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Rentenversicherung bei Bürgergeld anrechnungsfrei ?

Begonnen von Rehlein, 01. April 2024, 12:37:42

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Rehlein

Hallo,

ich beziehe Bürgergeld und verdiene mir durch einen Minijob etwas dazu.
Ich erhalte 500 Euro Lohn im Monat durch diesen Minijob.

Davon kann ich 180 Euro letztendlich behalten.

Macht es einen Unterschied auf meine 180 Euro im Monat, wenn ich mich von der Rentenversicherungs-Pflicht befreie ?

Sind sozusagen diese 18,6% auf dem Lohnzettel auf mein Bürgergeld angerechnet oder nicht ?

Ich habe diesen neuen Minijob vor kurzen angetreten und ich überlege, ob ich diese RV-Pflicht ablehne oder nicht, da ich nicht weiß, ob ich im Monat letztendlich für mich dadurch mehr Lohn zur Verfügung steht oder nicht.

Ich würde diese RV-Pflicht ablehnen, wenn ich am Ende des Monats mehr Geld für mich zur Verfügung hätte.
Wenn das Jobcenter jedoch mir dies so verrechnet, dass ich eben nicht mehr Geld durch die eventuelle RV-Pflichts-Absage am Monatsende über habe, dann könnte ich auch diese RV-Pflicht bestehen lassen.

Weiß jemand eine Antwort auf meine Frage ?

Viele Grüße

Fettnäpfchen

Rehlein

Zitat von: Rehlein am 01. April 2024, 12:37:42Ich erhalte 500 Euro Lohn im Monat durch diesen Minijob.
Ich weiß es nicht genau aber zu meinen Zeiten konnte man sich nur als Selbstständiger und auch nur für drei Jahre von der RV Zahlung befreien lassen.

Daher warte mal bis verlässlichere Aussagen von wissenderen Usern kommen. Oder frage Google etc.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

@ Rehlein: Auch bei Minijobs gilt: Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Du kannst dir beide Varianten (mit und ohne RV) ja mal durchrechnen, dann kommst du dahinter, dass es sich unterm Strich gleich bleibt.

Je nachdem wie alt du bist und wie wahrscheinlich bzw. unwahrscheinlich die zeitnahe Aufnahme eines sozialversicheurngspflichtigen Jobs für dich ist, wäre es ggf. ratsam, nicht auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten.

@Fettnäpfchen: zum Informationsupdate hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Minijobs/Minijobs.html
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 01. April 2024, 13:35:49@Fettnäpfchen: zum Informationsupdate hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Minijobs/Minijobs.html
Danke Dir!
Also wie gedacht ist die Pflicht nach wie vor existent.
Lediglich bei MiniJobs kann man sich vom  Eigenbeitrag befreien lassen.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. April 2024, 14:17:01wie gedacht ist die Pflicht nach wie vor existent.
Lediglich bei MiniJobs kann man sich vom  Eigenbeitrag befreien lassen.

Ja, und danach wird ja hier auch gefragt. Seit 2013 gibt es diese Rentenversicherungspflicht auch bei Minijobs, von der man sich bei Aufnahme eines Minijobs aber befreien lassen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rehlein

Hallo, ich danke euch für eure Mühen mir zu antworten.



Es geht nicht um die Frage ob ich mich von der RV-Pflicht befreien lasse.
Ich weiß ja das ich es kann.

Ich wollte wissen, ob ich mit dieser RV - Zahlung am Ende des Monats weniger Geld über habe, da ich 3,6 % dafür abtreten muss oder genauso viel Geld am Monatsende über habe,da das Jobcenter ja manche Dinge anrechnet und manche nicht. Zum Beispiel wird die Betriebsrente (VBL) mir vom Jobcenter angerechnet. Der Inflationsausgleich, welcher mir vom Arbeitgeber noch monatlich ausgezahlt wird, wird mir vom Jobcenter aber nicht angerechnet.Das heisst, ich habe am Ende mehr Geld über.

Wird mir diese RV (3,6% vom Brutto/Netto-Lohn muss ich dafür in die Rentenkasse einzahlen) vom Jobcenter  angerechnet oder nicht ?




Sheherazade

Zitat von: Rehlein am 01. April 2024, 16:42:22Ich wollte wissen, ob ich mit dieser RV - Zahlung am Ende des Monats weniger Geld über habe

Das hatte ich bereits beantwortet.

Zitat von: Sheherazade am 01. April 2024, 13:35:49@ Rehlein: Auch bei Minijobs gilt: Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Du kannst dir beide Varianten (mit und ohne RV) ja mal durchrechnen, dann kommst du dahinter, dass es sich unterm Strich gleich bleibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Rehlein am 01. April 2024, 12:37:42Macht es einen Unterschied auf meine 180 Euro im Monat, wenn ich mich von der Rentenversicherungs-Pflicht befreie ?
Nein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rehlein