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Umzugskostenübernahme

Begonnen von vonSchlei, 03. April 2024, 12:05:43

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vonSchlei

Moin.

Nach über 8 Monaten in einer Obdachlosenwohnung konnte ich nun endlich eine Wohnung im nächsten Ort finden.
Mietvertrag ist bereits unterschrieben und dieser läuft seit April.
Ebenso hatte ich bereits auch einen Arbeitsvertrag unterschreiben können, wo ich am 22.04. beginne.

Seit Tagen suche ich privat einen Fahrer mit Transporter um den Umzug in Eigenregie durchführen zu können.
Aber leider vergeblich, da ziemlich viel Geld verlangt wird.

Ich war heute beim Jobcenter und ich wollte genaueres wissen hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Umzugsfirma, dann kam die Aussage: Ich soll ein Bett bestellen für die neue Wohnung und dann erstmal mit dem nötigsten dahin gehen. Meine Sachen soll ich dann noch in der Obdachlosenwohnung lassen, bis ich diese abholen kann.

Das Ding ist aber, ich habe dann nichts in der neuen Wohnung außer ein Bett. Und doppelte Kosten habe ich so auch. (Strom). Der Umzug ist überfällig.

Ich könnte den Umzug eventuell in der dritten Aprilwoche machen mit wem von der Stadt. Aber so lange warten kann ich nicht, denn ich muss hier in der Obdachlosenwohnung Platz machen. Ist diese Person aber in dieser Woche voll mit Terminen, fällt auch hier in dieser dritten Woche der Umzug flach. Außerdem will ich von den doppelten Kosten runter.

Habt ihr eine Idee was ich machen kann? Denn mir kommt es so vor, dass das Jobcenter sich dagegen sträubt mir den Umzug zu zahlen. Dabei ist dieser dringend erforderlich.

Gruß


Sheherazade

Hast du schon einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme (inkl. Kostenvoranschlag) gestellt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

vonSchlei

Zitat von: Sheherazade am 03. April 2024, 12:42:52Hast du schon einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme (inkl. Kostenvoranschlag) gestellt?

Nein, weil es hieß, dass ich das in Eigenregie durchführen muss. Steht auch so im Bescheid der Wohnungskostenübernahme.

Sheherazade

Was hast du denn da an Umzugsgut? Obdachlosenwohnung impliziert, dass du keine bzw. kaum eigene Möbel hast. Und wie groß ist die Entfernung zwischen der Obdachlosenwohnung und neuer Wohnung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

vonSchlei

Zitat von: Sheherazade am 03. April 2024, 13:05:37Was hast du denn da an Umzugsgut? Obdachlosenwohnung impliziert, dass du keine bzw. kaum eigene Möbel hast. Und wie groß ist die Entfernung zwischen der Obdachlosenwohnung und neuer Wohnung?

Ich sag es mal so:
Ich war im August letzten Jahres umgezogen hierher. Konnte da zumindest Elektrosachen, Schreibtisch, Regale, Waschmaschine, 15 Umzugskartons und ein Fahrrad mitnehmen. Mehr ging finanziell nicht, und es war vorher ein 7 Personen-Haushalt. Natürlich hatte sich in den letzten 8 Monaten hier auch ein wenig angesammelt wie Teppich, Mikrowelle und Kleinzeug. Ich hatte Arbeit und konnte mir ein wenig was leisten. Das steckt hier alles in einem Zimmer.

Die Entfernung beträgt 13 Kilometer.


Sheherazade

Gibt es einen Grund, warum du den Umzug in Eigenregie (ohne Kostenübernahme?) durchführen sollst? Und wenn du schon in die neue Wohnung rein kannst, warum wird nicht immer mal was rüber gebracht von dem Kleinkram, so dass die größeren Sachen dann in der 3. Aprilwoche rüber können?

Zitat von: vonSchlei am 03. April 2024, 12:05:43Seit Tagen suche ich privat einen Fahrer mit Transporter um den Umzug in Eigenregie durchführen zu können. Aber leider vergeblich, da ziemlich viel Geld verlangt wird.
Zu viel Geld inwiefern? Hat man dir nicht gesagt, dass du auch Geld für private Umzugshelfer bekommen kannst?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jens123

Hast du schon mal den Weg über Auktions-/Dienstleistungsanbieter online versucht? Ich war z. B. mit My Hammer in Sachen Umzug mehrfach erfolgreich. Hier erlebt man auch schön, wie schräg dieses Gewerbe ist: Ich hatte für den gleichen Auftrag Angebote von 250 - 1.800 Euro! Wichtig ist, auf einen Pauschalpreis zu bestehen. Phantasten, die vorher vorbeikommen und das große Geschäft begutachten wollen, sind i. d. R. Aufschwätzer, die den Preis hochtreiben. Finger weg von denen.

Vorteil ist hier, dass du mit einem eingestellten Auftrag mehrere konkrete Angebote erhältst, die du dem JC vorlegen und damit dann die Bewilligung beantragen könntest. Im Grunde geht es hier ja vom Umfang her eher um einen Kleintransport mit 1-2 Helfern.

Die Aufforderung zur Suche nach privaten Helfern ist ein sinnloser Tipp von Leuten, die keine Ahnung haben. Wer niemanden kennt, wird die Helfer nicht aus dem Hut zaubern. Und dass selbst organisierte Helfer billig sind, ist eine Wunschvorstellung, die mit der Realität nichts gemein hat. Die Buckelei lässt sich jeder brauchbar entlohnen, Studenten usw. braucht man heutzutage garnicht erst anzusprechen.

Kopfbahnhof

Zitat von: vonSchlei am 03. April 2024, 12:05:43Ich war heute beim Jobcenter und ich wollte genaueres wissen hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Umzugsfirma, dann kam die Aussage

Mündliches ist beim JC nichts wert.

Stelle jetzt einen Antrag auf Kostenübernahme, muss vor dem Umzug passieren.
Dazu gleich noch einen, für eine Erstausstattung der Wohnung.

Da du aus der Obdachlosigkeit kommst, steht dir auch da etwas zu.

Fettnäpfchen

vonSchlei

Zitat von: vonSchlei am 03. April 2024, 12:05:43Mietvertrag ist bereits unterschrieben und dieser läuft seit April.
+1 Du hast also ohne Zustimmung des JC den MV unterschrieben und ziehst im Bereich des selben JC um.? Hoffentlich nicht und es ist ein anderes JC zuständig. Das betrifft in der Hauptsache die Mietkosten.
+2 Was die Umzugskosten angeht könntest du Glück haben da eine Obdachlosenunterkunft etwas anderes als eine normale Whg. ist.
So zumindest das logische Empfinden ob das aber vom JC/SB auch so gesehen wird...
Ratgeber Umzug
+1
ZitatWenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nach einem nicht genehmigten Umzug der Leistungsträger für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Hierbei wird die Warmmiete insgesamt betrachtet. Der Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen für die neue Wohnung ist dabei i.d.R. ausgeschlossen.
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt, da einem eine freie Wohnortwahl zusteht.
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- lt. § 22 Abs. 5 SGB II übernimmt sonst der Leistungsträger die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- lt. § 20 Abs. 3 SGB II erhält man, bis man 25 Jahre alt ist, statt der Regelleistung einer alleinstehenden Person nur die deutlich geringere einer volljährigen Person.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution.

+2
ZitatUmzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten
Wenn der Umzug erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde, wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, oder Aufgrund einer Mitteilung über unangemessene Unterkunftskosten erfolgt, muss der Leistungsträger die Übernahme dieser Kosten i.d.R. bewilligen.
Bis auf die Kaution (Darlehen) muss alles als einmalige Beihilfe übernommen werden, dazu gehören:
- Renovierungskosten, wenn sie lt. Mietvertrag vereinbart und geschuldet sind,
- Maklergebühr, wenn ansonsten eine angemessene Wohnung nicht angemietet werden kann,
- Transportkosten, i.d.R. aber nur in der Höhe, wie sie bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes entstehen würden,
- Kosten für private Helfer, wenn man keine findet, die uneigennützig und unentgeltlich helfen.
Selbsthilfe geht herbei vor, d.h. der Hilfebedürftige hat die Kosten so gering wie möglich zu halten. Kann und darf man jedoch Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen Umzug nicht selbst machen (gegebenenfalls ärztl. Attest) und hat man keine private Hilfe zur Verfügung, muss der Leistungsträger ein Umzugsunternehmen bezahlen - allerdings auch hier nur die Kosten für einen Umzug innerhalb desselben Ortes.
Will man nicht nur die Wohnung sondern gleich den Ort wechseln, muss man id.R. die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.

Wenn der Umzug nicht erforderlich ist, kann der Leistungsträger seine Zustimmung zum Umzug und damit auch die Kostenübernahme verweigern.

Die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:26:08Hoffentlich nicht und es ist ein anderes JC zuständig. Das betrifft in der Hauptsache die Mietkosten.
Warum soll das hier Wichtig sein?

Es gab ja vorher gar keine Wohnung.
Eine Obdachlosenunterkunft ist doch keine, sagt ja schon der Name.
Du wohnst doch auch nicht in einer Mietunterkunft :grins:

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. April 2024, 17:05:17Eine Obdachlosenunterkunft ist doch keine, sagt ja schon der Name.
Naja was die JC so für richtig erachten ist schon auch wichtig deshalb ja:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:26:08Was die Umzugskosten angeht könntest du Glück haben da eine Obdachlosenunterkunft etwas anderes als eine normale Whg. ist. So zumindest das logische Empfinden ob das aber vom JC/SB auch so gesehen wird...
betrifft in dem Sinne natürlich auch die KdUH

MfG FN
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