Frage zu Gewinn-und Verlustrechnung von der Zeit ohne Leistung

Begonnen von Eljay, 01. Dezember 2023, 12:26:23

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Eljay

Hallo.
Ich habe im Okt.2022 Aufstockung für 6 Monate als Freiberufler beantragt, und jetzt wieder im Okt. 2023.
Ich muss aber u.a. eine Gewinn-und Verlustrechnung für die sechs Monate ausrechnen, wo ich keine Leistungen erhalten habe.
Darf das JC alle Kontoauszüge aus diesen sechs Monaten verlangen, und was genau muss man angeben? Wenn ich zB in einem Monat 2000 in Rechnung gestellt habe, ist das ja nicht der Nettobeitrag. Abgesehen von den Kosten für Arbeitsraum, Material usw, ist das ja ein Bruttobetrag. Darauf muss ich ja noch Steuern zahlen, aber wie soll man denn wissen, wie viele Steuern man zahlen muss?

Mit anderen Worten, wenn ich 2000 in Rechnung gestellt habe, wie weiß man was es eigentlich netto ist?
Bin gerade etwas überfordert, da ich insgesamt 10 Formulare ausfüllen muss, und zusätzlich schreiben soll, wie ich meine zukünftige Karriere vorstelle. Letzes Jahr waren es wesentlich weniger Formulare und Anforderunegn.

Danke schonmal.
Zusatzfrage: Kann man eigentlich auch einen Termin beim JC machen, wo man dann mit einem Sachbearbeiter alles Formulare ausfüllt?

Kopfbahnhof

Zitat von: Eljay am 01. Dezember 2023, 12:26:23Zusatzfrage:
Wenn du dazu Hilfe benötigst, ist ein Hilfeverein in deiner Nähe die bessere Lösung.
Grundsätzlich wäre aber das JC dazu auch verpflichtet.

Zitat von: Eljay am 01. Dezember 2023, 12:26:23wo ich keine Leistungen erhalten habe
Ganz sicher bin ich in deinem Fall nicht.
Aber was in dieser Zeit passiert ist, geht ein JC gar nichts an.

Anders die Zeit, wo du Leistungen erhalten hast.

Eljay

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Dezember 2023, 17:44:58Aber was in dieser Zeit passiert ist, geht ein JC gar nichts an.

Ich habe die Befürchtung, wenn ich das nicht abgebe, dass mein Antrag abgelehnt wird.

Ottokar

Zitat von: Eljay am 01. Dezember 2023, 12:26:23Ich muss aber u.a. eine Gewinn-und Verlustrechnung für die sechs Monate ausrechnen, wo ich keine Leistungen erhalten habe.
Mit welcher Begründung?
Maßgeblich für den Anspruch auf Bürgergeld ist die Einkommens- und Vermögenssituation bei Antragstellung, bis auf wenige Ausnahmefälle ab 1. des Antragsmonats.
Für Zeiträume davor gibt es - bis auf die Forderung von Kontoauszügen der letzten 3 Monate - keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Daten. Auch bei Selbständigen zählt nur das Einkommen, welches während des Bewilligungszeitraumes erwirtschaftet wird (§ 3 Abs. 1 Bürgergeld-Verordnung).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Eljay

Zitat von: Ottokar am 02. Dezember 2023, 13:10:58Mit welcher Begründung?


Meine Auftragslage ist anhand der allgemeinen Wirtschaftslage durch Covid und Ukrainekrieg, und meine Finanzsituation anhand der Inflation und ernorm gestiegenen Gaspreise schlechter geworden, warum ich Aufstockung beantragt habe. Im Erstgespräch mit der JC Mitarbeiterin, was telefonisch stattfand, schob sie meine Situation auf mangelnden Einsatz andere Auftraggeber zu suchen. Mein Hinweisen darauf, dass ich erst durch die allgemeine Situation in die Lage geraten bin und durch die allgemeine wirtschaftliche Lage es wesentlich weniger Auftraggeber gibt, hat sie abgetan.

Daraufhin habe ich von ihr online über das JC Portal ca. 10 Formulare erhalten, die ich ausfüllen soll, plus eine Aufforderung, dass ich darstellen soll, wie meine freiberufliche Tätigkeit als Illustrator weitergehen soll, weil laut JC ich sonst den Beruf aufgeben müsse und mir einen Bürojob suchen(das war der genau Wortlaut).

Daher will das JC wohl wissen, was meine Gewinn-und Verlustrechnung vor dem Antrag war. Anhand dieser soll wohl bewertet werden, ob das, was ich da tue, überhaupt geeignet betrieben wird, um den Lebensunterhalt zukünftig zu sichern.
Ansonsten werde ich verpflichtet, eine andere Arbeit als Arbeitnehmer anzunehmen

Kopfbahnhof

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 15:03:39dass ich darstellen soll, wie meine freiberufliche Tätigkeit als Illustrator weitergehen soll
Erst mal hat das JC deinen Antrag zu bearbeiten und zu Bewilligen!
Anhand der aktuellen Situation, bist du jetzt Bedürftig geworden.

Warum, geht die erst mal gar nichts an.

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 15:03:39Daher will das JC wohl wissen, was meine Gewinn-und Verlustrechnung vor dem Antrag war.
Wenn dann ist es eine Information die du dem JC freiwillig geben kannst.
Aber auch erst wenn du deinen ersten Termin bei der Vermittlung (deinem SB) hast.

Jetzt gibt man einfach nur den Antrag mit Auszügen der letzten 3 Monate + Auskunft zum Vermögen ab.
Das müsste doch auch nur ein WBA sein und kein Neuantrag?

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 15:03:39ca. 10 Formulare erhalten, die ich ausfüllen soll
Was soll das denn alles sein?

Eljay

#6
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Dezember 2023, 17:07:15Was soll das denn alles sein?

- Anlage EK

- Anlage EKS

- Anlage KDU

- Anlage VM

- Antragsbegründung

- Belehrung Selbstständige

- Hauptantrag

- schriftliche Darstellung wie die Perspektive als freier Illustrator weitergehen soll

- Gewinn-und Verlustrechnung von 01.04.2023 bis 01.10.2023

- Merkblatt des Wohnungswechsels

- Hinweisblatt zu IhrenPflichten bei Inanspruchnahme von Leistungennach dem SGB II



Alles muss ausgefüllt werden, oder verfasst werden. Alle Punkte wurden angekreuzt, wonach man sie abzugeben hat. Zusätzlich habe ich ein Merkblatt bekommen, wonach ich anscheinend in einen kleinere Wohnung ziehen soll, was sich Merkblatt zum Wohnungswechsel nennt. Meine Miete war vor dem Ukrainekrieg im Rahmen für eine Person, aber seit dem Anstieg der Gaspreise sind meine NK um 200 Euro gestiegen. Es ist erstaunlich, wie ich dafür verantwortlich gemacht werde. In meiner Stadt wohnen Studenten in 20qm Zimmer einer WG für 500-600 Euro,weil die Mieten unerschwinglich sind.

Ich neige fast dazu es sein zu lassen, was wahrscheinlich das Ziel der JC Mitarbeiterin war.

Eljay

#7
Habe noch das vergessen:

- Info MiWi

also bisher 12 Formulare....

Was meine Miete betrifft, sehe ich, dass sie UNTER dem was für 1 Person als angemessene Miete von 650 Euro betrifft, da das ja nicht Heizungskosten beinhaltet. Ich zahle ohne Heizungskosten ca. 600 Euro inkl. NK. Der Rest der Nebenkosten sind Heizkosten, die nur aufgrund der Energiekrise im Moment so hoch ist. Ich verstehe daher nicht wie meine Miete zu hoch sein kann

Jimmy Neutron

Ich vermute mal, dass bei einer Optionskommune bist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen

Die Tatsache, dass du deinen Antrag begründen sollst, spricht hier eher für eine Optionskommune. Diese Jobcenter sind keine gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit und kochen in vielen Dingen ihr eigenes Süppchen. Ein Antrag muss nicht begründet werden.

Welche Formulare und Dokumente hast du bisher eingereicht und wie hoch ist die ca. die monatliche Prognose für die nächsten 6 Monate?
Eine GuV erfolgt in aller Regel zum Jahresabschluss und wird insbesondere auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellt. Spielt im SGB II also grundsätzlich erst mal keine Rolle.
Auch andere geforderte Dinge dürften für die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II keine Rolle spielen. Insbesondere die Frage nach der Perspektive.

Die Sache hat einen Haken und das sind die 6 Monate ohne Leistungen. Es ist kein Einzelfall, dass Gewerbetreibende oder Freiberufler ihre Rechnungen so stellen, dass ein Geldeingang nach dem Bewilligungszeitraum erfolgt und damit keine Relevanz für die Leistungen nach dem SGB II hat und eben ein paar Monate später wieder Leistungen beantragt. Dass das JC hier eine solche Situation vermutet, kann man durchaus nachvollziehen. Dies isoliert gesehen, kann aber keine erweiterte Mitwirkungspflicht auslösen. Daher auch die Frage nach der Prognose. Ist die Prognose nicht schlüssig, darf das Jobcenter auch die letzten 6 Monate heranziehen, um die Prognose zu überprüfen. Dann sollte das Jobcenter die Forderung aber auch begründen, damit nachvollzogen werden kann, was da schiefläuft.

Stellt sich anhand deiner Informationen nun heraus, dass du deinen notwendigen Mitwirkungspflichten bereits nachgekommen bist, dann würde ich dem SB ordentlich auf die Finger hauen.

Eljay

#9
Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Dezember 2023, 20:16:18Welche Formulare und Dokumente hast du bisher eingereicht und wie hoch ist die ca. die monatliche Prognose für die nächsten 6 Monate?
 
Bisher habe ich noch keine Formulare eingereicht, aber ich habe alle inzwischen ausgefüllt, außer die Gewinn-und Verlustrechnung. Da will ich schreiben, dass ich nicht sicher bin, wie man das macht und gerne einen Termin beim JC machen würde, damit man mir damit hilft.

Ich habe in den 6 Monaten wo ich keine Leistungen erhalten habe 9500 Euro Einnahmen gehabt, aber das ist brutto. Davon muss ich ja noch Einkommenssteuer bezahlen und ohne sonstige Abzüge, wie Materialkosten usw sind davon nicht abgezogen. Meine Prognose für die nächsten 6 Monate sind ca. 1100 Euro(ebenfalls brutto). Übrigens wollte ich anmerken, dass das Geld, das ich in den sechs Monaten, wo ich keinerlei Leistungen bekommen habe, selbst wenn man den Bruttobetrag als Netto betrachten würde, immer noch so wenig war, dass ich in der Zeit hätte aufstocken müssen.

Da ich in Köln wohne, denke ich nicht, dass es sich um eine Optionskommune handelt. Die Mitarbeiter des JC, die 2022 meinen Antrag bewilligt hat, sagte es sei kein Problem, wenn ich diesen Okt. 2023 wieder aufstocke(ich hatte erwähnt, dass es sein kann). Daher war ich diesmal überrascht. Es ist allerdings eine andere Mitarbeiterin.

Sheherazade

Zitat von: Eljay am 02. Dezember 2023, 20:58:11außer die Gewinn-und Verlustrechnung. Da will ich schreiben, dass ich nicht sicher bin, wie man das macht

Wie lange bist du denn schon selbstständig tätig? Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jobcenter ist identisch mit der GuV für das Finanzamt und wahrlich kein Hexenwerk: Auf eine Seite kommen die Einnahmen, auf die andere Seite die Ausgaben, je nach Abrechnungszeitraum werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen und "tadaaa" man hat den Gewinn bzw. den Verlust des berechneten Zeitraumes - fertig ist die Gewinn- und Verlustrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jimmy Neutron

Die GuV ist nicht erforderlich, für die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II.
Sie wird nach steuerlichen Kriterien erstellt. Die Berechnung des Einkommens aus der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt aber nicht nach steuerlichen Kriterien und ist Bestandteil des Jahresabschlusses bei Kaufleuten. Der TE muss auch keine GuV für das FA erstellen, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die EÜR wird nach Zahlungszeitpunkt erstellt und die GuV nach Buchungszeitpunkt. Vereinfacht ausgedrückt. Die Forderung nach der GuV ist offensichtlich rechtswidrig.


Sheherazade

Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Dezember 2023, 10:08:13Der TE muss auch keine GuV für das FA erstellen, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Ja, du hast Recht, mein Fehler. Die Jobcenter verwenden gerne ausschließlich den Begriff GuV obwohl am Ende eine EÜR absolut ausreichend ist.
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Eljay

Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Dezember 2023, 10:08:13Die Forderung nach der GuV ist offensichtlich rechtswidrig.



Wenn das der Fall ist, was sollte man denn am Besten machen? Ich kann mir vorstellen, dass wenn ich das nicht schicke, dass der Antrag dann abgelehnt wird.


Sheherazade

Hast du eigentlich eine vorausschauende EKS (die Schätzungen von Einnahmen und Ausgaben für den zu bescheidenden Bewilligungszeitraum) abgegeben? Da müssten ja auch die zu erwartenden Steuerzahlungen eingebracht werden.

Ich würde wahrscheinlich eine EÜR für den fraglichen Zeitraum 01.04-30.09. erstellen, also für alle tatsächlich erfolgten Einnahmen und Ausgaben. Was hast du eigentlich zum Ende deines letzten Leistungsbezuges zum 31.03.2023 abgegeben, eine abschließende EKS?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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