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Widerspruch über "Bescheid prüfen" auf Gegen Hartz IV

Begonnen von Susanne vom See, 02. Juli 2024, 13:27:55

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0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Susanne vom See

Halli-Hallo,

am 16.06. kam der Änderungsbescheid meines Überprüfungsantrags für 2023.
Da sich hier aber erneut Ungereimtheiten zeigten, habe ich den Änderungsbescheid mal über die "Bescheid prüfen"-Funktion auf der Webseite Gegen Hartz IV als Widerspruch eingereicht und hochgeladen.

Nun bekomme ich regelmäßig von diesem Anwaltsbüro Mails, doch weitere Funktionen bei ihnen zu buchen, z. B. eine Erinnerung, wenn der BwZ abläuft.

Ich habe weder eine Bestätigung über die Einreichung beim JC, noch eine Bestätigung vom JC über den Eingang des Widerspruchs bis heute erhalten.

Wer hat schon mal den Bescheid über die "Bescheid überprüfen" Funktion eingereicht? Welche Erfahungen hast du gemacht? Wie ist es ausgegangen?

Sollte ich zusätzlich noch einen eigenen Widerspruch beim JC einreichen? Noch ist die Frist nicht abgelaufen.

MfG

S. vom See

Fettnäpfchen

Susanne vom See

ich habe keine Erfahrung und kenne die Plattform auch nicht wirklich.

Zitat von: Susanne vom See am 02. Juli 2024, 13:27:55Sollte ich zusätzlich noch einen eigenen Widerspruch beim JC einreichen? Noch ist die Frist nicht abgelaufen.
die Möglichkeit hast du.
Aber was willst du da schreiben wenn du keine Nachricht von Right Mart, oder wie die heißen, bekommen hast.
Ich würde ja da mal nachfragen.

Vllt. könnte das hier auch jemand. Ich kann es nicht!

MfG FN
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Susanne vom See

OK, habe eben 2(!) Mails bekommen, dass sie meinen Widerspruch prüfen.

turbulent

Wer? Gibt es denn schon einen Widerspruch?
Denk immer daran: Nur Du bist für Dich verantwortlich. Wenn Du Fristen versäumst, badest nur Du dies aus.

Rotti

Zitat von: Susanne vom See am 02. Juli 2024, 13:27:55Sollte ich zusätzlich noch einen eigenen Widerspruch beim JC einreichen? Noch ist die Frist nicht abgelaufen.
ein Widerspruch ist immer dann Sinnvoll wenn der auch richtig benannt wird und
Zitat von: Susanne vom See am 02. Juli 2024, 13:27:55Nun bekomme ich regelmäßig von diesem Anwaltsbüro Mails, doch weitere Funktionen bei ihnen zu buchen, z. B. eine Erinnerung, wenn der BwZ abläuft.
die werden das doch nicht umsonst machen den Widerspruch musst du immer selbst formulieren aber ich hoffe doch die finden den Fehler im Bescheid.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Susanne vom See

Zitat von: Rotti am 03. Juli 2024, 15:49:58
Zitat von: Susanne vom See am 02. Juli 2024, 13:27:55Sollte ich zusätzlich noch einen eigenen Widerspruch beim JC einreichen? Noch ist die Frist nicht abgelaufen.
ein Widerspruch ist immer dann Sinnvoll wenn der auch richtig benannt wird und
Zitat von: Susanne vom See am 02. Juli 2024, 13:27:55Nun bekomme ich regelmäßig von diesem Anwaltsbüro Mails, doch weitere Funktionen bei ihnen zu buchen, z. B. eine Erinnerung, wenn der BwZ abläuft.
die werden das doch nicht umsonst machen den Widerspruch musst du immer selbst formulieren aber ich hoffe doch die finden den Fehler im Bescheid.

Naja, die Fehler im Bescheid sind so offensichtlich, dass es mich wundert, dass die dem JC nicht selber aufgefallen sind.
Ein Überprüfungsantrag bezieht sich ja immer auf die vollen 12 Monate des vorausgegangen Jahres. Wenn dann mal einfach so 4 Monate nicht überprüft wurden und es auch keine Erklärung dazu gibt, warum diese 4 Monate nicht berücksichtigt/überprüft wurden......

Und ich habe die Frist im Auge und selbst einen Widerspruch schon formuliert, warte aber noch das Ergebnis der Kanzlei ab.

TripleH

Zitat von: Susanne vom See am 04. Juli 2024, 12:26:23Ein Überprüfungsantrag bezieht sich ja immer auf die vollen 12 Monate des vorausgegangen Jahres

Wie kommst du darauf? Wenn du z.
B. einen Bescheid zur Überprüfung stellst, der nur den Zeitraum 08/23 bis 12/23 geregelt hat, dann wird auch nur dieser Zeitraum geprüft.


 

Susanne vom See

Zitat von: TripleH am 04. Juli 2024, 19:45:33
Zitat von: Susanne vom See am 04. Juli 2024, 12:26:23Ein Überprüfungsantrag bezieht sich ja immer auf die vollen 12 Monate des vorausgegangen Jahres

Wie kommst du darauf? Wenn du z.
B. einen Bescheid zur Überprüfung stellst, der nur den Zeitraum 08/23 bis 12/23 geregelt hat, dann wird auch nur dieser Zeitraum geprüft.


 

Quatsch! Wie kommst du darauf, dass ich nur für 8 Monate einen Überprüfungsantrag gestellt hätte, wenn ich im EP dargelegt habe, dass ich den ÜA für das GANZE Jahr 2023 gestellt habe (ich hab sogar noch für 2022 den ÜA eingereicht, der wurde aber aus offensichtlichen Gründen abgelehnt)!

Lesen hilft und bildet!

TripleH

Zitat von: Susanne vom See am 04. Juli 2024, 20:39:20Wie kommst du darauf, dass ich nur für 8 Monate einen Überprüfungsantrag gestellt hätte,

Weil das bisher nur eine bloße Behauptung ist, da man weder Ü-Antrag noch Ü-Bescheid hier nachlesen kann.
 

Susanne vom See

Zitat von: TripleH am 04. Juli 2024, 23:18:46
Zitat von: Susanne vom See am 04. Juli 2024, 20:39:20Wie kommst du darauf, dass ich nur für 8 Monate einen Überprüfungsantrag gestellt hätte,

Weil das bisher nur eine bloße Behauptung ist, da man weder Ü-Antrag noch Ü-Bescheid hier nachlesen kann.
 

Deine Unterstellung ist eine Frechheit!   :no:

Sheherazade

Zitat von: Susanne vom See am 04. Juli 2024, 20:39:20Quatsch! Wie kommst du darauf, dass ich nur für 8 Monate einen Überprüfungsantrag gestellt hätte, wenn ich im EP dargelegt habe, dass ich den ÜA für das GANZE Jahr 2023 gestellt habe

Vielleicht, weil du in einem älteren Thread folgendes geschrieben hast:
ZitatFür den Bescheid 10/23 - 04/24 (ohne Heizkostenerstattung) wurde bereits Widerspruch eingelegt und da abgelehnt, Klage beim SZ eingereicht.
Quelle
Und ich nehme mal an, dass Zeiträume, die sich bereits in einer Klage befinden oder befunden haben, nicht noch mal überprüft werden.

Kann es sein, dass du selbst nicht mehr klar kommst mit deinen ganzen Überprüfungsanträgen, Widersprüchen und Klagen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Korrekt. Das wäre doppelte Rechtsanhängigkeit. Durch die Klage sind die Bescheide, die den Zeitraum ab 10/23 regeln, noch gar nicht bestandskräftig und werden vom Gericht geprüft.

Susanne vom See

Zitat von: TripleH am 05. Juli 2024, 17:57:51Korrekt. Das wäre doppelte Rechtsanhängigkeit. Durch die Klage sind die Bescheide, die den Zeitraum ab 10/23 regeln, noch gar nicht bestandskräftig und werden vom Gericht geprüft.

Warum wurden dann im Überprüfungsantrag die Monate 10, 11 und 12 berechnet, die Monate 04, 07, 08 und 09 nicht????

Das SG-Urteil ist im Februar 2024 zu meinen Gunsten beschieden, die fehlenden/nicht berechneten Heizkosten/externe WW-Bereitung wurden im ÜA korrekt auf die Bewilligungszeiträume angerechnet (bis auf Ausnahme der fehlenden 4 Monate). Eine Nachzahlung von Seiten des JC betraf nur die Zeit ab Oktober 23, also als Heizkosten anfielen.

Davon ab müsste das JC ja irgendwie eine Erläuterung abgeben, warum ausgerechnet diese 4 Monate nicht überprüft worden sind.

TripleH

Nochmal: dein "warum" kann man nicht beantworten, wenn du die notwendigen Unterlagen nicht hochlädst.