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Privater Verkauf & Bürgergeld

Begonnen von Zara, 06. April 2024, 17:36:53

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Zara

Hallo,

mir ist bekannt, dass Privatverkäufe eigentlich nicht dem Bürgergeld angerechnet werden dürfen.
Nun habe ich aber ein Kleingewerbe, weswegen ich in unzähligen Angelegenheiten bereits Schwierigkeiten mit dem Jobcenter habe (siehe meine anderen Beiträge).

Es geht um meine persönlichen (getragenen) Bekleidungsstücke. Diese passen mir nicht mehr und zum Wegwerfen sind mir die Teile eigentlich zu schade. Außerdem muss ich selbst jeden Cent zweimal umdrehen.

Wie kann ich dem JC denn am Besten belegen, dass ich keinen Gewinn durch solche "Flohmarktverkäufe" erziele? Rechnungen von den Kleidungsstücken habe ich ja nicht mehr.

Barverkäufe wären natürlich prima, ist aber hier bei uns in der Provinz schwierig, da keine Abnehmer.




Kopfbahnhof

Zitat von: Zara am 06. April 2024, 17:36:53Wie kann ich dem JC denn am Besten belegen, dass ich keinen Gewinn durch solche "Flohmarktverkäufe" erziele?
Gewinn kann man damit, ja schon mal gar nicht machen.

Es sollte dann schon reichen dem JC zu versichern, es sind alles Gegenstände aus deinem persönlichen Gebrauch.

So lange vom JC deswegen keine Nachfrage kommt, würde ich gar nichts tun.
Es ist schlicht nicht Meldepflichtig.

Auch auf so Fangfragen wie z.B. Verkaufen sie Dinge bei ebay usw. kann man einfach mit Nein Antworten.

Fettnäpfchen

Zara

Zitat von: Zara am 06. April 2024, 17:36:53Es geht um meine persönlichen (getragenen) Bekleidungsstücke.
Das reicht doch um es als Vermögensumwandlung zu bezeichnen.
Und Quittungen ?
Sorry aber wer hat Quittungen von mehreren Jahre alten Gegenständen egal ob Kleidung oder anderes.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Zara

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. April 2024, 17:49:51Es sollte dann schon reichen dem JC zu versichern, es sind alles Gegenstände aus deinem persönlichen Gebrauch.

Ja, aber wie versichere ich denen das? Ich kann eventuellen Käufern sagen, dass sie einen entsprechenden Verwendungszweck, wie z.B. "Jeans" oder "Shirt, weiss" angeben. Aber ob das reicht?  :weisnich: Ich verkaufe gewerblich jedenfalls keine Bekleidung in meinem Onlineshop.

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. April 2024, 17:50:19Und Quittungen ? Sorry aber wer hat Quittungen von mehreren Jahre alten Gegenständen egal ob Kleidung oder anderes.

Ja, eben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Zara am 06. April 2024, 18:17:47Ja, aber wie versichere ich denen das?
Wenn das JC Nachfragen sollte, hebe dir zur Sicherheit eine Kopie der Verkaufsanzeigen auf.

Kassenbon dürften die wenigsten noch haben und ist dafür, auch nicht Erforderlich.

Verkaufe ja selber immer mal auf ebay und kleinanzeigen, dem JC teile ich so was nie mit.

Zara

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. April 2024, 18:47:26
Zitat von: Zara am 06. April 2024, 18:17:47Ja, aber wie versichere ich denen das?
Wenn das JC Nachfragen sollte, hebe dir zur Sicherheit eine Kopie der Verkaufsanzeigen auf.

Kassenbon dürften die wenigsten noch haben und ist dafür, auch nicht Erforderlich.

Verkaufe ja selber immer mal auf ebay und kleinanzeigen, dem JC teile ich so was nie mit.

Bei mir werden sie es aber sehen, da ich immer alle Kontoauszüge vorlegen muss.
Deswegen habe ich Angst, dass sie es dann auch als Einnahmen sehen.

Fettnäpfchen

Zara

Zitat von: Zara am 06. April 2024, 19:47:58Bei mir werden sie es aber sehen, da ich immer alle Kontoauszüge vorlegen muss.
Zitat von: Zara am 06. April 2024, 17:36:53Nun habe ich aber ein Kleingewerbe,
Wie wäre es mit getrennten Konten?
Dann ist es eindeutig zwischen Kleingewerbe und Privat.

MfG FN
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