Steht mit ALG für diesen einen Monat zu?

Begonnen von Benutzer50, 13. Juni 2024, 15:26:36

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Benutzer50

- September 2023 bis Dezember 2023 ALG 1 bekommen
- Januar bis März gearbeitet
- Im April 2024 arbeitslos gewesen und Gehalt für März 2023 erst im April bekommen
- Seit Mai wieder angestellt
- 30. April ist außerdem der Mietvertrag ausgelaufen und ich war deshalb im Mai 2023 in einer AirBnb-Wohnung

Steht mir jetzt ALG 1 oder 2 zu, für April oder für welchen Monat? Bei der Gemeinde, wo ich bis April gewohnt habe, oder wo ich Mai zwischenzeitlich wohnte?

Antrag wurde rechtzeitig gestellt, aber am Telefon abgewiesen, weil ich das Gehalt von März gehabt hätte. Aber nach der Definition hatte ich dann doch kein geld für Mai, weil ich das gehalt erst Ende Mai erhalten habe. Wovon sollte ich im Mai leben? (Mein Konto musste überzogen werden)


Sheherazade

#1
Je nachdem ob du noch einen Restanspruch ALGI hattest, hätte dir wahrscheinlich für April ALGI zugestanden, wenn du dich sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitslos gemeldet hättest. Allerdings gilt das nicht, wenn du selbst gekündigt hast, dann hättest du eine Sperre bei ALGI bekommen, aber trotzdem Bürgergeld beantragen können - wobei das erst im April gezahlte Märzgehalt angerechnet worden wäre. Das ALGI wäre dann auch die dem Bürgergeld (ALGII) vorrangige Leistung gewesen.

Da jetzt noch was durchzubekommen, sehe ich gerade nicht. War mal wieder alles sehr planlos von dir.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Wenn Dein ALG I noch nicht ausgelaufen war bei Jobaufnahme im Januar, dann ALG I für April und Mai.
Ich nehme nach der Schilderung aber an, es war ausgelaufen.
Dann wäre maximal für Mai ein Darlehen vom JC möglich gewesen, da Zufluß Gehalt noch im Mai.


Bei Eigenkündigung droht nicht zwangsläufig eine Sperre bei ALG I , je nach Begründung.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 13. Juni 2024, 18:38:06dann ALG I für April und Mai.


Mai ist eher fraglich, ab Arbeitsaufnahme gibt es kein ALGI mehr.

Zitat von: Benutzer50 am 13. Juni 2024, 15:26:36- Seit Mai wieder angestellt
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

fräulein

ALG 1 wird normalerweise für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, basierend auf deiner vorherigen Beschäftigung und den Beiträgen, die du während dieser Zeit zahltest. Da du im April 2024 ohne Job warst und dein Lohn für März erst im April erhalten hast, könntest du möglicherweise Anspruch auf ALG 1 für den Monat April haben.

Wenn du deinen Antrag rechtzeitig gestellt hast und abgelehnt wurde, da du das Gehalt von März erhalten hast, solltest du vielleicht doch einen Widerspruch an das JC schreiben und deine Situation ausführlich erklären. Gut möglich, dass deine SB nicht alle wichtigen Infos hatte.

Da dein Mietvertrag Ende April ausgelaufen ist und du im Mai in einer AIRBNB-Wohnung bezogen hattest, könnte es sein, dass du dich bei der Gemeinde melden musst, wo du zum Zeitpunkt der Antragstellung offiziell gemeldet warst. Dies kann Konsequenzen auf deinen Anspruch haben.

Wenn dein Konto überzogen werden musste und du Probleme hattest, im Mai zu leben, könntest du möglicherweise auch Anspruch auf ALG II (Bürgergeld) haben. Dies hängt jedoch von verschiedenen Umständen ab-z.B. deinem Einkommen und deiner Wohnsituation.

Rotti

Zitat von: Benutzer50 am 13. Juni 2024, 15:26:36Steht mir jetzt ALG 1 oder 2 zu, für April oder für welchen Monat? Bei der Gemeinde, wo ich bis April gewohnt habe, oder wo ich Mai zwischenzeitlich wohnte?
Schau einfach auf deinen letzten ALGI Bescheid wie viel Tage da bewilligt wurden und wenn du nicht selbst gekündigt hast dann rechne selbst obs für den Bedarf reicht. Das macht man aber schon bei Kündigung durch den Ag.