Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Hilfe beim Ausfüllen der VM(neue WBA)

Begonnen von Dragon, 02. Februar 2024, 16:50:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Dragon

Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 13:54:21ist der Firmenchef für mich ein falscher 50er der übelsten Sorte.
Hallo Ottokar
Ja das denke ich auch was ist das den für ein Verhalten gegen einen Bewerber oder seinen Angestellten 😡😡

Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 13:54:21Entweder hat der dich zum Termin belogen und verarscht,
Ich Tippe auf beides,wie du mitbekommen hast? So einer gehört entlassen,er war nicht sein Unternehmen !Sondern der Shopleiter=Firma hat 21 Shops hier im Land!
Es war Keine Zeitarbeit/Personal Firma.
Die Anstellung wäre direkt bei der mit einen Festen Bruttogehalt!!

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 23. April 2024, 12:44:42Kann ich jetzt das ausgefüllte (Formular_Fahrtkosten)beim JC- Termin am 29.April die Fahrtkosten nachträglich Gelten machen? Habe bis jetzt die Bestätigung das ich am Samstag beim Bewerbungsgespräch Es steht das keine Fahrkosten übernommen werden +dem Firmenstempel dazu seine Unterschrift des Chefs.
Im Moment weiß ich nicht welches Fahrtkostenformular gemeint ist ob zu einem JC Termin oder ob es mit der Bewerbung zu tun hat.
Könnte natürlich auch für beides sein denn Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hast du auf beide Termine und natürlich geht das auch nachträglich. Die Regelung gilt für Bewerbungen genauso wie für JC Termine weil dafür kein Geld im Regelsatz vorgesehen ist.

Zitat von: Dragon am 20. April 2024, 17:43:444 Tage gebraucht um 1x Vorstellungsgespräch zu Stande kam,er hat jeden Tag =2 stunden als ich mich Fertig machte den einfach abgesagt! Ich dacht hä Was ist das für einer wenn er so unfähig ist einen Termin vereinbaren" man kann 1-2 Absagen verstehen aber doch nicht jeden Tag also 3 Tage hinter einander .!!!
Dann hat mich mein Bauchgefühl nicht getäuscht.
Sei froh denn wer weiß was alles noch nach Einstellung verlangt worden wäre. Ich hatte das auch mal bei einem Fahrradladen da hieß es im Gespräch schon das man auch die Toiletten putzen muss weil das bei denen dazu gehört und das zeigt einem schon von wo "der Wind weht".

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2024, 15:40:45Im Moment weiß ich nicht welches Fahrtkostenformular gemeint ist ob zu einem JC Termin oder ob es mit der Bewerbung zu tun hat. Könnte natürlich auch für beides sein denn Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hast du auf beide Termine und natürlich geht das auch nachträglich. Die Regelung gilt für Bewerbungen genauso wie für JC Termine weil dafür kein Geld im Regelsatz vorgesehen ist.
Sorry Fettnäpfchen
Ich meinte Natürlich für das Bewerbungsspräch am Samstag! gut dann kann ich die kosten zum glück zurück bekommen. :grins:

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2024, 15:40:45Dann hat mich mein Bauchgefühl nicht getäuscht. Sei froh denn wer weiß was alles noch nach Einstellung verlangt worden wäre. Ich hatte das auch mal bei einem Fahrradladen da hieß es im Gespräch schon das man auch die Toiletten putzen muss weil das bei denen dazu gehört und das zeigt einem schon von wo "der Wind weht".
Also wenn ich es aus dem Gesichtpunkt sehe hast du recht,das ich den Job doch lieber nicht bekomme hatte, wer weiß was er für schweinereien mit mir dort abzieht. Ich habe es einfach Risikiert um so mit dem JC ruhe haben,es ist halt schön einen Job finden um meine Behörde hinter mir lassen.

Harald53

Zitat von: Dragon am 23. April 2024, 12:44:42Ich bin jetzt Richtig Down dazu Wüttend !!!das war ein leichter Job mit gute Bezahlung= 2400€ Brutto :wand:

 :scratch:  Der Lohn liegt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn, was soll daran gute Bezahlung sein? Sei froh das es nicht geklappt hat.

Dragon

Zitat von: Harald53 am 23. April 2024, 18:36:50:scratch: Der Lohn liegt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn, was soll daran gute Bezahlung sein? Sei froh das es nicht geklappt hat.
Hallo Harald63
Das weiß ich!
Jeder will  gut Verdienen leider wollen die Firmen hier nichts mehr zahlen,man kann im Einzelhandel froh sein das du Vollzeit+gut verdienst!!

Mein Plan war so von  meinen JC weg kommen,ich hätte mich natürlich in der Zeit weiter beworben" um einen gut Bezahlten Job finden das hier war eine reine Notlösung auch wenn keine gute.
Wie du weißt sind die 563€ Bürgergeld nicht viel zum Leben.

Ich hatte es paar mal erlebst sagst du beziehst du Bürgergeld bekommst, du nach sehr kurzer Zeit die Ablehnung alles nicht schön. 😔

Sensoriker

Zitat von: Harald53 am 23. April 2024, 18:36:50Der Lohn liegt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn, was soll daran gute Bezahlung sein? Sei froh das es nicht geklappt hat.

Tolle Einstellung. Nur weil der Lohn nur knapp über ML ist bezieht man lieber weiterhin BG.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Harald53

Zitat von: Sensoriker am 23. April 2024, 20:09:43Tolle Einstellung. Nur weil der Lohn nur knapp über ML ist bezieht man lieber weiterhin BG.

Nö das hab ich ja nicht geschrieben, sondern nur das ein Lohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn kein guter Lohn ist.

Sheherazade

Zitat von: Harald53 am 23. April 2024, 21:02:30nur das ein Lohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn kein guter Lohn ist.

Kommt eben darauf an, was der AN für besseren Lohn zu bieten hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 24. April 2024, 09:12:38Kommt eben darauf an, was der AN für besseren Lohn zu bieten hat.
Natürlich will jeder einen sehr gut Bezahlten Job" oft kannst du froh sein das Firmen viel mehr als den Mindestlohn zahlen.
1. Hat man einen Job: So hast du Ruhe von den Doofen JC / Sa musst dich nicht Mobben,Drangsalieren oder sonstiges. Das macht die Leute Mental/Psychisch Krank das sie vor sorgen nicht mehr zu ruhe kommen,schlafen.
2.Man hat in vielen Fällen mehr Geld was sind den der reine Regelsatz 563€?Wohnst du in eine Bedarfsgemeinschaft sinkt der Regelsatz pro Leute.
3. Kannst Urlaub machen wann du willst,nicht dem SA durch betteln bitten das du eine Ortsabwesend beantragen kannst.
Das sind nur paar Gründe es gibt noch mehr warum man auf jedenfalls die JC hinter sich lassen sollest!! wenn du ein Job hast.
So ist später leichter eine Bessere bezahlte Arbeit finden wenn du dich als einen Bürgergeld Empfänger beiden Unternehmen bewirbt sagen sie in den meisten fällen no oder lehnen dich sofort ab.

So ich Hoffe das der Termin bei meiner SA am Montag (KooP)ohne streite/Ärger dort abläuft,das man keine Dienstaufsichtsbeschwerde braucht...

Quinky

Nur so nebenbei,
es sind keine 176 Monatsstunden, sondern 190,5 Monatsstunden (44/Woche x 4,33)
Somit ergibt sich ein Stundenlohn von 12,60€,falls das ein Festgehalt ist auch für das nächste Jahr sogar UNTER!!!! Mindestlohn.
Von einem guten Lohn kann man nicht sprechen

Ernie

Dragon

#145
Hallo Fettnäpfchen

Ich wollte dich auf dem laufenden halten wie der heutige JC-Termin ablief! Sie war heute richtig nett XD

sie hat mir heute den Entwurf für des KooP Plan geben! ich habe bis 15.Mai Zeit, das ich mich bei ihr zurück melden ich damit die echte KooP annehme oder ich noch Vorschläge habe ,die man in die  KooP mit aufnehmen könnte...
Die PDF findest du wie immer im Anhang :)
Also laut dem Entwurf der KooP verlangt meine SA nicht viel!
1.Das ich eine Sozialversicherungspflichtige stelle finde!
2.Das sie mir passende Stellenangebote schickt+ich mich darauf bewerbe!
3.Das sie die Fahrtkosten übernehmen falls der Arbeitgeber das nicht bezahlt!
4.Das ich ihr eine Bestätigung schicke wo drin steht das die Firma keine Fahrkosten für das Vorstellungsgespräch übernimmt.

Was meinst du kann man diese KooP so bedenkenlos annehmen oder fehlt dort noch was das für mich zum Vorteil sein kann?

PS:Die Sanktion ist jetzt vom Tisch !
Sie hat mir mündlich gesagt das sie mit dem Termin vertahn hat! Die 10% Sanktion wird jetzt nicht erlassen.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 14:22:21Ich wollte dich auf dem laufenden halten wie der heutige JC-Termin ablief! Sie war heute richtig nett XD
Der KOOP ist auch recht "unschädlich".
Als Verbesserung schlage ich folgendes vor:
Das streichen der sozialversicherungspflichtigen Stelle.
Grund >auch auf nicht sozialversicherungspflichtige Stellen gehört zu deinen Bewerbungsbemühungen.
Übrigens sollte eine adäquate Erstattung in Form von Euro`s in den KOOP aufgenommen werden.
Wird das nicht gemacht hast du keinen Anspruch auf Erstattung allerdings das JC auch keinen Anspruch auf die Vorlage deiner Bewerbungsbemühungen.

Beim nächsten Punkt gehört die Agentur für Arbeit heraus denn die haben keine rechtliche Grundlage sich in dein Bewerbungsverfahren einzumischen.

Beim letzten Punkt eben die Kostenerstattung in Euro wie oben erwähnt. Ansonsten musst du Quittungen sammeln und dich uU noch zusätzlich mit dem JC streiten.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Das streichen der sozialversicherungspflichtigen Stelle. Grund >auch auf nicht sozialversicherungspflichtige Stellen gehört zu deinen Bewerbungsbemühungen.
Die Frage ob sie da mit Spielt also darauf einlässt?
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Übrigens sollte eine adäquate Erstattung in Form von Euro`s in den KOOP aufgenommen werden.
Wird das nicht gemacht hast du keinen Anspruch auf Erstattung allerdings das JC auch keinen Anspruch auf die Vorlage deiner Bewerbungsbemühungen.
Das Bedeutet jetzt falls es so in der KooP bleibt! das sie mir keine Kostenerstattung bei den Vorstellungsgesprächen/JC- Terminen bezahlen wenn ich denen die Fahrtkostenerstattung + die Ablehnung der Fahrtkosten durch dem Arbeitgeber =Antrag auf Fahrkostenerstattung einreiche richtig?

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Beim nächsten Punkt gehört die Agentur für Arbeit heraus denn die haben keine rechtliche Grundlage sich in dein Bewerbungsverfahren einzumischen.
Heißt das wenn das drin steht das die Agentur für Arbeit sich einmischen könnte?

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. April 2024, 16:33:52Beim letzten Punkt eben die Kostenerstattung in Euro wie oben erwähnt. Ansonsten musst du Quittungen sammeln und dich uU noch zusätzlich mit dem JC streiten.
Zur Not mache ich das wie jetzt denen die Fahrkarten+Das Schreiben der Firma mit beilegen das keine Fahrtkosten übernommen wurden.
Bis jetzt hat man immer mir die Fahrtkosten ob für das JC+ Vorstellungsgespräche bezahlt.
Nur rein Theoretisch!
Wenn ich das so diese KooP bis 15. Mai so zu stimmte!
Sollte das zu keinen Problemen kommen,da ich nicht weiß ob sie einer geänderten KooP wie du es mir vorgeschlagen hast zu stimmen....
Es ging mir darum falls diese kooP wie du sagst harmlos ist,also mir keinen ärger /probleme machen kann ob man zu diesen Entwurf zustimmen sollte?
Nicht das sie bei änderung am Rad dreht +eine schärfere KooP erstellt falls ich das geändert haben will!!
Sie ist mir sehr entgegen gekommen z.b wie du siehst fordert sie nicht viel...


Sheherazade

Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Nur rein Theoretisch!
Wenn ich das so diese KooP bis 15. Mai so zu stimmte!
Sollte das zu keinen Problemen kommen

Richtig, dieser Koop-Vorschlag ist gänzlich ungefährlich. Und bei allem Respekt für @Fettnäpfchens Engagement hier im Forum, in diesem Fall wird nur etwas unnötig aufgebauscht mit den Ratschlägen zum Koop.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Die Frage ob sie da mit Spielt also darauf einlässt?
Das muss sie ja nicht und wenn sie nicht will bleibt es halt so denn wie von
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 17:23:34Richtig, dieser Koop-Vorschlag ist gänzlich ungefährlich.
geschrieben passt es schon.
Im Prinzip sollte es so laufen wie unterhalb beschrieben:
Zitathttps://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-p15-potenzialanalyse-und-kooperationsplan_ba044231.pdf
Der Kooperationsplan soll lt. Gesetz "gemeinsam" mit dem Bürgergeldbezieher erstellt werden. Ist der also vor dem Termin schon einseitig vom JC erstellt worden und dient dieser nicht nur als erster Entwurf, sondern ist bereits abschließend, ist das somit gesetzwidrig, insbesondere im Hinblick auf § 15 Abs. 6 SGB II, wonach einseitig vom JC erstellte Mitwirkungsaufforderungen immer als Verwaltungsakt zu erlassen sind.
Im Übrigen beinhaltet dieser Kooperationsplan keine Leistungen zur Eingliederung (siehe § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II) was lt. BSG einen Normenmissbrauch darstellt.
und in deinem Fall hat die SB es bis jetzt richtig gemacht.

So etwas
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Das Bedeutet jetzt falls es so in der KooP bleibt! das sie mir keine Kostenerstattung bei den Vorstellungsgesprächen/JC- Terminen bezahlen wenn ich denen die Fahrtkostenerstattung + die Ablehnung der Fahrtkosten durch dem Arbeitgeber =Antrag auf Fahrkostenerstattung einreiche richtig?
Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Zur Not mache ich das wie jetzt denen die Fahrkarten+Das Schreiben der Firma mit beilegen das keine Fahrtkosten übernommen wurden. Bis jetzt hat man immer mir die Fahrtkosten ob für das JC+ Vorstellungsgespräche bezahlt.
versucht man dann über einen Antrag und wenn das nicht greift halt mit Widerspruch und zur Not einer Klage. Siehe das rot markierte oberhalb!

Zitat von: Dragon am 29. April 2024, 17:17:41Heißt das wenn das drin steht das die Agentur für Arbeit sich einmischen könnte?
Kommt vor ist aber falsch solange deine Leistungen nur vom JC kommen denn:
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger

MfG FN

Edit
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 17:23:34Und bei allem Respekt für @Fettnäpfchens Engagement hier im Forum, in diesem Fall wird nur etwas unnötig aufgebauscht mit den Ratschlägen zum Koop.
Naja wenn immer wieder mal die gleichen Fragen gestellt werden wie von Dragon dann liegt es vllt. nicht an meinem Engagement sondern an der Unsicherheit des TE. Also lieber einmal zu viel antworten als dass sich die Unsicherheit noch steigert und da ist Dragon anfällig was halt so ist; ansonsten verweise ich schon recht deutlich darauf (wenn es zu sehr ausufert der so ähnlich) und er kann sogar gut damit umgehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.