Nachfrage / Bericht: AU-Bescheinigung, Stelleninformationen, nicht lesbare Faxe

Begonnen von Hansejunge, 12. Januar 2024, 12:04:14

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Hansejunge

Hallo zusammen, ein schönes (irres) neues Jahr wünsche ich noch.

Hier ein kurzer Bericht, eine Nachfrage zu meiner Situation:

Am 04.01. war ich bei einem Arzt und wurde für den Monat Januar krank geschrieben.
Am 05.01. faxe ich die Bescheinigung als Fax an das JC mit kurzer Info dazu.
Am 06.01. bekomme ich eine Einladung für Ende Januar, datiert vom 04.01.

Am 11.01. kommt ein Brief vom JC (datiert auf den 08.01.), dass man angeblich mein Fax nicht lesen könne und ich die Bescheinigung doch per Post schicken solle.

Am 12.01. geht die AU per Post raus.

Zwei Stunden später, heute, bekomme ich eine neue Einladung für Anfang Februar. Datiert ist die Einladung auf den 10.01.2024, also zwei Tage nach dem Brief, in dem stand, dass man meine AU nicht lesen könne.

Ebenso sind 6 Stelleninformationen drin.

Fragen:

Wenn das JC mein Fax nicht lesen konnte, warum schickt es dann zwei Tage später eine neue Einladung, obwohl mein Brief mit der AU (wo man dann auch alles lesen kann) noch gar nicht raus ging?

Wenn das JC mir jetzt eine neue Einladung für Anfang Februar schickt, kann es vielleicht doch die AU lesen, das Fax - kann ja sein - *zwinker*, aber warum werden mir dann Stelleninformationen geschickt, wenn das JC weiß, dass ich arbeitsunfähig bin?

Ich meine, auf Stelleninformationen ohne RFB muss man sich eh nicht bewerben, aber ich darf die doch jetzt eh ignorieren mit AU-Bescheinigung?

Schikane 2024, es geht weiter.

Tini911

Warum kannst du keine Bewerbungen schreiben, du bist doch nur krankgeschrieben, oder hast du dir beide Arme gebrochen und kannst deswegen keine Bewerbung anfertigen?

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 12:04:14Ich meine, auf Stelleninformationen ohne RFB muss man sich eh nicht bewerben, aber ich darf die doch jetzt eh ignorieren mit AU-Bescheinigung?

Nein, eine AU befreit nicht perse von Bewerbungsbemühungen. Unter Umständen auch nicht von der Wahrnehmung der Termine beim Jobcenter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2024, 12:24:59Nein, eine AU befreit nicht perse von Bewerbungsbemühungen. Unter Umständen auch nicht von der Wahrnehmung der Termine beim Jobcenter.


Und das gilt auch bei Krankschreibungen aufgrund neurologisch / psychischer Gründe von / bei einem Psychiater?


Vielleicht waren es deshalb auch "nur" Stelleninformationen ohne RFB. Und als "Information" lese ich diese auch, nicht aber als Aufforderung.

Hary

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 12:37:11Und das gilt auch bei Krankschreibungen aufgrund neurologisch / psychischer Gründe von / bei einem Psychiater?
Es kommt auf den Einzelfall an. Welcher Arzt nun die Erkrankung diagnostiziert hat spielt erst einmal keine Rolle. Wenn es soweit gibt, dann würde im Zweifel ein medizinisches Gutachten klären welche Auffassung nun zutreffend war.

Hansejunge

Zitat von: Hary am 12. Januar 2024, 13:03:28Es kommt auf den Einzelfall an. Welcher Arzt nun die Erkrankung diagnostiziert hat spielt erst einmal keine Rolle. Wenn es soweit gibt, dann würde im Zweifel ein medizinisches Gutachten klären welche Auffassung nun zutreffend war.

Ja, aber es ist doch ein Unterschied, ob ich Rückenschmerzen oder Grippe oder Bauchweh habe oder, wie in meinem Fall, aufgrund eines Trauerfalls psychisch völlig neben der Spur bin.

Wenn ich jetzt in eine Klinik gehen würde, dann müsste ich dort vor Ort also auch Bewerbungen schreiben, die AU wäre ja die gleiche?

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 12:37:11Und das gilt auch bei Krankschreibungen aufgrund neurologisch / psychischer Gründe von / bei einem Psychiater?

In der Regel ist dem Jobcenter die Diagnose genauso wenig bekannt wie einem Arbeitgeber, der die AU bekommt. Also ja.

Ein Klinikaufenthalt ist was völlig anderes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Gut, wenn aber auf der AU als Arztstempel "Neurologe/Psychiater" steht, dann kann sich das JC schon denken, dass ich nicht wegen Knieproblemen krank geschrieben bin.

Ich werde die Stelleninformationen ignorieren, ist ja ohne RFB.

Es wurmt mich eh schon, jetzt das Porto für die AU verpulvert zu haben (Einwurfeinschreiben), weil das JC angeblich das Fax nicht lesen konnte. Das Problem des nicht lesen könnens hat das JC mit der neuen Einladung zwei Tage danach für mich selbst widerlegt: Der neue Termin ist genau nach der jetzigen AU angesetzt.

Und wenn ich das dem JC erzähle, dann kommt wieder der Vorschlag, doch Jobcenter digital beizutreten oder meine E-Mailadresse zu verwenden.

Ich erspare mir jetzt jeglichen Kommentar dazu. Ich bin sauer.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 14:13:47Gut, wenn aber auf der AU als Arztstempel "Neurologe/Psychiater" steht, dann kann sich das JC schon denken, dass ich nicht wegen Knieproblemen krank geschrieben bin.

Einerseits auf Datenschutz bestehen (keine Diagnose mitteilen) und anderseits erwarten, dass das Jobcenter aufgrund des behandelnden Arztes Vermutungen diesbezüglich anstellt, ist irgendwie schon inkonsequent.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2024, 14:15:56Einerseits auf Datenschutz bestehen (keine Diagnose mitteilen) und anderseits erwarten, dass das Jobcenter aufgrund des behandelnden Arztes Vermutungen diesbezüglich anstellt, ist irgendwie schon inkonsequent.

Danke für Deine Meinung.

Ich kann dem SB das ja mitteilen, also AU bei Psychiater / Neurologe (steht ja offen drauf), wenn er mich fragt, warum ich mich nicht beworben hatte. Und wenn das nicht auf Empathie stößt, sieht man ja auch hier, dann kann ich nachreichen, dass es keine RFB gab.

Hary

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 14:13:47Gut, wenn aber auf der AU als Arztstempel "Neurologe/Psychiater" steht, dann kann sich das JC schon denken, dass ich nicht wegen Knieproblemen krank geschrieben bin.

Warum sollte das so sein? Es gibt auch weniger dramatische neurologische Diagnosen wie ein Kribbeln in einem Finger oder Spannungskopfschmerzen. So lange du dich zum Umfang der Erkrankung nicht äußerst kann man im Grundsatz von einer Bagatelle ausgehen. Und selbst mit Diagnose ist die Einschätzung auch individuell. Wenn du der Meinung bist, dass du z.b gerade aufgrund einer Depression keine Bewerbungsbemühungen Unternehmen kannst, dann müsstest du dies auch durch geeignete Nachweise belegen.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 14:17:22Ich kann dem SB das ja mitteilen, also AU bei Psychiater / Neurologe (steht ja offen drauf), wenn er mich fragt, warum ich mich nicht beworben hatte. Und wenn das nicht auf Empathie stößt, sieht man ja auch hier, dann kann ich nachreichen, dass es keine RFB gab.

Ich habe keine Ahnung, warum du von einem Amt bzw. einem Sachbearbeiter, der seinen Job korrekt nach Vorschriften macht, Empathie erwartest. Das ist auf beiden Seiten nicht erforderlich, wenn sich alle an Regeln, Vorschriften und Gesetze halten mit dem gebührenden Maß an Respekt und Höflichkeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2024, 14:33:54Das ist auf beiden Seiten nicht erforderlich, wenn sich alle an Regeln, Vorschriften und Gesetze halten mit dem gebührenden Maß an Respekt und Höflichkeit.

Soweit zum ARD-Wunschkonzert.

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Da hier gesagt wurde, ich müsse dem JC gegenüber belegen, dass ich nicht in der Lage sei, Bewerbungen zu schreiben, gleichwohl dafür dann aber nicht das JC, sondern der Ärztliche Dienst zuständig ist (richtig?), was hat es dann für einen Sinn, sich überhaupt für einen Monat krank schreiben zu lassen, weil man aufgrund familiärer Umstände nicht mehr in der Lage ist, dem "JC-Geschäft" weiter nachgehen zu können?

Was sollten Leute am besten tun, die Bürgergeld empfangen, an das Ende ihrer Kräfte kommen, warum auch immer und mal für 1-2 Monate "Ruhe" brauchen? Geht das also überhaupt? Laut Eurer Aussage wohl nicht. Eine psychiatrische Krankschreibung reicht lt. Eurer Aussagen dafür nicht aus.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 12. Januar 2024, 16:21:47Was sollten Leute am besten tun, die Bürgergeld empfangen, an das Ende ihrer Kräfte kommen, warum auch immer und mal für 1-2 Monate "Ruhe" brauchen? Geht das also überhaupt? Laut Eurer Aussage wohl nicht. Eine psychiatrische Krankschreibung reicht lt. Eurer Aussagen dafür nicht aus.


Ruhe vorm Dasein als Arbeitssuchender mit Leistungsbezug? Den Wunsch wird man dir nicht so einfach erfüllen können, das käme noch nicht mal (bzw. gerade da nicht) bei ALGI in Frage. Versuche es doch mit einer Ortsabwesenheit und/oder einem (wahrscheinlich kostenpflichtigen) Attest vom behandelnden Psychiater, der dir damit explizit "Ruhe" verordnet. Als letzte Instanz käme wohl nur der ärztliche Dienst in Frage, aber das wird mit Sicherheit nicht zeitnah geschehen können.

Dein Einleitungssatz mit dem Wunschkonzert war schon sehr treffend. Wieviele Bewerbungen und Einladungen hast du denn so in einem Monat, dass dein Erholungsbedürfnis einem Erwerbstätigen gleich kommt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2024, 16:32:24Wieviele Bewerbungen und Einladungen hast du denn so in einem Monat, dass dein Erholungsbedürfnis einem Erwerbstätigen gleich kommt?

Ich hoffe, wenn es Dir mal psychisch richtig schlecht geht, dass Du dann nicht so jemanden Dir gegenüber hast, der solche Fragen stellt in solch einer Situation. Den Rest erspare ich mir aufgrund der Nettiquette.