Schreiben für eine Kontovollmacht nach dem Tod

Begonnen von Vocans, 22. Dezember 2023, 05:29:21

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Vocans

Guten Morgen ihr Lieben, ich habe mich jahrelang nicht mehr gemeldet, da auch bei mir einiges los war. Nur soviel, mir geht es seit August 2023 wieder richtig gut und bin zufrieden mit meinem Leben.
Jetzt aber zu meinem Problem,
Wie schreibe ich eine Kontovollmacht für meine Mutter, die sie natürlich erst liest und dann unterschreibt bzw Verbesserungsvorschläge dann von ihr selber kommen, die nach Ihrem Tod erst auf mich übergeht und nicht schon vorher?
Ich habe davon keine Ahnung, da ich mich damit nie beschäftigt habe und mir die Gesetzestexte dazu auch zu schwer sind.
Ich danke euch im Voraus für die Hilfe und wünsche euch allen ein Schönes Weihnachtsfest.
Der Hirntot bleibt ja bei vielen jahrelang unbemerkt!
FB Spruch.

Tomaten_Torsten

Zitat von: Vocans am 22. Dezember 2023, 05:29:21Wie schreibe ich eine Kontovollmacht für meine Mutter,...
Erfahrungsgemäß machen die Banken gerne mal Probleme, wenn man nicht deren hauseigene Vordrucke für eine Vollmacht nutzt, auch wenn das rechtlich nicht haltbar ist. Daher würde ich mir an deiner Stelle mal die entsprechenden Vordrucke von der Bank besorgen und schauen, ob die soweit verwendbar sind und auch mit der Bank Rücksprache halten.

Ottokar

Man kann eine Bankvollmacht mit einer Klausel versehen, wonach diese erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Dann muss aber der Vollmachtnehmer den Tod des Vollmachtgebers gegenüber der Bank nachweisen, benötigt also die Sterbeurkunde. Diese wiederum muss beim Standesamt beantragt werden, was auch Geld kostet. Ob das schneller geht als ein Erbschein?
Die einfachste Möglichkeit bietet die sog. transmortale Vollmacht (heute Bankenstandart), die vom Vollmachtgeber zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gültig ist.

Dazu mal lesen:

https://www.test.de/Bankvollmacht-Kontovollmacht-5766500-5766517/

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/29-kontobeziehung-im-erbfall-iii-vollmacht-auf-den-todesfall-postmortale-vollmacht_idesk_PI17574_HI16123460.html


Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 22. Dezember 2023, 12:41:11Die einfachste Möglichkeit bietet die sog. transmortale Vollmacht (heute Bankenstandart), die vom Vollmachtgeber zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gültig ist.

Würde ich @TE auch Empfehlen.

Am besten bei der Bank direkt machen, dann dürfte es später keine Probleme geben.
Hab ich auch, beide mussten zur Bank mit Ausweis und dort Unterschreiben. (schnellste Lösung)
Kann man aber wohl auch per Post machen.

börgie

Zitat von: Vocans am 22. Dezember 2023, 05:29:21Guten Morgen ihr Lieben, ich habe mich jahrelang nicht mehr gemeldet, da auch bei mir einiges los war. Nur soviel, mir geht es seit August 2023 wieder richtig gut und bin zufrieden mit meinem Leben.
Jetzt aber zu meinem Problem,
Wie schreibe ich eine Kontovollmacht für meine Mutter, die sie natürlich erst liest und dann unterschreibt bzw Verbesserungsvorschläge dann von ihr selber kommen, die nach Ihrem Tod erst auf mich übergeht und nicht schon vorher?
Ich habe davon keine Ahnung, da ich mich damit nie beschäftigt habe und mir die Gesetzestexte dazu auch zu schwer sind.
Ich danke euch im Voraus für die Hilfe und wünsche euch allen ein Schönes Weihnachtsfest.

banken  akzeptieren selbst erstellte vollmachten nicht. jede bank hat da ihre eigenen vordrucke.

Vocans

Danke für eure Antworten, ich werde das Morgen mit meiner Mutter dann klären, wie wir dann vorgehen.
Euch allen ein schönes fest. :smile:  :smile:
Der Hirntot bleibt ja bei vielen jahrelang unbemerkt!
FB Spruch.

Ronald BW

Ich habe für das Konto meiner Frau eine eigene girocard und die gilt auch nach Ableben des Kontoinhabers
laut mündlicher Aussage Bank.
Könnte also eine Möglichkeit sein um sofort bei Bedarf das Konto nutzen zu können.
Wichtig ist die eigene Karte nur Vollmacht reicht nicht.

Ottokar

Zitat von: börgie am 23. Dezember 2023, 03:59:33banken akzeptieren selbst erstellte vollmachten nicht. jede bank hat da ihre eigenen vordrucke.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach Banken nur eigene Vollmachtsformulare anerkennen müssen.
Banken müssen jede rechtswirksam erteile Vollmacht anerkennen.
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börgie

joa sag das dem mitarbeiter bei der bank.. der hat keine auskunft gegeben und total geblockt. auch der vorgesetzte.

Vocans

Hallo Ottokar, erst einmal, schöne Feiertage und genieße sie.

Das Problem, wo andere hierüber berichten, habe ich auch mit der Bank, als ich denen sagte, wir machen das selber.

Die Antwort war, die erkennen wir nicht an.

Auf meine Frage hin, auf welcher Rechtsgrundlage (Frage nach Gesetz und Paragraph, wo das steht, damit ich das nachlesen kann) sie dies denn ablehnen würden, war die Antwort.
Dies sind unsere Vorschriften.
Ich fragte noch nach, ob dies Hausvorschriften oder ihre eigenen Vorschriften sind, darauf erfolgte keine Antwort.

Natürlich besteht in D die Vertragsfreiheit. Man kann einen Vertrag annehmen oder ablehnen.
Wenn ich jetzt mit meiner Mutter einen Vertrag zur Generalvollmacht selber mache, ist dies natürlich sinnvoll von einem Notar beglaubigen zu lassen. Somit dürften dann Schwierigkeiten aus dem Weg gegangen werden, denn die Bank kann dies nur zur Kenntnis nehmen und müsste sich dann daran halten. Oder habe ich hier ein Denkfehler?

Natürlich auch an alle andere, schöne Feiertage. Genießt sie und kommt ein wenig zur Ruhe.
Der Hirntot bleibt ja bei vielen jahrelang unbemerkt!
FB Spruch.

Ottokar

Wenn eine Bank sich weigert, eine Kontovollmacht anzuerkennen, nur weil es sich nicht um deren eigenes Formular handelt, wendet man sich am Besten an die Bankenaufsicht:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html
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Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 24. Dezember 2023, 11:17:55Wenn eine Bank sich weigert, eine Kontovollmacht anzuerkennen, nur weil es sich nicht um deren eigenes Formular handelt, wendet man sich am Besten an die Bankenaufsicht:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html

Die tut leider nix .In anderer Sache untätig gewesen . Ich spreche da aus einiger Erfahrung.
Heißt aber nicht das man trotzdem da sich beschweren soll ,wenn die Bank nicht richtig ihre Arbeitmacht