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JC rechnet in Weiterbewilligung mehr an als vorläufige EKS

Begonnen von Zara, 25. Dezember 2023, 09:46:46

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Jimmy Neutron

Entwurf:
Zitat
Die ordnungsgemäße Buchführung der Antragstellerin als Kleinunternehmerin entbindet den Antragsgegner nicht von der Verpflichtung, angemessene Fristen zu setzen oder eigene Ermittlungen durchzuführen. Selbst im Steuerrecht gewährt der Gesetzgeber Kleinunternehmern ausreichend Zeit für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (im Regelfalls der 31.07. des Folgejahres). Die Annahme, dass es unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Buchführung grundsätzlich möglich sein sollte, kurzfristig Belege vorzulegen, erweist sich als nicht tragfähig, ganz zu schweigen von den erforderlichen Schwärzungen von Daten.

Gemäß § 13b UStG wird der Leistungsempfänger (Antragstellerin), in diesem Fall für den Online-Marktplatz "Etsy", zum Steuerschuldner für die Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen, und diese Verpflichtung gilt auch für Kleinunternehmer. Die beiliegenden Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten 6 Monate dienen als Nachweis. Die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung geht zudem aus den bereits vorgelegten Kontoauszügen für den Monat April 23 und Oktober 23 hervor. Ebenso aus diversen anderen Kontoauszügen in den vorherigen Bewilligungszeiträumen.

In den vergangenen Jahren wurden keine Beanstandungen oder Rückfragen zur Kategorisierung der Ausgaben erhoben, weshalb wir davon ausgingen, dass diese in Ordnung sei. Im Sinne einer sachdienlichen und pflichtgemäßen Vorgehensweise sowie der wäre es angebracht gewesen, wenn der Antragsgegner im Rahmen seiner Amtsermittlung zusätzliche Informationen eingeholt hätte, statt Ausgaben in der vorläufigen Bewilligung gänzlich zu streichen. Zukünftig beabsichtigen wir, die transparente Aufschlüsselung der Kosten und Gebühren zu verbessern und diese orientiert an den Kategorien der steuerrechtlichen Buchführung zu strukturieren. Auch für diese Ausgaben liegen diesem Schreiben entsprechende Belege bei.

In Anlehnung an die Anlage EKS haben wir die streitigen Ausgaben nun detaillierter und transparenter aufgeschlüsselt.

Die letzten 6 Monate:
Tabelle


Die geschätzte Prognose für den Bewilligungszeitraum 01/2024 bis 06/2024:
Tabelle


Es sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass in der vorläufigen Prognose weder die Raumkosten noch die durch den unnötigen Stress der letzten Monate verursachte Beeinträchtigung der mentalen Gesundheit der Antragstellerin und die daraus resultierende eingeschränkte Leistungsfähigkeit einbezogen wurden.

Hast du auf den Belegen irgendwelche Schwärzungen vorgenommen?
Ich überlege, ob eine eidesstattliche Erklärung noch Sinn machen könnte. Also insoweit, als die Prognose nach bestem Wissen erstellen wurde.

Zara

#91
Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Januar 2024, 01:31:09Hast du auf den Belegen irgendwelche Schwärzungen vorgenommen? Ich überlege, ob eine eidesstattliche Erklärung noch Sinn machen könnte. Also insoweit, als die Prognose nach bestem Wissen erstellen wurde.

Habe die Belege bislang nur gesichert auf einem Stick. Schwärzen, zusammenfügen, komprimieren wollte ich am Windows-Rechner, sobald ich das Anschreiben fertig habe. Weil ja alles eine Datei sein muss fürs Online-Fax.

Jimmy Neutron

Was genau möchtest du auf den Dokumenten schwärzen? Dazu sollte man noch einen Satz schreiben.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Januar 2024, 09:32:07Was genau möchtest du auf den Dokumenten schwärzen? Dazu sollte man noch einen Satz schreiben.

Bei Apple würde ich meine Apple-ID (das ist eine E-Mail-Adresse) schwärzen. Bei der USt-VA evtl. die Steuernumner (?), bei Kasuwa & Stripe die Kd-Nr. (sofern vorhanden, weiß ich gerade nicht, bin am Handy).

Jimmy Neutron

Apple-ID
Sieh mal auf der Paypal-Gebührenrechnung, ob da eine E-Mail-Adresse steht.
USt-VA-Nummer brauchst du nicht schwärzen
Kundennummer generell kannst du schwärzen. Soweit die im Kontoauszug bereits ersichtlich ist, hat dies aber auch erledigt.

Ich würde dann aber noch einen Satz anhängen:
ZitatDa dem Antragsgegner ebenfalls Unterlagen und Nachweise übermittelt werden, haben wir Schwärzungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die E-Mail-Adressen und Kundennummern. Sollte das Gericht die Offenlegung dieser Schwärzungen als erforderlich erachten, bitten wir um entsprechenden Hinweis. Grundsätzlich haben wir nichts zu verbergen.

Dass bei easybell alles in einem Dokument übermittelt wird, liegt aber auch an der verbindlichen Sendebestätigung. Du erhältst ja bei einem versendetem Fax eine exakte Kopie des gefaxten Dokumentes im Sendebericht per E-Mail.

In der Tabelle würde ich farbliche Hintergründe vermeiden. Kommt beim Faxen nicht ganz so gut rüber und kann den Text unkenntlich machen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Januar 2024, 21:54:33Apple-ID
Sieh mal auf der Paypal-Gebührenrechnung, ob da eine E-Mail-Adresse steht.
USt-VA-Nummer brauchst du nicht schwärzen
Kundennummer generell kannst du schwärzen. Soweit die im Kontoauszug bereits ersichtlich ist, hat dies aber auch erledigt.

Ich würde dann aber noch einen Satz anhängen:
ZitatDa dem Antragsgegner ebenfalls Unterlagen und Nachweise übermittelt werden, haben wir Schwärzungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die E-Mail-Adressen und Kundennummern. Sollte das Gericht die Offenlegung dieser Schwärzungen als erforderlich erachten, bitten wir um entsprechenden Hinweis. Grundsätzlich haben wir nichts zu verbergen.

Dass bei easybell alles in einem Dokument übermittelt wird, liegt aber auch an der verbindlichen Sendebestätigung. Du erhältst ja bei einem versendetem Fax eine exakte Kopie des gefaxten Dokumentes im Sendebericht per E-Mail.

In der Tabelle würde ich farbliche Hintergründe vermeiden. Kommt beim Faxen nicht ganz so gut rüber und kann den Text unkenntlich machen.

Okay. Mache ich so.
Ach ja, bei der Paypal Gebührenaufstellung steht meine alte Anschrift. Warum und weshalb weiß ich nicht, Daten hatte ich direkt nach dem Umzug 2020 geändert und bei den Accountangaben ist sie auch korrekt.
Ich hoffe, das ist kein Problem?
Ja, bei der Aufstellung steht meine E-Mail. Ich kann sie aber auch stehen lassen, die fällt eh im März mit Kündigung der alten Domain weg.

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 24. Januar 2024, 23:17:31Ach ja, bei der Paypal Gebührenaufstellung steht meine alte Anschrift. Warum und weshalb weiß ich nicht, Daten hatte ich direkt nach dem Umzug 2020 geändert und bei den Accountangaben ist sie auch korrekt. Ich hoffe, das ist kein Problem
Denke nicht. Würde ich aber trotzdem mal bei Paypal anrufen und dies klären. Im Eilverfahren geht es um Glaubhaftmachung und nicht um den Nachweis/Beweis. Zweifel an den Gebühren als solchen dürften ja durch die falsche Adresse keine entstehen.

Ich sehe gerade, dass der letzte Satz auf nicht mitkopiert wurde:
ZitatSollte das Gericht noch weitere Nachweise oder Informationen benötigen, wird um Hinweis gebeten.

Sollte das Gericht dann ergänzende Fragen haben, wird es sich sicherlich melden.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 00:08:06
Zitat von: Zara am 24. Januar 2024, 23:17:31Ach ja, bei der Paypal Gebührenaufstellung steht meine alte Anschrift. Warum und weshalb weiß ich nicht, Daten hatte ich direkt nach dem Umzug 2020 geändert und bei den Accountangaben ist sie auch korrekt. Ich hoffe, das ist kein Problem
Denke nicht. Würde ich aber trotzdem mal bei Paypal anrufen und dies klären. Im Eilverfahren geht es um Glaubhaftmachung und nicht um den Nachweis/Beweis. Zweifel an den Gebühren als solchen dürften ja durch die falsche Adresse keine entstehen.

Ich sehe gerade, dass der letzte Satz auf nicht mitkopiert wurde:
ZitatSollte das Gericht noch weitere Nachweise oder Informationen benötigen, wird um Hinweis gebeten.

Sollte das Gericht dann ergänzende Fragen haben, wird es sich sicherlich melden.

Vielen Dank.
Ich habe das Schreiben nun so verfasst:

ZitatIn dem
Rechtsstreit
XXX u.a. ./. Jobcenter XXX
Ihre Zeichen: XXX / Schreiben vom 19.01.2024

nehmen wir wie folgt Stellung:

Die ordnungsgemäße Buchführung der Antragstellerin als Kleinunternehmerin entbindet den Antragsgegner nicht von der Verpflichtung, angemessene Fristen zu setzen oder eigene Ermittlungen durchzuführen. Selbst im Steuerrecht gewährt der Gesetzgeber Kleinunternehmern ausreichend Zeit für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (im Regelfall der 31.07. des Folgejahres). Die Annahme, dass es unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Buchführung grundsätzlich möglich sein sollte, kurzfristig Belege vorzulegen, erweist sich als nicht tragfähig, ganz zu schweigen von den erforderlichen Schwärzungen von Daten.

Gemäß § 13b UStG wird der Leistungsempfänger (Antragstellerin), in diesem Fall für den Online-Marktplatz "Etsy", zum Steuerschuldner für die Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist quartalsweise an das Finanzamt abzuführen und diese Verpflichtung gilt auch für Kleinunternehmer. Die beiliegenden Umsatzsteuervoranmeldungen des 2. Halbjahres 2023 (10.07. und 10.10.2023) dienen als Nachweis. Die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung geht zudem aus den bereits vorgelegten Kontoauszügen für den Monat April 2023 und Oktober 2023 hervor. Ebenso aus diversen anderen Kontoauszügen in den vorherigen Bewilligungszeiträumen.

In den vergangenen Jahren wurden keine Beanstandungen oder Rückfragen zur Kategorisierung der Ausgaben erhoben, weshalb wir davon ausgingen, dass diese in Ordnung sei. Im Sinne einer sachdienlichen und pflichtgemäßen Vorgehensweise sowie der ....... wäre es angebracht gewesen, wenn der Antragsgegner im Rahmen seiner Amtsermittlung zusätzliche Informationen eingeholt hätte, statt Ausgaben in der vorläufigen Bewilligung gänzlich zu streichen. Zukünftig beabsichtigen wir, die transparente Aufschlüsselung der Kosten und Gebühren zu verbessern und diese orientiert an den Kategorien der steuerrechtlichen Buchführung zu strukturieren. Auch für diese Ausgaben liegen diesem Schreiben entsprechende Belege bei.

In Anlehnung an die Anlage EKS haben wir die streitigen Ausgaben nun detaillierter und transparenter in beiliegender Tabelle der letzten 6 Monate 2023 aufgeschlüsselt.

Außerdem übersenden wir Ihnen die geschätzte Prognose für den Bewilligungszeitraum 01/2024 bis 06/2024.

Es sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass in der vorläufigen Prognose weder die Raumkosten noch die durch den unnötigen Stress der letzten Monate verursachte Beeinträchtigung der mentalen Gesundheit der Antragstellerin und die daraus resultierende eingeschränkte Leistungsfähigkeit einbezogen wurden.

Da dem Antragsgegner ebenfalls Unterlagen und Nachweise übermittelt werden, haben wir Schwärzungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die E-Mail-Adressen und Kundennummern. Sollte das Gericht die Offenlegung dieser Schwärzungen als erforderlich erachten, bitten wir um entsprechenden Hinweis. Grundsätzlich haben wir nichts zu verbergen.

Sollte das Gericht noch weitere Nachweise oder Informationen benötigen, wird um Hinweis gebeten.

Die Tabellen muss ich anhängen, da sie zu breit für das Hochformat sind und auch nicht im Schreibprogramm angelegt wurden.
An der Stelle, an der ich "Punkte" gemacht habe (in dem Absatz "In den vergangenen Jahren..."), fehlt wohl ein Wort. Vielleicht kannst Du mir noch sagen, was da hin kommt.  :smile:

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 00:16:14Die Tabellen muss ich anhängen, da sie zu breit für das Hochformat sind und auch nicht im Schreibprogramm angelegt wurden.
Kannst auch einfach mal versuchen, die Tabelle zu markieren und per Copy-and-paste einzufügen. Ansonsten hängst du sie halt an.

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 00:16:14fehlt wohl ein Wort.
Hatte da das Wort "Fürsorgepflicht" stehen und wieder gelöscht, weil es ja Bestandteil der "pflichtgemäßen Vorgehensweise" ist. Also "sowie der" ebenfalls löschen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 00:25:45Kannst auch einfach mal versuchen, die Tabelle zu markieren und per Copy-and-paste einzufügen. Ansonsten hängst du sie halt an.

Wollte ich zuerst machen, aber dann wird die Tabelle bestimmt zu klein, weil ich sie im Querformat habe.

Und die vorläufige Prognose ist ja dann die EKS, die das JC bereits hat, oder? Die ist ja auch quer und mehrseitig.

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 00:25:45Hatte da das Wort "Fürsorgepflicht" stehen und wieder gelöscht, weil es ja Bestandteil der "pflichtgemäßen Vorgehensweise" ist. Also "sowie der" ebenfalls löschen.

Okay, dann lösche ich das.  :ok:
 

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 08:37:58Und die vorläufige Prognose ist ja dann die EKS, die das JC bereits hat, oder? Die ist ja auch quer und mehrseitig.
Nein, die vorläufige Prognose sollte genauso aussehen wie die Tabelle für die letzten 6 Monate. So ist das Gericht in der Lage die letzten 6 Monaten mit der Prognose zu vergleichen. Es geht dabei ja auch nur um die "streitigen" Ausgaben. Wenn du die Zeilenhöhe anpasst und die Tabelle mit Gitternetz erstellst, passen beide Tabellen denke ich problemlos auf eine Seite und es bleibt übersichtlich. Den Part mit der Unterschrift und Datum kannst du auch weglassen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 09:06:39
Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 08:37:58Und die vorläufige Prognose ist ja dann die EKS, die das JC bereits hat, oder? Die ist ja auch quer und mehrseitig.
Nein, die vorläufige Prognose sollte genauso aussehen wie die Tabelle für die letzten 6 Monate. So ist das Gericht in der Lage die letzten 6 Monaten mit der Prognose zu vergleichen. Es geht dabei ja auch nur um die "streitigen" Ausgaben. Wenn du die Zeilenhöhe anpasst und die Tabelle mit Gitternetz erstellst, passen beide Tabellen denke ich problemlos auf eine Seite und es bleibt übersichtlich. Den Part mit der Unterschrift und Datum kannst du auch weglassen.

Okay, wegen dem Einfügen muss ich schauen, ob ich das hin bekomme.

Also mache ich für die vorläufige Prognose dann nochmal die gleiche Tabelle, nur mit den Monaten Januar bis Juni 2024?
Umsatzsteuervoranmeldungen sind dann Januar und April. Im Januar habe ich auch schon 115,33€ ans FA überwiesen.

Jimmy Neutron

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 10:23:35Also mache ich für die vorläufige Prognose dann nochmal die gleiche Tabelle, nur mit den Monaten Januar bis Juni 2024?
Ja.

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 10:23:35Umsatzsteuervoranmeldungen sind dann Januar und April. Im Januar habe ich auch schon 115,33€ ans FA überwiesen.
Halte dich zunächst an die Prognose. Wie sehr weicht denn der Betrag von deiner Prognose ab? Es könnte Sinn machen, dies ergänzend noch zu erwähnen.

Zara

#103
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 15:52:58
Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 10:23:35Also mache ich für die vorläufige Prognose dann nochmal die gleiche Tabelle, nur mit den Monaten Januar bis Juni 2024?
Ja.

Zitat von: Zara am 25. Januar 2024, 10:23:35Umsatzsteuervoranmeldungen sind dann Januar und April. Im Januar habe ich auch schon 115,33€ ans FA überwiesen.
Halte dich zunächst an die Prognose. Wie sehr weicht denn der Betrag von deiner Prognose ab? Es könnte Sinn machen, dies ergänzend noch zu erwähnen.

In der vorl. Prognose für 2024 hatte ich bei Nebenkosten des Geldverkehrs jeden Monat pauschal 120 Euro gemacht, außer im März, da habe ich 190 Euro veranschlagt. Weil das vor Ostern ist und die Aufträge dann meist mehr sind, also u. U. auch höhere Paypalgebühren anfallen.

Deswegen, eigentlich sind die Angaben sogar viel zu niedrig von mir angegeben, da eine Etsy-Rechnung monatlich ja schon mit 170 bis 250 Euro zu Buche schlägt. Also wie soll ich das Ganze nun einzeln aufschlüsseln? Muss diese vorläufige EKS überhaupt nochmal dabei? Diese liegt ja bereits vor und an der Tabelle des letzten Halbjahrs sieht man ja schon, dass ich mit meiner Prognose darunter lag.

Also ich habe insgesamt 790 Euro für besagte Ausgaben (NK des Geldverkehrs) prognostiziert und hatte im 2. Hj. 2023 sogar rund 1505 Euro.

Jimmy Neutron

Die Anlage EKS muss nicht bei. Streitig sind die veranschlagten Ausgaben (Geldverkehr) in der Prognose für das erste Halbjahr 2024.

Da du aber auch Sachen in den Geldverkehr kategorisiert hast, die da nicht reingehören muss dies für die Transparenz und auch Glaubhaftmachung aufgeschlüsselt werden.

Die aufgeschlüsselte Tabelle vom 2. Halbjahr 2023, dient dem Nachweis und die Glaubhaftmachung, dass die Prognose realistisch ist. Für eine realistische Prognose können bei der Berechnung die vorherigen Zeiträume herangezogen werden.

Die aufgeschlüsselte Tabelle vom 1. Halbjahr sollen die 790,- aufschlüsseln, dem Sozialgericht die Arbeit erleichtern und den Vergleich zwischen den tatsächlichen Ausgaben (2. Hj 23) und der Prognose (1. Hj 24) ermöglichen. Auf die streitigen Ausgaben bezogen.

Alles in Verbindung mit den Belegen natürlich.