JC vertröstet seit Wochen

Begonnen von KliDirSte, 03. Januar 2024, 11:52:33

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KliDirSte

Hallo folgender Sachverhalt.

Am 23.10.2023 wurde ich vom JC aufgefordert die Nebenkostenabrechnung von 2022 einzureichen.
Habe dann den Vermieter angeschrieben - keine Reaktion.
Am 09.11.2023 habe ich beim JC angerufen und um Fristverlängerung für die Abgabe gebeten.
Am 10.11.2023 Weiterer Brief an den Vermieter - keine Reaktion
Am 12.12.2023 weiterer Brief an den Vermieter, bis heute keine Reaktion.

Klar, da kann das JC nichts für wenn der Vermieter nicht aus dem Quark kommt. Bin da aber auch Ratlos, was ich da jetzt noch machen soll.
Ich vermute auch, dass deshalb die Nachberechnung von März bis September noch nicht stattgefunden hat

Zwischenzeitlich ist mir aber aufgefallen, dass  meiner Frau monatlich 595,80€ Arbeitslosengeld angerechnet.
Sie bekommt aber 496,50 Euro von der Agentur für Arbeit.
Dies habe ich dem JC am 28.11.2023 mitgeteilt am 16.12.2023 habe ich einen Änderungsbescheid für Januar bekommen, der Betrag wurde aber nicht geändert, nur dass es ab Januar mehr Bürgergeld gibt.
Ich verdiene monatlich 135 Euro hinzu, angerechnet werden aber 180 Euro.

Seit November rufe ich dort gefühlt wöchentlich an, ich werde immer nur ist in Bearbeitung vertröstet.
Bei meinem heutigen Anruf wurde gesagt, dass meine Akte voraussichtlich in der 2. Kalenderwoche bearbeitet wird obwohl sie ja laut Auskunft schon seit Wochen bearbeitet wird...
Ich bin ein wenig Ratlos, wie ich jetzt weiter machen soll. Ich werde im Endeffekt immer nur vertröstet es passiert aber nichts.



Fettnäpfchen

KliDirSte

Zitat von: KliDirSte am 03. Januar 2024, 11:52:33Klar, da kann das JC nichts für wenn der Vermieter nicht aus dem Quark kommt. Bin da aber auch Ratlos, was ich da jetzt noch machen soll.
Und kam bis 31.12.2023 die geforderte NK Abrechnung?

Zitat von: KliDirSte am 03. Januar 2024, 11:52:33dass meiner Frau monatlich 595,80€ Arbeitslosengeld angerechnet. Sie bekommt aber 496,50 Euro von der Agentur für Arbeit.
Zitat von: KliDirSte am 03. Januar 2024, 11:52:33Ich verdiene monatlich 135 Euro hinzu, angerechnet werden aber 180 Euro.
Das sind schon zwei unterschiedliche Fälle wenn ich es richtig verstehe?

Zur NK wenn nichts kam hat nach Mietrecht dein VM Pech da er die Fristen nicht eingehalten hat, zumindest wenn er noch Anspruch auf Nachzahlung hat.

Was das Geld angeht verstehe ich es so dass das JC fiktiv und auch zu hoch berechnet. Das darf nicht sein da kann man dagegen in Form eines Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens vorgehen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Zur Nebenkostenabrechung: Falls der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch ist (auch andere Konstellationen sind möglich, z. B. Juli bis Juni des Folgejahres), hatte das JC keine rechtliche Grundlage, dies am 23.10. des darauf folgenden Jahres einzufordern, da der Vermieter bis zu 12 Monate Zeit hat für die Abrechnung. Sollte bis 31.12.2023 immer noch keine Abrechnung für 2022 erfolgt sein, sollte man den Vermieter nachweislich dazu auffordern und das dem JC gegenüber so darlegen.

Soulmate2411

Hallo,

ich hatte so etwas ähnliches im Jahr 2022. Der Vermieter wollte die Kosten für Öl erhöhen und das hatte ich dem JC mitgeteilt. Daraufhin wollten sie die NK Abrechnungen für 3 Jahre rückwirkend. Der Vermieter hatte auf nichts reagiert, ich habe das JC 3 Monate lang vertröstet da keine Reaktion kam. Irgendwann hatte das JC mir dann geschrieben ich solle mir einen Anwalt nehmen. Gesagt, getan und danach kamen dann die NK-Abrechnungen vom VM.

Also das JC wird sich bei dir melden und dir sagen was sie wollen, ansonsten immer nachweislich einreichen das DU alles getan hast, du kannst den Vermieter ja schlecht zwingen oder dergleichen.

Ottokar

Eine Pflicht zur Vorlage der Betriebskostenabrechnung beim JC gibt es lt. § 60 SGB I erst dann, wenn die  Betriebskostenabrechnung tatsächlich vorliegt.
Ob und wann der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellt, ist unbekannt und entzieht sich zur Gänze dem Einfluss des Mieters, womit diesbezüglich auch keine Mitwirkungspflicht bestehen kann.

Ich würde weder den Vermieter mahnen noch beim JC um Fristverlängerung bitten, sondern denen das o.g. mitteilen und ergänzen, dass ich die Betriebskostenabrechnung unaufgefordert vorlege, sobald ich sie bekommen habe.

Was das rechtswidrig zu hoch berücksichtigte Einkommen betrifft, muss hier unbedingt Widerspruch eingelegt werden.
Sollte Frist dazu abgelaufen sein, dann stattdessen einen Überprüfungsantrag stellen.
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KliDirSte

#5
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich wurde gestern nochmal angerufen und mir wurde versichert, dass meine Akte nächste Woche bearbeitet wird. Die Begründung, warum sie bisher nicht bearbeitet wurde war hoher Krankenstand.

Nein, mein Vermieter hat mir bisher keine Nebenkostenabrechnung zukommen lassen.

Wir sind im Mai 21 hier eingezogen, im Januar 22 hatten wir unsere erste Abrechnung, jetzt einfach nicht mehr. Er müsste sich bei über 100 Wohneinheiten eigentlich ach gut damit auskennen.

Das mit dem zu Hoch angerechneten Lohn werde ich jedenfalls angehen.

Danke nochmal.

Anbei noch das Schreiben vom 23.10.2023

Hary

Zitat von: KliDirSte am 04. Januar 2024, 23:58:18Er müsste sich bei über 100 Wohneinheiten eigentlich ach gut damit auskennen.
Frage doch mal bei deinen Nachbarn nach, die schon länger dort wohnen wie ihre Erfahrungen mit den Abrechnungen sind und wann diese für gewöhnlich kommen.

KliDirSte

Zitat von: Hary am 05. Januar 2024, 08:07:27
Zitat von: KliDirSte am 04. Januar 2024, 23:58:18Er müsste sich bei über 100 Wohneinheiten eigentlich ach gut damit auskennen.
Frage doch mal bei deinen Nachbarn nach, die schon länger dort wohnen wie ihre Erfahrungen mit den Abrechnungen sind und wann diese für gewöhnlich kommen.

Von anderen Mietern in der Umgebung weiß ich, dass die ihre Abrechnung ganz normal bekommen haben.
Wir wohnen hier in dem Haus allerdings alleine.

KliDirSte

Hallo, ich habe heute einen Änderungsbescheid bekommen indem hervorgeht, dass das ALG1 nun korrekt angerechnet wird. Eins macht mich trotzdem stutzig:

Berücksichtigung des tatsächlichen Höhe der Arbeitslosengeld I Anspruches von Frau XXX ab
dem 01.01.2024 (bei der endgültigen Festsetzung des Bewilligungszeitraumes wird die Korrektur für den Zeitraum vom 12.10.23 bis 31.12.2023 korrigiert).

Warum wird das nicht direkt korrigiert, da das Jobcenter ja im ALG1 Bescheid sieht, was meine Frau bekommt.

Mein Gehalt soll auch angepasst werden, dafür werden aber die beiden letzten Lohnabrechnungen für November und Dezember verlangt.
Ausgerechnet für November habe ich mir 20 Stunden und somit 270 Euro auszahlen lassen, ich hatte mir Stunden angespart um im Dezember (Weihnachten) über mehr Budget zu verfügen. Im Dezember blieb es dann wieder bei 135 Euro wie im September oder auch jetzt im Januar.
Kann ich trotzdem um eine heruntersetzen von 180€ Anrechnung auf 135€ verlangen?

lg

Fettnäpfchen

KliDirSte

Zitat von: KliDirSte am 09. Januar 2024, 17:56:05Kann ich trotzdem um eine heruntersetzen von 180€ Anrechnung auf 135€ verlangen?
Das JC wird nach deinen Lohnabrechnungen gehen.
Wenn jeder Monat gleich ist bis auf diese Ausnahme dann musst du den SB darüber informieren und darauf bestehen das nach dem immer gleichen Lohn berechnet wird.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 15:05:52Zur NK wenn nichts kam hat nach Mietrecht dein VM Pech da er die Fristen nicht eingehalten hat, zumindest wenn er noch Anspruch auf Nachzahlung hat.
ist doch meistens der Fall wenn ein Guthaben besteht das die VM das hinauszögern anders hab ich das noch nie erlebt.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

KliDirSte

Also, wir sind eine sehr sparsame Familie, kann gut sein, dass wir NK zurück bekommen würden.

Nochmal zum Thema falsche Anrechnung ALG1ist ds so in Ordnung?

Die Anrechnung wurde erst zum 01.01.2024 korrigiert.
November und Dezember aber nicht.
Ich will halt nicht wieder Monate lang dem geld hinterher rennen wir es im letzten Bezugszeitraumes der fall war. Insgesamt hat das JC über 600 Euro Nachzahlung angewiesen für den letzten Bezug raumes.

lg

Fettnäpfchen

KliDirSte

Zitat von: KliDirSte am 11. Januar 2024, 14:57:22Nochmal zum Thema falsche Anrechnung ALG1ist ds so in Ordnung?
:weisnich: Berechnung ist so gar nicht meins.

Und dann habe ich es schon beim ersten Mal nicht verstanden was genau du meinst.
In der Hauptsache bin ich davon ausgegangen dass das Einkommen zu hoch angesetzt war/ist und gemeint ist.
Zitat von: KliDirSte am 03. Januar 2024, 11:52:33Zwischenzeitlich ist mir aber aufgefallen, dass meiner Frau monatlich 595,80€ Arbeitslosengeld angerechnet. Sie bekommt aber 496,50 Euro von der Agentur für Arbeit. Dies habe ich dem JC am 28.11.2023 mitgeteilt am 16.12.2023 habe ich einen Änderungsbescheid für Januar bekommen, der Betrag wurde aber nicht geändert, nur dass es ab Januar mehr Bürgergeld gibt. Ich verdiene monatlich 135 Euro hinzu, angerechnet werden aber 180 Euro.
Daher warte mal was andere schreiben.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

KliDirSte

Ja genau, sind 2 Sachen.

Mir wird 180 Euro angerechnet, bekomme aber 135 Euro außer einmalig für Dezember 2023 270 Euro. Letzter Bezugszeitraum vom März bis September war das gleiche.
Meiner Frau wurde seit November 23 zu viel ALG1 angerechnet, ca 100 Euro. Dies wurde aber jetzt ab Januar 2024 geändert, November und Dezember aber nicht.  Tut mir leid für das Wirwar.

lg

Rotti

Zitat von: KliDirSte am 11. Januar 2024, 14:57:22Die Anrechnung wurde erst zum 01.01.2024 korrigiert. November und Dezember aber nicht.
kommt da vielleicht noch ein Bescheid ?
bei mir war es so ich bekam einen Änderungsbescheid ab 01.01.24 mit Bürgergelderhöhung und Anrechnung Einkommen korrekt letztes Jahr und dieses Jahr noch einen zugeschickt da war aber nur die Bürgergeld Erhöhung ersichtlich.
Da schau ich dann genau aufs Datum der Ausstellung des Bescheides welcher gilt.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser