Kryptowährungen (Bitcoin) kaufen

Begonnen von NRWMaster, 16. Januar 2024, 21:20:38

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NRWMaster

1. Sind Gewinne nun Einkommen (Volle Anrechnung) oder Umwandlung zum Schonvermögen.)

Gewinn ensteht ja nur bei VERKAUF der Bestände. Und diese Verkauf in EUR muss dann ja auch aufs Konto ausgezahlt werden wieder.

Was Steuer angeht gilt die 1 Jahresfrist. Freibetrag unterhalb 1 Jahr = 600 EUR.

Aber Steuer ist hier glaube ich das kleinste Problem im Bürgergeldbezug.

2. Woher erfährt das Jobcenter von Kryptobeständen ? Melden die regulierten Börsen an das Bundeszentralamt für Steuern ?

Klar durch Kontoauszüge (letzte 3 Monate) wer da halt solche Transaktionen durchführt.

Bafin regulierte Börsen sind z.B. BSDEX,BISON (Börse Stuttgart)
Dann gib es die EU regulierte Börsen
Dann gibt es die Offshore Börsen (Asien etc.)
Dann gibt es die Cold Wallet s(Hardware Wallet) wie Ledger etc. wo man seine Bestände lagern kann.

Zatoo

Zitat von: NRWMaster am 16. Januar 2024, 21:20:38Dann gib es die EU regulierte Börsen Dann gibt es die Offshore Börsen (Asien etc.) Dann gibt es die Cold Wallet s(Hardware Wallet) wie Ledger etc. wo man seine Bestände lagern kann.

Alles internationale Transaktionen.

börgie

würde gerne auch in btc investieren kenne mich aber leider nicht aus. wie kann man denn direkt btc kaufen?

NRWMaster

Paypal ist ja seit XX Jahren bekannt. Nichtmal die haben eine Meldung/Datenaustausch hinbekommen.

Deswegen meldet aktuell auch keine Kryptobörse irgendetwas automatisch.

Zitatwürde gerne auch in btc investieren kenne mich aber leider nicht aus. wie kann man denn direkt btc kaufen?

Anwort siehe mein Ausgangsbeitrag.




180

Es kann niemand nachweisen, ob du die gekauften Bitcoins auf deiner Wallet sind.
Du könnret sogar schon beim Kauf eine fremde Wallet angegeben haben.

Erst bei der Rückwandlung von BTC wird es problematisch, wenn du die auf dein Bankkonto auszahlen lässt.


NRWMaster

Zitat von: lappa am 17. Januar 2024, 11:06:30Es kann niemand nachweisen, ob du die gekauften Bitcoins auf deiner Wallet sind.
Du könnret sogar schon beim Kauf eine fremde Wallet angegeben haben.

Erst bei der Rückwandlung von BTC wird es problematisch, wenn du die auf dein Bankkonto auszahlen lässt.



Nun die Bitcoins kauft man ja bei einer Börse, ob DE, EU oder Offshore halt. Verifizieren muss man sich dort bei jeder. KYC (Name,Adressbestätigung, Video Call etc.) Das ist Standard.

Entweder man lässt die gekauften Coins dort auf der Börse liegen oder lässt sie dort halt auf eine andere Wallet auszahlen (mit Gebühren).

ZitatErst bei der Rückwandlung von BTC wird es problematisch, wenn du die auf dein Bankkonto auszahlen lässt.

Genau das ist der einzig kritische Punkt. Verkauf der Coins in EUR und Auszahlung des Guthabens.  Entweder hier mit Gewinn oder Verlust. Man kann mit  BTC aber auch schon viel kaufen, auch Gutscheine (Amazon etc.).

Ottokar

Gewinne aus Veräußerungsgeschäften sind immer Einkommen, im SGB II genau so wie im EStG.
Das gilt auch für Kryptowährungen: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/gewinne-kryptowaehrungen-steuerpflicht-101.html
Von dem Verkauf erfährt das JC, wenn die Gewinne dem Finanzamt gemeldet werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

#7
Ein Gewinn kann erst bei einen VERKAUF (also Tausch wieder zurück in FIAT EUR) entstehen.

Dem Finanzamt können nur die Börsen melden. Bitcoin.de als deutsches Unternehmen hat dies in der Vergangenheit getan.

https://www.btc-echo.de/news/bitcoin-de-krypto-boerse-gibt-nutzerdaten-an-finanzamt-weiter-167162/

ZitatDemnach stammen die Daten von der deutschen Kryptobörse Bitcoin.de aus dem Zeitraum zwischen 2015 und 2017. Die Finanzverwaltung NRW konzentriere sich dabei auf Nutzer, die mindestens 50.000 Euro pro Jahr über den Handelsplatz umgesetzt haben. Etwa 4.000 Nutzer fielen in das Raster.


Da heisst es weiter

ZitatDie Europäische Union arbeitet derzeit an der "DAC-8"-Richtlinie. Diese sei bereits ausverhandelt, es fehle nur noch die Annahme des ECOFIN des EU-Rats, heißt es aus dem Finanzministerium NRW. Mit der Richtlinie werden Kryptobörsen und Broker künftig verpflichtet, Transaktionen an Finanzämter zu melden, die die Daten untereinander teilen dürfen.

Aus meiner Sicht wären dann die deutschen und die regulierten EU Börsen betroffen, nicht die Offshore Börsen aus den fernen Osten wie Binance und viele weitere.

Punkt 2:
Wie will eine Börse irendetwas an Beständen melden wenn auf Cold Wallets transferiert (Hardware) wie Ledger wurde.

Edit Update:

DAC8 müsste beschlossen sein und soll wohl ab 2026 losgehen.

https://www.blocktrainer.de/eu-parlament-dac8/

börgie

Zitat von: NRWMaster am 17. Januar 2024, 10:11:50Paypal ist ja seit XX Jahren bekannt. Nichtmal die haben eine Meldung/Datenaustausch hinbekommen.

Deswegen meldet aktuell auch keine Kryptobörse irgendetwas automatisch.

Zitatwürde gerne auch in btc investieren kenne mich aber leider nicht aus. wie kann man denn direkt btc kaufen?

Anwort siehe mein Ausgangsbeitrag.





meinst du sowas wie trade republic? aber da besitzt man das bitcoin wohl nicht selbst. schade dass es nicht einfach ne seite gibt wie für gold wo man es einfach so kaufen kann.

NRWMaster

Trade Republic ist ein Broker also da ist es klar das direkt mit den FA ausgetauscht wird da dort jede Menge Anlagemöglichkeiten angeboten werden und auch die Steueridenfikationsnummer abgefragt wird.

Kryptobörsen meine ich

Binance
Kraken
Bitstamp
KuCoin
BISON
BSDEX
Coinbase
Bitpanda
Bitfinex
Bitvavo
Crypto.com
Bitcoin.de

und weitere

180

Einfach 2-3 mal zwischen Wallets verschieben oder durch einen Mixer jagen. Dann kann dir niemand mehr nachweisen, dass du die Bitcoin besitzt.

Und auszahlen geht in größeren Städten auch mit Bargeld. Gibt immer jemand der zum Tausch bereit ist. Einfach bei McDonalds im Bahnhof treffen.

NRWMaster

Zitat von: lappa am 17. Januar 2024, 20:52:12Einfach 2-3 mal zwischen Wallets verschieben oder durch einen Mixer jagen. Dann kann dir niemand mehr nachweisen, dass du die Bitcoin besitzt.



Unnötig wenn die Coins auf Hardware Wallet sowieso liegen hast.

ENtscheident ist doch ob DER KAUF DER BTC auf einer Börse schon gemeldet wird. Dieser BörsenAccount läuft auf DEINE KYC Daten.

180

Und die Meldung des Kaufs ist vollkommen egal.
Es gibt so viele Möglichkeiten, weshalb du die Coins nicht mehr besitzt:
- Zahlung für Erpressungstrojaner
- Zahlung an ein Webcam Girl
- .....

Das lässt sich alles nicht nachweisen, ob das eine Behauptung ist oder der Tatsache entspricht.

NRWMaster

Für die Neulinge:

https://de.beincrypto.com/lernen/die-11-besten-bitcoin-mixer-und-tumbler-im-jahr-2022/

DIese Mixer fressen Gebühren. Und dann noch diese Auszahlugnsgebühren von der Börse die auch nicht wenig sind.

Wie siehts in der Praxis aus ?

FA bekommt Daten von Kryptobörse XYZ mit Herrn A wo steht das er XXX Betrag an Krypto gekauft hat und auszahlen lassen hat auf Wallet XYZ. Befragt wirst du dann trotzdem (Fragebogen) >> Erklärungsnot.

Du selber hast logischerweise die BTC auf eine andere Wallet (Hardware oder Desktop/mobile Wallet) gesendet.

ZitatEs kann niemand nachweisen, ob du die gekauften Bitcoins auf deiner Wallet sind.
Du könnret sogar schon beim Kauf eine fremde Wallet angegeben haben.


In der Theorie kann ich sie schon an jemand Fremdes von der BÖRSE ausgezahlt haben. Die Adresse die bei der Fremdwallet generiert wird also niemand weiss wem diese Adresse gehört bzw diese Ledger Adresse in mein Besitz ist.

Es gibt noch einenn anderen WEG neben den zentralisierten Börsen

P2P Marktplätze

Paxful.com
Localbitcoins (leider dicht gemacht worden).


börgie

meinst du mit hard wallet zb einen usbstick? hätte lieber sowas wenn ich ehrlich bin als irgendwo ein online account.