Frage zur Miete

Begonnen von Milla, 02. Februar 2024, 15:40:24

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Milla

Mein Arbeitskollege fragte mich heute ob er vom Vermieter verlangen kann das er die Miete per Lastschrift abbucht?

Mein AK hat einen neuen Vermieter und bis jetzt wurde die Miete immer vom Vor-Vermieter vom Konto abgebucht. Der neue Vermieter möchte aber das er die Miete künftig per Dauerauftrag selbst überweist da er Lastschrift nicht möglich ist oder nicht anbietet.

Wie ist die rechtliche Lage? Kann das der Vermieter so verlangen?
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Rotti

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 15:40:24Wie ist die rechtliche Lage? Kann das der Vermieter so verlangen?
Dauerauftrag ist immer gut für den VM und wenn es im Mietvertrag steht, hat er ja akzeptiert.

Sheherazade

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 15:40:24Wie ist die rechtliche Lage? Kann das der Vermieter so verlangen?

Der Vermieter kann verlangen, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Und mal ehrlich, ein Dauerauftrag ist doch flott eingerichtet und man hat eine bessere Kontrolle, wozu ein Lastschrifteinzugsverfahren?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

So wie ich das mitbekommen habe gings ihm um die jährliche Mietanpassung. Der hat eine Nachzahlung der Nebenkosten von paar hundert Euro. Bei einer Abbuchung der Miete durch den Vermieter wird dann automatisch die Miete angepasst. Ist bei mir auch so. 
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Sheherazade

Ein Dauerauftrag ist auch schnell geändert.

Lest, was im Mietvertrag zur Zahlung der Miete steht, dann seid ihr schlauer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Jimmy Neutron

Die bisherige Regelung ist auch für den neuen VM bindend.
Ich würde einer solchen neuen Regelung nicht zustimmen. Wenn keine abweichende (zum Vorteil des Mieters) getroffene Regelung, gilt die gesetzliche Regelung. Nachdem muss der die Zahlung der Miete spätestens am dritten Werktag erfolgen. Maßgeblich ist dabei nicht, dass das Geld am dritten Werktag eingeht, sondern dass der Überweisungsauftrag am dritten Werktag erteilt wird. Eigene verspätete Zahlungseingänge (Lohn, Sozialleistungen etc.) können so auch besser aufgefangen werden. Die automatische Anpassung von Nebenkosten und Heizkostenvorauszahlungen, halte ich für problematisch. Nur Diesen Monat wäre dies erst der Montag, den 05.02.

Milla

Also bei mir klappt das wunderbar mit der Abbuchung und auch je nach Höhe der Nebenkosten wird meine Miete mal höher mal niedriger. Das hat ja auch den Vorteil das man nicht gleich paar hundert Euro auf einmal nachzahlen muß.

Bei meinem AK Hat das auch so geklappt. Jetzt sind die Wohnungen verkauft worden und der neue Vermieter möchte das man ihm die Miete überweist. Der hat jetzt einen Dauerauftrag mit dem 5. des jeweiligen Monats gemacht.
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Rotti

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 20:22:18Der hat jetzt einen Dauerauftrag mit dem 5. des jeweiligen Monats gemacht
ja und unser VM bucht auch immer die Miete am 5 ab.

Sheherazade

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 20:22:18Der hat jetzt einen Dauerauftrag mit dem 5. des jeweiligen Monats gemacht.

Dann dürfte desöfteren im Jahr die Miete zu spät beim Vermieter sein.

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Februar 2024, 20:03:58Nachdem muss der die Zahlung der Miete spätestens am dritten Werktag erfolgen. Maßgeblich ist dabei nicht, dass das Geld am dritten Werktag eingeht, sondern dass der Überweisungsauftrag am dritten Werktag erteilt wird.

Wenn der Vermieter ihn los werden will, könnte das Folgen haben.
ZitatWichtig: Zahlt der Mieter zwar, aber stets verspätet, liegt eine schwerwiegende Vertragsverletzung vor. Will der Vermieter dem Mieter deswegen fristlos kündigen, muss er zunächst eine Mahnung aussprechen. Dies gilt auch für andere Vertragsverletzungen wie etwa das Vernachlässigen der Wohnung oder ständige Lärmbelästigung durch den Mieter.
Quelle

Noch mal mein Rat: Lest den Mietvertrag ordentlich durch.
 
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september23

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 17:41:31So wie ich das mitbekommen habe gings ihm um die jährliche Mietanpassung.
Du meinst vermutlich, die Anpassung je nach Abrechnung der Nebenkosten und evtl. Anpassung der Vorauszahlung.

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 17:41:31Der hat eine Nachzahlung der Nebenkosten von paar hundert Euro. Bei einer Abbuchung der Miete durch den Vermieter wird dann automatisch die Miete angepasst. Ist bei mir auch so. 
und welche Überlastung fürchtet man, wenn man 1x Jahr den Dauerauftrag anpasst?

P.S. wenn man die Vorauszahlung anpasst, kann man dennoch wieder eine Nachzahlung haben, falls die Preise steigen

Zitat von: Milla am 02. Februar 2024, 17:41:31Jetzt sind die Wohnungen verkauft worden und der neue Vermieter möchte das man ihm die Miete überweist. Der hat jetzt einen Dauerauftrag mit dem 5. des jeweiligen Monats gemacht.
wer ist "der"? Dein AK?
wenn ja, dann überweist er die Miete regelmäßig 2 oder mehr Tage zu spät. Denn den zitierten "am 3. Werktag" kann man nicht halten, wenn man erst am 5. des Monats überweist.

Wenn erst 5. abgebucht wird, ist man bereits 2 Tage zu spät, wenn das Geld erst am nächsten oder übernächsten Tag auf dem Konto des VM ist, sind es schon 3-4.

Sollte der 5. ein Samstag sein, wird i.d.R. erst am 7. abgebucht und man ist bereits 4  eventuell 5 Tage drüber.

Daher wie bereits genannt, in die Vereinbarung zum MV nachschauen, die weiter gültig ist.

Milla

Ok hab es meinem Arbeitskollegen (AK) so weiter gegeben. hat jetzt den Dauerauftrag auf den 2. des jeweiligen Monats geändert.

und welche Überlastung fürchtet man, wenn man 1x Jahr den Dauerauftrag anpasst?
Naja mich würde das nerven mich um unsinnige Dinge kümmern zu müssen die eigentlich nicht sein müssten. Wenn dem sein blöder neuer Vermieter die ganze Sache per Lastschrift abwickeln würde, gebe es nichts womit man sich beschäftigen müsste.

Das beantwortet aber noch nicht die Eingangsfrage. Ob jetzt eine Möglichkeit besteht den Vermieter zu zwingen die Miete per Lastschrift abzubuchen. Vielleicht könnte man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen wo von Anfang an seit über 15 Jahren die Miete abgebucht wurde.
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Rotti

Zitat von: Milla am 03. Februar 2024, 16:38:27Wenn dem sein blöder neuer Vermieter die ganze Sache per Lastschrift abwickeln würde, gebe es nichts womit man sich beschäftigen müsste.
der ist bestimmt nicht blöd der VM
Einen Dauerauftrag können Sie meist nur dann zurückholen, wenn die Bank das Geld noch nicht an den Empfänger überwiesen hat. Handeln Sie daher unbedingt so schnell wie möglich.

Sheherazade

Zitat von: Milla am 03. Februar 2024, 16:38:27Das beantwortet aber noch nicht die Eingangsfrage. Ob jetzt eine Möglichkeit besteht den Vermieter zu zwingen die Miete per Lastschrift abzubuchen. Vielleicht könnte man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen wo von Anfang an seit über 15 Jahren die Miete abgebucht wurde.

Habt ihr euch zwischenzeitlich den Mietvertrag durchgelesen? Wenn da nichts steht von Lastschrifteinzug durch den Vermieter, kann man den neuen Vermieter (der in den Mietvertrag eingestiegen ist) definitiv nicht dazu zwingen, auch nicht mit Gewohnheitsrecht. Mietzahlungen sind eine Bringschuld, alleine der Mieter ist für den pünktlichen Zahlungseingang beim Vermieter verantwortlich - ausser es wird abweichendes schriftlich vereinbart.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

Ja ok da steht bloß das übliche das der Mieter die Miete zu zahlen hat. Dann ist das halt so.
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Das ist übrigens der neue Vermieter.
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september23

Zitat von: Milla am 03. Februar 2024, 16:38:27und welche Überlastung fürchtet man, wenn man 1x Jahr den Dauerauftrag anpasst?
Naja mich würde das nerven mich um unsinnige Dinge kümmern zu müssen die eigentlich nicht sein müssten.
müssen sie aber, denn das gehört zum Mietvertrag dazu, so nicht anders vereinbart

Zitat von: Milla am 03. Februar 2024, 16:38:27Wenn dem sein blöder neuer Vermieter die ganze Sache per Lastschrift abwickeln würde, gebe es nichts womit man sich beschäftigen müsste.
man möchte also die "nervige und unsinnige" Sache seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, einem anderen, hier dem Vermieter überlassen und wenn er das nicht macht, ist er blöd, alles klar.
Denkt man eigentlich, dass so eine Lastschrift sich von selbst anpasst?

Zitat von: Milla am 03. Februar 2024, 16:38:27Das beantwortet aber noch nicht die Eingangsfrage. Ob jetzt eine Möglichkeit besteht den Vermieter zu zwingen die Miete per Lastschrift abzubuchen.
die ist Beitrag 2 schon beantwortet worden und in 4 nochmals wiederholt worden

Zitat von: Milla am 03. Februar 2024, 16:38:27Vielleicht könnte man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen wo von Anfang an seit über 15 Jahren die Miete abgebucht wurde.
nee, kann man nicht

Zitat von: Rotti am 03. Februar 2024, 16:45:29der ist bestimmt nicht blöd der VM
Einen Dauerauftrag können Sie meist nur dann zurückholen, wenn die Bank das Geld noch nicht an den Empfänger überwiesen hat. Handeln Sie daher unbedingt so schnell wie möglich.
wieso sollte man einen Dauerauftrag mit der monatlichen Miete auch zurückholen? und wieso und mit was sollte der Mieter hier so schnell wie möglich handeln? :scratch: