jobcenter digital wie das jc anschreiben und Anträge stellen?

Begonnen von koenigecki, 13. Februar 2024, 16:48:00

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koenigecki

Moin,
bisher habe ich Anträge wie für Heizkosten, Müllgebühr, Wasser usw mit e-mail bei meinem jc gestellt. Dies geht nun nicht mehr. Habe mich daher bei jobcenter-digital eingerichtet (email-adresse bestätigt und PIN erhalten und eingegeben).

Nur finde ich dort keine Möglichkeit, meine formlosen Anträge z.B. betreffs KdU loszuwerden.

Erbitte Tipp, wie das geht.

Danke

Hary

Du gehst in dein Leistungspostfach https://web.arbeitsagentur.de/post/post-kpf-ui/pd/#/ und wählst dort im Menü Nachricht schreiben aus. Dann kannst du deine Nachricht verfassen und Anhänge beifügen.

Rotti

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PetraL

Zitat von: Hary am 13. Februar 2024, 17:21:03Du gehst in dein Leistungspostfach https://web.arbeitsagentur.de/post/post-kpf-ui/pd/#/ und wählst dort im Menü Nachricht schreiben aus. Dann kannst du deine Nachricht verfassen und Anhänge beifügen.
Bin bei diesem Jobcenter-Digital / BA-wasweissich jetzt auch neu

Einen Menüpunkt "Nachricht schreiben" finde ich nicht - wo versteckt der sich?
Bei mir funktioniert dort auch sonst noch gar nichts. Die PIN hatte ich nach ca. 1 Woche zugeschickt bekommen und auch direkt bestätigt - aber es geht nichts, immer nur Fehlermeldung und ich soll mein Jobcenter telefonisch oder per Email kontaktieren (hahaha - den Email-Empfang haben diese Leute abgeklemmt, Hotlines sind alle wg. zu großem Anruf-Aufkommen abgeklemmt ...)

Oder bin ich einfach nur zu doof, um dieses Teil richtig zu bedienen ????  :weisnich:

Rotti

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2024, 18:23:51Oder bin ich einfach nur zu doof, um dieses Teil richtig zu bedienen ???? :weisnich:
liest sich als wenn die vergessen haben dich Freizuschalten.

PetraL

Zitat von: Rotti am 04. Juli 2024, 18:29:12
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2024, 18:23:51Oder bin ich einfach nur zu doof, um dieses Teil richtig zu bedienen ???? :weisnich:
liest sich als wenn die vergessen haben dich Freizuschalten.
Na Suppentopf.
Und wie bekomme ich jetzt diese "Freischaltung"?

PetraL

Ich hatte die wehrten Damen und Herren ja über ihr Kontaktformular darüber informiert, dass ich meinen Antrag und die Anlagen über ihr Portal nicht an den bzw. die SB bringen kann und welche Fehlermeldungen es gibt etc. und angefragt, was ich denn nun machen soll.
Tatsächlich gab es auch schon eine Reaktion darauf:
Gestern erhielt ich einen fetten großen Umschlag von der BA - mit sämtlichen Antragsformularen nochmal zum Ausfüllen ... - nunja, ist zwar wieder ein Beitrag zur Umweltverschmutzung (was soll ich damit? Ich hab ja schließlich schon ausgefüllt, kann es aber nicht ans JC schicken), aber halt nicht sooo schlimm jetzt, nur dumm halt.
Erstaunlich dann aber der Hinweis (nebst schickem QR-Code): ich könnte die Unterlagen über Jobcenter-Digital hochladen ... - ich denk: oh, super, dann funktioniert das ja wohl jetzt ... Aber: falsch gedacht, da geht immer noch nix.
wtf? Verarschen die mich jetzt mit voller Absicht oder haben die nur gerade in der Schlange für Ignoranz angestanden, als das Hirn verteilt wurde??? Was stimmt mit diesen Leuten nicht???
Da bin ich einfach nur fassungslos, dass solche Leute auch noch von Steuergeldern bezahlt werden ...  :wand:

Fettnäpfchen

PetraL

Den Beitrag habe ich ghestern auch gelesen.
Da habe ich keine Praxis und weiß es nicht.

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2024, 18:56:10Erstaunlich dann aber der Hinweis (nebst schickem QR-Code): ich könnte die Unterlagen über Jobcenter-Digital hochladen ... - ich denk: oh, super, dann funktioniert das ja wohl jetzt ... Aber: falsch gedacht, da geht immer noch nix. wtf? Verarschen die mich jetzt mit voller Absicht oder haben die nur gerade in der Schlange für Ignoranz angestanden, als das Hirn verteilt wurde??? Was stimmt mit diesen Leuten nicht??? Da bin ich einfach nur fassungslos, dass solche Leute auch noch von Steuergeldern bezahlt werden ... :wand:
Genau so etwas denke ich mir dann auch immer.

Was mir gerade einfällt, es gibt ja auch einen Computerthread hier. Der wurde zwar schon ewig nicht mehr bedient also Frage/ Antwort aber vllt stellst du mal da deine Anfrage rein.
https://hartz.info/index.php/topic,113066.0.html

Oder gehst hier im Thread auf den Button Beitrag melden und bittest die Moderation/Ottokar um Mithilfe.

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juli 2024, 16:46:01Genau so etwas denke ich mir dann auch immer.
:sehrgut:

Hurra, ich habe wieder Anschluss gefunden !!! *freu jubel und tanz*  :clever:
Heute wieder ein Schreiben vom JC bekommen, ich soll mich an den technischen Support wenden, die Hotline war tatsächlich mal erreichbar und sogar hilfreich. Ich sollte mich dann an die JC-Hotline wenden wegen Zusammenführens und Freischaltung und die war dann nach etlichen Versuchen ebenfalls erreichbar - und, was ein Wunder, konnte das Problem tatsächlich (nach ca 20 minütigen Verständnisschwierigkeiten) lösen.

Habe jetzt alles über das super-tolle (Achtung: Ironie) Online-Portal nachreichen können, was noch fehlte.
Die offizielle Bearbeitungszeit lt. JC-Hotline beträgt 7 Wochen - ich hoffe mal sehr, dass die mich nicht noch 2 Monate ohne Geld da stehen lassen, dann wird's nämlich echt duster hier im Karton ...  :sad:

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 11. Juli 2024, 14:05:36Hurra, ich habe wieder Anschluss gefunden !!! *freu jubel und tanz* :clever:
Na also dann kann es ja bergauf gehen.

Was dass angeht:
Zitat von: PetraL am 11. Juli 2024, 14:05:36JC-Hotline beträgt 7 Wochen - ich hoffe mal sehr, dass die mich nicht noch 2 Monate ohne Geld da stehen lassen,
schau mal in die Leistungspflicht des Leistungsträgers
Entweder muss das JC von sich aus vorläufig bewilligen
oder auf Antrag deinerseits.

Da kommt es darauf an wie die Sachlage bei dir ist.

Und was du dann dem JC schreiben kannst damit die Zahlung zeitgleich aufgenommen werden kann.
Die sind verpflichtet zeitgleich zu bearbeiten und für Verzögerungen kannst du nichts und darfst dafür auch nicht "bestraft" werden.

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2024, 16:32:35schau mal in die Leistungspflicht des Leistungsträgers
Danke für den Link - wirklich eine Menge zu lesen. Was ich aber jetzt schreiben könnte, weiß ich jetzt trotzdem nicht? Hab ich vielleicht übersehen/überlesen, weil Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen? Oder ich checks einfach nicht ...  :weisnich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2024, 16:32:35Entweder muss das JC von sich aus vorläufig bewilligen oder auf Antrag deinerseits.
Ja, danach hatte ich natürlich auch gefragt und es hieß, die Leistungen würden ja ohnehin vorläufig bewilligt. (Vermutlich hat diese Hotline-Person dann dieses Problem nicht so wirklich mental erfassen können)

Wie ich denen irgendwie Beine machen kann, hab ich leider nicht verstanden. Ich möchte aber schon auch so fair sein, dem SB jetzt ein paar Tage Zeit zur Bearbeitung zu geben - auch wenn das JC nichts von Fairness hält: Ich bin praktizierende Christin und halte nicht so viel davon, Bösartigkeit sofort mit Bösartigkeit zu vergelten ... (also, halt eben nicht SOFORT ...  :zwinker: )

Aber für mich ist das ganz klar "Betrug" - oder zumindest ganz deftige und schlimmste Verarsche der untersten Kategorie:
Erst ganz normale Eingangsbestätigungen (mit gleichem Wortlaut wie immer) auf Emails zu schicken (und den Absender im Glauben lassen, es wäre alles in Ordnung) und dann irgendwann - aber nur auf Nachfrage! - zu sagen "bearbeiten wir aber schon länger nicht mehr" (die erste Person der Hotline heute kam mit "digitalisieren" der per Email geschickten Unterlagen, die am 27.06. sprach ja vom "einscannen" ....  :wand: - mann, mann, mann - was haben die für eine Ausbildung????) - gemeint ist die Übernahme der digitalen Unterlagen in die E-Akte beim JC, die - trotz ordnungsgemäßer Quittierung des Eingangs der Dokumente - schlichtweg verweigert wird. Und zwar OHNE den betroffenen Absender überhaupt in irgendeiner Weise davon in Kenntnis zu setzen!
Das ist - zumindest in meinen Augen - ein Vorgehen, das eigentlich doch gar nicht erlaubt sein kann????  :weisnich:
Was denken sich diese Leute dabei? (jaja, ich weiß schon: denken gehört nicht zur Arbeitsplatzbeschreibung beim JC, aber trotzdem)
Sagen die sich: "Och, lassen wir doch einfach mal die Leistungsempfänger auflaufen und ohne Geld da stehen, die so dreist sind, per Email zu kommunizieren. Wer tatsächlich Geld braucht, wird sich dann schon melden" ????? Das geht doch irgendwie nicht????
Oder seh ich das einfach nur zu eng? Für mich ist das ... da fehlen mir einfach die Worte!  :nea:  :no: :kotz:

PetraL

P.S.: Was mich jetzt aber wirklich SEHR verwundert:
Bin ich hier eigentlich die Einzige, die bisher alles per Email an ihr JC geschickt hat?
Oder bin ich die Einzige aus dem Rhein-Kreis Neuss?
Oder bin ich die Einzige im Rhein-Kreis Neuss, der die Bearbeitung des per Email übermittelten WBAs - trotz Empfangsbestätigung und ohne jede Information - verweigert wurde????

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 11. Juli 2024, 18:12:41Ja, danach hatte ich natürlich auch gefragt und es hieß, die Leistungen würden ja ohnehin vorläufig bewilligt.
aus welchem Grund?
Dann kann ich ja mal schauen was aus der Leistungspflicht auf dich anzuwenden ist.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juli 2024, 17:06:58PetraL

Zitat von: PetraL am 11. Juli 2024, 18:12:41Ja, danach hatte ich natürlich auch gefragt und es hieß, die Leistungen würden ja ohnehin vorläufig bewilligt.
aus welchem Grund?

Ich meine, irgendwo in den Textschwemmen gelesen zu haben, dass sie ein "Geschäft" hat - also selbständig tätig ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 12. Juli 2024, 18:31:09Ich meine, irgendwo in den Textschwemmen gelesen zu haben, dass sie ein "Geschäft" hat - also selbständig tätig ist.
Dann gehe ich mal davon aus den irgendwie ging es mir genauso.

Zitat§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.


Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.

ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Jetzt kommt es darauf an nach welchen § deine Bescheide erlassen werden. Im oberen Fall muss das JC zeitgleich nach § 17 bearbeiten und du musst keinen extra Antrag stellen.
Aus Forenerfahrung weiß ich das dies nicht gemacht wird. Wenn das bei dir auch so ist entweder das JC darauf hinweisen oder den Klageweg beschreiten.

Entscheidet dein JC nach den §§ 42 43 gilt das untere Zitat:
ZitatGemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.

Die §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.

und wenn du schwere Geschütze auffahren willst also dann wenn du
Zitat von: PetraL am 11. Juli 2024, 18:12:41Ich bin praktizierende Christin und halte nicht so viel davon, Bösartigkeit sofort mit Bösartigkeit zu vergelten ... (also, halt eben nicht SOFORT ... :zwinker: )
das SOFORT hinter dir hast.
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.
Entweder in die Erinnerungsnachricht an das JC einbauen oder überlegen es bei der Klage mit unterzubringen.

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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.