Erstantrag Bürgergeld - Rückfrage zu privat Dahrlehen

Begonnen von Peach, 09. Dezember 2023, 15:20:57

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Peach

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell im Prozess des Erstantrags zum Bürgergeld.
Im letzten Jahr habe ich ALG1 erhalten und eine Weiterbildung abgeschlossen.
Da es leider bisher noch nicht final mit einer Jobzusage geklappt hat und mein ALG1 Anspruch am 15.12.23 ausläuft, habe ich zur Sicherheit einen Antrag gestellt und soweit alle nötigen Unterlagen eingereicht.

Nun werde ich um eine Stellungnahme zu Zahlungseingängen aus den letzten 3 Monaten gebeten, speziell geht es hier um 3 Zahlungen eines alten Freundes an mich, welcher mir aufgrund der aktuellen Lage (unerwartete Rechnungen + Inflation) angeboten hat, mir bei Bedarf zinslos Geld zu leihen. Ich möchte deutlich sagen, dass es sich hierbei nicht um Schenkungen handelt, das Rückzahlungsziel aber sehr großzügig bemessen ist, mit der Vereinbarung, dass ich ihm Raten zahlen kann, sobald ich wieder in Festanstellung gekommen bin.

Ich mache mir jetzt etwas Sorgen, dass dies zu Problemen mit der Bewilligung meines Antrags führen könnte.
Auch wenn ersichtlich ist, dass ich definitiv keine Rücklagen oder Vermögen habe.

Hat hier wer von euch Erfahrungswerte und/oder Tipps, wie ich dies möglichst optimal kommunizieren kann?

Vielen Dank! :smile:

Sheherazade

Am optimalsten wäre ein entsprechend schriftlich formulierter Darlehensvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Nicht nur am optimalsten, sondern zum Nachweis zwingend erforderlich.
Du musst nachweisen, das es sich um ein mit der Pflicht zur Rückzahlung belastetes Darlehen handelt. Ohne schriftlichen Darlehensvertrag (Beispiel) ist das kaum machbar, außer du und dein Freund möchten gegenüber dem Jobcenter eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Peach

Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 18:11:45Nicht nur am optimalsten, sondern zum Nachweis zwingend erforderlich.
Du musst nachweisen, dass es sich um ein mit der Pflicht zur Rückzahlung belastetes Darlehen handelt. Ohne schriftlichen Darlehensvertrag (Beispiel) ist das kaum machbar, außer du und dein Freund möchten gegenüber dem Jobcenter eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben.

Vielen Dank für die Vorlage Ottokar, diese ist sehr hilfreich!

Verstehe ich es richtig, dass ich Punkte 2. und 5. entsprechend den Vereinbarungen zwischen meinem Bekannten und mir anpassen sollte?
Unsere bisherige Vereinbarung lautet, dass die Rückzahlung mit Jobaufnahme beginnt.
Sollten wir hier ggf. eine obligatorische Rückzahlung in einer angepassten Höhe während der Dauer des Bürgergeldbezugs  hinzufügen?
zB. während des laufenden Bezugs eine monatl. Rate von 10€, bei Jobaufnahme eine monatliche Rate von 50€ ?


Ottokar

Du solltest den gesamten Inhalt entsprechend den Vereinbarungen zwischen deinem Bekannten und dir anpassen.

Zitat von: Peach am 09. Dezember 2023, 18:48:19Unsere bisherige Vereinbarung lautet, dass die Rückzahlung mit Jobaufnahme beginnt.
Das wird das JC so nicht akzeptieren. Die werden fragen: Was wird, wenn du arbeitslos bleibst? Dann musst du das Darlehen nie zurückzahlen. Und in dem Fall wäre es Einkommen.
Vereinbart stattdessen, wie du schon vorgeschlagen hast, eine geringe monatliche Rate.
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Peach

Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2023, 20:51:49Du solltest den gesamten Inhalt entsprechend den Vereinbarungen zwischen deinem Bekannten und dir anpassen.

Zitat von: Peach am 09. Dezember 2023, 18:48:19Unsere bisherige Vereinbarung lautet, dass die Rückzahlung mit Jobaufnahme beginnt.
Das wird das JC so nicht akzeptieren. Die werden fragen: Was wird, wenn du arbeitslos bleibst? Dann musst du das Darlehen nie zurückzahlen. Und in dem Fall wäre es Einkommen.
Vereinbart stattdessen, wie du schon vorgeschlagen hast, eine geringe monatliche Rate.

Danke für deine Hilfe!
Darf ich dich bitten hier einmal drüber zu schauen und mir Feedback zu geben?
( Als Info, mein Bekannter lebt in Portugal und wir sprechen nur Englisch -daher setzte ich den Vertrag zweisprachig auf inkl Klausel6)

__________

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber einmalig einen Betrag in Höhe von xxx Euro.

2. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

3. Auszahlung
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

4. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ab dem 01.01.2024 monatlich in Raten zu 50,00€. Vorrausetzung hierfür ist eine laufende Festanstellung in Vollzeit  des Darlehensnehmers.
Sollte der Darlehensnehmer zu dem genannten Zeitpunkt auf den Bezug von Sozialleistungen (ALG1,Bürgergeld oä.) angewiesen sein, wird die Raten für den Zeitraum des laufenden Bezugs auf 10,00 Euro monatlich reduziert.

Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das PayPal Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

5. Informationspflicht
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dem Darlehensgeber gegenüber Wahrheitsgemäße Angaben zum aktuellen Anstellungsstatus bzw. Sozialleistungsbezugs zu machen um die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten zu wahren.

6. Klausel zur Gültigkeit bei zweisprachigen Verträgen
Bei Auslegungsschwierigkeiten soll der deutsche Text dieses zweisprachigen Vertrags der maßgebende sein


Hary

Ich würde das ganze nicht Darlehen nennen, sondern eher Privatkredit.

Zu Punkt 4 würde ich es anders formulieren. In der Art:
Die Rückzahlung beträgt monatlich 50 Euro, jeweils zum DATUM. Dieser Betrag kann jedoch auch reduziert werden in besonderen Lebenslagen wie z.B Arbeitslosigkeit/Krankheit. Dann beträgt die Mindestrate 10 Euro.

Peach

Zitat von: Hary am 10. Dezember 2023, 13:18:53Ich würde das ganze nicht Darlehen nennen, sondern eher Privatkredit.

Zu Punkt 4 würde ich es anders formulieren. In der Art:
Die Rückzahlung beträgt monatlich 50 Euro, jeweils zum DATUM. Dieser Betrag kann jedoch auch reduziert werden in besonderen Lebenslagen wie z.B Arbeitslosigkeit/Krankheit. Dann beträgt die Mindestrate 10 Euro.

Hallo Hary,

womit begründest du die Umbenennung zu "Privatkredit"?

Welche Vorteile siehst du in deiner Formulierung zu Punkt 4?

Ottokar

imho besser so:

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber einmalig einen Betrag in Höhe von xxx Euro.

2. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

3. Auszahlung
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer in 3 monatlichen Raten von xxx Euro.

4. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ab dem 01.01.2024 monatlich in Raten zu 50,00€. Vorrausetzung hierfür ist eine laufende Festanstellung in Vollzeit  des Darlehensnehmers.
Sollte der Darlehensnehmer zu dem genannten Zeitpunkt auf den Bezug von Sozialleistungen (ALG1,Bürgergeld oä.) angewiesen sein, wird die Raten für den Zeitraum des laufenden Bezugs auf 10,00 Euro monatlich reduziert.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das PayPal Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

5. Informationspflicht
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dem Darlehensgeber gegenüber Wahrheitsgemäße Angaben zum aktuellen Anstellungsstatus bzw. Sozialleistungsbezugs zu machen um die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten zu wahren.


6. Klausel zur Gültigkeit bei zweisprachigen Verträgen
Bei Auslegungsschwierigkeiten soll der deutsche Text dieses zweisprachigen Vertrags der maßgebende sein

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Fettnäpfchen

Peach

Zitat von: Peach am 09. Dezember 2023, 15:20:57Nun werde ich um eine Stellungnahme zu Zahlungseingängen aus den letzten 3 Monaten gebeten, speziell geht es hier um 3 Zahlungen eines alten Freundes an mich, welcher mir aufgrund der aktuellen Lage (unerwartete Rechnungen + Inflation) angeboten hat, mir bei Bedarf zinslos Geld zu leihen.
Solange du dem JC gegenüber nicht schon Angaben zu den Vertragsmodalitäten gemacht hast solltest du das angepasste Muster von Ottokar nehmen und es auch als Darlehen betiteln.

Natürlich gilt das auch wenn du dem JC erzählt hast das es schon Rückzahlungen deinerseits gab denn das beginnt vertraglich ja erst ab dem 01.01.24

Das einmalig ist schlecht zu erkennen also nicht übersehen!

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Peach

Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 14:18:52imho besser so:

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber einmalig einen Betrag in Höhe von xxx Euro.

2. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.




3. Auszahlung
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer in 3 monatlichen Raten von xxx Euro.

4. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ab dem 01.01.2024 monatlich in Raten zu 50,00€. Vorrausetzung hierfür ist eine laufende Festanstellung in Vollzeit  des Darlehensnehmers.
Sollte der Darlehensnehmer zu dem genannten Zeitpunkt auf den Bezug von Sozialleistungen (ALG1,Bürgergeld oä.) angewiesen sein, wird die Raten für den Zeitraum des laufenden Bezugs auf 10,00 Euro monatlich reduziert.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das PayPal Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

5. Informationspflicht
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dem Darlehensgeber gegenüber Wahrheitsgemäße Angaben zum aktuellen Anstellungsstatus bzw. Sozialleistungsbezugs zu machen um die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten zu wahren.


6. Klausel zur Gültigkeit bei zweisprachigen Verträgen
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Gerne nehme ich deine Anpassungsvorschläge mit auf, jedoch gibt es für mich in einem Punkt hier noch Hilfsbedarf.

Die Darlehensbeträge wurden in 4 einzelnen Zahlungen an mich überwiesen, mit jeweils unterschiedlicher Höhe
Einmal im September, 2 Zahlungen im November und eine Zahlung im Dezember.

Macht es hier wirklich Sinn dies als eine Summe mit 4 Auszahlungsraten niederzuschreiben, oder würde es nicht mehr Sinn machen für jede Auszahlung einen eigenen Vertrag aufzusetzen und sich auf die bestehende Vereinbarung zu berufen und die Darlehenssumme "aufzustocken" / eine gesamt Summe zu bennen..welche "wie vereinbart" zurückgezahlt wird?

- Bisher habe ich noch garkeine Angaben beim Jobcenter zu diesem Fall gemacht

- Wenn ich den Vetrag sowohl in deutsch als auch englisch parallel zueinander aufsetzte, macht es nicht Sinn die Klausel hierzu drinn zu lassen?

Vielen Dank für all die Hilfe und Geduld!

 

Fettnäpfchen

Peach

Zitat von: Peach am 10. Dezember 2023, 15:30:37- Bisher habe ich noch garkeine Angaben beim Jobcenter zu diesem Fall gemacht
Das ist schon mal hilfreich.

Sonst hast da hoffentlich alles angegeben was wirklich gelaufen ist. Denn zum helfen braucht es von Anfang an Fakten und nicht scheibchenweise nachgeliefert.

Zitat von: Peach am 09. Dezember 2023, 15:20:57speziell geht es hier um 3 Zahlungen
daher wieso nicht gleich richtige Angaben, anstelle Salamitaktik.

Den Rest wird dir sicher Ottokar beantworten da du Ihm die Fragen gestellt hast.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Peach

Bitte entschuldige, es hat sich hier um einen Fehler auf meiner Seite gehandelt!
Beim Zusammenschreiben der genauen Auszahlungsdaten ist mir hier erst aufgefallen, dass es 4 Zahlungen und nicht 3  waren.
Ich versuche hier alles Relevante anzugeben, um die bestmögliche Hilfe zu bekommen.

Das ganze Thema macht mir dolle Bauchschmerzen und ich habe Sorge, dass mein Bürgergeldantrag komplett abgelehnt wird und das nur, weil ein guter Freund mir in finanziell schwierigen Zeiten durch die Leihgaben helfen wollte.
Tatsächlich hatten wir beide gehofft, dass es bis zum Ende des Jahres mit einem neuen Job klappt, da ich mich echt sehr bemühe. :(

Ottokar

Zitat von: Peach am 10. Dezember 2023, 15:30:37Macht es hier wirklich Sinn dies als eine Summe mit 4 Auszahlungsraten niederzuschreiben
Da das JC bereits nach der Herkunft dieser Zahlungen gefragt hat, müssen sich diese auch aus dem Darlehensvertrag ergeben.
Für das JC sollte man es möglichst einfach machen, also ein Vertrag und ohne Aufstockungsklausel.
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Peach

Danke Ottokar!
Ich habe versucht deine Tipps umzusetzen, kannst du bitte einmal über die finale Version drüber gucken?

Darlehensvertrag

zwischen

xxxx
- im Weiteren Darlehensnehmer genannt

und

xxxx
- im Weiteren Darlehensgeber genannt

wird der nachfolgende private Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber einen Betrag in Höhe von 986,00 Euro.

2. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

3. Auszahlung
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer nach in 4 Raten wie folgt:
1.Rate 566,00€ am 11.09.2023
2.Rate 150,00€ am 03.11.2023
3.Rate 20,00 € am 17.11.2023
4.Rate 250,00€ am 07.12.2023


4. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ab dem 01.01.2024 monatlich in Raten zu 50,00€.
Sollte der Darlehensnehmer zu dem genannten Zeitpunkt auf den Bezug von Sozialleistungen (ALG1,Bürgergeld oä.) angewiesen sein, wird die Raten für den Zeitraum des laufenden Bezugs auf 10,00 Euro monatlich reduziert.

Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen.



5. Klausel zur Gültigkeit bei zweisprachigen Verträgen
Bei Auslegungsschwierigkeiten soll der deutsche Text dieses zweisprachigen Vertrags der maßgebende sein.