Was muß ich ans Jc zurückzahlen, wenn ich ich einer neuen Arbeit nachgehe?

Begonnen von Gruni, 21. Januar 2024, 09:15:03

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Gruni

Hallo zusammen,

seit dem 15.01.24 gehe ich in VZ einer neuen,sozialvers.pflichtigen Arbeit nach und habe mich bereits vom Jc abgemeldet.Es sieht jetzt so aus,das ich meinen 1.Lohn bereits Ende Januar bekomme und es keine Möglichkeit gibt,diesen erst Anfang Februar zu überweisen.
Gestern habe ich einen Brief vom Jc bekommen,in dem darauf hingewiesen wird,das ich ALLE Leistungen vom BüGe zurückzahlen muß/soll, ist das überhaupt rechtens?
Soweit ich weiß,muß ich nur Leistungen für die Tage ab dem Geldeingang zurückzahlen,könnt ihr das bestätigen?

Dann habe ich noch eine kurze Frage,die zwar mit meinem Thema nichts zu tun hat,aber auf die ich auch euren Rat brauche:Anfang November habe ich mir in Eigeninitiative eine Coaching mit Bewerbungstraining gesucht,die länger als 8 Wochen ging (mit von mir angeforderten Vermittlungsgutschein).Dazu steht mir vom Jc ein Sonderbonus in Höhe von 75€ zu. Diesen habe ich bereits mehrmals schriftlich eingefordert,aber das Jc hat mich dazu bisher ignoriert. Wie soll ich mich jetzt verhalten,um meinen Anspruch durchzusetzen?

september23

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 09:15:03Hallo zusammen,

seit dem 15.01.24 gehe ich in VZ einer neuen,sozialvers.pflichtigen Arbeit nach und habe mich bereits vom Jc abgemeldet.Es sieht jetzt so aus,das ich meinen 1.Lohn bereits Ende Januar bekomme und es keine Möglichkeit gibt,diesen erst Anfang Februar zu überweisen.
Gestern habe ich einen Brief vom Jc bekommen,in dem darauf hingewiesen wird,das ich ALLE Leistungen vom BüGe zurückzahlen muß/soll, ist das überhaupt rechtens?
nein, stellt am besten den Text hier ein, anonymisiert das Schreiben oder schreib es Wort für Wort ab, damit geklärt werden kann, was da steht oder was Du verstanden hast.

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 09:15:03Soweit ich weiß,muß ich nur Leistungen für die Tage ab dem Geldeingang zurückzahlen,könnt ihr das bestätigen?
Nein, der Zufluss im Monat zählt. Du hast Geld für Januar bekommen und wenn Dein Gehalt reicht, musst Du den Januar zurückzahlen.
Allerdings kann es sein, dass wegen der Freibeträge auch vom bereits gezahlten BG nicht alles zurück muss, denn für Januar hast Du ja nur ein halbes Gehalt.

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 09:15:03Dann habe ich noch eine kurze Frage,die zwar mit meinem Thema nichts zu tun hat,aber auf die ich auch euren Rat brauche:Anfang November habe ich mir in Eigeninitiative eine Coaching mit Bewerbungstraining gesucht,die länger als 8 Wochen ging (mit von mir angeforderten Vermittlungsgutschein).Dazu steht mir vom Jc ein Sonderbonus in Höhe von 75€ zu. Diesen habe ich bereits mehrmals schriftlich eingefordert,aber das Jc hat mich dazu bisher ignoriert. Wie soll ich mich jetzt verhalten,um meinen Anspruch durchzusetzen?
hattest Du den beantragt und jetzt wird er nicht ausgezahlt oder was heißt, Du hast ihn eingefordert?

Gruni

Ja genau,ich habe den Sonderbonus schriftlich eingefordert bzw. darauf hingewiesen, das er mir zusteht. Ich habe aber kein ein Formular zugeschickt bekommen.
Wozu soll ich etwas beantragen, was mir rechtmässig sowieso zusteht? Auf der Seite,wo ich diese Information herhabe, stand übrigens auch nichts von einer formellen Beantragung.

Wegen einer möglichen Rückzahlung: Das Gehalt von Januar brauche ich doch für den Lebensunterhalt für Februar, inkl.Miete und anderen Rechnungen! Da ich jetzt nur noch ein Kontoguthaben von 40€ habe, bin ich auch gar nicht in der Lage,noch nicht mal was in Raten zurückzuzahlen....Da ich schon in einer anderen Sache was zurückzahlen muß,was mich mich monatlich mit 50€ belastet,weiß ich nicht, wie es bei mir finanziell weitergehen soll,ich bin verzweifelt!

Ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in meinem Fall sinnvoll?

Sheherazade

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in meinem Fall sinnvoll?

Nein. Erstmal die Rückforderung abwarten, es sind bestimmt Ratenzahlungen möglich. Die andere Sache ist die Anrechnung deiner Steuererstattung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Ja genau,ich habe den Sonderbonus schriftlich eingefordert bzw. darauf hingewiesen, das er mir zusteht. Ich habe aber kein ein Formular zugeschickt bekommen.
Wozu soll ich etwas beantragen, was mir rechtmässig sowieso zusteht? Auf der Seite,wo ich diese Information herhabe, stand übrigens auch nichts von einer formellen Beantragung.
war auch nur eine Frage von mir, da ich diesen Bonus nicht kenne. Oftmals muss man formal einen Antrag stellen für etwas, auch wenn klar ist, dass man es bekommen wird. Manchmal muss der Antrag vorher gestellt werden und hinterher gibt es nichts.

Was steht den auf der Seite?

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Wegen einer möglichen Rückzahlung: Das Gehalt von Januar brauche ich doch für den Lebensunterhalt für Februar, inkl.Miete und anderen Rechnungen! Da ich jetzt nur noch ein Kontoguthaben von 40€ habe, bin ich auch gar nicht in der Lage,noch nicht mal was in Raten zurückzuzahlen....
wie gesagt, es wird verrechnet und Du hast ja nur das halbe Gehalt. Und Du kannst das in Raten zurückzahlen. Hast Du für die Arbeitsaufnahme kein Überbrückungsdarlehen beantragt?

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Da ich schon in einer anderen Sache was zurückzahlen muß,was mich mich monatlich mit 50€ belastet,weiß ich nicht, wie es bei mir finanziell weitergehen soll,ich bin verzweifelt!
jetzt keine Panik, Rate heißt ja Rate und nicht, dass Du auf einmal alles zurückzahlen musst oder mehr als machbar ist. Und Du weißt doch noch gar nicht, wieviel Du vielleicht zurückzahlen musst. Der Januar ist noch nicht vorbei, die Abrechnung des JC nicht da. Mach Dich doch nicht gleich verrückt.

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in meinem Fall sinnvoll?
Wenn Du ein ausreichendes Einkommen hast, musst Du den selbst zahlen. Im Moment sehe ich auch nichts, wogegen Du vorgehen müsstest.

Warte doch erstmal ab bzw. stell das Schreiben hier ein. Anonymisiert versteht sich.

Einhorn

wieviel Nettogehalt bekommst Du denn für den Januar??

evtl. steht Dir ja dazu noch ne Aufstockung durchs Jobcenter zu

ich weiß nicht, ob da ein halber Monat Vollzeit genauso behandelt wird wie ein voller Monat halbtags zu arbeiten...

Fettnäpfchen

Gruni

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 09:15:03Gestern habe ich einen Brief vom Jc bekommen,in dem darauf hingewiesen wird,das ich ALLE Leistungen vom BüGe zurückzahlen muß/soll, ist das überhaupt rechtens?
Nein
Allerdings ist es auch ein Unterschied ob du einen vorläufigen oder einen endgültigen Bewilligungsbescheid hattest.
und wenn du dass
Zitat von: september23 am 21. Januar 2024, 09:23:44nein, stellt am besten den Text hier ein, anonymisiert das Schreiben oder schreib es Wort für Wort ab, damit geklärt werden kann, was da steht oder was Du verstanden hast.
nicht machst werden die Antworten nicht besser ausfallen können.

MfG FN
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Hary

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Wegen einer möglichen Rückzahlung: Das Gehalt von Januar brauche ich doch für den Lebensunterhalt für Februar, inkl.Miete und anderen Rechnungen!
Das ist ein großes Problem, vor dem viele stehen. Die Leistung wird eben im voraus gezahlt und der Arbeitgeber zahlt rückwirkend. Aber sehe es positiv, wenn du wieder arbeitslos werden solltest, dann hast du am Ende zweimal Geld. Ende des Monats letzte Zahlung und Anfang des Monats Leistung 😉

Kleiner Ratschlag, wenn die Anhörung kommt, dann antworte darauf nicht. Lasse dir Frist verstreichen und nach Aktenlage entscheiden. Wenn du nämlich zustimmst, dann hast du später wenn sich ein Fehler zeigen sollte die schlechtere Ausgangslage, da du mir deiner Zustimmung die Forderung ja anerkannt hast. Daher grundsätzlich nach Aktenlage entscheiden lassen.

september23

Zitat von: Hary am 21. Januar 2024, 13:45:05Kleiner Ratschlag, wenn die Anhörung kommt, dann antworte darauf nicht. Lasse dir Frist verstreichen und nach Aktenlage entscheiden.
Du weißt noch nicht, worum es genau geht und gibst den Rat nichts zu tun.

Ich halte diesen kleinen Ratschlag für fahrlässig.

Zitat von: Hary am 21. Januar 2024, 13:45:05Wenn du nämlich zustimmst, dann hast du später wenn sich ein Fehler zeigen sollte die schlechtere Ausgangslage, da du mir deiner Zustimmung die Forderung ja anerkannt hast. Daher grundsätzlich nach Aktenlage entscheiden lassen.
Diese Schlussfolgerung ist schlicht falsch. Soweit erkennbar gibt es noch gar keine "Forderung" und dass er zum Ende des Monats ein Gehalt bekommt ist nichts, was irgendwie Ansichtssache ist.

Harald53

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 12:26:35Wegen einer möglichen Rückzahlung: Das Gehalt von Januar brauche ich doch für den Lebensunterhalt für Februar, inkl.Miete und anderen Rechnungen!
Jeder normaldenkende Mensch sieht das genauso wie du, jedoch ist die Gesetzeslage leider so,
dass man dann die bereits erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss.
Wie man dann den nächsten Monat übersteht interessiert keinen.

Das ist eben auch der Knackpunkt, ich sage immer, arbeiten muss man sich leisten können.
Und ich z.B. kann es mir nicht leisten Schulden zu machen um "arbeiten gehen zu dürfen".

Zitat von: Hary am 21. Januar 2024, 13:45:05Aber sehe es positiv, wenn du wieder arbeitslos werden solltest, dann hast du am Ende zweimal Geld. Ende des Monats letzte Zahlung und Anfang des Monats Leistung 😉

Ja so wird das immer ausgelegt, dass man dann zweimal Geld hat wenn man arbeitslos wird.
Aber ist das dann tatsächlich immer so?
Bei meiner letzten Arbeitsstelle z.b. gab es die Schlussabrechnung, nachdem man aus dem Unternehmen ausscheidet, erst zum 7. des Folgemonats. Und da ist dann nichts mit 2x Geld gewesen, denn da hat das Jobcenter dann gesagt sie haben ja Geld am 7. bekommen das ist ja dann für den aktuellen Monat. Leistungen bekam ich dann erst ab dem Monat danach.

september23

Zunächst mal an den Fragesteller nochmals die Wiederholung: Keine Panik. Warte den Bescheid ab. Dann sieht man, was machbar ist.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:07:21Jeder normaldenkende Mensch sieht das genauso wie du, jedoch ist die Gesetzeslage leider so,
dass man dann die bereits erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss.
Wie man dann den nächsten Monat übersteht interessiert keinen.
Dafür gibt es Überbrückungsdarlehen

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:07:21Das ist eben auch der Knackpunkt, ich sage immer, arbeiten muss man sich leisten können.
Und ich z.B. kann es mir nicht leisten Schulden zu machen um "arbeiten gehen zu dürfen".
kannst Du denken. Es gibt aber normaldenkende Menschen, die es langfristiger sehen. Wenn der Job und die Bezahlung gut ist, das was man machen will und eine Perspektive vorhanden, wäre es schlicht dumm, für ein überschaubare Summe eines Monats, die Du beim JC ohne Zinszahlung abzahlen kannst, den Job nicht anzunehmen.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:07:21Ja so wird das immer ausgelegt, dass man dann zweimal Geld hat wenn man arbeitslos wird.
Aber ist das dann tatsächlich immer so?
ja, wenn das Gehalt am Monatsletzten kommt und der Antrag ab dem nächsten Monat gilt

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:07:21Bei meiner letzten Arbeitsstelle z.b. gab es die Schlussabrechnung, nachdem man aus dem Unternehmen ausscheidet, erst zum 7. des Folgemonats. Und da ist dann nichts mit 2x Geld gewesen, denn da hat das Jobcenter dann gesagt sie haben ja Geld am 7. bekommen das ist ja dann für den aktuellen Monat. Leistungen bekam ich dann erst ab dem Monat danach.
Ja, weil Du am 7. das Geld bekommen hast. Heißt aber auch, bei Arbeitsaufnahme wurde das letzte BG eben nicht angerechnet. Und zwar null.

Harald53

Zitat von: september23 am 21. Januar 2024, 14:21:37Dafür gibt es Überbrückungsdarlehen
Nu aber mal nicht albern werden. Was soll denn das Überbrückungsdarlehen bringen. Damit verschiebt man das Problem nur einen Monat nach hinten.
Zurückzahlen muss man das Darlehen ja auch. (Wenn man aus dem Leistungsbezug fällt, dann sogar in einer Summe)

Zitat von: september23 am 21. Januar 2024, 14:21:37Ja, weil Du am 7. das Geld bekommen hast. Heißt aber auch, bei Arbeitsaufnahme wurde das letzte BG eben nicht angerechnet. Und zwar null.
Wo ließt du denn das raus? Dazu habe ich doch garnichts geschrieben, es ging doch um das ausscheiden aus dem Unternehmen und wenn dann die Zahlung erst im Folgemonat fließt. Das man dann eben nicht, wie es oft gesagt wird dann 2x Geld hat.

Bei der Arbeitsaufnahme wird immer angerechnet wenn der erste Lohn im Monat der Arbeitsaufnahme fließt, dass ist ja eben das Problem des tollen Zuflussprinzips.

september23

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:31:43Nu aber mal nicht albern werden. Was soll denn das Überbrückungsdarlehen bringen. Damit verschiebt man das Problem nur einen Monat nach hinten.
nein, es löst sich im Verlauf der nächsten Monate auf. Und man hat im besten Fall einen guten Job mit Aussicht auf mehr. Du musst schon den Rest lesen, der da steht.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:31:43Zurückzahlen muss man das Darlehen ja auch. (Wenn man aus dem Leistungsbezug fällt, dann sogar in einer Summe)
na gut, es macht natürlich Sinn Arbeitslos zu bleiben, nur weil man fürs Rauskommen ein kleines zinsloses Darlehen abzahlen müsste  :ironie:

Bei der Logik könnte man Bafög komplett abschaffen.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:31:43Wo ließt du denn das raus? Dazu habe ich doch garnichts geschrieben,

hieraus:
Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:31:43ab es die Schlussabrechnung, nachdem man aus dem Unternehmen ausscheidet, erst zum 7. des Folgemonats.
Du scheidest sagen wir im Dezember aus, bekommst aber am 07. Januar noch Geld, während Du ab Januar wieder ALG-II bekommst (also kein Jahr dort gearbeitet hast).
Natürlich gilt das als Zufluss und widerlegt nicht, dass man bei Auszahlung 30.12. und Bezug ab Januar, zwei Auszahlungen hätte.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:31:43es ging doch um das ausscheiden aus dem Unternehmen und wenn dann die Zahlung erst im Folgemonat fließt. Das man dann eben nicht, wie es oft gesagt wird dann 2x Geld hat.
es wird nicht oft gesagt, dass man grundsätzlich 2x Geld hat, sondern nur in dem Fall, dass das Geld Ende des letzten Monats kommt. Der Fragesteller hat jetzt das Problem, dass er bei Arbeitsaufnahme das Geld am Ende des Monats bekommt und somit ALG-II teils zurückzahlen muss und jemand schrieb, dafür würde er im Fall der Arbeitslosigkeit aber 2x Geld bekommen. Und da stimmt es.
Übrigens hat man bei längerer Arbeitstätigkeit erstmal ALG-I und da ist es egal, wann der AG das letzte Gehalt zahlt.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2024, 14:31:43Bei der Arbeitsaufnahme wird immer angerechnet wenn der erste Lohn im Monat der Arbeitsaufnahme fließt, dass ist ja eben das Problem des tollen Zuflussprinzips.
ja, WENN. Und wenn nicht, dann nicht. Das ist auch das tolle Zuflussprinzip.

Sheherazade

 :wand:  Meine Güte, was für eine Diskussion um vermutlich nichts. Ende Januar wird Gehalt gezahlt für die Zeit vom 15.01.-31.01. - das halbe Gehalt wird wahrscheinlich NICHT dem vollen Bürgergeldanspruch für Januar entsprechen nach Abzug der Freibeträge. Aber einen ratlosen TE bekloppt machen ist ja immer lustig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gruni

Was ich jetzt netto verdiene,weiß ich nicht,da ich das erste Mal im Öffentlichen Dienst (auch am WE)arbeite und in der Entgeltgruppe 2 TVöD eingruppiert bin.
Auch habe ich einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag.

Mein letztes Bewilligungsschreiben war vorläufig und ich habe auch Einstiegsgeld beantragt. Ich warte jetzt erstmal ab,was weiter passiert. Wegen einer möglichen Hinzuziehung eines Anwalts, der sich auf SGB 2 spezialisiert hat: Ich hab ne Rechtsschutzversicherung.
Zudem bin ich schwerbehindert (GDB 50),was mir evtl.gewisse Vorteile bei dieser Angelegenheit einbringt. Was für Freibeträge sind gemeint, das sind doch nur 100€ im Monat?

Wie stelle ich hier Bilddateien von Schreiben z.B.ein, da der Button "Dateien hinzufügen" fehlt...