Pflegende Angehörige

Begonnen von mark80, 09. Dezember 2023, 19:29:42

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mark80

Hallo,

ich bin in der Angehörigenpflege meiner beiden Eltern, sowohl meines Kindes tätig und beziehe zur Sicherung des Lebensunterhaltes Bürgergeld. Alle Angehörigen befinden sich in der Pflegestufe III.
Der Sachbearbeiter des Jobcenters wollte nun eine genaue Stundenauflistung meiner Pflegetätigkeit haben um zu sehen wo ich zeitlich Verfügbar bin. Er verwies auf das MDK Gutachten dieses in Kopieform bereitzustellen, da dort explizit die genaue Stundenaufteilung hervorgeht. Derzeitig reichte bis vor kurzem ein Schreiben der Krankenkasse aus, wo hervorging, wieviel Stunden ich wöchentlich für eine Person aufbringe.
Auf Grund der Vielzahl der stündlichen Aufwendung besteht derzeit keine Vermittelbarkeit.

Meine Fragen: Ist der SB berechtigt, eine Kopie des MDK Gutachtens zu verlangen?
              Darf der SB diese spezifischen Details überhaupt verlangen?

Danke!




begees

Pflegestufen gibt's nicht mehr, das nennt sich jetzt Pflegegrad, das nur nebenbei.

Das MDK-Gutachten enthält Sozialdaten der pflegebedürftigen Personen. Diese stehen zum JC aber in keiner Sozialrechtsbeziehung, sodass das JC mE kein Einsichtsrecht hat und daher die Vorlage dieser Gutachten nicht verlangen darf.

Die Einholung der Auskunft über die Stundenzahl von der Pflegekasse ist allerdings zulässig.

Bimimaus5421

Die Angehörige die du pflegst ist nicht beim Jc und richtig das geht dem Jc nichts an .
Das sind Daten Dritter
Ich würde dem Jc schreiben Sie sollen die Rechtsgrundlage nennen das du verpflichtet wärst Daten Dritter rauszugegeben ,dir wäre nicht bekannt das dies Rechtmässig wäre und verweisst auf Datenschutz.

Fettnäpfchen

mark80

Zitat von: mark80 am 09. Dezember 2023, 19:29:42ich bin in der Angehörigenpflege meiner beiden Eltern, sowohl meines Kindes tätig und beziehe zur Sicherung des Lebensunterhaltes Bürgergeld. Alle Angehörigen befinden sich in der Pflegestufe III.
Also nicht nur eine Person die du pflegst sondern drei.
Respekt!

Zitat von: mark80 am 09. Dezember 2023, 19:29:42Der Sachbearbeiter des Jobcenters wollte nun eine genaue Stundenauflistung meiner Pflegetätigkeit haben um zu sehen wo ich zeitlich Verfügbar bin.
da würde ich mal dem JC mit dem § 10 und der unten stehenden Erläuterungen antworten und wie das bei einer zu pflegenden Person ist und du eben drei pflegst.

Ab Seite 9
2.4
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf
auch kleingedrucktes wie
Zitat2 Bestandsfälle: Bei der zu pflegenden Person wurde bereits eine Pflegestufe nach den Rege-
lungen bis zum 31.12.2016 festgelegt. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut, dass sich für die Pflegeperson eine hohe Betreuungslast ergibt. Ferner sehen die neuen Begutachtungsrichtlinien keine Zeitangaben in Minuten/Stunden vor. Bei
den Pflegegraden 4 und 5 ist eine Beschäftigung grundsätzlich unzumutbar, jedoch kann auf
Wunsch des/der Kunde/in der Vermittlungsprozess aktiv betrieben werden.
Neufälle: Bei der zu pflegenden Person wird ab dem 01.01.2017 erstmalig ein Pflegegrad
festgestellt. Empfohlen werden kann eine Orientierung der zumutbaren Arbeit an den Ausfüh-
rungen zu den bisherigen Bestandsfällen. Hierbei ist jedoch auf die individuellen Angaben
der/des Kunden einzugehen, um eine zumutbare Arbeitszeit festzulegen
verwenden.

In anderen Links z.B.:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-der-pflegeperson
wurde schon ab 2 bis fünf argumentiert allerdings ging es da um die soziale Absicherung Rente Unfallvers. und Arbeitslosenvers.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

mark80

Vielen lieben Dank an Alle für Eure schnellen Antworten!

@ Fettnäpfchen: Bisher habe ich immer nur ein Bestätigungsschreiben über den Pflegegrad und des wöchentlichen Stundenaufwandes seitens der Krankenkasse von allen zu pflegenden Personen an das JC weitergereicht. Dies hatte auch bis zu letzt gereicht. Nun möchte man eben genauer wissen, wann ich die Pflegestunden bei den zu Pflegenden anwende.

In meinen Augen Sinnfrei aber das scheint der SB anders zu sehen.


Ottokar

Zitat von: begees am 09. Dezember 2023, 20:45:56Die Einholung der Auskunft über die Stundenzahl von der Pflegekasse ist allerdings zulässig.
Da bin ich anderer Meinung. Auch hier handelt es sich um med. Daten der Pflegebedürftigen, die nicht an das JC übermittelt werden dürfen.

Zitat von: mark80 am 09. Dezember 2023, 19:29:42Meine Fragen: Ist der SB berechtigt, eine Kopie des MDK Gutachtens zu verlangen?
Definitiv: nein!
Es handelt sich um med. Daten der Pflegebedürftigen, die nicht an das JC übermittelt werden dürfen. Auch nicht auszugsweise.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Zitat von: begees am 09. Dezember 2023, 20:45:56Die Einholung der Auskunft über die Stundenzahl von der Pflegekasse ist allerdings zulässig.
Liest sich für mich auch falsch.

Zitat3) Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang bei einer Pflegetätigkeit einer Beschäftigung nachgegangen werden kann, erfolgt unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß den Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgraden in Anlehnung an §§ 14, 15 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 bis 3 können sich aus der Pflege zudem Einschränkungen hinsichtlich Dauer, Lage
und Verteilung der noch möglichen Arbeitszeit ergeben. Die durch die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nachgewiesenen Einschränkungen sind einzelfallbezogen mit der IFK zu besprechen. Entsprechende Nachweise (z.B. Bescheide) sollen aber nur erfasst und nicht zur Akte genommen werden. Auf die Übersicht auf der nachfolgenden Seite wird verwiesen.
FW § 10 SGB II, Rn. 10.22

Aus der nachfolgenden Tabelle geht hervor, dass bei Pflegegrad 3 in Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden am Tag möglich sein sollen.
In diesem Fall dürfte es völlig ausreichend sein, wenn die Bescheide vorgelegt werden, aus dem sich der Pflegegrad ergibt, damit das JC daraus die notwendigen Daten erfassen kann. Also keine Kopie zur Akte nimmt. Wenn selbst die FW keine Grundlage für die Forderung liefern, dann.... Bei drei zu Pflegenden dürfte doch klar sein, dass da keine Vermittlungsfähigkeit besteht.


PaulHilft

1. Du darfst keine Kopien aus einem Gutachten der Personen rausgeben. Das sind deren sensible Daten.
Da musst du schon mal gar nichts.
2. Die Stundenanzahl ist nicht so wichtig. 3 x PG3 ist schon eine ausreichende Aussage. Du bist sozusagen Rentner. Beim JobCenter ohne Vermittlung. =D

Du könntest einen WochenStundenPlan erstellen und diese von den drei unterzeichnen lassen. Das wäre doch schon mal eine glaubhafte Mitwirkung. Wenn auch noch der Hausarzt oder so mit unterschreibt, wäre das sogar richtig gut. So was machen wir. =)

Ottokar und die anderen haben sehr gut geantwortet. Dem kann ich mich nur anschließen.

Ist dir bewusst, dass du 3 x 2.418€ über die Verhinderungspflege abrechnen kannst? Und eventuell das ganze noch 4 Jahre Rückwirkend? Wenn da ganz viele Deteils passen, so könntest du in 2 Monaten fast 30.000 € auf dein Bankkonto haben und an deine Freunde weitergeben dürfen. =)

Außerdem sind die 1500€ im Jahr (diese monatlichen 125€) mittlerweile auch über Freunde möglich.
und du selber kannst dir mit Bürgergeld 3.000 € ehrenamtlich über 2 x 1.500 € bei nicht Verwanten dazuverdienen die auch einen Pflegegrad haben.

Wenn du das alles weißt, freu ich mich für dich. =)
Mach weiter so.

Jimmy Neutron

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34Ist dir bewusst, dass du 3 x 2.418€ über die Verhinderungspflege abrechnen kannst? Und eventuell das ganze noch 4 Jahre Rückwirkend? Wenn da ganz viele Deteils passen, so könntest du in 2 Monaten fast 30.000 € auf dein Bankkonto haben und an deine Freunde weitergeben dürfen. =)
Jo, wenn da ganz viele Details passen. Also leier ich mir die Details rückwirkend aus dem Ärmel und bastel da was zusammen. Da wird die Sache aber auch ziemlich schnell vor der Strafkammer des Amtsgerichtes, wenn nicht sogar Landgericht verhandelt. Wenn die Verhinderungspflege nicht nachgewiesen werden kann, lasst so einen Quatsch mit der rückwirkenden Forderung dieser Art.

Hier würde ich mich beim nächsten Beratungseinsatz beraten lassen. Sofern dieser nicht von einem Pflegedienst, sondern einer unabhängigen Stelle erfolgt, dürfte eine gute Beratung auch sichergestellt sein.

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34Außerdem sind die 1500€ im Jahr (diese monatlichen 125€) mittlerweile auch über Freunde möglich.
und du selber kannst dir mit Bürgergeld 3.000 € ehrenamtlich über 2 x 1.500 € bei nicht Verwanten dazuverdienen die auch einen Pflegegrad haben.
Für den Entlastungsbetrag müssen Anforderungen erfüllt sein. Ohne sittliche Verpflichtung wird das Pflegegeld bei Nicht-Verwandten als Einkommen gewertet.

jens123

Ich denke auch, dass hier eine massive Kollision mit dem Datenschutz vonstatten geht. Du bist garnicht berechtigt Daten Dritter an irgendeine Behörde zu übermitteln. Zumal es hier noch um (besonders geschützte) Sozialdaten geht, wiegt es umso schwerer.

Wenn ein Nachweis notwendig und rechtmäßig sein sollte, müsste der auf anderem Wege beschafft werden, aber keinesfalls über medizinische Unterlagen von unbeteiligten Dritten. Das kann nur rechtswidrig sein.

Frage das Jobcenter nach der "gesetzlichen Grundlage" für die Aufforderung und bestehe darauf diese schriftlich zu erhalten.

Xellos

Ab PS2 ist man eh faktisch nicht vermittelbar, und doch muss das JC zahlen. Also wenn man nen PS2 pflegt. Denn PS2 kann auch bedeuten, dass die Pflegeperson vieles kann, aber zB nicht mehr an ihren Hintern kommt.

Aber ob man bei man 3 Personen noch BG bekommt bezweifle ich sehr, denn das ist halt ein Vollzeitjob+.

Verhinderungspflege: das KANN eh keiner überprüfen, weil es faktisch reicht wenn man sagt, dass man 3 Wochen nix machen will und nun xyz pflegt. Man ist ja nicht gezwungen abwesend zu sein.

Und nein, es geht das JC 0 an, was die PersonEn hat/haben. Nur die eigenen Gesundheit geht die was an und das auch nur begrenzt. Eben die Dinge, die eine Arbeit erschweren, wie zB Rücken, Tinnitus, etc.


september23

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34Ist dir bewusst, dass du 3 x 2.418€ über die Verhinderungspflege abrechnen kannst?
nur wenn einem bewusst ist, dass es dazu auch einer Person bedarf, die als Ersatzpflege angemeldet wird und dass die Angabe, man habe jemand zur Entlastung da gehabt, während dies nicht zutraf, Betrug ist

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34Und eventuell das ganze noch 4 Jahre Rückwirkend? Wenn da ganz viele Deteils passen, so könntest du in 2 Monaten fast 30.000 € auf dein Bankkonto haben und an deine Freunde weitergeben dürfen. =)
Diese Details wären interessant. Was genau soll das sein, wenn man in den vergangenen 4 Jahren keine Freunde engagiert hat, die für einen eingesprungen sind?

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34Außerdem sind die 1500€ im Jahr (diese monatlichen 125€) mittlerweile auch über Freunde möglich.
Die auch eine Leistung zu erbringen haben, weil wir sonst wieder beim Betrug sind.

Das Geld der Pflegekasse ist nicht dazu da, seinen Freunden mit falschen Angaben das Einkommen steuerfrei aufzubessern

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34und du selber kannst dir mit Bürgergeld 3.000 € ehrenamtlich über 2 x 1.500 € bei nicht Verwanten dazuverdienen die auch einen Pflegegrad haben.
also bei Bekannten nachfragen, ob es irgendwelche Pflegebedürftige gibt und dann bei Eltern, Kind und zwei weiteren Personen, zu denen man noch hinfahren muss, die Pflege machen. Easy :lol:



PaulHilft

Du hast das Wort betrug verwendet. Eventuell ist es so dann in deinem Fall.

Fast täglich erreichen mich über 10 Menschen, die schon lange Pflegebedürftig sind und auch Unterstützung durch Familie, Freunde und Nachbarn bekommen. Fast immer wird der Pflegerad zu spät anerkannt oder genemigt. Die Zeit dahin, will der Gesetzgeber sogar deutlich ausgleichen. Die Ämter müssen Beweisen dass sie dich aufgeklärt haben über deine Rechte. Es entsteht ja kein nachteil, weil wenn man schon so lange so eingeschränkt war, und das beweisen kann, dann hätte man ja eh die Leistung erhalten.

Deswegen. Wie du magst. Hier haben über 100te bereits 4 Jahre Rückwirkend das erhalten. Und 1.000 bekommen es ab nun. Alles besonders legal.

Zitat von: Jimmy Neutron am 11. Dezember 2023, 11:01:37Für den Entlastungsbetrag müssen Anforderungen erfüllt sein. Ohne sittliche Verpflichtung wird das Pflegegeld bei Nicht-Verwandten als Einkommen gewertet.
Nein. Bei uns in Niedersachen kann man sich mit gutem Führungszeugnis und maximal 5 Jahre alten Erste Hilfe Kurs anerkennen lassen. Dann bekommt man eine Urkunde die es einem erlaubt, selber die 3.000 € im Jahr Ehrenamtlich abrechnen zu können. Ich mach das.

september23

Zitat von: PaulHilft am 12. Dezember 2023, 20:15:20Du hast das Wort betrug verwendet. Eventuell ist es so dann in deinem Fall.
Nein, in dem von Dir angemerkten Fall, Leistungen abzurechnen, wenn sie gar nicht stattgefunden haben.

Zitat von: PaulHilft am 12. Dezember 2023, 20:15:20Fast täglich erreichen mich über 10 Menschen, die schon lange Pflegebedürftig sind und auch Unterstützung durch Familie, Freunde und Nachbarn bekommen. Fast immer wird der Pflegerad zu spät anerkannt oder genemigt. Die Zeit dahin, will der Gesetzgeber sogar deutlich ausgleichen. Die Ämter müssen Beweisen dass sie dich aufgeklärt haben über deine Rechte. Es entsteht ja kein nachteil, weil wenn man schon so lange so eingeschränkt war, und das beweisen kann, dann hätte man ja eh die Leistung erhalten.
dazu sag ich lieber nichts, nur, dass das alles nichts mit der Fragestellung der TE zu tun hat


börgie

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2023, 03:53:34Außerdem sind die 1500€ im Jahr (diese monatlichen 125€) mittlerweile auch über Freunde möglich.

das geht doch nur über offizielle und keine privatpersonen oder nicht?