es geht noch weiter. Nur beim ersten mal, hat man aufgrund der Beantragung ein guten Grund, mal nachzuschauen. Aber sonst nie wieder! Du hast ja unterschrieben, dass sobald du Einkommen oder Vermögen hast, würdest du das mitteilen. Nur bei deutlichen Gründen, darf nochmal sowas angefordert werden.

Kenne deine Rechte.

Das alle das machen, ist was anderes. Die Sachbearbeiter haben genug schöne Arbeit damit und werden dafür fürstlich bezahlt. Es macht auch Spaß, in die Ganzen Konten reinzuspannern. Und die meisten Menschen geben nach, weil sie Angst haben und ihre Rechte nicht kennen. Die denken, wenn ich nicht brav zum asozialen und unfähigen Sachbearbeiter bin, dann bekomme ich sicherlich weniger. Dabei steht im Gesetz was euch zu steht. Der Sachbearbeiter muss das nur ausführen. Und genau das führt er zu euren Lasten sehr negativ aus.

Ich kann verstehen, wenn du das dennoch machst. ist OK. Habe auch veieln so geholfen, schneller ans Ziel zu kommen.

ABEr, du darfst gerne zurückschreiben, "Bin ich verpflichtet, wiederholt die Bankkonten einzureichen? Bitte begründen Sie die erneute Bankkonten Einsicht.


PS: Ich hab kei Glück, seit dem ich da auf YouTube 100 Fach mit meinen Zuschauern mache, mussten die alle auch keine bankdaten einreichen.


PPS, wenn es so einfach wäre, dann hätte der Bund!<--! das online mit eingebaut. Das soll aber nicht so gemacht werden. Deswegen werden die WBA ja über die BUND-Seite auch so durchgewunken! Nur die ganzen Regionalen Behörden wollen das nicht so gerne. Deswegen machen die was die wollen. Aber wenn das über den Budn reinkommt, trauen die sich nicht das anzuzweifeln. =D

Die Mitarbeiter die zu euch gemein sind, sidn ganz weit unten. Und genau deswegen umgehen wir diese damit. Wie gesagt, schreib doch dem Sachbearbeiter diese zwei Sätze von oben. Wenn er dir die Aussage von "Jimmy Neutron" schriftlich gibt! Wäre das ein Skandal und höchst illegal. Ich gebe dir 250€ wenn dir das dein Sachbearbeiter schreibt. Wirklich. So sehr bin ich davon überzeugt. Und ich sage dir auch, dass kein Sachbearbeiter das dir schreiben wird, weil er damit schriftlich dir den Beweis für das Unrecht geben wird.
Er kann dich nicht zwingen, dass du deine Bankkonten einreichen musst.
Er kann dich nur hinhalten und dir Lügen ins Gesicht sagen. Oder zu versuchen, sich eine Begründung aus den Händen zu saugen.

Und vor Allem! Es ist wilkühlr. Wo steht es, dass es immer Bankkonten geben muss? Steht nirgends. Der Sachbearbeiter muss seine HAndlungen begründen. Und genau das tun die nicht, weil ihr eure Rechte nicht kennt.

So viel von mir. Kenne deine Rechte und entscheide dann was du machst. =)

Bogus

Hallo Jimmy,

danke für deine Nachricht.
Ich habe nur das Gefühl, dass es sich bei mir durch die Kontoauszüge verlängert bzw. in die Länge zieht. Ich habe von meiner SB einen neuen Bescheid bekommen, somit neuer Zeitraum und weiterhin, sprich gestern Geld bekommen. Darum verstehe ich nicht, wieso dieser unbekannte SB dazwischen schießt.

Habe keine Info zur Schwärzung erhalten, somit wäre mir sicherlich das Nachfragen mit dem Geldabheben erspart geblieben.
Der SB fordert ja Kontoauszüge von Januar, obwohl ich bereits 3 Monate eingereicht hatte und es dann okay war bei meiner SB. Hab schon überlegt, ihm Auszüge von 6 Monaten einzureichen, da ich sie beantragen muss und nur diese vorrätig sind.

@PaulaHilft

dann heißt es, dass die Kontoauszüge an meine SB er nicht gesehen haben dürfte, aber es ja getan hat sonst wüsste er ja nicht von den Abholungen oder sind sie aktuell noch zulässig für beide SB, scheinbar haben sie ja unabhängig voneinander agiert.

Welche Aussage von Jimmy meinst du genau?

Fettnäpfchen

Bogus

Zitat von: Bogus am 01. Dezember 2023, 10:45:35@PaulaHilft

dann heißt es, dass die Kontoauszüge an meine SB er nicht gesehen haben dürfte, aber es ja getan hat sonst wüsste er ja nicht von den Abholungen oder sind sie aktuell noch zulässig für beide SB, scheinbar haben sie ja unabhängig voneinander agiert.
PaulHilft schreibt immer von:
Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Bankkonten
bei Bankkonten hat er auch recht, bei Kontoauszügen nicht.
Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Wie gesagt, kenne deine Rechte. Falls jemand es noch besser weis als ich, darf er mich gerne informieren.
Ratgeber Kontoauszüge
ZitatMit Urteil B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 hat das Bundessozialgericht unter Vorsitz von Peter Udsching erklärt, dass die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen zulässig ist.

Zitat von: Bogus am 29. November 2023, 13:53:42Ich habe ein Versicherung zur Altersvorsorge, bekomme das Geld erst bei Rente und auch nur monatlich.
Das würde ja den neuen Anforderungen entsprechen. Zumindest habe ich es auch so verstanden. Hoffentlich stimmt das dann auch so und muss nicht vor das SG.

Zitat von: Bogus am 29. November 2023, 13:53:42Sollte ich dann einfach alle Forderungen erfüllen mit jeweils einem Zweizeiler als Anmerkung oder generell auf Konfrontation gehen, zum Beispiel dein Satz "Wenn das so ist ist die Forderung mit der Begründung dass sie es schon haben und es damit eine doppelte Datenerhebung ist abzulehnen."?
Das ist für mich keine Konfrontation sonder lediglich der Tatsache geschuldet dass du auf deine Rechte bestehst.
Und warum sollst du einem SB die Arbeit abnehmen bloß weil er zu faul ist in deine Akte zu schauen. Das nächste mal ist er wieder zu faul und fordert wieder schon vorhandene Unterlagen, wäre nicht das erste Mal.

Zitat von: Bogus am 29. November 2023, 13:53:42Vermutlich denkt der Sachbearbeiter, es besteht ein Grund der OA und fordert daher alle Kontoauszüge ein und möchte die Stromrechnung.
Was sich so ein SB denkt ist egal. Der soll sich an die Vorschriften halten. Und eine Anforderung von Unterlagen besonders in dem Fall von Kontoauszügen die länger als drei Monate zurückliegen muss er auch begründen für was diese Datenerhebung nötig ist.
Widerspruch gegen eine unbegründete Datenerhebung

Ein schönes WE
FN
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Jimmy Neutron

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Deutliches nein. Es steht dem Sachbearbeiter nicht zu, ein oder zwei Mal im Jahr in meine Bankkonten nachzuschauen.
Du bedienst Dich einer Rhetorik, die ich eigentlich nur von Reichsbürgern, Schwurblern aller Art und auch der AfD kenne. Die Einsichtmöglichkeiten in die Kontos ist etwas komplett anderes wie die Vorlage der Kontoauszüge. Du vermischst rhetorisch einen Fakt (keine Einsichtmöglichkeit in die Konten von Leistungsempfängern) mit der Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen, um auf polemischer Art und Weise den Eindruck zu vermitteln, dass die Vorlagepflicht von Kontoauszügen eben nicht mit den gesetzlichen Regelungen konform geht.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Und selbst wenn, dann kannst du gerne mit einem Tablet dich vor seinen Augen einloggen und ihm das zeigen. ODer du druckst die Kontoauszüge aus, schneidest die privaten Stellen aus und zeigst ihm das so. Aber er darf es nicht abheften. Weil es dein Recht ist!
Ein Widerspruch in sich. Entweder die Forderung ist rechtsmissbräuchlich, dann gibt es kein "Und selbst wenn....." oder die Forderung ist nicht rechtsmissbräuchlich. Ich denke, dass Dir bewusst ist, dass die Vorlage von Kontoauszügen grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.

Dass man die Kontoauszüge gerne auf einem Tablet zeigen kann, vermittelt rhetorisch erneut, dass sich der SB damit begnügen muss. Was ebenfalls eine Falschinformation ist.

Irgendwas aus den Kontoauszügen auszuschneiden, ist keine gute Idee. Vielmehr sogar eine super dumme Idee. Dem Jobcenter ein Dokument vorzulegen, aus dem Inhalte ausgeschnitten sind, ist prinzipiell eine super dumme Idee. Solche Dokumente irgendeiner Behörde vorzulegen, ist generell eine super dumme Idee.

Abzugrenzen ist die Möglichkeit zur Schwärzung, aber selbst, die ermöglicht nicht alles Private zu schwärzen.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Und es für die weitere Bearbeitung nicht wichtig ist, was du stehen hast. Sondern nur, ob du über der Vermögensgrenze bist, oder nicht.
Dass es bei der Vorlage der Kontoauszüge nicht nur um Vermögen geht, ist auch dieser Punkt lediglich Teil eines rhetorischen Stilmittels.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Und es geht noch weiter. Nur beim ersten mal, hat man aufgrund der Beantragung ein guten Grund, mal nachzuschauen.
Schlichtweg eine Falschinformation. Auch bei der Weiterbewilligung ist die Vorlage von Kontoauszügen grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Das alle das machen, ist was anderes. Die Sachbearbeiter haben genug schöne Arbeit damit und werden dafür fürstlich bezahlt. Es macht auch Spaß, in die Ganzen Konten reinzuspannern. Und die meisten Menschen geben nach, weil sie Angst haben und ihre Rechte nicht kennen. Die denken, wenn ich nicht brav zum asozialen und unfähigen Sachbearbeiter bin, dann bekomme ich sicherlich weniger. Dabei steht im Gesetz was euch zu steht. Der Sachbearbeiter muss das nur ausführen. Und genau das führt er zu euren Lasten sehr negativ aus.
Reine Polemik.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Ich kann verstehen, wenn du das dennoch machst. ist OK. Habe auch veieln so geholfen, schneller ans Ziel zu kommen.
Ich denke nicht, dass man mit Deiner Ideologie auch nur ansatzweise schneller an Ziel kommt.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47ABEr, du darfst gerne zurückschreiben, "Bin ich verpflichtet, wiederholt die Bankkonten einzureichen? Bitte begründen Sie die erneute Bankkonten Einsicht.
Der SB will keine Einsicht in die Bankkonten.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47PS: Ich hab kei Glück, seit dem ich da auf YouTube 100 Fach mit meinen Zuschauern mache, mussten die alle auch keine bankdaten einreichen.
Ahja... Ohne Bankdaten erhält man auch die Überweisung auf das Konto nicht. Also kann Deine Feststellung nicht korrekt sein. Beziehst Du Dich dabei auf die Vorlage von Kontoauszügen direkt bei Antragsstellung, ignorierst Du dabei erneut tatsächliche Mitwirkungspflicht.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47PPS, wenn es so einfach wäre, dann hätte der Bund!<--! das online mit eingebaut. Das soll aber nicht so gemacht werden. Deswegen werden die WBA ja über die BUND-Seite auch so durchgewunken! Nur die ganzen Regionalen Behörden wollen das nicht so gerne. Deswegen machen die was die wollen. Aber wenn das über den Budn reinkommt, trauen die sich nicht das anzuzweifeln. =D
Erneute Falschinformation.

Schauen wir uns doch mal die "Fachlichen Weisungen zum § 37 (Antragserfordernis) SGB II" des Bundes an:

Zitat(4) Eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge sowie einer Kontenübersicht folgt aus § 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I, sowohl für den Erst- als auch für den Weiterbewilligungsantrag. Die
Vorlage einer reinen Umsatzübersicht, die gefilterte oder nicht vollständige Angaben zu den Kontobewegungen enthält, muss nicht akzeptiert werden, da diese nicht die gleiche Aussagekraft wie Kontoauszüge besitzt. Ein konkreter Verdacht eines Leistungsmissbrauchs ist für die Vorlagepflicht nicht erforderlich (BSG, Urteile vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R - und 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R). Regelmäßig sind Kontoauszüge für die letzten drei Monate für jedes Mitglied der BG vorzulegen.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Wie gesagt, schreib doch dem Sachbearbeiter diese zwei Sätze von oben. Wenn er dir die Aussage von "Jimmy Neutron" schriftlich gibt! Wäre das ein Skandal und höchst illegal. Ich gebe dir 250€ wenn dir das dein Sachbearbeiter schreibt. Wirklich. So sehr bin ich davon überzeugt. Und ich sage dir auch, dass kein Sachbearbeiter das dir schreiben wird, weil er damit schriftlich dir den Beweis für das Unrecht geben wird.
Deine beiden Fragen stehen faktisch nicht im Kontext meiner Feststellung.

Passen wir doch mal deine Fragen an:

Deine: "Bin ich verpflichtet, wiederholt die Bankkonten einzureichen? Bitte begründen Sie die erneute Bankkonten Einsicht.

Meine: "Bin ich verpflichtet, bei Folgeanträgen wiederholt die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Bitte nennen Sie mir die rechtliche Grundlage für die Vorlagepflicht."

Bekommt der User Bogus jetzt immer noch 250,-, wenn der SB die Vorlagepflicht rechtlich begründen kann?

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Er kann dich nicht zwingen, dass du deine Bankkonten einreichen musst.
Zwingen nicht, aber die Leistungen versagen. Jedenfalls, wenn er die Vorlage der Kontoauszüge im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften fordert.

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47Und vor Allem! Es ist wilkühlr. Wo steht es, dass es immer Bankkonten geben muss? Steht nirgends.
Wenn du dich dabei auf die Kontoauszüge beziehst.... doch steht da!

Zitat von: PaulHilft am 30. November 2023, 19:13:47So viel von mir. Kenne deine Rechte und entscheide dann was du machst. =)
Die vermeintlichen Rechte, die Du vermittelst, gibt es nicht. Falls du wirklich der Besitzer des YouTube-Kanals bist... Nachdem ich mir einige Videos angesehen und unabhängig von einer Bewertung Deiner Person, scheinen die Inhalte, die ich hier und auf dem Kanal wahrgenommen habe, größtenteils aus verwirrendem Unsinn zu bestehen und viele Teile geschwurbelter Schmutz sind und sollten Antragssteller dies als Fakt übernehmen, dies eine konkrete Gefahr darstellt. Mit dem Bestehen auf das eigene Recht haben diese Inhalte nichts gemein.

Ich denke auch, dass Du bewusst nicht von Bankkonten statt Kontoauszügen schreibst. 

@Bogus
Die Reaktion auf die Forderung des SB ist abhängig von der Dringlichkeit und dem Ende Deines Bewilligungszeitraumes. Hat der SB jetzt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate erhalten oder nur die Umsatzanzeige?

Ottokar

Es gibt keine Residenzpflicht, man darf gemäß § 7b SGB II und der dazu erlassenen Verordnung innerhalb des sog. orts- und zeitnahen Bereiches jeden Tag reisen wohin man will.
Dieser Bereich ist mit 2 1/2 Stunden definiert.
Sofern man also den eigenen Wohnort (mit ICE, KFZ etc.) binnen 2 1/2 Stunden erreichen kann, geht es das JC absolut nichts an, wo und warum man sich dort aufgehalten hat. Schon gar nicht kann man damit eine Datenerhebung von Kontoauszügen begründen.
Auch ein Aufenthalt außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches begründet keine Datenerhebung von Kontoauszügen. Hierbei greift zusätzlich das Recht, dass man sich nicht selbst belasten muss. Die Beweispflicht dafür, dass man sich unerlaubt außerhalb des orts- und zeitnahen Bereiches aufgehalten hat trifft allein das JC. Die Forderung von Kontoauszügen, um diesen Verdacht anhand von Buchungen beweisen zu können, stellt eine unzulässige Beweislastumkehr dar.

Abgesehen davon stellt jede Bank Kontoauszüge auch Online zur Verfügung, i.d.R. als PDF-Datei zum ausdrucken. Da auf den Kontoauszügen die gleichen Daten stehen wie in der Umsatzübersicht, muss das JC auch diese anerkennen und kann nicht auf der Vorlage von Kontoauszügen bestehen, denn es geht dabei um die Erhebung der Daten selbst, das JC darf hier keine den Betroffenen benachteiligende Form verlangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Das Problem mit der Umsatzanzeige ist, dass man je nach Banking Portal und App die Umsatzanzeige filtern kann, ohne dass dies im Ausdruck selbst ersichtlich ist. Außerdem inzwischen sogar einzelne Buchungen ausblenden kann. Ich kann mich an ein ER-Verfahren gegen eine Optionskommune im letzten Jahr erinnern. Betraf mich nichts selber. Hier wurden von zwei Monaten Kontoauszügen und vor einem Monat dann eine Umsatzanzeige eingereicht, weil der Kontoauszug bislang nicht im Banking-Portal von der Bank erstellt wurde. Das JC hat die Leistungen nicht bewilligt, da nicht für drei Monate die Kontoauszüge vorgelegt wurden. Im ER-Verfahren hat der Richter dann das JC zur Zahlung verpflichtet, aber im Beschluss darauf hingewiesen, dass der Kontoauszug nachzureichen ist, da das JC sonst grundsätzlich die Möglichkeit hat, die Leistungen zu versagen.

Ottokar

Dann konkretisiere ich das mal auf eine von der Bank erstellte Umsatzübersicht.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Dezember 2023, 20:36:31dass man je nach Banking Portal und App die Umsatzanzeige filtern kann, ohne dass dies im Ausdruck selbst ersichtlich ist. Außerdem inzwischen sogar einzelne Buchungen ausblenden kann
Das geht schon, allerdings passt dann der Kontostand Anfang und Ende , nicht zusammen.
Wenn ein SB grad Langeweile hat, fällt es dann auf.