UV-Kasse / Schreiben / Fristsetzung

Begonnen von Sese, 08. Juli 2024, 21:19:40

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Sese

Hallo wertes Forum,

ich war in den Jahren 2021 und 2022 für insgesamt 15 Monate kindesunterhaltspflichtig.
Ich habe von der UV-Kasse seit über 2 Jahren nichts mehr gehört.

Jetzt in den Sommerferien bin ich gerade mit meiner Tochter im Urlaub.
Mein Vater fand ein Schreiben vom Jugendamt im Briefkasten.
Ich soll für die besagten 15 Monate Nachweise einreichen (Einkommen, Bewerbungen, etc.).
Die Frist zur Einreichung der Nachweise beträgt nur 10 Tage.
Falls ich nicht antworte, will das Amt die UV-Leistungen komplett von mir einfordern.
Ich kann aber nicht rechtzeitig antworten, da ich nicht zuhause bin.

Wie ist denn da die Rechtslage ?

Könnte ich noch nachträglich Widerspruch einlegen und alles einreichen, falls das Amt nach Ablauf der Frist mich zur Zahlung auffordert ?

Sheherazade

Du kannst eine Fristverlängerung beantragen (ggf. auch telefonisch) mit der Begründung "Abwesenheit wegen Urlaub bis dd.mm.yy" - der Urlaub wird ja nicht die ganzen Sommerferien dauern, nehme ich an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Ich habe per E-Mail um eine Fristverlängerung (2 Wochen) gebeten.
Allerdings habe ich keine Antwort erhalten.

PetraL

Zitat von: Sese am 09. Juli 2024, 15:46:40Ich habe per E-Mail um eine Fristverlängerung (2 Wochen) gebeten.
Allerdings habe ich keine Antwort erhalten.

Vielleicht sicherheitshalber noch einmal per Fax?
Nicht, dass die auch klammheimlich ihren Email-Empfang eingestellt haben ...  :weisnich:

Sese

Deswegen fragte ich ja auch nach der Rechtslage.
Was wäre denn, wenn niemand den Briefkasten entleert hätte ?
Ich habe keine Post von denen erwartet.
Schließlich haben die sich seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet.
Kann gut sein, dass die E-Mail nicht gelesen wurde.
Fax steht mir hier nicht zur Verfügung.


PetraL

 :scratch: Hmmm ... schwierig ...
Wenn eine Telefonnummer auf dem Schreiben angegeben ist, könntest du es mit einem Anruf versuchen oder dein Vater?

Zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen - vielleicht ja @Ottokar ? Würde mich aber auch sehr interessieren.
LG und viel Erfolg