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1 oder 2 Übergangsmieten?

Begonnen von Peter_Lustig, 20. Juni 2024, 16:17:16

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Peter_Lustig

Hallo,

ich habe eine neue Wohung in Aussicht (ich bin in dem "Endrunden-Lostopf". Ich habe zwar (noch) keine Umzugsaufforderung vom JC, aber die jetzige Wohnung ist zu teuer und zu groß.

Wenn ich den Umzug genehmigt bekomme (wozu ich keine Ablehnung erkenneen kann: Miete und Größe sind angemessen), wird sich eine Doppelmiete nicht vermeiden lassen - logisch.

Aber wieviele Doppelmieten kann ich beantragen? Ich müsste in der Wohnung noch Teppiche/Laminate legen und natürlch der Umzug selbst. Ein Monat ist könnte wohl ausreichend sein, entspannter und stressfreier wären aber zwei. Wann der Mietvertrag beginnt, ist noch "Verhandlungssache". Ich könnte das JC also vor vollendete Tataschen stellen: (beispiel) MIetbeginn neu 1.8. Kündigung alt 30.09.)

Und welche finanzielle Hilfen bekomme ich noch? -Bodenbeläge -Möbel -Renovierung Alte Wohnung -Umzugshelfer (Sprinter, Verpflegung der Helfer?

Möbel fällt wohl raus, da ich ja welche habe. Aber eine Küche? Kann die alte Einbauküche nicht mitnehmen, weil die nicht passen wird (ausser Herd/Kühlschrank) und Bodenbeläge kann man auch schlecht aus der alten Wohnung mitnehmen^^)

Dankeschön

Sensoriker

Ich befürchte, sollte noch keine Kostensenkungsaufforderung eingegangen sein, du gar nichts davon bekommen wirst.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Und selbst wenn, dann höchstens 1 Monatsmiete doppelt. Das Jobcenter wird nicht dafür zahlen wollen, dass es für dich entspannter und stressfreier wird, wenn ein Monat auch vollkommen ausreicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Wenn du üppige Renovierungsarbeiten machen musst ist es üblich dir einmal die Miete zu erlassen.
Oder einen Monat vorher die Wohnung zu überlassen evtl.auch zwei
Vor allem solltest du Renovierung beim Einzug im Mietvertrag haben.
Beides bei Ein- und Auszug geht nicht,
Bedenke auch ein Monat ist kurz.

Fettnäpfchen

Peter_Lustig

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 16:17:16Wenn ich den Umzug genehmigt bekomme (wozu ich keine Ablehnung erkenneen kann: Miete und Größe sind angemessen), wird sich eine Doppelmiete nicht vermeiden lassen - logisch.
Wenn die Whg angemessen ist gibt es keinen Grund die Genehmigung zu verweigern. Allerdings muss das vom JC bestätigt werden. Dann kannst du einen Antrag auf Umzugs.- und Wohnungsbeschaffungskosten stellen.
Wenn du aus gesundheitlichen (da brauchst du ein Attest) oder sozialen (keine Bekannten die helfen) Gründen den Umzug nicht alleine stemmen kannst kannst du auch schriftlich und gut begründet nach Genehmigung vom JC eine Firma beauftragen.
Lies aber erst den Ratgeber Umzug dazu durch.

Bei der Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu ... kommt es darauf an wie sich das zeitlich überschneidet. Sprich wenn von einem Monat realistisch nur ein paar Tage bleiben um beide Whg. herzurichten solltest du natürlich auch zwei Mal die Doppelmiete beantragen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Peter_Lustig

Ok Danke.

Mal nachgehakt:
Gehört die Miete eines Transporters (1 Tag) zu den Umzugskosten? und was noch?

Zum Thema Doppelmiete: Also bekomme ich wohl einen Monat. Wenn nun meine Schwester mir einen zweiten Monat spendet oder als Darlehen gibt, kann da das JC was gegen haben? Wäre ja eine "Sachspende"

Teppichböden und (EInbau-)Küchenmöbel würden über Erstausstattung genehmigt?

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 16:17:16Aber wieviele Doppelmieten kann ich beantragen?
Beantragen kannst du schon 2, mit viel Glück bekommst du eine oder eine halbe Miete vom JC.
Auch muss diese unvermeidbar sein und NUR auf vorherigen Antrag bekommt man da was.

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 16:17:16JC also vor vollendete Tataschen stellen
Keine gute Idee, auf jeden Fall vorher die Genehmigung für den Umzug vom JC einholen.

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 16:17:16Und welche finanzielle Hilfen bekomme ich noch?
Pauschal kann man das nicht sagen, je nachdem, was dazu im MV steht.
Umzugshilfe sollte es schon geben, aber eben, nur wenn vorher vom JC genehmigt.

Kann ja sein, deine jetzige Wohnung ist nur geringfügig drüber.
Das ein Umzug evtl. als unwirtschaftlich angesehen wird.

Peter_Lustig

Danke auch dir. Nein bzw. Ja. Ich werde definitv eine Genehmigung bekommen, da die jetzige Wohnung erheblich zu groß und zu teuer (durch einen Todesfall) geworden ist. Und die Genehmigung werde ich mir natürlich vor Unterschrift holen.

Sheherazade

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 17:32:01Zum Thema Doppelmiete: Also bekomme ich wohl einen Monat. Wenn nun meine Schwester mir einen zweiten Monat spendet oder als Darlehen gibt, kann da das JC was gegen haben? Wäre ja eine "Sachspende"

Wenn schon als Darlehen, du bist als Privatperson nicht berechtigt Spendengelder anzunehmen, das wird das Jobcenter gleich als Einkommen anrechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Peter_Lustig

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 17:32:01Gehört die Miete eines Transporters (1 Tag) zu den Umzugskosten? und was noch?
schau halt mal in den verlinkten Ratgeber. Deswegen wurde der von mir eingestellt.

Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 17:32:01Teppichböden und (EInbau-)Küchenmöbel würden über Erstausstattung genehmigt?
Teppich mit Sicherheit nicht.
Wobei man die durchaus mitnehmen könnte wenn sie nicht gerade ab gelebt oder fest eingeklebt wurden.
Bei den Küchenmöbel gehst du auch leer aus denn die hast du schon:
Zitat von: Peter_Lustig am 20. Juni 2024, 16:17:16Kann die alte Einbauküche nicht mitnehmen, weil die nicht passen wird (ausser Herd/Kühlschrank) und Bodenbeläge kann man auch schlecht aus der alten Wohnung mitnehmen^^)
also höchstens als Ersatzbeschaffung, sprich Darlehen.

MfG FN
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jens123

Du solltest als erstes einen Antrag auf Anerkennung der Notwendigkeit des Umzugs bei deinem JC stellen. Eine "Genehmigung" für den Umzug brauchst du nicht, aber wohl eine Kostenübernahme, falls keine eigenen Mittel vorhanden.

Wenn die Notwendigkeit nicht bescheinigt wird, gibt es garnichts vom JC. Wenn ja, werden die üblichen (direkten) Wohnungsbeschaffungskosten übernommen. Keine Ausstattung. Inwieweit doppelte Mieten übernommen werden, wird Verhandlungssache sein und von der Dringlichkeit abhängen.

Ohne die Kostenübernahme des JC bleibt der Umzug ein Luftschloss, wenn der nicht aus eigenen Mitteln (inkl. Kaution usw.) bestritten werden kann. Andererseits kann man (ohne die berühmte Genehmigung - freie Wahl des Wohnsitzes) hin ziehen wohin man will, wenn man a) diese Mittel selbst aufbringt, b) Ü25 ist und c) die örtlichen Richtlinien der KdU beachtet.

Kopfbahnhof

Zitat von: jens123 am 21. Juni 2024, 20:20:06Eine "Genehmigung" für den Umzug brauchst du nicht
Doch, denn die ist Voraussetzung dafür...
Zitat von: jens123 am 21. Juni 2024, 20:20:06aber wohl eine Kostenübernahme

Peter_Lustig

Ein Update hierzu:

Hurrrraaaa. Ich habe die Wohnung. Mein JC hat das Mietangebot vom Vermieter genehmigt und ich werde den Mietvertrag morgen beim Vermieter ausgehändigt bekommen *freufreufreu*. Ich kann mein Glück kaum fassen. Die erste Wohnung, auf der mich gemeldet habe und gleich ein Volltreffer.

Nun nochmal zur KdU. Ich habe mit dem JC bereits gesprochen und meine LB sagte mir am Telefon auch dass, was Sensoriker und Sheherazade schon schrieben: Da ich ohne Kostensenkungsaufforderung umziehe, wird es keine Doppelmiete vom JC geben. Das bekomme ich aber auch selbst finanziert.

Die Frage ist nun aber, welche KDU übernimmt das JC? Meine neue Wohnung kostet mit NK (ohne Heizung) rund 400 €. Die alte mit rund 700 € warm.

Ich habe mich für 2 Monate Übergang entschieden. Die Schlüssel bekomme ich am 1.9., die alte Wohnung wird um 31.10. gekündigt. Bezahlt das JC nun bis zum 31.10. die alte Wohnung oder ab 1.9. die Neue? Bzw. wie bekomme ich das JC dazu, dass die alte Wohnung bis zum 31.10. bezahlen und dann ab 1.11. die neue.

Fettnäpfchen

Peter_Lustig

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 17:30:10Hurrrraaaa. Ich habe die Wohnung.
Gratuliere !

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 17:30:10Da ich ohne Kostensenkungsaufforderung umziehe, wird es keine Doppelmiete vom JC geben. Das bekomme ich aber auch selbst finanziert.
ich würde da schon einen Antrag stellen!

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 17:30:10Die Frage ist nun aber, welche KDU übernimmt das JC?
Ernst jetzt?
Die der neuen Whg. natürlich. Wurde dir ja bewilligt.

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 17:30:10Bzw. wie bekomme ich das JC dazu, dass die alte Wohnung bis zum 31.10. bezahlen und dann ab 1.11. die neue.
Was im MV steht ist entscheidend.
Wie das JC damit umgeht dass dein gewöhnlicher Aufenthalt hier oder dortz ist wird sich zeigen. Allerdings habe ich bisher noch nie gelesen das es da auch noch Möglichkeiten hätte die Leistungsberechtigten zu "beschäftigen".

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 17:30:10Die Frage ist nun aber, welche KDU übernimmt das JC? Meine neue Wohnung kostet mit NK (ohne Heizung) rund 400 €. Die alte mit rund 700 € warm.

Ich dachte, die jetzige Wohnung ist zu teuer und zu groß? Die neue scheint ja noch teurer zu sein. Oder wie ist die Bruttokaltmiete (ohne Heizung) bei der neuen Wohnung?

ZitatBzw. wie bekomme ich das JC dazu, dass die alte Wohnung bis zum 31.10. bezahlen und dann ab 1.11. die neue.
Indem du erst am 31.10. umziehst und dich zum 1.11. ummeldest. Wie du die 2 Monate der neuen Wohnung bezahlst, ist dein Problem.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"