Die Rentenerhöhung wird unsere Bedarfsgemeinschaft aus dem Bürgergeld schmeißen

Begonnen von Katzenfan, 10. Januar 2024, 12:45:53

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Katzenfan

Hallo alle zusammen, ich habe da mal eine Frage,

mein Lebensgefährte bezieht ab Februar 2024 die volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und die Rente wird voll angerechnet, so dass wir nur noch 51 Euro monatlich vom JC bekommen.
Dadurch bin ich zum Glück noch Krankenversichert.
Aber wenn die Rente ab Juli erhöht wird, dann werden wir wohl ganz raus sein aus dem Bürgergeld.
Dann würde auch meine Krankenversicherung wegfallen.

Welche Möglichkeiten bleiben uns?
Wohngeld haben wir schon durchgerechnet, was wir bekommen würden deckt nicht den Betrag zur freiwilligen Krankenversicherung.

Heiraten wäre zwar eine Option, wollten wir eigentlich eh schon länger, doch fehlt uns an allen Ecken und Kanten das Geld dazu.

TripleH

Zitat von: Katzenfan am 10. Januar 2024, 12:45:53Heiraten wäre zwar eine Option, wollten wir eigentlich eh schon länger, doch fehlt uns an allen Ecken und Kanten das Geld dazu.

Lt. Internet liegen die Kosten beim Standesamt bei ca. 150 bis 160 Euro.

Ansonsten ist es gesetzlich so geregelt, dass, das Jobcenter die Differenz zwischen dem Beitrag der freiwilligen Krankenversicherung/PV und dem übersteigenden Betrag als Zuschuss übernehmen muss, § 26 SGB II.

Wobei ihr dann ja ggf. noch Wohngeld beantragen könnt, was das Einkommen auch nochmal erhöht.

september23

Zitat von: Katzenfan am 10. Januar 2024, 12:45:53Aber wenn die Rente ab Juli erhöht wird, dann werden wir wohl ganz raus sein aus dem Bürgergeld.
Dann würde auch meine Krankenversicherung wegfallen.
Deine Krankenversicherung fällt nicht weg, Du musst sie nur von euren Einnahmen zahlen, weil es zwar immer noch nicht üppig, aber eben genug vorhanden ist. Und wenn Du mit der Zahlung der KK nicht bedürftig wirst, steht Dir auch keine Zahlung durch das JC zu.

Zitat von: Katzenfan am 10. Januar 2024, 12:45:53Welche Möglichkeiten bleiben uns?
Wohngeld haben wir schon durchgerechnet, was wir bekommen würden deckt nicht den Betrag zur freiwilligen Krankenversicherung.
wenn ihr einen Betrag zum Wohngeld bekommt, dann mindert das doch dennoch eure allgemeinen Ausgaben, eben der Miete, auch wenn das nicht komplett die KK finanziert.

Zitat von: Katzenfan am 10. Januar 2024, 12:45:53Heiraten wäre zwar eine Option, wollten wir eigentlich eh schon länger, doch fehlt uns an allen Ecken und Kanten das Geld dazu.
Eine Eheschließung kostet um die 80 Euro auf dem eigenen Amt. Ihr spart sofort die monatliche KK (Mindestbeitrag) von ca. 190 Euro, aufs Jahr über 2000 Euro. Das Fest kann man privat ausrichten oder später.

Ottokar

Sollte euer Anspruch wegen der Rentenerhöhung entfallen, wirst du automatisch in der GKV freiwillig weiterversichert.
Der dafür fällige Beitrag muss nach § 26 Abs. 2 SGB II vom JC in der Höhe bezuschusst werden, der notwendig ist, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
Normalerweise muss das JC das von gesetzeswegen berücksichtigen, in den meisten Fällen muss es jedoch beantragt werden.

Bsp.
Wenn ihr also aktuell 51€ Bürgergeld bekommt und die Rentenerhöhung 51€ beträgt, muss das JC den gesamten KV-Beitrag nach § 26 Abs. 2 SGB II bezuschussen.
Wenn aber bspw. die Rentenerhöhung 151€ beträgt, muss das JC nur den KV-Beitrag abzgl. 100€ bezuschussen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Katzenfan am 10. Januar 2024, 12:45:53Dann würde auch meine Krankenversicherung wegfallen.
natürlich kannst du einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen, entweder vom JC oder Sozialamt.

september23

Zitat von: Rotti am 10. Januar 2024, 15:09:36natürlich kannst du einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen, entweder vom JC oder Sozialamt.
stimmt!  :clever:
es ist unwahrscheinlich, dass die Rentenerhöhung so hoch ist, dass gar kein Anspruch auf Zuschuss mehr besteht.
Nur wenn das der Fall wäre, gibt es irgendwann eine Schwelle, ab der eben gar kein Zuschuss machbar ist.

Rotti

Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 17:20:35es ist unwahrscheinlich, dass die Rentenerhöhung so hoch ist, dass gar kein Anspruch auf Zuschuss mehr besteht.
ob es die im Juli gibt, steht ja noch aus, also erst mal die Füße still halten.

Katzenfan

Sorry für die späte Rückmeldung, aber wir haben lange überlegt. Wir haben mit meiner Krankenkasse Rücksprache gehalten wegen den freiwilligen Beiträgen, wir sind mehrere Wohngeldrechner durchgegangen, und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir erst einmal Wohngeld beantragen.

Es ist momentan die beste Lösung für uns bis ich in knapp 2 Jahren selbst in Altersrente gehe.

Katzenfan

Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 17:20:35
Zitat von: Rotti am 10. Januar 2024, 15:09:36natürlich kannst du einen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen, entweder vom JC oder Sozialamt.
stimmt!  :clever:
es ist unwahrscheinlich, dass die Rentenerhöhung so hoch ist, dass gar kein Anspruch auf Zuschuss mehr besteht.
Nur wenn das der Fall wäre, gibt es irgendwann eine Schwelle, ab der eben gar kein Zuschuss machbar ist.

Doch, mein Mann bekommt die Erwerbsminderungsrente, und zusätzlich eine Unfallrente der BG.
Und beider werden erhöht. Und die Erhöhung der beiden Renten sind mehr als die 51 Euro die wir noch vom JC bekommen.

Rotti

Zitat von: Katzenfan am 13. Januar 2024, 16:07:18Und beider werden erhöht. Und die Erhöhung der beiden Renten sind mehr als die 51 Euro die wir noch vom JC bekommen.
ok dann anders als bei Altersrente, die ist ja meistens im Juli.

Zitat von: Katzenfan am 13. Januar 2024, 15:03:40wir sind mehrere Wohngeldrechner durchgegangen, und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir erst einmal Wohngeld beantragen. Es ist momentan die beste Lösung für uns bis ich in knapp 2 Jahren selbst in Altersrente gehe.

genau einen Antrag kann man immer stellen und wenn vielleicht etwa mehr herauskommt um so besser.