Rückforderung über Inkasso nach 8 Jahren

Begonnen von Babyblau, 07. April 2024, 11:54:06

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Babyblau

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin neu hier und habe mich angemeldet mit der Hoffnung Hilfe zu erhalten.

Etwas eingelesen habe ich mich schon, aber für mich ist das alles sehr verwirrend.

Zur Story:
Wir haben damals Hartz 4 erhalten, mein Ex-Mann, mein Kind und ich.
Vor 8 Jahren hatte ich eine richtig besch... Zeit, habe zwar immer gearbeitet, aber es hat nie gereicht und auch auf Lohn, daher kamen viele verzögerte Nachberechnungen zustande. Als nix mehr kam, dachte ich aber, es sei alles abbezahlt. Unterlagen habe ich aufgrund von Trennung und Umzug auch nicht mehr.

Nun bekomme ich ein Schreiben, dass ich die Forderung für mein Kind aus 2016 bezahlen soll und zwar nicht vom JC sondern vom Inkassobereich. Ich kann nichts mehr nachvollziehen und die Forderung wird auch nur von mir gefordert.

Wie kann ich hier vorgehen? Ich bin gerade mega überfordert und dankbar für jeden Hinweis  :weisnich:  :weisnich:



Sheherazade

Magst du das Schreiben mal anonymisiert hier einstellen? Dann kann man vielleicht mehr dazu sagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Babyblau

Hallo, das sind die Schreiben. Für die 3. Seite ist es haargenau der gleiche Text wie im ersten Anhang.

Sheherazade

Du hast also nicht einen der 5 genannten Forderungs- und Erstattungsbescheide erhalten seit 2016? Bist du umgezogen zwischenzeitlich? Ist Herr XY dein Kind, wohnt das Kind noch bei dir und wie alt ist das Kind derzeit?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Babyblau

Zitat von: Sheherazade am 07. April 2024, 14:12:37Du hast also nicht einen der 5 genannten Forderungs- und Erstattungsbescheide erhalten seit 2016? Bist du umgezogen zwischenzeitlich?

Ich kann leider nicht sagen ob ich die erhalten habe, ich bin erst seit 2 Jahren getrennt, mein Ex hat einiges an Unterlagen mitgenommen. Einen Kontakt dahin möchte ich nicht.

Zitat von: Sheherazade am 07. April 2024, 14:12:37Ist Herr XY dein Kind, wohnt das Kind noch bei dir und wie alt ist das Kind derzeit

Ja, das ist mein Kind, er ist 17 und lebt seit der Trennung bei mir. Unterhalt o. Ä. erhalte ich nicht.

Hary

Zitat von: Babyblau am 07. April 2024, 11:54:06Ich kann nichts mehr nachvollziehen und die Forderung wird auch nur von mir gefordert.
Dann solltest du den Inkasso Dienst darum bitten die Forderung noch einmal nachvollziehbar für dich zu machen. Bitte in diesem Schreiben auch um eine Verlängerung der Frist um die Forderung zu prüfen. Dann solltest du evtl. vor Ort eine Beratung aussuchen. Diese kann das ganze besser prüfen als du.

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann vereinbare eine Ratenzahlung, wenn sie unberechtigt ist... Naja, soll sollte klar sein 😅

jens123

Die geringe Zahlungsfrist von 14 Tagen bei so einer alten Kamelle ist schon rotzfrech und beachtlich. Der Deliquent muss ja die Gelegenheit haben, die Forderung überhaupt angemessen zu prüfen. Dass dies bei einer Forderung, die (schlampige) acht Jahre zurückliegt, auch Zeit beansprucht, ist regelmäßig anzunehmen.

Da gibt es vmtl. nur zwei Möglichkeiten: 1. ungeprüft zahlen (ggf. Ratenzahlung beantragen) oder 2. zuerst Antrag auf Akteneinsicht (die Bescheide betreffend) beim damals zuständigen JC und gleichzeitig Antrag auf Stundung beim Staatsinkasso stellen, bis Einsicht genommen wurde.

Ottokar

#7
Wann wird das Kind 18?
Hat das Kind Vermögen über 15.000€, oder wird es zum Zeitpunkt der Volljährigkeit haben?
Die Forderung dürfte seit 2022 verjährt sein.
Ich würde dem Inkasso Folgendes mitteilen:

ZitatAbsender

Empfänger


Einrede der Verjährung
Einstellung des Vollzuges
Ihr Zeichen: ...


Anrede,

die Forderungen vom 29.12.2015, 20.06.2016 und 07.09.2016 sind gemäß § 50 Abs. 4 SGB X seit dem 01.01.2021 bzw. 01.01.2022 verjährt.
Ein separater Verwaltungsakt nach § 52 SGB X zur Hemmung der Verjährung wurde für diese Forderungen nicht erlassen, bzw. habe ich nie einen solchen erhalten (vgl. BSG Urteil vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R).
Ich erwarte, dass Sie den Vollzug der Forderungen aus 2015 und 2016 wegen Verjährung einstellen.

Die Verwaltungsakte zu den Forderungen vom 07.07.2022 und 23.06.2023 habe nicht erhalten, womit diese bislang nicht in Kraft getreten sind. Kenntnis davon habe ich erst mit Ihrer Zahlungserinnerung vom 03.04.2024 erhalten. Ich habe daraufhin beim Jobcenter Zweitschriften davon angefordert.
Da diese Verwaltungsakte bislang nicht in Kraft getreten sind, sind die Forderungen daraus auch nicht fällig, was den Vollzug rechtswidrig macht.
Ich erwarte deshalb, dass Sie den Vollzug der Forderungen aus 2022 und 2023 vorläufig einstellen.

MfG
...
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Laut der Forderungsaufstellung sind nur 2 Beträge in geringer Höhe von 2016, die anderen sind von 2022 und 2023.
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Babyblau

Hallo,

also Kind wird zum Ende des Jahres volljährig und nein, Vermögen in dieser Höhe hat er da nicht.

Ich habe jetzt ein Storno von 2 Monaten, also bis zum 08.06.24 erhalten. Nun werde ich die Unterlagen beim JC anfordern. Allerdings kann ich Zahlungen nicht nachvollziehen, da diese ja nicht von meinem Konto gelaufen sind.
Habe ich somit die A...karte?
Kann ich auch, um die Summe in Höhe der 2016-Forderungen von insgesamt 96,87€ o. g. Schreiben aufsetzen und den Rest prüfen, ggf vereinbaren?
Wieso muss mein Ex nichts zahlen?

Ottokar

Also das passt nicht.
In der Zahlungserinnerung steht "Die am 22.08.2016 fällig Forderung ..."
In der Aufstellung stehen dann durcheinander mehrere Forderungen aus verschiedenen Jahren, alle unter einer Vertragsgegenstandsnummer. Und die älteste war am 25.02.2016 fällig.
Keine Ahnung, was die da beim Inkasso treiben ...
Die Forderung(en) sind auch nicht alle 8 Jahre alt, wie du schreibst. Nur drei sind aus 2016, die anderen fünf sind aus 2022 und 2023. Die mit Abstand höchste ist aus 2023.

Was die drei Forderungen aus 2016 betrifft, diese dürften verjährt sein.
Die Forderungen aus 2022 und 2023 sind nicht verjährt, zudem passt deine Aussage, dein Ex hätte vor 8 Jahren alle Unterlagen mitgenommen, nicht zu diesen Forderungen. Hierzu müsstest du Bescheide vom JC erhalten haben.
Es wäre auch nicht glaubwürdig, zu behaupten, dass man 8 Bescheide nicht erhalten hat.

Beziehst du derzeit Bürgergeld?
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Babyblau

Hallo,

die Trennung war vor knapp 2 Jahren. und aus verschiedeen Gründen und Umständen hat er erst Wochen später Wachen aus der Wohnung holen können.  Ich meinte nicht, dass er vor 8 Jahren Unterlagen mitgenommen hat.

Nein, ich beziehe kein Bürgergeld.

hko

mir ist aufgefallen, dass die Forderung an einen Herrn gerichtet ist. Es ist nicht erkennbar , ob ex oder Sohn.

Gruß hko

Sheherazade

Zitat von: hko am 09. April 2024, 09:01:08mir ist aufgefallen, dass die Forderung an einen Herrn gerichtet ist. Es ist nicht erkennbar , ob ex oder Sohn.

Das wurde schon ganz zu Anfang geklärt, die Zahlungserinnerung ist an die TE gerichtet, die Forderung betrifft ihren minderjährigen Sohn.

Wobei mich schon interessieren würde wie diese Überzahlungen an ein minderjähriges Kind zustande gekommen sind, zumal nach Aussage der TE weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss seit der Trennung bezogen wird.
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Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2024, 09:25:45Wobei mich schon interessieren würde wie diese Überzahlungen an ein minderjähriges Kind zustande gekommen sind
Da diese nur die KdUH betreffen, handelt es sich entweder um Änderungen bei der Vorauszahlung, oder beim zu berücksichtigenden Einkommen.


ZitatRückforderung über Inkasso nach 8 Jahren
Zitat von: Babyblau am 07. April 2024, 11:54:06Wir haben damals Hartz 4 erhalten, mein Ex-Mann, mein Kind und ich. Vor 8 Jahren hatte ich eine richtig besch... Zeit,
...
Unterlagen habe ich aufgrund von Trennung und Umzug auch nicht mehr. Nun bekomme ich ein Schreiben, dass ich die Forderung für mein Kind aus 2016 bezahlen soll
Zitat von: Babyblau am 09. April 2024, 06:04:49die Trennung war vor knapp 2 Jahren. und aus verschiedeen Gründen und Umständen hat er erst Wochen später Wachen aus der Wohnung holen können. Ich meinte nicht, dass er vor 8 Jahren Unterlagen mitgenommen hat.
Wirklich sehr verwirrend.

Zitat von: Babyblau am 09. April 2024, 06:04:49Nein, ich beziehe kein Bürgergeld.
Zumindest bis August 2022 müsst ihr ALG II bezogen haben, ansonsten wären keine Rückforderungen zustande gekommen.
Ich würde gegen die drei Forderungen aus 2016 Einrede der Verjährung einlegen.
Zu den anderen Forderungen kann man erst etwas sagen, wenn man weis, wie diese zustande kamen. Unabhängig davon kann man sich trotzdem darauf berufen, dass man die zugrunde liegenden Bescheide vom 07.07.2022 und 23.06.2023 nicht erhalten hat.
Ich habe das Bsp in Antwort #7 entsprechend überarbeitet.
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