Freiwilliger Umzug KDU von damals deutlich höher. Welche KDU gilt nun?

Begonnen von PaulHilft, 28. Juni 2024, 19:59:26

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Sheherazade

An wen ist die Frage gerichtet und wo ist der Zusammenhang a) zu dem Zitat von mir und b) zum Thread?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2024, 17:34:35An wen ist die Frage gerichtet und wo ist der Zusammenhang a) zu dem Zitat von mir und b) zum Thread?

An Dich, da ich Dich zitiert habe.
Dann habe ich den Link aus Deinem Beitrag #11 gelesen, und da stand das drin.
Da ich darüber gestolpert bin, die Frage ...  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 02. Juli 2024, 21:17:01Dann habe ich den Link aus Deinem Beitrag #11 gelesen, und da stand das drin.

Ich habe jetzt die Eingangsseite von meinem Link noch mehrmals gelesen, ich finde da den Begriff nicht und auch nicht den Zusammenhang.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: SheherazadeIch habe jetzt die Eingangsseite von meinem Link noch mehrmals gelesen, ich finde da den Begriff nicht und auch nicht den Zusammenhang.


Manchmal denke ich, das ist Absicht ... oder so.

Der eingestellte Link fordert den Leser praktisch dazu auf, neben dem allgemein gehaltenen Text den für sich  selbst zutreffenden Ort anzuklicken, um sich zu informieren. Macht auch Sinn.
Wenn dann was von ... " ...bis zur Nichtprüfbarkeitsgrenze der Heizkosten ..." ... geschrieben steht, in dem weiterführenden Link, dann sehe ich einen direkten Zusammenhang zwischen Deiner Aussage "der Posten Heizkosten spielt gar keine so große Rolle" (von mir jetzt frei wiedergegeben) und der Aussage im Link "Nichtprüfbarkeitsgrenze Heizkosten".

Die Frage jedoch war vor allem, was das überhaupt bedeutet in der praktischen Anwendung für den Hilfeempfänger und die Angemessenheit der KdU und der HK.
 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. Juli 2024, 10:17:21Der eingestellte Link fordert den Leser praktisch dazu auf, neben dem allgemein gehaltenen Text den für sich  selbst zutreffenden Ort anzuklicken, um sich zu informieren. Macht auch Sinn.
Wenn dann was von ... " ...bis zur Nichtprüfbarkeitsgrenze der Heizkosten ..." ... geschrieben steht, in dem weiterführenden Link, dann sehe ich einen direkten Zusammenhang zwischen Deiner Aussage "der Posten Heizkosten spielt gar keine so große Rolle" (von mir jetzt frei wiedergegeben) und der Aussage im Link "Nichtprüfbarkeitsgrenze Heizkosten".



Dachte ich mir, dass du dich auf einen speziellen Text aus irgendeiner der vielen örtlichen Angemessenheitsrichtlinien beziehst - da ich aber keine Lust habe, jede dieser Richtlinien durchzulesen, erfordern Fragen zu bruchstückhaften Zitaten nunmal Nachfragen zum ganzen Text. Da ich den immer noch nicht kenne, kann ich deine letzte Frage auch nur wieder mit einer Interpretation beantworten.

ZitatDie Frage jedoch war vor allem, was das überhaupt bedeutet in der praktischen Anwendung für den Hilfeempfänger und die Angemessenheit der KdU und der HK.
 

In der praktischen Anwendung bedeutet das (wie ich schon schrieb), dass bei der Angemessenheit vorrangig nur auf die Bruttokaltmiete abzustellen ist, Heizkosten werden in der Regel nach Bedarf übernommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Ich versuche das mal so zu schreiben wie ich das verstehe. Also keine 100% Garantie das es auch so stimmt. Amtsdeutsch ist halt eine Sprache für sich.  :yes:

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. Juli 2024, 10:17:21"Nichtprüfbarkeitsgrenze Heizkosten".
Die Nichtprüfbarkeitsgrenze ergibt sich aus dem maximalen Wert denn ein JC, vllt. sogar in korrekter Höhe, in seinen Unterlagen hat.
Sind die vom MV/Mietangebot gemachten Angaben, (oder durch großen Verbrauch des Vormieters) zu hoch sind ist die Nichtprüfbarkeitsgrenze überschritten und dann kann das JC ablehnen.
Was wiederum nicht korrekt ist wenn die Gesamtangemessenheit nicht überschritten wird, oder der Mieter einen geringeren Verbrauch angibt/hat bzw seine geringeren Verbrauchswerte nachweisen kann.

Vllt bringt dir aber der Text aus dem Ratgeber mehr deswegen:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatNeben- und Heizkosten
Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Eine nur anteilige Übernahme nach angemessener Wohnungsgröße ist ebenfalls unzulässig, da dies eine rechtswidrige Pauschalierung darstellt. Der Hilfebedürftige kann aber im Regelfall seine tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten lt. Heizkostenspiegel mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen (vgl. auch BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R). Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung können die im "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - die im "Bundesweiten Heizspiegel" genannten Höchtsbeträge herangezogen werden => http://www.mieterbund.de

Bruttokaltmiete

MfG FN
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