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Kaution für neue Wohnung fehlt

Begonnen von carlo1711, 22. Mai 2024, 16:59:37

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carlo1711

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir bei dem Thema Kaution für neue Wohnung fehlt weiterhelfen.

Seit einigen Jahren lebt mein Vater zusammen mit seiner Lebensgefährtin. Seine Lebensgefährtin ist an Demenz erkrankt und die Betreuerin hat jetzt entschieden, dass seine Lebensgefährtin ins Pflegeheim muss und nicht weiter zuhause leben kann.

Der Mietvertrag von der Mietwohnung läuft auf seine Lebensgefährtin und er steht nicht mit im Mietvertrag. Er hat auch schon versucht mit dem Vermieter zu reden, er kann die Wohnung nicht übernehmen und die Wohnung ist bereits gekündigt.

Morgen schaut sich mein Vater eine Wohnung an, ob er die Wohnung bekommen kann bleibt abzuwarten. Falls er die Wohnung bekommen kann, fehlt ihm das Geld für die Kaution und ich kann ihm leider nicht helfen. Mein Vater ist seit Dezember 2023 in Rente und hat noch einen Minijob.

Hat mein Vater die Möglichkeit beim Amt ein zinsloses Darlehen in Höhe der Kaution zu erhalten? Welches Amt ist dafür genau zuständig Jobcenter oder Sozialamt?

Fettnäpfchen

carlo1711

Zitat von: carlo1711 am 22. Mai 2024, 16:59:37Mein Vater ist seit Dezember 2023 in Rente und hat noch einen Minijob.
Wenn er keine staatliche Unterstützung zum leben erhält weil er mit Rente und Minijob "zuviel" verdient dann geht es ihm wie jedem normalen Bürger.
Also ein Darlehen oder eine Überziehung des Kontos von seiner Bank.
Anders wäre es wenn er noch staatl. Leistungen erhält dann kann er einen Darlehensantrag stellen. Ob dies bewilligt wird kommt auf verschiedene Kriterien an da so etwas eine Kann Leistung ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: carlo1711 am 22. Mai 2024, 16:59:37Falls er die Wohnung bekommen kann, fehlt ihm das Geld für die Kaution und ich kann ihm leider nicht helfen. Mein Vater ist seit Dezember 2023 in Rente und hat noch einen Minijob.

Wie hoch ist die Rente und wie hoch sein Lohn? Was kostet die Miete?
 

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2024, 17:46:51Wenn er keine staatliche Unterstützung zum leben erhält weil er mit Rente und Minijob "zuviel" verdient dann geht es ihm wie jedem normalen Bürger
dann am besten einen Antrag auf Sozialhilfe stellen arbeiten muss er ja nicht mehr als Altersrentner.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Birgit63

Viele Rentner gehen noch arbeiten. Sie bekommen gerade so viel wie Grundsicherung an Rente. Um sich das eine oder andere leisten zu können, gehen sie dann noch arbeiten. Sie haben ja keine Rundfunkbefreiung und bekommen auch kein Sozialticket. Das ist ja das ganze Dilemma. Viele haben 45 Jahre gearbeitet und bekommen als Rentner nur so viel wie es Grundsicherung (inkl. Miete) gibt. Das sehe ich an meinem Mann. Er hat die letzten 20 Jahre in der Altenpflege gearbeitet. Da verdient man keine Reichtümer. Er hat seinen Job mit Hingabe gemacht und war so gut wie nie krank. Als Rentner (45 Jahre eingezahlt) hat er aber wirklich gerade mal so viel wie ein Grundsicherungsempfänger. Da läuft doch was falsch.

Ottokar

Es wäre zunächst zu prüfen, ob der Mann Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat.
Wenn ja, sollte diese beantragt werden, dann kann er auch problemlos ein Darlehen für die Mietkaution erhalten.
Aber auch ohne Anspruch kann er beim Sozialamt Hilfe beantragen. Möglich wäre eine Beihilfe nach § 67 SGB XII oder ein Darlehen nach § 73 SGB XII.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2024, 10:43:22Aber auch ohne Anspruch kann er beim Sozialamt Hilfe beantragen. Möglich wäre eine Beihilfe nach § 67 SGB XII oder ein Darlehen nach § 73 SGB XII.
Da war ich mir unsicher aber gut zu wissen für spätere ähnlich gelagerte Fälle.
Ist also ähnlich wie beim SGB 2 wenn man durch eine zu leistende Nachzahlung bedürftig wird. Das war so mein Grundgedanke, ich wusste nicht das die Möglichkeit auch im SGB 12 besteht.

 :danke:  wieder etwas gelernt!

MfG FN
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