Kaution DIREKT an den Vermieter?

Begonnen von zauberwaldfee, 22. Mai 2024, 14:10:58

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Rotti

eine Kaution muss ja nicht auf einmal gezahlt werden, sondern in 2,3 Raten das sollte man doch wubben können.

Ja, der:die Mieter:in darf die Kaution in Raten zahlen. Laut §551 Abs. 2 des BGB ist es möglich, die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen zu splitten. Dabei ist die erste Rate bei Mietbeginn, nicht schon bei Vertragsabschluss fällig
https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/kaution-als-ratenzahlung.html
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

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Zitat von: zauberwaldfee am 22. Mai 2024, 14:10:58Gibt es keine Möglichkeit, dass das Geld mir überwiesen wird und ich es weiterschicke?
Das ist doch der Normalfall. Bei der Miete wird es doch auch so gemacht. Ausserdem würdest du dem Jobcenter doch die Buchung vorlegen, die die Zahlung der Kaution an den Vermieter belegt.
Das Geld ist auch nur Darlehen. Du zahlst es zurück. Also warum solltest du es auch nicht selber an den Vermieter weiterleiten dürfen. Ich kann das Handeln deines Jobcenters nicht nachvollziehen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Rotti am 23. Mai 2024, 12:17:54eine Kaution muss ja nicht auf einmal gezahlt werden, sondern in 2,3 Raten das sollte man doch wubben können.


Ich frage mich schon immer, wie das ein LE oder Geringverdiener "wuppen" können soll. Das sind 2-3 doppelte KM, und ein Umzug kostet auch zusätzlich einiges, es wird nicht alles bezahlt.
Außerdem akzeptiert das nicht jeder VM und muss es auch nicht, gibt inzwischen genug Auswahl an Wohnungssuchenden.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

zauberwaldfee

Zitat von: Birgit63 am 23. Mai 2024, 06:18:46Wollte deine Vermieterin gar nicht wissen, wie du die Wohnung bezahlst? Ich kenne das so, dass man eine Verdienstbescheinigung einreichen muss, bevor man die Wohnung bekommt. Dann wüsste deine Vermieterin ja sowieso, dass du Bürgergeld beziehst. Wobei das ja keine Schande ist.

Als ich die Wohnung bezogen habe, war ich noch selbstständig und habe zwar nicht viel aber grade so genug verdient. Bin dann schwer krank geworden und habe alle Rücklagen aufgebraucht. Die Vermieterin hat mir angeboten, die Kaution ein halbes Jahr später zu bezahlen, da noch Sanierungsarbeiten liefen, das war ein glücklicher Zufall. Aber nun ist sie fällig.

Zitat von: Rotti am 23. Mai 2024, 12:17:54eine Kaution muss ja nicht auf einmal gezahlt werden, sondern in 2,3 Raten das sollte man doch wubben können.

Ja, der:die Mieter:in darf die Kaution in Raten zahlen. Laut §551 Abs. 2 des BGB ist es möglich, die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen zu splitten. Dabei ist die erste Rate bei Mietbeginn, nicht schon bei Vertragsabschluss fällig
https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/kaution-als-ratenzahlung.html

Also wie man das wuppen soll, ist mir schleierhaft. Bei 2400 € Kaution, kann ich schlecht 3 x 800 € (Bayrische Mietpreise) von 550 € monatlich abstottern. Auch macht alleine das Ratengesuch keinen guten Eindruck auf eine überbesorgte Vermieterin.

@ottokar Danke für die fundierten Ratschläge. Ich werde dann nun den Widerspruch freundlich mit der Datenschutzkeule begründen und dann sehen wir weiter. Die Gefährdung des Mietfriedens sollte ja ganz nebenbei im Angesicht des Wohnungsmarktes ja auch nicht im Interesse des Jobcenter sein...

Sheherazade

Zitat von: zauberwaldfee am 23. Mai 2024, 17:33:51Als ich die Wohnung bezogen habe, war ich noch selbstständig und habe zwar nicht viel aber grade so genug verdient. Bin dann schwer krank geworden und habe alle Rücklagen aufgebraucht. Die Vermieterin hat mir angeboten, die Kaution ein halbes Jahr später zu bezahlen, da noch Sanierungsarbeiten liefen, das war ein glücklicher Zufall. Aber nun ist sie fällig.

Du hast also die Wohnung VOR dem Bürgergeldbezutg angemietet, aber damals keine Kaution gezahlt? Da wundert mich nicht, dass das Jobcenter die Kaution direkt an deine Vermieterin zahlen möchte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

zauberwaldfee

@sheherazade Wie meinst Du das genau?

Die haben ja eine Kopie des Mietvertrages, da steht die Höhe der Kaution drin und auch, dass diese "erst nach Fertigstellung der Wohnung insb. des Bades und der Pflasterarbeiten/Terrasse" fällig wird.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: zauberwaldfee am 24. Mai 2024, 23:04:17@sheherazade Wie meinst Du das genau?

Die haben ja eine Kopie des Mietvertrages, da steht die Höhe der Kaution drin und auch, dass diese "erst nach Fertigstellung der Wohnung insb. des Bades und der Pflasterarbeiten/Terrasse" fällig wird.

Dann hast Du das sozusagen die ganze Zeit gewusst und nun, da Du LE bist, fragst Du das JC.
Die werden denken, Du hast Zeit genug gehabt, entweder, anzusparen, oder einen Kredit aufzunehmen, als Du noch gearbeitet hast.
So, vermute ich, ist deren (stille oder ausgesprochene) Argumentation.

Schade, das diese wichtige Info nicht bereits erwähnt wurde.  :smile:  
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

dagrey

Zunächst dachte ich so:
ZitatWas das JC denkt oder argumentiert, ist völlig egal. Es gilt das Recht! Und man hat ein Recht darauf, dass die Mietkaution als Darlehen zur Verfügung steht, sofern die Wohnung genehmigt wurde. Da das Mietverhältnis aber schon vor dem Bürgergeldantrag bestand, bedarf es keiner Genehmigung. Falls die Wohnung laut Berechnung des JC zu teuer sein sollte, muss ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Es ist also möglich, für maximal sechs Monate eine teurere Wohnung zu halten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist müssen die Wohnungskosten allerdings gesenkt werden. Dies kann durch einen Umzug oder die Untervermietung eines Zimmers geschehen.

Es ist nur die Frage, wie das JC sicherstellen will, dass die Kaution zweckgebunden eingesetzt wird und nicht z. B. als Tilgung der Mietschulden verwendet wird.

Allerdings stellt sich mir die Frage: Wie wird das Recht auf Mietkaution behandelt, wenn man vor dem Bürgergeldantrag schon ein Mietverhältnis hatte, aber die Kaution dafür nicht hinterlegt hat. Im Grunde ist das Mietverhätlnis ja dann nicht zustande gekommen. Auch wenn die Zahlung der Mietkaution an die Renovierungsarbeiten geknüpft war. Diese sind jetzt beendet worden, somit ist die Zahlung der Mietkaution fällig. Da diese aber nicht gezahlt werden kann (unabhängig davon, wer die Zahlung vornimmt), wird der Vertrag nicht erfüllt. Im Ergebnis droht ein sofortiger Rausschmiss aus der Wohnung.

Ich sehe die einzige Rettung in der Akzeptanz des JC über die Angemessenheit der Kosten für die Wohnung. Das ist quasi die Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution.

Richtig oder Falsch?
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Sheherazade

Zitat von: dagrey am 25. Mai 2024, 08:40:06Ich sehe die einzige Rettung in der Akzeptanz des JC über die Angemessenheit der Kosten für die Wohnung. Das ist quasi die Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution.

Das Darlehen wurde der TE bereits bewilligt. Allerdings möchte das Jobcenter das Kautionsdarlehen direkt an den Vermieter überweisen, nicht an die TE. Um mehr geht es nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2024, 09:07:08Allerdings möchte das Jobcenter das Kautionsdarlehen direkt an den Vermieter überweisen
Zwar rechtlich nicht ok (es sei denn im Vorfeld gab es schon mal Unstimmigkeiten) aber auch irgendwie verständlich.
Mietest die Wohnung während der Selbständigkeit. Weist das eine Kaution fällig wird legst aber dafür kein Geld beiseite.
Rücklagen hattest du auch noch gehabt. Jetzt im Leistungsbezug beantragst du die Kaution vom JC, möchtest nur nicht das es direkt an die Vermieterin gezahlt wird.

Entweder muss du jetzt den Weg über Widerspruch, Klage gehen und hoffen, dass du Recht bekommst. (Kosten dafür??)
Eine Klage kann lange dauern. Wie erklärst du der Vermieterin warum das so lange dauert bis sie ihre Kaution bekommt. Wenn sie so intolerant ist wie du sagst, wird das bei ihr auch nicht so gut ankommen.
Oder
Du beißt in den sauren Apfel und falls dein Widerspruch nicht durchgeht, lässt du eben die Kaution direkt überweisen.
Sie kann dir ja nicht kündigen nur weil du jetzt BG beziehst.

Ich spiele da immer mit offenen Karten. Wenn eine Vermieter/in ein Problem damit hat, das ich LE bin und ich deswegen eine Wohnung nicht bekomme, kann ich auch auf so eine Vermieterin gerne verzichten.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: zauberwaldfee am 24. Mai 2024, 23:04:17Die haben ja eine Kopie des Mietvertrages, da steht die Höhe der Kaution drin und auch, dass diese "erst nach Fertigstellung der Wohnung insb. des Bades und der Pflasterarbeiten/Terrasse" fällig wird.
Maßgeblich ist, wann die Kaution lt. Mietvertrag fällig ist.
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ijctsh

Zitat von: Sensoriker am 25. Mai 2024, 11:27:33Weist das eine Kaution fällig wird legst aber dafür kein Geld beiseite. Rücklagen hattest du auch noch gehabt.
Die Zauberwaldfee war doch unerwartet schwer krank und hat deswegen alle Rücklagen (vielleicht auch zum Teil für die Kaution zurückgelegt) aufgebraucht.
Ich sehe da nichts verwerfliches.
Ich sehe auch keinen Grund, dass die Kaution unbedingt direkt an den Vermieter überwiesen werden soll.
Jetzt ist die Fee in BG Bezug und abgesichert. Es gibt keinen Grund für sie, die Kaution einzubehalten.