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Krankmeldungen und Vermittlung während Bearbeitung des Gutachtens

Begonnen von XABiLiTYx, 18. Mai 2024, 21:03:31

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XABiLiTYx

Hallo!
Folgende Situation.
Ich pflege eine Person (Pflegegrad 2 und ist ständig auf Hilfe angewiesen um den Alltag zu bewältigen) und sie bekommt Bürgergeld.
In den letzten 3 Jahren bestand das Jobcenter das wir einen Antrag beim ÄD stellen um herauszufinden ob sie arbeiten kann oder nicht.
Bei den letzten Gutachten kam raus dass sie  keine 3 Stunden arbeiten kann befristet für 6 Monate. Dannach war Ruhe bis ein neues Gutachten vom Jobcenter beauftragt wurde.
Seitdem wir jetzt einen neuen Sachbearbeiter haben will er ständig Krankmeldungen haben.
Diese haben wir auch vorgelegt. (Nach den 6 Monaten die sie als arbeitsunfähig eingestuft wurde) Jetzt wird gerade wieder ein Antrag beim ärztlichen Dienst vom Jobcenter bearbeitet.
Das zieht sich schon seit paar Monaten hin.
Jetzt auf einmal meint der Sachbearbeiter nur weil der Antrag bearbeitet wird entbinden es uns nicht Krankmeldungen vorzulegen und er hat schon eine Einladung geschickt um über die berufliche Situation zu sprechen.
Aus Erfahrung weiß ich das früher keine Krankmeldungen notwendig waren solange der Antrag in Bearbeitung war und es zu keinen Vermittlungen kam bis die Ergebnisse dem Sachbearbeiter vorlagen.
Er kann ja schlecht vermitteln ohne zu wissen ob die Person arbeiten kann oder nicht.
Meine Frage ist hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation gehabt?
Müssen Krankmeldungen vorgelegt werden solange der Antrag beim medizinischen Dienst in Bearbeitung ist und hat er das Recht sie zu vermitteln ohne das medizinische Gutachten abzuwarten?
MFG

Fettnäpfchen

XABiLiTYx

Zitat von: XABiLiTYx am 18. Mai 2024, 21:03:31Meine Frage ist hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation gehabt? Müssen Krankmeldungen vorgelegt werden solange der Antrag beim medizinischen Dienst in Bearbeitung ist und hat er das Recht sie zu vermitteln ohne das medizinische Gutachten abzuwarten?
Was soll passieren wenn sie keine Krankmeldung vorlegt? Eben.
Im Prinzip ist es so das man Krankmeldungen nur vorlegt um aus der Statistik zu fallen, genau genommen muss man sie aber abgeben wenn man eine bekommen hat.

und ansonsten gilt:
Solange man über den AÄD untersucht wird solange nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht bis die Begutachtung mit Eröffnung des Teil B  abgeschlossen ist/wird.
Zu deutsch der die das JC/SB hat die Füße still zu halten mit egal was für Forderungen!

ALG2-FAQ
Ich bin krank, muss ich das dem Amt melden? Muss ich mich krank schreiben lassen?
Manche Ärzte verweigern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, kurz: Krankenschein) oder halten sie für überflüssig, wenn der Patient arbeitslos ist. Das ist jedoch nicht so.
Wenn man Arbeitsunfähig ist, muss man dies dem Amt mitteilen, da man während dieser Zeit der Vermittlung nicht zur Verfügung steht. Man hat also diesbezüglich eine Meldepflicht, für die man eine AU benötigt.
Das fett markierte gilt auch während der AÄUntersuchung!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

XABiLiTYx

Danke für die Antwort!
Wie wäre es am besten vorzugehen Ihrer Meinung nach wenn der SB trotzdem auf AUs besteht?
In der Vergangenheit mussten wir während der Bearbeitung des Gutachtens keine AUs vorlegen. Er behauptet jetzt das es jetzt notwendig ist.
Ich bin auch der Meinung, dass während der Bearbeitung keine Vermittlung in Frage kommen kann. Der Sachbearbeiter ist aber so drauf das Ihn nichts interessiert außer AUs und was der ÄD sagt, auf dessen Ergebnisse er nicht einmal warten will.

MfG

Fettnäpfchen

XABiLiTYx

Zitat von: XABiLiTYx am 19. Mai 2024, 22:55:26Wie wäre es am besten vorzugehen Ihrer Meinung nach wenn der SB trotzdem auf AUs besteht?
Entweder ignorieren (also abwarten bis eine Anhörung oder ähnliches kommt und ihm dann seine Arbeit erklären.)
oder
dem SB seine Arbeit in einem Brief erklären. Wobei letzteres bei so einem SB wahrscheinlich von diesem genauso ignoriert wird.

Dann wäre eine andere Möglichkeit den SB aufzufordern warum diese Datenerhebung notwendig ist.
und/oder den Datenschutzbeauftragten um Mithilfe bitten.

Zitat von: XABiLiTYx am 19. Mai 2024, 22:55:26was der ÄD sagt, auf dessen Ergebnisse er nicht einmal warten will.
soll was genau heißen?

MfG FN
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XABiLiTYx

Er geht auf keine Erklärungen ein und zeigt keinerlei Einsicht. Ich hatte ihm schon mehrere Emails geschickt und Er schreibt immer das gleiche von wegen es müssten Krankmeldungen vorgelegt werden egal ob gerade eine Bearbeitung beim ÄD stattfindet oder nicht.
Er will nicht warten bis die Ergebnisse vom ärztlichen Dienst vorliegen und geht einfach davon aus das Erwerbsfähigkeit besteht und hat bereits eine Einladung geschickt wo er die berufliche Situation besprechen will.

XABiLiTYx

Waren heute beim Termin und er besteht immer noch auf AUs. Er brachte noch ein Beispiel wenn jemand mit amputierten Beinen vor ihm sein würde, dann würde er davon ausgehen dass der jenige laufen kann solange er keine Krankmeldung hat.  So ist er drauf.

Sheherazade

Da hat er ja auch nicht ganz unrecht. Man kann durchaus mit amputiertem Bein arbeitsfähig sein. Davon abgesehen sollte man im eigenen Interesse dafür sorgen, dass man bis zur endgültigen Klärung durch den ÄD/MD durchgehend arbeitsunfähig geschrieben wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

XABiLiTYx

Zitat von: XABiLiTYx am 20. Mai 2024, 18:15:18und geht einfach davon aus das Erwerbsfähigkeit besteht und hat bereits eine Einladung geschickt wo er die berufliche Situation besprechen will.
Dann
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Mai 2024, 16:10:53dem SB seine Arbeit in einem Brief erklären.
und zwar nimmst du das Beiblatt und schreibst darauf das Du der Einladung nicht nachkommen musst denn da deine Erwerbsfähigkeit noch nicht festgestellt ist ist es Unsinn um über eine berufliche Situation ein Gespräch zu führen.
Das er das schon von dir gesagt/geschrieben bekommen hat und es trotzdem ignoriert und du dich deswegen auch an seinen Vorgesetzten wenden wirst
und dem Vorgesetzten schreibst du dazu, nach Erläuterung um was es geht, das selbe in Kopie was du dem SB geschickt hast
und wenn du dann noch einen drauf setzen willst schreibst du das
KRM* auch noch an. Da dann eine Kopie von dem was du dem Chef des SB geschrieben hast.

Sheherazade
wenn einer keine Beine mehr hat dann kann er auch nicht mehr
Zitat von: XABiLiTYx am 21. Mai 2024, 11:49:42mit amputierten Beinen vor ihm sein würde, dann würde er davon ausgehen dass der jenige laufen kann solange er keine Krankmeldung hat. So ist er drauf.
Bei so einem hannebüchenen Beispiel bleibt nichts anderes übrig als den SB als .... zu bezeichnen.

*Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
Könnte sein das die Tel. nummer veraltet ist.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

XABiLiTYx

Danke für die Antworten!
Habe eine Nachricht an die Vorgesetzen geschrieben und Ihnen die Situation geschildert und gefragt ob das was der Sachbearbeiter meint wirklich der Wahrheit entspricht und leider wurde Ihm Recht gegeben.
Kommt mir komisch vor dass vorher keine Krankmeldungen nötig waren und jetzt schon und die Vorgesetze meinte jetzt noch dass Krankmeldungen sogar nötig sind wenn der ÄD für 6 Monate als arbeitsunfähig einstuft. Nur wenn es länger als 6 Monate ist keine Krankmeldungen mehr nötig sind. Merkwürdig.

Fettnäpfchen

XABiLiTYx

Zitat von: XABiLiTYx am 31. Mai 2024, 15:00:52Merkwürdig.
Da solltest du das Schreiben mal einstellen, anonymisiert natürlich!
Bin neugierig was für ein § angeführt wird.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

XABiLiTYx

Sie hat folgendes geschrieben:


Sehr geehrter Herr...

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Nach eingehender Prüfung der Rechtslage kann ich nur die Auskünfte von H... bestätigen.

Solange Bürgergeld bezogen wird und kein Gutachten vorliegt, aus welchem hervorgeht, dass eine volle Erwerbsminderung länger als sechs Monate vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Vorlage von Krankmeldungen.

 

Nur weil ein Gutachten erneut in Auftrag gegeben ist, oder ein Gutachten vorliegt, nach welchem keine Erwerbsminderung von mehr als sechs Monaten vorliegt, ist Frau... nicht von der Vorlagepflicht befreit.

Erst wenn das Gutachten erstellt ist, liegt eine objektive - Ihre Worte sachgerechte - Einschätzung der Leistungsfähigkeit vor.

 

Eine Leistungsminderung tritt nur dann ein, wenn Frau...einer aufgetragenen Pflicht nicht nachkommt und vorher über die möglichen Folgen schriftlich informiert wurde.

 

Eine Pflichtverletzung kann unter anderem sein, wenn

-            Frau... nicht zu einem Beratungstermin erscheint,

-           sich nicht auf eine vorgeschlagene Stelle bewirbt oder

-           eine Arbeitsstelle aus eigenem Antrieb kündigt.

Dieses ist keine abschließende Aufzählung. Näheres können Sie unter den §§ 31 ff. SGB II nachlesen.

 

Bevor sich eine Leistungsminderung auf die Höhe der Bürgergeldzahlungen auswirkt, erfolgt eine Anhörung ob ein wichtiger Grund vorliegt. Für ein Terminversäumnis kann ein wichtiger Grund angenommen werden, wenn Frau... zum Termin arbeitsunfähig erkrankt ist. Als Nachweis dient dafür auch eine Krankmeldung, wie von H... eingefordert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frau ...

Teamleitung Markt und Integration



Selbst wenn man keine Krankmeldungen vorlegen würde können die doch nicht einfach vermitteln oder zur Arbeit zwingen ohne das Gutachten abzuwarten denn ohne Wissen die ja nicht ob oder wie Leistungsfähig man ist. Wenn da rauskommt das man arbeitsunfähig ist wäre das ja eine Körperverletzung. 

Fettnäpfchen

XABiLiTYx

Zitat von: XABiLiTYx am 03. Juni 2024, 05:37:04Solange Bürgergeld bezogen wird und kein Gutachten vorliegt, aus welchem hervorgeht, dass eine volle Erwerbsminderung länger als sechs Monate vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Vorlage von Krankmeldungen.
Also m.M.n. ist das lediglich vom Vorgesetzten gedeckelt wie es gerne gemacht wird. Was mir hier fehlt ist die Nennung des §.
Wobei es meines Wissen nach so einen § nicht gibt denn es sagt einem schon die Logik das wenn die Erwerbsfähigkeit angezweifelt wird es auch keine Vermittlung geben kann und durch das JC eigentlich weder vermitteln noch wegen der beruflichen Situation* einladen kann. Das wäre beides sinnfrei.
Und nach langer Suche habe ich noch ein Kommentar von Ottokar ausgegraben. sie Anhang .png
In den ALG2-FAQsteht:
ZitatIch bin krank, muss ich das dem Amt melden? Muss ich mich krank schreiben lassen?
Manche Ärzte verweigern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, kurz: Krankenschein) oder halten sie für überflüssig, wenn der Patient arbeitslos ist. Das ist jedoch nicht so.
Wenn man Arbeitsunfähig ist, muss man dies dem Amt mitteilen, da man während dieser Zeit der Vermittlung nicht zur Verfügung steht. Man hat also diesbezüglich eine Meldepflicht, für die man eine AU benötigt.
ZitatMuss ich mich beim Amt melden, während ich krank geschrieben bin?
Lt. Rechtsprechung des BSG reicht eine AU als Grund für eine Nichtmeldung nicht aus. Der Arzt muss zusätzlich bescheinigen, dass man Behördentermine nicht warnehmen kann/soll, z.B. wegen Ansteckungsgefahr (Hausarrest oder Bettruhe).
Wie das BSG zu dieser Entscheidung kam, ist aber absolut unklar, denn die Rechtslage ist eigentlich anders.
Die Meldepflicht ist in § 59 SGB II verankert, der auf die Anwendung des § 309 SGB III verweist. Danach muss man sich bei einer AU nicht melden.
Also kannst du dich jetzt mit denen streiten weil du ja dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung stehst. Weil ja deine Erwerbs.-o. Leistungsfähigkeit angezweifelt wird, ansonsten bräuchte es ja keine Amtsärztliche Untersuchung.

Und länger als sechs Monate ist auch klar das ist lediglich so zu erklären das man zu einem anderen Amt abgeschoben wird weil das JC dann nicht mehr zuständig ist.
Also auch nur eine Halbwahrheit bezüglich deiner Nachfrage und keine Erklärung warum es jetzt plötzlich, im Gegensatz zu vorher, eine AU braucht.

Zitat von: XABiLiTYx am 03. Juni 2024, 05:37:04Selbst wenn man keine Krankmeldungen vorlegen würde können die doch nicht einfach vermitteln oder zur Arbeit zwingen ohne das Gutachten abzuwarten denn ohne Wissen die ja nicht ob oder wie Leistungsfähig man ist. Wenn da rauskommt das man arbeitsunfähig ist wäre das ja eine Körperverletzung.
Deswegen die Aussage das sie von dir eine AU benötigen. Zumindest kann man das hineindeuten.
Peinlich wird es wenn trotzdem VV ergehen oder zu Terminen geladen wird. Da bin ich mir sicher dass oberes Schreiben plötzlich nicht mehr zutrifft und versucht wird zu sanktionieren.

Und natürlich musst du dich nur auf VV bewerben die zu dir passen dafür gibt es unter anderem den § 10 > Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung

Also eine einfache Lösung kann ich Dir leider nicht anbieten. Da liegt es jetzt an Dir was du unternimmst. Entweder klein beigeben oder weiter mit dem JC diskutieren, mit ein Grund für die Ratgeber und den Anhang, da findest du ein bißerl "Stoff".

MfG FN

Meldegründe:
*https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015893.pdf
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

XABiLiTYx

Es ist eine verzwickte Situation. Wie du bereits schreibst nennen die keine Paragraphen und keine richtigen Erklärungen. Die Beiden haben sich bestimmt beraten und decken sich einfach gegenseitig.

hotwert

Ja nur was wollen die denn machen wenn man einfach keine AU einreicht? Laut ÄD ist man ja sowieso nicht erwerbsfähig, wenn auch nicht auf Dauer.

XABiLiTYx

Normalerweise müsste Ruhe sein zumindest in der Zeit wo man vom ÄD als arbeitsunfähig eingestuft wurde. So war es auch vorher. Jetzt machen die Theater.