JC vertröstet seit Wochen

Begonnen von KliDirSte, 03. Januar 2024, 11:52:33

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KliDirSte

Es kam am 09.01.2024 ein Änderungsbescheid:

für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
vom 01.01.2024 bis 31.03.2024 in Höhe von 99,29 Euro mehr als bisher bewilligt
Der bisher in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid vom 21.09.2023 wird insoweit aufgehoben.
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.01.2024 bis
31.03.2024 weiterhin vorläufig in folgender Höhe bewilligt

und

Begründung:
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Berücksichtigung des tatsächlichen Höhe der Arbeitslosengeld I Anspruches von Frau XXX ab
dem 01.01.2024 (bei der endgültigen Festsetzung des Bewilligungszeitraumes wird die Korrektur für den Zeitraum vom 12.10.23 bis 31.12.2023 korrigiert).

Jetzt ist halt die frage, warum nicht sofort korrigiert wird, da im November teilweise und im Dezember voll das ALG1 zu hoch angerechnet wurde.

Fettnäpfchen

KliDirSte

Zitat von: KliDirSte am 11. Januar 2024, 17:16:57Jetzt ist halt die frage, warum nicht sofort korrigiert wird, da im November teilweise und im Dezember voll das ALG1 zu hoch angerechnet wurde.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Januar 2024, 15:08:32:weisnich: Berechnung ist so gar nicht meins.
Ich vermute dass es so ist weil immer nach einem halben Jahr nach berechnet wird.

Zitat von: KliDirSte am 11. Januar 2024, 17:16:57(bei der endgültigen Festsetzung des Bewilligungszeitraumes wird die Korrektur für den Zeitraum vom 12.10.23 bis 31.12.2023 korrigiert).
da hilft jetzt auch keine Forderung ihrerseits. Danach sollte es dann aber klappen, falls noch ein ALG 1 Anspruch besteht.

Zitat von: KliDirSte am 11. Januar 2024, 15:45:24Mir wird 180 Euro angerechnet, bekomme aber 135 Euro außer einmalig für Dezember 2023 270 Euro. Letzter Bezugszeitraum vom März bis September war das gleiche.
Zitat von: Ottokar am 04. Januar 2024, 12:10:18Was das rechtswidrig zu hoch berücksichtigte Einkommen betrifft, muss hier unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Sollte Frist dazu abgelaufen sein, dann stattdessen einen Überprüfungsantrag stellen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2024, 15:05:52Was das Geld angeht verstehe ich es so dass das JC fiktiv und auch zu hoch berechnet. Das darf nicht sein da kann man dagegen in Form eines Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens vorgehen!

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Ehrenamt

Zitat von: KliDirSte am 11. Januar 2024, 17:16:57Es kam am 09.01.2024 ein Änderungsbescheid:

für folgenden Zeitraum / folgende Zeiträume stehen Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aufgrund der eingetretenen Änderungen insgesamt höhere Leistungen zu:
vom 01.01.2024 bis 31.03.2024 in Höhe von 99,29 Euro mehr als bisher bewilligt
Der bisher in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid vom 21.09.2023 wird insoweit aufgehoben.
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.01.2024 bis
31.03.2024 weiterhin vorläufig in folgender Höhe bewilligt

und

Begründung:
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Berücksichtigung des tatsächlichen Höhe der Arbeitslosengeld I Anspruches von Frau XXX ab
dem 01.01.2024 (bei der endgültigen Festsetzung des Bewilligungszeitraumes wird die Korrektur für den Zeitraum vom 12.10.23 bis 31.12.2023 korrigiert).

Jetzt ist halt die frage, warum nicht sofort korrigiert wird, da im November teilweise und im Dezember voll das ALG1 zu hoch angerechnet wurde.

Das ist schon richtig so. Nach Ablauf des BWZ erfolgt eine endgültige Festsetzung anhand der tatsächlichen Verhältnisse. Da du in einem Monat mehr verdient hast, als angerechnet wurde, wird diese Überzahlung im Rahmen der endgültigen Festsetzung mit der Nachzahlung aufgrund des geringeren Arbeitslosengeldes automatisch verrechnet.