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JC fragt nach Verwertung des Vermögens

Begonnen von dagrey, 17. Mai 2024, 08:11:15

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dagrey

Hi.

In der Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags fragt das JC nach.

Wie genau muss ich dem JC die Verwertung des Vermögens erklären? Ich habe u. a. meinem Sohn zum Auszug ein Startkapital überwiesen (Schenkung 20.000EUR). Er ist seit Februar nicht mehr Teil der BG. Weiterhin habe ich Ausgaben getätigt.

Neues Bett: 2.500EUR
Wohnzimmermöbel: 1.000EUR
Neuer Fernseher: 1.800EUR
Werkzeug: 1.000EUR (Kappsäge, Tauchsäge, Zubehör usw)
Trockner: 800EUR
Küchengeräte: 600EUR

Wie genau muss ich denen jetzt erklären, was mit ca. 30.000EUR passiert ist? Die BG ist auf 2 Personen geschrumpft.



Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Fettnäpfchen

dagrey

Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 08:11:15Ich habe u. a. meinem Sohn zum Auszug ein Startkapital überwiesen (Schenkung 20.000EUR).
Bei Schenkungen kann das JC bis zu 10 Jahren verlangen dass diese zurückgefordert werden.

Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 08:11:15Neues Bett: 2.500EUR
Wohnzimmermöbel: 1.000EUR
Neuer Fernseher: 1.800EUR
Werkzeug: 1.000EUR (Kappsäge, Tauchsäge, Zubehör usw)
Trockner: 800EUR
Küchengeräte: 600EUR
Dafür braucht es Quittungen
und vllt noch ein entsprechender Text das es nach zig Jahren nötig war
und
es damit nicht als sozial widriges Verschleudern von Vermögen angesehen werden kann.
Ratgeber Vermögen
Zu beachten wäre u.U. noch das Ihr zu zweit seid und deswegen ein Freibetrag über 30 000.- Euro besteht.
ZitatFreibeträge
Für verwertbares Vermögen, welches nicht privilegiert und auch nicht eigenständig durch einen Freibetrag geschützt ist, gilt ein Freibetrag i.H.v. 15.000€ pro Person.
Dieser kann in unbenutzer Höhe auf eine beliebige andere Person oder Personen der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 08:11:15Wie genau muss ich denen jetzt erklären, was mit ca. 30.000EUR passiert ist? Die BG ist auf 2 Personen geschrumpft
also 1000 € pro Person im Monat kann als Verbrauch angesetzt werden, bis der Antrag bewilligt wird, wenn über den Freibetrag rechne damit, alles andere wäre unwirtschaftlich.
Ps: Was ihr mit euren Schonvermögen macht geht dem JC gar nichts an solange es nicht darüber liegt.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

dagrey

Zum besseren Verständnis hier noch mehr Details.

Der Weiterbewilligungsantrag für 2 Personen ist bereits durch. Ich habe den Bescheid heute erhalten; dazu ein weiteres Schreiben. Es wurde nicht wie sonst mit "Aufforderung zur Mitwirkung" im Betreff betitelt sondern "Wir brauchen Ihren Mithilfe".

Seit Mai 2023 haben wir (3 Personen) Leistungen bezogen. Dem Jobcenter lag im Mai ein Kontoauszug von 60.000EUR Guthaben vor. Wegen Karenzzeit ging das in Ordnung. 40.000EUR + 15.000EUR für jede weitere Person. Also 70.000EUR insgesamt.

Im Zeitraum von 12 Monaten habe ich die o. g. Anschaffungen getätigt. Darüber hinaus auch ein Urlaub von ca. 3.000EUR (mit angemeldeter Abwesenheit) gemacht.

Die Schenkung will ich folgendermaßen erleutern, bzw. gar nicht als Schenkung deklarieren:
- Aus dem Schonvermögen gehörten 20.000EUR bereits meinem Sohn. Ich habe es lediglich treuhänderisch verwaltet. Vor seinem Auszug habe ich ihm sein Geld überwiesen. (Innerhalb der BG spielt es ja keine Rolle, wie und wohin es übertragen wird.)

Die Anschaffungen kann ich nur so begründen:
- Der Fernseher, war alt und musste erneuert werden. Bisher hatten wir keinen Trockner und haben uns jetzt einen angeschafft. Die Küche musste teilweise erneuert werden, da sie über 20 Jahre alt war. Das Wohnzimmer musste neu gestaltet werden, da ich bis zum Auszug meines Sohnes auf einem selbstgebastelten Hochbett über dem TV schlief. Daher auch die Anschaffung eines Bettes für mich. Das Schlafzimmer gehört endlich mir.

Ich kann alle Rechnungen bei einem kommenden Termin vorlegen. Ich möchte allerdings diese nicht als Kopie in meiner Akte haben.

Übrigens waren auch ein paar KFZ Reparaturen dabei. U. a. Wechsel der Kupplung (400EUR). Allerdings lief das nicht auf Rechnung.

Was meint Ihr zu der Begründung?
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Kopfbahnhof

#4
Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 08:11:15Schenkung 20.000EUR).
Das könnte ein Problem sein, man sagt dazu glaube auch Entreicherung.

Ansonsten brauchst du für das andere Quittungen.


Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 08:11:15Wie genau muss ich denen jetzt erklären, was mit ca. 30.000EUR passiert ist?
Ist es eurer gesamtes Vermögen, oder was über dem Freibetrag lag?

War es der Freibetrag, muss zur Verwendung, gar nichts beim JC angegeben werden.

Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 16:37:28Was meint Ihr zu der Begründung?
Achso, jetzt erst gelesen.

Man kann natürlich notwendige Haushaltsgegenstände/Geräte ersetzen bzw. neu kaufen, wenn noch nicht vorhanden.
Wie das JC die "Werkzeugsammlung" sieht, weiß man nicht.

Der Urlaub geht auch völlig in Ordnung, war ja kein Luxusurlaub.
Beim Sohn wurde eben sein eigener damaliger Freibetrag/Vermögen von 20.000 € mitgegeben. (weiß jetzt nicht wie hoch der bei der Übergangsregelung war)



Fettnäpfchen

dagrey

Zitat von: dagrey am 17. Mai 2024, 16:37:28Es wurde nicht wie sonst mit "Aufforderung zur Mitwirkung" im Betreff betitelt sondern "Wir brauchen Ihren Mithilfe".
Wird ja immer skurriler dein JC/SB.
Ich sehe keinen Grund überhaupt darauf zu reagieren zumindest nicht so wie du es vorhast.
Aber um da auf Nummer Sicher zu gehen solltest du auf jeden Fall dieses ominöse Schreiben anonymisiert hier einstellen.
Deswegen ist mein Geschriebenes uninteressant zumindest solange bis das Schreiben gelesen werden kann. Erst dann weiß zumindest ich ob ich meine Meinung/Beitrag ändere.

MfG FN
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Rotti

"Wir brauchen Ihren Mithilfe".

ja das brauchen sie immer  :grins:
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 Historiker Bogdan Murgescu

DerGreif

 :wand:
Das heißt jetzt tatsächlich so. Die haben die Aufforderung zur Mitwirkung umbenannt. Die Rechtsfolgebelehrung ist aber noch die gleiche.

dagrey

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2024, 15:53:54Wird ja immer skurriler dein JC/SB.
Ich sehe keinen Grund überhaupt darauf zu reagieren zumindest nicht so wie du es vorhast.
Aber um da auf Nummer Sicher zu gehen solltest du auf jeden Fall dieses ominöse Schreiben anonymisiert hier einstellen.
Deswegen ist mein Geschriebenes uninteressant zumindest solange bis das Schreiben gelesen werden kann. Erst dann weiß zumindest ich ob ich meine Meinung/Beitrag ändere.

MfG FN

ZitatWir brauchen Ihre Mithilfe
Sehr geehrter Herr
Sie beziehen Bürgergeld - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten.
Hierfür brauchen wir folgende Kopien beziehungsweise Informationen:
In 2023 hatten Sie auf Ihrem Girokonto noch ein Vermögen in Höhe von 59.900,00 EUR. Sie haben laut eingereichten Kontoauszügen nun noch knapp 28.500,00 EUR Vermögen auf dem Konto. Bitte reichen Sie Nachweise und Belege ein, welche die Verwertung Ihres Vermögens belegen (Rechnungen, etc.).
Möglichkeiten, wie Sie die Kopien beziehungsweise Informationen abgeben können:

Der Rest sind §§ 60, 66, 67 Folgebelehrung usw.

Zitat von: DerGreif am 18. Mai 2024, 17:46:33:wand:
Das heißt jetzt tatsächlich so. Die haben die Aufforderung zur Mitwirkung umbenannt. Die Rechtsfolgebelehrung ist aber noch die gleiche.

Stimmt. Habe ich heute auch nachgelesen. Soll neuerdings netter formuliert werden.  :lachen:

Jetzt frag ich mich folgendes:

Innerhalb der Karenzzeit von 12 Monaten lag unser Vermögen innerhalb des Freibetrags. Es ist auch nicht zufällig geerbt worden oder im Lotto gewonnen, sondern hart erarbeitet und gespart worden. Wenn ich das Vermögen meines Sohnes mit seinem Auszug abziehe, dann reden wir von 10.000EUR Ausgaben in 12 Monaten.

Wieso muss ich denen erklären, wofür ich 833,33EUR pro Monat ausgegeben habe? Zumal die in den eingereichten Kontoauszügen der letzten 3 Monate für den WBA sehen können, wofür ein gewisser teil drauf ging.

Die 20K für meinen Sohn war aber nicht zu sehen. Das wurde im Dez23 überwiesen.

Darf ich nicht über mein/unser Vermögen frei verfügen, wenn es innerhalb des Freibetrags liegt? Auch wenn es in der Karenzzeit ist? Ich verstehe nicht, wieso ich mich rechtfertigen muss?
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turbulent

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Ich verstehe nicht, wieso ich mich rechtfertigen muss?
Weil die Möglichkeit besteht, dass Vermögen versteckt oder "verschleudert" wurde, um weiterhin Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Einfache Antwort.
Du musst Dich auch nicht rechtfertigen, nur erklären. Stell Dir mal vor, es ginge um andere/viele. Sollte all denen geglaubt werden (ohne jegliche Erklärungen/Belege), dass sie wirklich bedürftig sind?
Was an Dir ist glaubwürdiger als an allen anderen?
Und, nein, das ist kein Angriff! Ich versuche, zu zeigen, dass es ganz objektiv völlig in Ordnung ist, dass nachgefragt wird. Diese Nachfragen bedeuten nicht "wir glauben dir nicht" oder "du lügst bestimmt".

Fettnäpfchen

dagrey

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Wieso muss ich denen erklären, wofür ich 833,33EUR pro Monat ausgegeben habe?
Hast du jetzt die Anlage VM der BA auch ausgefüllt denn das ist ein wichtiger Grund damit deine Frage richtig beantwortet werden kann. Die Anlage steht unter "Vertrauensschutz".

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Zumal die in den eingereichten Kontoauszügen der letzten 3 Monate für den WBA sehen können, wofür ein gewisser teil drauf ging.
Je nach dem was da alles gelistet ist und wieviel das in Geldeswert war macht man das JC darauf aufmerksam. Stichwort Pflicht zum Aktenstudium und Datensparsamkeit. Für den Rest könnte man (wenn man will um schneller und streßfreier zu seinem Geld zu kommen) die Quittungen/Kaufbelege/Rechnungen vorlegen.

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Die 20K für meinen Sohn war aber nicht zu sehen. Das wurde im Dez23 überwiesen.
Da war er noch bei Euch wohnhaft?
War oder ist er auch im Leistungsbezug? also damals und jetzt.
Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Darf ich nicht über mein/unser Vermögen frei verfügen, wenn es innerhalb des Freibetrags liegt? Auch wenn es in der Karenzzeit ist? Ich verstehe nicht, wieso ich mich rechtfertigen muss?
Lies dir maöl den verlinkten Ratgeber durch das beantwortet deine Frage relativ schnell weil es am Anfang und unter Freibeträge nachzulesen ist.

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Stimmt. Habe ich heute auch nachgelesen. Soll neuerdings netter formuliert werden. :lachen:
Wo kann man das nachlesen hast du mir einen Link?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08dann reden wir von 10.000EUR Ausgaben in 12 Monaten.
Was ja kein Problem sein sollte, nur das JC wird es deswegen genauer wissen wollen.
Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Die 20K für meinen Sohn war aber nicht zu sehen.
Die gehen sicherlich von einer höheren Summe aus.

Zitat von: dagrey am 19. Mai 2024, 00:44:08Ich verstehe nicht, wieso ich mich rechtfertigen muss?
Bis jetzt ein ganz normaler Vorgang beim JC.

10.000 € für "normalen" Urlaub, neue Haushaltsgeräte und Ersatzbeschaffungen bzw. neu für nicht vorhanden, sollten da kein Problem sein.

peter_m

Du wirst auch nachweisen müssen, dass die 20.000 € Startkapital für Deinen Sohn von Anfang an sein Vermögen gewesen sind, wenn Du das so behaupten willst.
Das heißt, es muss auf seinen Namen angelegt gewesen sein.
Ist dies nicht der Fall, hast Du Dich mit der Schenkung Deines Vermögens hilfsbedürftig gemacht, musst die Schenkung zurückfordern und für Deinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor Du Anspruch auf Bürgergeld erhältst.

Kopfbahnhof

Zitat von: peter_m am 19. Mai 2024, 17:02:21Du wirst auch nachweisen müssen, dass die 20.000 € Startkapital für Deinen Sohn von Anfang an sein Vermögen gewesen sind
Es ist nichts dabei, wenn eine BG auch nur ein Konto nutzt.

Zitat von: peter_m am 19. Mai 2024, 17:02:21hast Du Dich mit der Schenkung Deines Vermögens
Für mich ist das keine Schenkung, @TE hat es sicher nur falsch benannt.
Man darf es auf keinen Fall, beim JC, so nennen.

dagrey

Mein Sohn war bis 02/2024 in unserer BG. Im Dezember habe ich ihm die 20K überwiesen. In 05/2023 wurde das Vermögen geprüft. Daher sehe ich hier kein Problem, wenn das Vermögen auf ein anderes Konto aufgeteilt wird. Ob ich nun das Geld auf meinem Girokonto anspare oder im Briefkasten in Panama. Spielt keine Rolle. Es wird sicherlich reichen, wenn ich erkläre, dass es für ihn angespart und entsprechend "ausgehändigt" wurde. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass er es quittieren muss: "hab ich erhalten!". Oder eben per Überweisungsbeleg. Außerdem ist er seit 08/2023 in einer Ausbildung und verdient 950EUR Netto. (Sein Bedarf schrumpfte auf ca. 120EUR). Seit 03/2024 hat er mit dem JC nichts mehr am Hut. Per Abzweigungsantrag bekommt er auch das Kindergeld direkt überwiesen. Wurde dem JC auch bereits mitgeteilt und nachgewiesen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Mai 2024, 14:17:24Hast du jetzt die Anlage VM der BA auch ausgefüllt denn das ist ein wichtiger Grund damit deine Frage richtig beantwortet werden kann. Die Anlage steht unter "Vertrauensschutz".

Ja VM 2024 für WBA wurde ausgefüllt. Ohne Unterschrift online mit Perso Ident verfahren hochgeladen. Mein Auto ist über 20 Jahre alt und keine 800EUR wert. Vermögen wurde nur unter Girokonto ausgefüllt (28K). Alles andere leer. Die VM aus 2023 wurde ohne Beträge eingereicht. In jeder Spalte (3 Personen) stand "Siehe Kontoauszug).

Im allgemeinen habe ich schon verstanden, warum die das prüfen und belegt haben wollen. In anderen Foren lese ich aber, dass es denen "pieps" egal sein kann, wie und wofür ich mein Geld ausgebe. Ich habe sogar von einem Urteil gelesen, wo ein Mann Sexdienste über Monate teuer bezahlt hat. Gericht entschied: Keine Verschwendung!  :sehrgut: Schließlich baut das Stress ab! Find ich gut!

WICHTIGE FRAGE:
Wo wird einem Antragssteller erklärt, wie er sein Vermögen auszugeben hat? Im Speziellen während der Karenzzeit? Dazu habe ich nichts gefunden? Ich denke, dass es auch nichts dazu zu finden gibt! Ich nehme an, dass das JC nur wissen will, ob ich die 30K nicht irgendwo "versteckt" habe, quasi auch in Anschaffungen (Gold, Schmuck, Auto) was man verwerten lassen kann. Ich hoffe jetzt, dass ich meine Tauch- und Kappsäge nicht verkaufen muss. Die haben mir viele Handwerkergehälter gespart!


Kürzen wir es ab. Ich mach einen Termin vor Ort.
Im Gepäck dabei (in Kopie zur Vorlage / nicht für die Akte!):
- Überweisungsnachweis 20.000EUR an meinen Sohn (Keine Schenkung, sondern angespartes Geld für ihn)
- Rechnung Führerschein Sohn 2.500EUR
- Rechnung Bett 2.500EUR
- Rechnung Trockner 800EUR

mündliche Erklärung ohne Belege
- Wohnzimmer neue Möbel 1.000EUR
- Urlaub (Flug + Bargeld) 2.500EUR
- Auto Reparatur (Kupplung) 500EUR
- Küche teilweise erneuert 600EUR
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Mai 2024, 14:17:24Wo kann man das nachlesen hast du mir einen Link?

Bitte statt Aufforderung zur Mithilfe

Allerdings gibt es kein Gesetz, das einer Behörde verbietet, ein Verb statt eines Nomens zu verwenden. Oder mal einen Punkt zu setzen. Eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitenden verschiedener Jobcenter hat daher begonnen, die mehr als 300 Vorlagen schrittweise sprachlich zu überarbeiten. (2) Ihr Anspruch: Die Schreiben sollen ,,in eine rechtssichere Sprache gegossen werden, die aber verständlich ist und die Leute direkt anspricht", erklärt Matthias Kleindienst. Für den Anfang hat sich die Arbeitsgruppe das häufigste Schreiben vorgenommen (3) – und es erst mal umbenannt. ,,,Aufforderung zur Mithilfe', das klingt eher nach ,Strammgestanden!'", findet Kleindienst. Künftig soll es heißen: Wir brauchen Ihre Mithilfe. Wer Bürgergeld beantragt, soll nicht mehr im Befehlston angeblökt werden. (4)



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