Geburtstagsgeschenk

Begonnen von Torsten37, 10. Mai 2024, 16:48:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Torsten37

Ich habe von meiner Tante zu meinen Geburstag 50 Euro auf mein Konto überwießen bekommen.Zähl das jetzt nun als Einkommen? Muss ich das melden? :sad:  Oder ist der Betrag  noch zu geringfügig? Ich beziehe Bürgergeld ohne Nebenjob oder sowas.

Kopfbahnhof

Wenn es für dieses Jahr dabei bleibt, muss nichts gemeldet werden.

Genau 50 € pro Jahr sind frei.

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 17:21:42Genau 50 € pro Jahr sind frei.
Ist dass nicht die veraltete Regelung? Inzwischen heißt es meines Wissens nach: Heute ist ausschlaggebend, dass sich die einmaligen Zuwendungen im "angemessenen Rahmen" bewegen.... Geschenke spielen bei Hartz IV nur dann eine Rolle, wenn die Lage des Leistungsbeziehers sich "günstig beeinflusst", so dass ein Anspruch auf Sozialleistungen nicht mehr gerechtfertigt wäre.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/weihnachten-und-hartz-iv-gibt-es-eine-weihnachtsbeihilfen-was-ist-mit-geldgeschenken-sind-geldgeschenke-einkommen

180

Musst du bald einen neuen WBA einreichen? Wenn nicht, wird das JC die Kontoauszüge eh nie sehen und davon nichts erfahren.

Sensoriker

Hary. Vielleicht solltest du besser auf das Datum achten bevor du einen Link postest. Das ist von 2021.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Torsten37

Ende Juli läuft meine Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld aus.

Ottokar

Zitat von: Torsten37 am 10. Mai 2024, 16:48:16Zähl das jetzt nun als Einkommen?
Ja.
Zitat von: Torsten37 am 10. Mai 2024, 16:48:16Muss ich das melden?
Ja.

Zitat von: Torsten37 am 10. Mai 2024, 16:48:16Ich beziehe Bürgergeld ohne Nebenjob oder sowas.
Dann wird von den 50€ ein Freibetrag von 30€ abgesetzt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V), womit 20€ bei deinem Bürgergeld mindernd berücksichtigt werden.

Sind die 50€ im Mai zugeflossen? Wenn du sie noch im Mai zurück überweist, können sie nicht als Einkommen berücksichtigt werden. War dann ein Irrtum der Tante.
Dann soll sie dir stattdessen im Juni 25€ und im Juli 25€ überweisen, da ergibt sich nach Absetzung des Freibetrages von 30€ kein berücksichtigungsfähiges Einkommen mehr.
Oder sie überweist dir jeden Monat 10€, die musst du dann nicht mal melden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2024, 13:38:24Dann wird von den 50€ ein Freibetrag von 30€ abgesetzt


Das steht hier aber etwas anders...

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/buergergeld-geldgeschenke/

Oder kann das jedes JC entscheiden, wie es will, ist der Knackpunkt 50 € oder 49,99 €?

Oder aber das mit den 10 € pro Monat dürfte das Beste sein.

Sensoriker

Das beste ist, sie drückt ihm das beim Kaffeebesuch in die Hand.
(Es sei denn sie wohnt zu weit weg)
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Schnuffel01

Oder sie schreibt "Darlehn" in den Verwendungszweck.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Mai 2024, 15:46:10Das steht hier aber etwas anders...
Dann frage dich mal, warum dort - bis auf Geldgeschenke bei religiösen Festen oder Jugendweihe - keine rechtlichen Grundlagen angegeben werden?
Antwort: weil es keine gibt.
Da JC aber an das Gesetz gebunden sind und gerade nicht "frei Schnauze" entscheiden dürfen, gilt das Gesetz. Und dieses beinhaltet keinen Freibetrag von 50 Euro wegen Geringfügigkeit.
Ich weis aber, woher diese vollkommen verdrehte Tatsachenbehauptung kommt.
Hier spekuliert der Autor offensichtlich mit der in § 40 Abs. 1 S. 4 SGB II geregelten Geringfügigkeitsgrenze, wonach Erstattungsforderungen von insgesamt weniger als 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht geltend zu machen sind.
Das ist aber etwas gänzlich anderes als ein Freibetrag und zudem steht im Gesetz ausdrücklich "weniger als 50 Euro". Also beträgt das, was der Autor da als "Freibetrag" verkaufen will, maximal 49,99 Euro bei einer lediglich einmaligen Zahlung im Bewilligungszeitraum, und ohne weiteres Einkommen im Zuflussmonat sogar 79,99 Euro, da noch 30 Euro Freibetrag abzusetzen sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V).
Ob dieser Autor einfach nur unfähig ist, Recht und Gesetz zu verstehen, oder ob er hier Leute absichtlich in die Irre führt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 12. Mai 2024, 09:02:39entzieht sich meiner Kenntnis.
Meiner auch, aber es ist verwirrend.

Das mit den (50 €) 49,99 € war mir da eben auch nicht klar.

Kein Wunder, wenn man da nicht mehr durchsieht, ständig neue Regeln und Gesetze.

Ganz klar ein Grund mehr, sowas nie über das Konto laufen zu lassen.