Aussendienst des JC fragt Nachbarn uber Bürgergeldbezier aus

Begonnen von Unwissender, 06. Januar 2024, 10:48:03

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Ottokar

Erstmal würde ich das Protokoll des Außendienstes anfordern und - wenn der Nachbar es macht - von diesem eine schriftliche eidesstattliche Aussage zu dem Vorgang erbitten, das und was der Außendienst gesagt hat.
Dann kann man eine entsprechende Beschwerde formulieren.
Wenn es eine Optionskommune ist, geht diese an den Datenschutzbeauftragten des Landes, ansonsten an den Bundesdatenschutzbeauftragten.
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Miau

Hatte bei zwei verschiedenen Wohnungen unangekündigten "Besuch" vom JC. Es wurde wie bei dir auch bei den Nachbarn geklingelt (Mehrfamilienhaus), diese über mich befragt und grundlos herumspioniert. Offensichtlich sollten die Mitbewohner mitbekommen, dass ich Leistungsempfänger bin (angeblich routinemäßige Adressenüberprüfung. Es aber gab nicht den geringsten Anlass hierfür). Danach wussten alle im Haus Bescheid. Auch der Vermieter. Dies führte letztlich dazu, dass mir jedes Mal die Wohnung gekündigt wurde. Das war bitter.

Meine Beschwerde bei der Geschäftsführung des JC hatte damals nichts gebracht. Ob einem die Nachbarn helfen, ist fraglich. Jedenfalls sollte man sich ihrer Unterstützung sicher sein, bevor man sie darum bittet. Die meisten wollen damit nichts zu tun haben. Zur Beweissicherung sind deren Zeugenaussagen zweifelsohne wichtig.

Das JC hält sich nicht an Rechtsvorschriften. Ein konstruierter Verdacht/Unterstellung als angebliche Rechtfertigung reicht denen aus für ihr widerliches Vorgehen.
 

september23

Zitat von: Miau am 10. Januar 2024, 23:08:32Offensichtlich sollten die Mitbewohner mitbekommen, dass ich Leistungsempfänger bin (angeblich routinemäßige Adressenüberprüfung. Es aber gab nicht den geringsten Anlass hierfür). Danach wussten alle im Haus Bescheid. Auch der Vermieter. Dies führte letztlich dazu, dass mir jedes Mal die Wohnung gekündigt wurde. Das war bitter.
vor allem war es rechtswidrig und leicht anfechtbar.

Es gibt keinen Kündigungsgrund für eine Wohnung, der "Leistungsbezieher" heißt.


Milla

Ich hätte den Herrschaften vom JC gesagt das Informationen nicht kostenlos sind. Wenn sie natürlich etwas Bares rüberwachsen lassen, können wir über eine Auskunft reden.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Miau

Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 00:10:10Es gibt keinen Kündigungsgrund für eine Wohnung, der "Leistungsbezieher" heißt.

Stimmt, gibt es nicht. Dafür gibt es andere Methoden wie andauerndes Schikanieren (beginnend nach dem Besuch des JC-Außendienst, vorher war nichts) und Rausklagen mit konstruierten Begründungen. Eine davon war, dass ich Mitbewohner um Unterstützung gegen den Vermieter gebeten hatte. Die waren aber feige und haben sich auf die (sichere) Seite des Vermieters geschlagen. Sie könnten dann ja die nächsten sein....Dies war dann der Kündigungsgrund: Störung des Hausfriedens.

Also aufpassen!

Zatoo

Auch bei mir waren solche Leute mal da, ist etwas länger zurück.
Wenn sie nochmal kommen, Polizei?

Ottokar

Unangekündigter Hausbesuch?
Ausweise zeigen lassen, Daten notieren, Prüfauftrag zeigen lassen und Kopie verlangen oder unmittelbar anfertigen (Bsp. Foto).
Dann die Besichtigung höflich ablehnen, weil man einen dringenden Arzttermin hat, und darum ersuchen, das zur Besichtigung vorab ein Termin vereinbart oder zumindest mitgeteilt wird.
Zum Termin dann einen Zeugen dazubitten, und wieder: Ausweise zeigen lassen, Daten notieren, Prüfauftrag zeigen lassen und Kopie verlangen oder unmittelbar anfertigen (Bsp. Foto). Während der Prüfung keine Aussagen machen, der Zeuge sagt gar nichts, sieht nur zu. Der Außendienst darf nur das tun, was im Prüfauftrag steht - und auch nur, wenn das was da steht zulässig ist. Im Anschluss eine Kopie vom Prüfprotokoll verlangen.
Der Zeuge fertigt vom Hausbesuch ein sog. Gedächtnisprotokoll an, wo drin steht, was genau der Außendienst gemacht und gesagt hat.
Sollte es erforderlich werden, kann der Zeuge anhand des Gedächtnisprotokolls eine eidesstattliche Aussage erstellen.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Miau am 11. Januar 2024, 13:49:38Dafür gibt es andere Methoden wie andauerndes Schikanieren
Hat allerdings rein gar nichts mit dem JC zu tun.
Kein VM kann dir die Bude kündigen, nur weil bekannt wird du bekommst aktuell Bürgergeld.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Januar 2024, 18:01:18Kein VM kann dir die Bude kündigen, nur weil bekannt wird du bekommst aktuell Bürgergeld
das kann schnell gehen, wenn der VM dir die Miete erhöht, weil seit Jahren keine mehr erhöht wurde und das JC die Mieterhöhung nicht mehr bezahlt nach 6 Monaten weil unangemessen. Im Freistaat Bayern ist ein anderes Flair.

september23

Zitat von: Miau am 11. Januar 2024, 13:49:38Stimmt, gibt es nicht.
eben

Zitat von: Miau am 11. Januar 2024, 13:49:38Dafür gibt es andere Methoden wie andauerndes Schikanieren (beginnend nach dem Besuch des JC-Außendienst, vorher war nichts) und Rausklagen mit konstruierten Begründungen. Eine davon war, dass ich Mitbewohner um Unterstützung gegen den Vermieter gebeten hatte. Die waren aber feige und haben sich auf die (sichere) Seite des Vermieters geschlagen. Sie könnten dann ja die nächsten sein....Dies war dann der Kündigungsgrund: Störung des Hausfriedens.

Also aufpassen!
Wenn Du nicht gegen diesen vorgeschobenen Kündigungsgrund vorgegangen bist, dann bestätigt das nicht, das er rechtlich korrekt war.
Und "schikanieren" ist keine rechtsgültige Kündigung.

Statt aufpassen bin ich für offene Karten. Ein Vermieter, bei dem ich ständig fürchten muss, dass er mir das Leben schwer machen könnte, wenn er vom Bezug erfährt, ist stressig. Weiß er es und gibt mir den Vertrag, lebt es sich ruhiger und ich weiß, dass es ein sozial denkender Mensch ohne Vorurteile ist. Nicht an jeder Ecke zu finden, wohl wahr, aber machbar.

Miau

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Januar 2024, 18:01:18Hat allerdings rein gar nichts mit dem JC zu tun. Kein VM kann dir die Bude kündigen, nur weil bekannt wird du bekommst aktuell Bürgergeld.
Der offizielle Kündigungsgrund war wie bereits geschrieben "Störung des Hausfriedens". Dass ich Mitbewohner um Unterstützung gebeten hatte galt als "Unruhe stiftendes Verhalten". Die Mitbewohner waren eben nicht solidarisch und fühlten sich dadurch "belästigt". Dies hat sich der Vermieter zunutze gemacht. Er wollte keinen Bürgergeldbezieher seinem "anständigen" Haus. Vorher hat er andauernd schikaniert, um mich herauszuekeln. Als das nicht funktionierte, hat er gekündigt. Das Mietsverhältnis bestand schon lange, ohne Probleme , bis der JC- Außendienst herumgeschnüffelt hatte.
Fällt anscheinend schwer zu realiieren, dass Bürgeldbezieher auch von VM (und Mitbewohnern) gesellschaftlich diskriminiert werden. Gibts bestimmt auch Studien dazu.

Zitat von: september23 am 11. Januar 2024, 21:13:52Wenn Du nicht gegen diesen vorgeschobenen Kündigungsgrund vorgegangen bist, dann bestätigt das nicht, das er rechtlich korrekt war. Und "schikanieren" ist keine rechtsgültige Kündigung. Statt aufpassen bin ich für offene Karten. Ein Vermieter, bei dem ich ständig fürchten muss, dass er mir das Leben schwer machen könnte, wenn er vom Bezug erfährt, ist stressig. Weiß er es und gibt mir den Vertrag, lebt es sich ruhiger und ich weiß, dass es ein sozial denkender Mensch ohne Vorurteile ist. Nicht an jeder Ecke zu finden, wohl wahr, aber machbar.

"Schikanieren" war nicht wie s.o. geschrieben nicht der Kündigungsgrund. Bin gegen den offiziellen Kündigungsgrund gerichtlich vorgegangen. Leider erfolglos. Das Urteil hat dem Kündigungsgrund zugestimmt: "Unruhe stiftendes Verhalten" durch meine Bitte um Unterstützung von Mitbewohnern, die sich dadurch "belästigt" gefühlt haben (in Wahrheit aber mit einem Bürgergeldempfänger nicht zusammenwohnen wollten u. der VM mich aufgrund meines sozialen Status loshaben wollte). Ich möchte hier die Einzelheiten des Prozesses nicht schildern. Es war eine Schmierenkomödie. Es wurde dabei dreckige Wäsche gewaschen, der Kübel über mich ausgeschüttet. Obwohl Jahre zurückliegend, ist die Erinnerung daran immer noch schmerzhaft. Das Urteil war dann rechtswirksam, aber nicht gerecht oder gar gerechtfertigt. Die Gerichte stehen eher auf der Seite der Besitzständigen (hier: Vermieter). So sieht die Realität aus. Wie gesagt: bitter.

Ist mir egal, ob ihr es glauben wollt oder könnt. Ich habe es erlebt.