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JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Jimmy Neutron

In der Stellungnahme hat sich das JC auf die Kosten des Geldverkehrs und der USt. bezogen und dass diese nicht nachgewiesen sind. Die Ust. ist in deinem Fall ja recht einfach zu regeln, da diese ja explizit nur die Abrechnungen von Etsy betrifft (so habe ich dies jedenfalls verstanden).
Im Prinzip geht es wohl nur um die Etsy-Rechnung. Die falsche Kategorisierung hat jetzt im Moment nur die Folge, dass der gesamte Posten "Geldverkehr" aufgelistet werden muss.

Der Satz mit der Buchführung ist m.E. nur eine kleine Spritze und soll feststellen, dass es ein leichtes sein sollte, die Belege einzureichen. Ähnlich verhält es sich mit der digitalen Übersendung.
Lässt aber auch durchblicken, was wohl die Begründung für die kurzen Fristen sein wird.

Das Gericht hat dich zur konkreten Mitwirkung aufgefordert. Dem solltest du nachkommen. Was du sicherlich auch tun wirst. Dass das JC den Hinweis des Gerichts ignoriert, ich weiß nicht, was das soll. Ich gehe davon aus, dass das JC deine Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt noch in den Händen hatte. Beide tragen ja das Datum vom 15.01..

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 15:38:53In der Stellungnahme hat sich das JC auf die Kosten des Geldverkehrs und der USt. bezogen und dass diese nicht nachgewiesen sind. Die Ust. ist in deinem Fall ja recht einfach zu regeln, da diese ja explizit nur die Abrechnungen von Etsy betrifft (so habe ich dies jedenfalls verstanden). Im Prinzip geht es wohl nur um die Etsy-Rechnung. Die falsche Kategorisierung hat jetzt im Moment nur die Folge, dass der gesamte Posten "Geldverkehr" aufgelistet werden muss.

Okay. Die Etsy Rechnungen einzureichen, ist kein Problem. Aber davon existiert halt eben keine Bankbuchung, da die Gebühren vorher schon abgezogen werden. Also ehe ich mir das Geld aufs Konto transferieren kann.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 15:38:53Der Satz mit der Buchführung ist m.E. nur eine kleine Spritze und soll feststellen, dass es ein leichtes sein sollte, die Belege einzureichen. Ähnlich verhält es sich mit der digitalen Übersendung. Lässt aber auch durchblicken, was wohl die Begründung für die kurzen Fristen sein wird.

Heißt im Umkehrschluss: ICH bin zu blöd. Hätte langsam Lust, das JC anzuzeigen. Ich war eben mal wieder auf jobcenter.digital. Heute Morgen funktionierte die Seite, mit dem Versuch einzuloggen, wieder nicht. Und für morgen ist schon wieder ein Update angesagt. So viel zum Thema, es ist ein Leichtes, Unterlagen beim JC einzureichen. Das mag für ein bis 10 Dokumente so sein, aber nicht für 2.300 oder mehr.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 15:38:53Das Gericht hat dich zur konkreten Mitwirkung aufgefordert. Dem solltest du nachkommen. Was du sicherlich auch tun wirst.

Ja. Handelt es sich nun um aktuelle Etsy-Rechnungen oder welche aus 2022? Normalerweise müssten es ja vergangene aus den letzten 3 Monaten sein, wenn es um Weiterbewilligung geht.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 15:38:53Dass das JC den Hinweis des Gerichts ignoriert, ich weiß nicht, was das soll. Ich gehe davon aus, dass das JC deine Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt noch in den Händen hatte. Beide tragen ja das Datum vom 15.01..

Welchen Hinweis meinst Du da?


Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 19. Januar 2024, 15:52:19Okay. Die Etsy Rechnungen einzureichen, ist kein Problem. Aber davon existiert halt eben keine Bankbuchung, da die Gebühren vorher schon abgezogen werden. Also ehe ich mir das Geld aufs Konto transferieren kann.
Rechnung reicht.

Zitat von: Zara am 19. Januar 2024, 15:52:19Heißt im Umkehrschluss: ICH bin zu blöd. Hätte langsam Lust, das JC anzuzeigen.
Nee, eher eine Reaktion auf den Anschiss des Gerichts, warum man dir die Fragen bzgl. des USB-Sticks nicht beantwortet.

Zitat von: Zara am 19. Januar 2024, 15:52:19Ja. Handelt es sich nun um aktuelle Etsy-Rechnungen oder welche aus 2022? Normalerweise müssten es ja vergangene aus den letzten 3 Monaten sein, wenn es um Weiterbewilligung geht.
Ich würde 07/2023 bis 12/2023 also der gesamte letzte Bewilligungszeitraum.

Zitat von: Zara am 19. Januar 2024, 15:52:19Welchen Hinweis meinst Du da?
Warum das Gericht denkt, dass eine Einigung sinnvoll ist.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:46:16Rechnung reicht.

Okay.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:46:16Nee, eher eine Reaktion auf den Anschiss des Gerichts, warum man dir die Fragen bzgl. des USB-Sticks nicht beantwortet.

Hm, das könnte auch sein. Deswegen auch der Hinweis vom JC, dass ich das Ganze ans Gericht senden kann. Die haben wohl Schiss, dass ich mit dem USB-Stick aufkreuze, weil sie wissen, dass sie diesen nicht annehmen können.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:46:16Ich würde 07/2023 bis 12/2023 also der gesamte letzte Bewilligungszeitraum.

Okay. Das wären dann 6 Etsy-Monats-Rechnungen und 2 Umsatzsteuer-Zahlungen von Juli und Oktober 2023. Soll ich das Elster-Formular und nochmal gesondert die Bankbuchungen dazu auch beilegen?

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:46:16Warum das Gericht denkt, dass eine Einigung sinnvoll ist.

Ja, gehe davon aus, dass das JC mein Schreiben da noch nicht hatte. Jedenfalls sehr knapp verfasste Argumente seitens des JC.

 

Jimmy Neutron

Hier geht es aber um den gesamtem Posten "Geldverkehr".
Auch wenn du unter den Punkt Zinsen/Gebühren alles abgebucht hast, was irgendwie den Namen Gebühren trägt, ist dies kein Weltuntergang. Falsche Buchungen im Jahr 2023 kannst du noch bis zur Abgabe der EÜR (02.09.24) korrigieren. Die EKS kannst du ebenfalls problemlos anpassen bei der abschließenden Bewilligung. Jetzt und hier geht es einfach nur darum den Punkt Geldverkehr aufzuschlüsseln und dem SG aufzuzeigen, wie der Betrag zustande kommt.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Januar 2024, 01:14:44Hier geht es aber um den gesamtem Posten "Geldverkehr".
Auch wenn du unter den Punkt Zinsen/Gebühren alles abgebucht hast, was irgendwie den Namen Gebühren trägt, ist dies kein Weltuntergang. Falsche Buchungen im Jahr 2023 kannst du noch bis zur Abgabe der EÜR (02.09.24) korrigieren. Die EKS kannst du ebenfalls problemlos anpassen bei der abschließenden Bewilligung. Jetzt und hier geht es einfach nur darum den Punkt Geldverkehr aufzuschlüsseln und dem SG aufzuzeigen, wie der Betrag zustande kommt.

Also ich würde dann die Etsy-Gebührenrechnungen (07-12/2023) und die beiden Überweisungsbelege ans FA (Juli und Oktober/2023 und Januar 2024) ans Gericht schicken. Was ist mit den beiden dazugehörigen Umsatzsteuervorauszahlungsmeldungen ans Finanzamt? Soll ich die auch beilegen?

Reicht ein normales Anschreiben dann oder muss noch was dazu?

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 21. Januar 2024, 15:17:38Also ich würde dann die Etsy-Gebührenrechnungen (07-12/2023) und die beiden Überweisungsbelege ans FA (Juli und Oktober/2023 und Januar 2024) ans Gericht schicken. Was ist mit den beiden dazugehörigen Umsatzsteuervorauszahlungsmeldungen ans Finanzamt? Soll ich die auch beilegen?
Das reicht nicht! Es geht um den gesamten Posten "Geldverkehr".

Zitat von: Zara am 21. Januar 2024, 15:17:38Reicht ein normales Anschreiben dann oder muss noch was dazu?
Da sollte man noch auf den Hinweis und die Stellungnahme des JC eingehen.
 
Zitat von: Zara am 19. Januar 2024, 08:50:12Werde dann mal für das 2. Hj. 2022 (darum geht es, oder?) darüber eine Aufstellung machen.
Du wolltest die hier fertig machen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Januar 2024, 15:26:33Das reicht nicht! Es geht um den gesamten Posten "Geldverkehr".

Also alles, was ich unter Zinsen/Gebühren (noch) stehen habe? Aber das wollte ich ja dann noch rückwirkend ändern.

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Januar 2024, 15:26:33Da sollte man noch auf den Hinweis und die Stellungnahme des JC eingehen.

Okay.

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Januar 2024, 15:26:33Du wolltest die hier fertig machen.

Okay. Aber dann für das 2. Hj. 2023, oder?

EDIT:

Unter dem Posten Zinsen/Gebühren habe ich bisher wie folgt stehen:

Etsy-Gebühren (ohne Umsatzsteuer, monatlich)
Kasuwa-Gebühren (ebenso ein Marktplatz, allerdings mit Sitz in Deutschland, kommt alle paar Wochen je nach Verkaufsaufkommen)
Apple Gebühren für iCloud (monatlich)
Apple Gebühren für Plottersoftware/App (monatlich)
Bankgebühren (Girokonto, monatlich)
Paypal-Gebühren (je nach Verkauf)
Stripe-Gebühren (Zahlungsdienstleister) habe ich aber bisher nur eine Rechnung drüber im Dezember 2023

Ich dachte eben, Gebühren sind Gebühren. War MEIN Fehler.

Jimmy Neutron

Die Buchungsfehler sind erst mal nicht relevant. Das Jobcenter trifft eine Amtsermittlungspflicht. Nur mal so nebenbei, ich bin gelernter Industriekaufmann und ich muss auch regelmäßig nachsehen, welche Buchungskonto/Kategorie hier das passende ist.

Eine schlüssige Auflistung für das SG könnte so aussehen:
https://ibb.co/Fx8yhC7

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Januar 2024, 23:06:31Die Buchungsfehler sind erst mal nicht relevant. Das Jobcenter trifft eine Amtsermittlungspflicht. Nur mal so nebenbei, ich bin gelernter Industriekaufmann und ich muss auch regelmäßig nachsehen, welche Buchungskonto/Kategorie hier das passende ist.

Eine schlüssige Auflistung für das SG könnte so aussehen:
https://ibb.co/Fx8yhC7

Okay, super. Vielen Dank.
Dann werde ich es wie in Deinem Beispiel gestalten. Sollte ich denn noch dazu schreiben, dass ich da einen Fehler gemacht habe bzw. dass ich das noch ändern werde. Oder wie kann ich dies zur Sprache bringen?

Zara

Hier ist meine Aufstellung. Ist sie so okay?
Zu den Girokontogebühren, da hatte ich immer 100% genommen und das wurde auch so akzeptiert. Kann man ja notfalls dann auch noch ändern, wenn ich die EKS ändere. Sind ja sowieso Kleinstbeträge im Gegensatz zu Etsy. Das wird bestimmt jetzt nicht ausschlaggebend sein.
Werde später noch alle Belege dazu downloaden, zusammenfügen und schwärzen.
Für den Faxdienst darf ich pro Fax 30 MB haben, hoffe das klappt.

Jimmy Neutron

Ich mache dir noch einen Entwurf als Antwort für das Sozialgericht fertig. Die Tabelle kannst du dann auch in das Schreiben einfügen. Extra unterschreiben etc. wie bei einer Anlage EKS musst du da nicht.
Mit dem PDF erstellen vom Mac kenne ich mich gar nicht aus. Mit Obst arbeite ich nicht :blum:
Hilfreich kann es sein, eine große PDF Datei noch mal als schwarz-weiß Druck auszudrucken. Für Online-Faxe ist schwarz-weiß auch besser zu handeln. Bei Acrobat z.B. kann man die Qualität auch reduzieren. Wenn du Sachen einscannst zum Faxen, dann schau mal, ob du die Option schwarz-weiß auswählen kannst. Die Warnung mit über 10 Seiten kannst du auch bei easybell halbwegs ignorieren. Online-Faxe werden anders übertragen wie normale Faxe und man benötigt eine stabile Leitung. Bei stark frequentierten Empfängergeräten, kann es generell dann zum Abbruch kommen etc.. Große Faxe faxe ich deshalb, wenn es geht nur in den Abendstunden.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Januar 2024, 11:00:23ch mache dir noch einen Entwurf als Antwort für das Sozialgericht fertig. Die Tabelle kannst du dann auch in das Schreiben einfügen. Extra unterschreiben etc. wie bei einer Anlage EKS musst du da nicht.

Okay super. Danke. Die Tabelle habe ich in Numbers (beim Mac wie Excel) erstellt. Daher lässt sie sich im Schreibprogramm nicht einfügen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Januar 2024, 11:00:23Mit dem PDF erstellen vom Mac kenne ich mich gar nicht aus. Mit Obst arbeite ich nicht

 :lachen:

Ich bin in erster Linie wegen meinem Gewerbe umgestiegen. Ist halt perfekt für Grafiken etc.
Übrigens auch noch so ein Thema: Habe nicht einen einzigen Cent für Apple-Produkte (iPad, MacBook) als Ausgabe angegeben, obwohl ich in Raten abbezahle. Meine Plotterdateien, die ich zum Download anbiete, kann ich nunmal nur mit dem iPad zeichnen/entwerfen. Wäre also eigentlich auch eine Ausgabe. Deswegen... möchte gar nicht wissen, was ich noch nicht angebe, was eigentlich "erlaubt" wäre.

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Januar 2024, 11:00:23Hilfreich kann es sein, eine große PDF Datei noch mal als schwarz-weiß Druck auszudrucken. Für Online-Faxe ist schwarz-weiß auch besser zu handeln. Bei Acrobat z.B. kann man die Qualität auch reduzieren. Wenn du Sachen einscannst zum Faxen, dann schau mal, ob du die Option schwarz-weiß auswählen kannst. Die Warnung mit über 10 Seiten kannst du auch bei easybell halbwegs ignorieren. Online-Faxe werden anders übertragen wie normale Faxe und man benötigt eine stabile Leitung. Bei stark frequentierten Empfängergeräten, kann es generell dann zum Abbruch kommen etc.. Große Faxe faxe ich deshalb, wenn es geht nur in den Abendstunden.

Also bei easybell steht der Hinweis "nicht größer als 30 MB". Ich muss halt alle Dateien dafür zusammenführen, das war bei Simple Fax nicht so, da konnten es auch einzelne Dokumente sein.
Habe eigentlich alle Belege in Lexoffice, also schon online. Scannen muss ich nichts mehr. Werde mir die Belege aber am Windowsrechner aus Lexoffice herunterladen und dann über Acrobat schwärzen und zusammenfügen. Notfalls dann noch komprimieren.

Nochmal die Frage:
Soll ich die Umsatzsteuervoranmeldungen von Elster auch ans SG übermitteln? Oder genügen die Überweisungsbelege aus meinem Bankkonto? Habe Beides bei den einzelnen Buchungen in Lexoffice hinterlegt.

Jimmy Neutron

Erst mal nur kurz bzgl. der Umsatzsteuer.
Ich würde die Umsatzsteuervoranmeldung statt dem Überweisungsbeleg nehmen. In den Kontoauszügen der letzten drei Monate für die Weiterbewilligung dürfte min. eine Überweisung zu finden sein.

Ich würde dann eine weitere Tabelle unter der bisherigen mit der Umsatzsteuer setzen.
https://ibb.co/QHgFzz6

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Januar 2024, 23:53:08Erst mal nur kurz bzgl. der Umsatzsteuer.
Ich würde die Umsatzsteuervoranmeldung statt dem Überweisungsbeleg nehmen. In den Kontoauszügen der letzten drei Monate für die Weiterbewilligung dürfte min. eine Überweisung zu finden sein.

Ich würde dann eine weitere Tabelle unter der bisherigen mit der Umsatzsteuer setzen.
https://ibb.co/QHgFzz6

Okay danke. Mach ich dann so.  :sehrgut: