Was muß ich ans Jc zurückzahlen, wenn ich ich einer neuen Arbeit nachgehe?

Begonnen von Gruni, 21. Januar 2024, 09:15:03

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Sheherazade

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 16:56:25Ich warte jetzt erstmal ab,was weiter passiert.

Das ist die beste Lösung. Sobald du eine Forderung vom Jobcenter beko0mmst, kannst du dich hier wieder melden, dann gucken viele Augen mal drauf.  :zwinker:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Gruni am 21. Januar 2024, 16:56:25Was für Freibeträge sind gemeint, das sind doch nur 100€ im Monat?
nein, das ist teils deutlich mehr.

Und weiteres dann, wenn die Forderung kommt.

Kuramon

Zitat von: Hary am 21. Januar 2024, 13:45:05Kleiner Ratschlag, wenn die Anhörung kommt, dann antworte darauf nicht. Lasse dir Frist verstreichen und nach Aktenlage entscheiden. Wenn du nämlich zustimmst, dann hast du später wenn sich ein Fehler zeigen sollte die schlechtere Ausgangslage, da du mir deiner Zustimmung die Forderung ja anerkannt hast. Daher grundsätzlich nach Aktenlage entscheiden lassen.

Zustimmung und Anerkennung einer Forderung - so was gibt es im Rahmen einer Anhörung nicht. Dem Betroffenen wird einfach nur Gelegenheit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Wie sich dadurch die Ausgangslage in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren verschlechtern soll, ist mir schleierhaft.