Freiwilliger Umzug KDU von damals deutlich höher. Welche KDU gilt nun?

Begonnen von PaulHilft, 28. Juni 2024, 19:59:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

PaulHilft

Hi,

ich hab gerade eine gute Frage. Wenn jemand einen bestätigten Umzug hatte und damals die KDU bei 780€ Warm inklusive Gas war. Die Person ist umgezogen, Umzug 2,500 € wurden bezahlt und so weiter.

Wenn diese Person nun in der gleichen Region bleiben will, aber umziehen will. Auf eigen Kosten. Und die KDU sich über die Jahre auf 700€ reduziert haben. Welche gilt dann?

Diese Frage ist bei der Wohnungssuche entscheidend.

Fettnäpfchen

PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 28. Juni 2024, 19:59:26Wenn diese Person nun in der gleichen Region bleiben will, aber umziehen will. Auf eigen Kosten. Und die KDU sich über die Jahre auf 700€ reduziert haben. Welche gilt dann?
Beim Umzug ohne Genehmigung im Einzugsbereich des selben JC wird nur die KdUH übernommen die es auch zuletzt gab.
Ratgeber Umzug
Damit sollte es also kein Problem geben.

Was für ein unsoziales Land ist es denn? Normalerweise wird alles teurer und dann die KdUH nach unten reduzieren  :no:
Da frage ich mich eh ob das mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 20:07:31Was für ein unsoziales Land ist es denn? Normalerweise wird alles teurer und dann die KdUH nach unten reduzieren  :no:
Da frage ich mich eh ob das mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

MfG FN

Vielleicht haben sich die KdU durch Sparsamkeit reduziert.
Ich lese nicht heraus, dass das JC gekürzt hat.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

jens123

Wie oben schon geschrieben, sind zwei Fragen wichtig: 1. ob man innerhalb des Bereiches umzieht, in dem die gleichen KdU gelten und 2. wenn ja, wie hoch die letzte (aktuelle) Gesamtmiete ist/war. Wenn man innerhalb des gleichen Ortes umzieht, darf die neue Miete die alte nicht übersteigen. Falls ja, müsste man das gesondert prüfen lassen. Wenn man an einen Ort mit anderer JC-Zuständigkeit umzieht, gelten die dort ortsüblichen Obergrenzen. Eine Berücksichtigung der alten Miethöhe gibt es in dem Fall nicht.

Deine neue Miete darf also, so wie geschildert, also nicht höher sein als die alte bzw. aktuelle. Eine Bescheinigung der Angemessenheit sollte man zur eigenen Sicherheit trotzdem vom JC einholen, auch wenn diese - genau wie eine "Genehmigung" bei selbstgezahltem Umzug - nicht verpflichtend oder Anspruchsvoraussetzung ist.


Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2024, 00:09:27Vielleicht haben sich die KdU durch Sparsamkeit reduziert.
Den Satz verstehe ich nicht. Kannst du das anders erklären?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2024, 13:11:02Den Satz verstehe ich nicht. Kannst du das anders erklären?
TE schrieb, die Kosten hätten sich reduziert. Entweder VM ist mit der Miete runtergegangen - oder die Nebenkostenvorauszahlungen wurden geringer. Und das kann durch Sparsamkeit passiert sein (oder z.B. durch andere Anbieterauswahl durch VM). 

Leeres Portemonnaie

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Zitat von: PaulHilft am 28. Juni 2024, 19:59:26Und die KDU sich über die Jahre auf 700€ reduziert haben. Welche gilt dann?
Ich habe das anders verstanden.
Dann schauen wir mal was PaulHilft dazu schreibt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PaulHilft

@ Fettnäpfchen, es handelt sich um Oldenburg. Dabei möchte ich positiv erwähnen, dass der GAS-Betrag damals 4mal so hoch war. Dieser wurde übernommen. Und dieser ist stark gefallen über die letzten Monate. Negativ kann ich erwähnen, dass die Anpassung der KDU alls 2 Jahre dieses Jahr ausgesetzt wurde.

Da wird sogar über das Thema sprechen, sagt das Urteil vom "Bundessozialgericht Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 24/18 R" nicht deutlich aus, dass die KDU immer übernommen wird. Also umziheen innerhalb des Bereichs bedeutet immer bis zur Grenze suchen. Weil die Freiheit des Menschen gegenüber der Steuersparsamkeit deutlich überwiegt. Und eine KDU von damals hat sich natürlich verändert, so dass immer nur die aktuelle KDU gillt.

Das würde bedeuten, dass die höhere KDU ebenfalls zum Wohle desjenige ebenfalls weiterhin gilt. Weil der Gas vetrag bleibt. EIgentlich ist das eine ser individuelle Frage die meistens zu Gunsten des Bedürftigen fällt.


Sheherazade

Heizkosten gehören nicht in die Festlegung der Angemessenheit. Es ist immer nur die Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Nebenkosten) als Grenzwert zu sehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulHilft

Ich hab gerade den verlinkten Ratgeber versucht zu ergooglen. Der ist bei Google nicht einmal aufgelistet. =/
Inhaltlich habe ich den Eindruck, dass er auch etwas veraltet ist.

Nach meinem Wissen ist die KDU das Produkt der durchschnitts Miete für ca. 50qm und der durchschnitts Nebenkosten für solch eine Wohnung und dem durchschnitts Gas-Preis solch eine Wohnung zu heizen.

Das macht auch Sinn, weil zB eine Wohnung umgeben von 4 anderen Wohnungen darüber mit geheizt wird. Die Substand oder die Position der Pohnung macht viel aus. Derjenigt hat eien bessere Substanz, würde dann aber einen deutlichne Betrag weniger vom Träger erhalten. Das geht nicht.

Sheherazade

Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:05:42es handelt sich um Oldenburg

Oldenburg Stadt oder Oldenburg Landkreis? Guck mal hier nach, dann wirst du sehen, dass die Heizkosten nur eine sehr nebensächliche Rolle bei der Angemessenheit spielen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:16:57Nach meinem Wissen ist die KDU das Produkt der durchschnitts Miete für ca. 50qm und der durchschnitts Nebenkosten für solch eine Wohnung und dem durchschnitts Gas-Preis solch eine Wohnung zu heizen.
Du meinst hier im Faden also schon die ganze Zeit mit "KdU" nicht die Kosten der Unterkunft, sondern das, was die JC an Kosten übernehmen? Es sind also nicht die Kosten gesunken?
Mit "Produkt" meinst Du bestimmt auch nicht wirklich das Produkt, sondern eher eine Summe?
Klar, es können immer alle raten, was Du "bestimmt meinst". Aber leichter ist es, Begriffe zu nutzen, die alle mit derselben Bedeutung kennen. Findest Du nicht?

Fettnäpfchen

PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:05:42dass der GAS-Betrag damals 4mal so hoch war. Dieser wurde übernommen.
da hat Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 30. Juni 2024, 15:12:53Es ist immer nur die Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Nebenkosten) als Grenzwert zu sehen.
Recht.
Die Gesamtangemessenheit kommt erst zum tragen wenn durch die Berechnung die KdUH immer noch angemessen ist.
Sprich sind die NK oder die KM als Einzelposten höher als "erlaubt" heißt das nicht das die Whg. deswegen unangemessen ist.

Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:05:42Negativ kann ich erwähnen, dass die Anpassung der KDU alls 2 Jahre dieses Jahr ausgesetzt wurde.
Dann kann man wenn das JC nicht mitspielt immer noch das SG damit beauftragen dem JC mitzuteilen was genau Sache ist.

Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:16:57Nach meinem Wissen ist die KDU das Produkt der durchschnitts Miete für ca. 50qm und der durchschnitts Nebenkosten für solch eine Wohnung und dem durchschnitts Gas-Preis solch eine Wohnung zu heizen.
Schau mal in den Anhang! Praktischerweise sind die darin weiterführenden Links zum BSG Urteil sogar Oldenburg zuzurechnen.
Und ein schlüssiges Konzept hat sich an genaue Vorgaben zu halten. Da habe ich leider nichts abgespeichert.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazadehier ...
dass die Heizkosten nur eine sehr nebensächliche Rolle bei der Angemessenheit spielen.


Was bedeutet denn in diesem Zusammenhang "Nichtprüfungsgrenze"?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧