Eistweilige Anordnung

Begonnen von porogo, 15. Januar 2024, 15:51:34

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

porogo

Zitat von: porogo am 23. Januar 2024, 00:55:391. Hat das Sozialgericht das Jobcenter lediglich darüber informiert, dass gegen sie ein Eilverfahren eingeleitet wurde, oder wurde es angewiesen, die Gelder auszuzahlen?
Ersteres denn das JC soll dazu ja eine Stellungsnahme machen. Ansonsten hättest du dein Geld wenn alles passt.

Zitat von: porogo am 23. Januar 2024, 00:55:397. Haben Sie irgendwelche Anmerkungen oder Vorschläge, wie ich weiter vorgehen sollte?
Tip 1
Abwarten.
denn im Endeffekt hat das SG erst mit der Antwort des JC an das SG die Möglichkeit den Sachverhalt entgegen zu stellen und dann zu einem Urteil zu kommen.
Tip 2
auf keinen Fall mehr mit dem JC telefonieren!
Wenn da was in deiner Akte eingetragen wird was nicht stimmt kannst du NIE das Gegenteil beweisen.
Tip 3
Bei einem Anruf darauf bestehen das er seine Fragen schriftlich stellen soll, dann nachfragen ob er das verstanden hat
und wenn er das bestätigt hat
bedankst du dich und legst sofort auf!
Tip 4
Wenn jemand beim Telefonat (s. Tipp 3)dabei ist dann sage dem SB
Dein Beistand hat zugehört, weil das Telefon deswegen extra auf Lautsprecher war, sich Notizen gemacht und dann sich bedanken und sofort auflegen!

Zitat von: porogo am 23. Januar 2024, 00:55:39Die einstweilige Anordnung habe ich am Dienstag, den 09.01.2024, direkt beim Sozialgericht eingereicht. Am Dienstag, den 16.01.2024
Zitat von: porogo am 23. Januar 2024, 00:55:39indirekt deutete er im Gespräch an, dass er von der einstweiligen Anordnung Kenntnis hat und ich diese zurückziehen könne, was jedoch keinen Unterschied machen würde.
Da weiß man nicht ob da schon die Antwort des JC an das SG gegangen ist. Normal bekommst du vom SG einen Bescheid darüber mit einer Kopie der Stellungsnahme des SG.

Übrigens ist das nicht indirekt sondern direkt und klar wollen die das du das zurück nimmst weil sich das in der Akte des SB gar nicht gutmacht. Und es macht definitiv einen Unterschied nicht nur für den SB sondern auch für dich weil damit das Verfahren vor dem SG als erledigt betrachtet wird wenn der SB das dem SG zukommen lässt.

Wenn das passiert ist bekommst du vllt eine Nachricht dass das Verfahren eingestellt wurde aber das wäre nur möglich wenn das so in deiner Akte stehen würde wobei wir bei Tipp 2 gelandet wären.

Um sicher zu sein könntest du beim SG anrufen und nachfragen wie weit dein EA vorangekommen ist. Gründe zur Nachfrage hast du ja genug.

Zitat von: porogo am 23. Januar 2024, 00:55:39Er versicherte, dass die Auszahlung in den nächsten Tagen erfolgen sollte, benötigte jedoch eine schriftliche Bestätigung meiner Bankkontodaten und der Zustimmung zur Scheckauszahlung, die ich umgehend per E-Mail übersandte. Leider ist bis heute keine Auszahlung erfolgt.
Den Grund würde ich mit erwähnen!

Was deine anderen Fragen angeht 
:weisnich: was dir Antworten auf die Fragen bringen soll.
Falls und was wäre wenn ist doch irrelevant und bringt dir nichts.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.