Cannabis Entkriminalisierung kommt zum 1.4.24

Begonnen von hanskanns, 02. Februar 2024, 08:50:28

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Bundspecht

Zitat von: hanskanns am 29. Februar 2024, 13:56:09Der Regelsatz hat Alkohol und Tabak drinn, also müsste Cannabis jetzt dazu kommen!

ehr friert die Hölle zu ...Obwohl, so kann die ReGIERung sicher sein, dass das Volk sich dumm und dusselig Kifft, und kann dann weiter das Land an die Wand fahren !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

 :flag:

Für Dumm braucht es kein Canabis das sind die Leute oder nicht.

Stammtischgelabber vom aller feinsten wie bei Hartz 4.
Da ist das Stammtischgerlabber auch nur negativ belastet weil die dummen Leute keine Ahnung haben
und da sie dumm sind sind das dann also Kiffer oder Junkies  :wand:
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: hanskanns am 29. Februar 2024, 13:56:09Der Regelsatz hat Alkohol und Tabak drinn, also müsste Cannabis jetzt dazu kommen!
das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun Cannabis ist ja ein Schmerzmittel, das verschrieben werden muss, wenn man es nicht unter einer in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbaut. Alkohol und Tabak sind Genussmittel.

Bitte informiert euch !
https://greenhouse-secretfarmers.com/de/kiffen-und-haschisch-unterschiede-starke-wirkungen-und-verwendung/

Fettnäpfchen

 :flag:

Dann würde ich mich mal informieren wieviel Geld oder % für
Zitat von: Rotti am 29. Februar 2024, 17:49:59Alkohol und Tabak sind Genussmittel.
Zitat von: hanskanns am 29. Februar 2024, 13:56:09Fakt ist: Der Regelsatz müsste nun auch um den Cannabisgenuss erweitert werden, gleichberechtigung zu Alkohol und Tabak.

 :weisnich:
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hanskanns

Zitat von: Rotti am 29. Februar 2024, 17:49:59das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun Cannabis ist ja ein Schmerzmittel, das verschrieben werden muss, wenn man es nicht unter einer in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbaut. Alkohol und Tabak sind Genussmittel.

Hör doch mal bitte auf fast täglich falsche Dinge hier im Forum zu posten. Das ist ja nicht böse gemeint aber du musst ernsthaft an dir arbeiten, dies zu unterlassen. Du bist da aber nicht allein, da gibt es so ein kleines Grüppchen hier im Forum, die das machen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Kabinettvorlage_Eckpunktepapier_Abgabe_Cannabis.pdf

Das kommende Cannabis Gesetz sagt explizit: "Kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken"

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23

Zähl mal das Wort "genuss" auf der Seite.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-120.html

Was du meinst so war es BISHER. Cannabis nur als medizinische Verordnung als Betäubungsmittel.

Das ändert sich nun mit dem Cannabis Gesestz. Es wird zum Genussmittel. Dazu können sich Patienten dies auch auf normales Rezept verschreiben lassen, kein Betäubungsmittel mehr.

Genau daher dürfte eine Klage zum Regelsatz auch gute Chancen haben, Gleichberechtigung zu Alkohol und Tabak und der Regelsatz müsste mit Cannabis erweitert werden.

Rotti

#65
Zitat von: hanskanns am 29. Februar 2024, 18:09:02Das kommende Cannabis Gesetz sagt explizit: "Kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken
das kann ja so nicht bleiben was sagt der Bundesrat ?

ZitatEs bleibt in Sachen Cannabis also spannend. Wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch weiter abgeändert, könnte das Vorhaben am Ende zerbröseln wie der Stoff, um den es geht.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-gesetz-vermittlungsausschuss-bundesrat-inkrafttreten-legalisierung/

hanskanns

Zitat von: Rotti am 29. Februar 2024, 20:56:48das kann ja so nicht bleiben was sagt der Bundesrat ?

Das hat jetzt was genau mit deiner vorherigen falschen Aussage bezüglich Cannabis zu tun und dem Thema Genussmittel? Richtig, gar nichts.

Der Bundesrat bemängelt nur das Problem der Amnestie, weil sich Staatsanwälte und Richter strafbar machen würden wenn sie nicht bis einem Monat nach Inkraftträten alle Verurteilten insbesondere die die im Gefängnis sind raus geholt haben. Nur daran scheint es grad zu scheitern, dass der 1.4. platzen könnte und es auf den 1.10. fällt. Und dass es "zu viel Arbeit" sei alle Akten durchzugehn:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/cannabis-legalisierung-entkriminalisierung-straferlass-rueckwirkung-justiz-btmg/

Rotti

Zitat von: hanskanns am 29. Februar 2024, 21:30:26Das hat jetzt was genau mit deiner vorherigen falschen Aussage bezüglich Cannabis zu tun und dem Thema Genussmittel? Richtig, gar nichts
zum Genussmittel wird es erst, wenn es mit Plätzchen bäckt. Alles andere wäre doch schädlich.

hanskanns

Länder wollen Cannabislegalisierung verzögern
Am 1. April soll Karl Lauterbachs Cannabisgesetz in Kraft treten. Einigen Bundesländern geht das zu schnell. Die Justiz habe »nicht annähernd« genug Zeit, um bereits verhangene Strafen zu prüfen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-laender-wollen-inkrafttreten-von-neuem-gesetz-verzoegern-a-d6f9d79f-349c-40ba-abce-7a810c4950c7

Milla

Was hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde sind die Konsequenzen beim Konsum von Cannabis.

Fahren unter Drogeneinfluss - Lappen weg + Bußgeld

Am Arbeitsplatz unter Drogeneinfluss- Abmahnung - Kündigung - 3 Monate Sperre.

Kann natürlich auch dazu verwendet werden um überhaupt erst ein Arbeitsverhältnis zu vermeiden. Was die JC dazu sagen wenn jemand seinen Drogenkonsum schon bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz angibt, kann man sich eh denken.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

ichbrauchgeld

ich frage mich, ob die Frage beim Bewerbungsgespräch zulässig ist, wenn einem der Chef fragt, ob man raucht und wenn ja was und wenn man sagt man genießt jeden Tag die Maximaldosis an Cannabis, ob man dann abgelehnt wird. Im Prinzip ja nur ein weiterer Grund, wenn man es drauf anlehnt, nicht arbeiten zu müssen. Welcher Chef will schon nen Arbeitnehmer haben, der jeden Morgen quasi halb stoned zur arbeit kommt ^^ Am besten schreibt man das direkt in den Lebenslauf unter hobbies rein neben "Hobbygärtner"^^

hanskanns

Zitat von: Milla am 01. März 2024, 13:11:30Was hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde sind die Konsequenzen beim Konsum von Cannabis. Fahren unter Drogeneinfluss - Lappen weg + Bußgeld

Und die nächste peinliche Aussage. Autofahren unter akutem Alkoholeinfluss ist erlaubt?

Die Blut Grenzwerte zu THC werden zeitnah mit dem Gesetz neu vergeben so dass man wenn man gestern ein Joint geraucht hat am nächsten Tag wieder normal Auto fahren darf.

Xellos

Zitat von: Milla am 01. März 2024, 13:11:30Was hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde sind die Konsequenzen beim Konsum von Cannabis.

Fahren unter Drogeneinfluss - Lappen weg + Bußgeld

Am Arbeitsplatz unter Drogeneinfluss- Abmahnung - Kündigung - 3 Monate Sperre.

Kann natürlich auch dazu verwendet werden um überhaupt erst ein Arbeitsverhältnis zu vermeiden. Was die JC dazu sagen wenn jemand seinen Drogenkonsum schon bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz angibt, kann man sich eh denken.

Hängt aber durchaus von der Arbeit ab.

Und zum zweiten: die Arbeitgeber fragen eh gerne, ob man freiwillig kommt, oder unter Zwang durchs JC. Und genau diese JC Heinis will dann kaum wer.

Milla

Zitat von: hanskanns am 03. März 2024, 16:26:11
Zitat von: Milla am 01. März 2024, 13:11:30Was hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde sind die Konsequenzen beim Konsum von Cannabis. Fahren unter Drogeneinfluss - Lappen weg + Bußgeld


Die Blut Grenzwerte zu THC werden zeitnah mit dem Gesetz neu vergeben so dass man wenn man gestern ein Joint geraucht hat am nächsten Tag wieder normal Auto fahren darf.

Oh ein Laborexperte, leider einer der so gar keine Ahnung hat von der Materie.
Im Blut kann THC bis zu drei Tage, dessen Abbauprodukte bis zu drei Wochen nachgewiesen werden. Im Urin kann THC von einer Woche bis zu drei Monaten nachgewiesen werden je nach Intensität und Häufigkeit des Konsums.

Soweit kann der erlaubte Wert gar nicht angehoben werden das man trotz Genuss noch legal Auto fahren kann. Das ist kein Alkohol wo man in der Regel nach einem Tag wieder gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

hanskanns

Zitat von: Milla am 03. März 2024, 18:17:23Soweit kann der erlaubte Wert gar nicht angehoben werden das man trotz Genuss noch legal Auto fahren kann. Das ist kein Alkohol wo man in der Regel nach einem Tag wieder gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Langsam langt es mit deinen falschen Aussagen, die du übrigens öfters verbreitest.

Das Abbauprodukt von THC welches im Blut nachgewiesen wird hat keine Funktion mehr im Körper und beeinträchtigt einen nicht mehr im geringsten. Der bisherige Grenzwert ist um Faktor 100 zu niedrig angesetzt und wird in den kommenden Wochen angehoben werden, so dass man wenn man gestern einen Joint geraucht hat am nächsten Tag wieder Auto fahren DARF (das ist eine alleine gesetzliche Entscheidung und nicht ob man KANN, denn das Abbauprodut hat keine Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit wenn es ca 12-24h her ist genauso wie beim Alkohol), ohne dass der Lappen weg ist.

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

"THC-Grenzwerte werden ermittelt

Das jetzt beschlossene Gesetz sieht außerdem vor, dass das Verkehrsministerium THC-Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt. Hierzu gibt es eine Arbeitsgruppe, Ergebnisse sind für Frühjahr 2024 vorgesehen.

Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben."

Zitat von: Milla am 03. März 2024, 18:17:23Das ist kein Alkohol wo man in der Regel nach einem Tag wieder gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.

DOCH, genau das ist es.

Alkohol und THC werden im Körper anders abgebaut. Den Alkohol Wert kann man direkt im Blut messen, dieser ist dann nach einigen Stunden linear abgebaut. THC kann man direkt nicht messen nur das Abbauprodukt. Das Abbauprodukt hat keine Auswirkungen mehr auf die Fahrtüchtigkeit.