Problem bei Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung einer bereitsVerstorbenen

Begonnen von Peter Pallo, 20. Juli 2024, 09:21:37

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Peter Pallo

Guten Tag, bei mir geht es um eine Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung meiner verstorbenen Mutter. Das Jobcenter behauptet, dass Sie die Forderung nicht bezahlen, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt.
Die Forderung ist allerdings von Januar bis Dezember 2023 in dieser Zeit hat Mama Bürgergeld bezogen bis zu ihrem Tod am 07.12.2023 . Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt, weil Mama aktuell kein Bürgergeld mehr bezieht.Sie hat doch das ganze Jahr Leistung in Anspruch genommen.
Ich wollte auf jeden Fall hiermit das Schreiben gegenprüfen. Ich zeige auch das Schreiben von mir an das Jobcenter und die Betriebskostenabrechnung.

Grüße Patrick

Ronald BW

Schreiben bitte ohne Namen und Adresse
Kannst du anonymisiert neu einstellen

OLD-MAN

Bist du der Erbe?

Wenn ja, übernimmst du natürlich auch diese Schulden.

TripleH

Was soll er einstellen? Die Abrechnung war garantiert erst nach dem Ableben der Mutter und damit auch die Fälligkeit. Natürlich ist da das Jobcenter nicht mehr zuständig, sondern die Erben. Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II endet, wenn man stirbt.


Ottokar

Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt des Zuganges der Forderung der Betriebskostenachzahlung.
Ging die Forderung erst nach dem Tod des Mieters ein, geht sie automatisch auf den Erben über.
Haben alle Erben die Erbschaft rechtswirksam ausgeschlagen, geht der Vermieter leer aus.
Das Gleiche passiert, wenn die Erben Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB erheben, weil der Nachlass nicht ausreicht, um die offenen Forderung zu bedienen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tomatenstaude

Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Guten Tag, bei mir geht es um eine Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung meiner verstorbenen Mutter. Das Jobcenter behauptet, dass Sie die Forderung nicht bezahlen, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt.
Mein Beileid und - doch, da Tote keine Leistungen beziehen. Bezahlt wird nach Fälligkeit.

Daher bekommen Leistungsbezieher Nachzahlungen aus Zeiträumen, wo sie noch nicht beim JC waren erstattet. Ehemalige Leistungsbezieher im Job und ohne Aufstockung erhalten keine Nachzahlung bezahlt für einen Zeitraum, wo sie noch beim JC waren.
Datum der Fälligkeit zählt.

Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Die Forderung ist allerdings von Januar bis Dezember 2023 in dieser Zeit hat Mama Bürgergeld bezogen bis zu ihrem Tod am 07.12.2023 . Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt, weil Mama aktuell kein Bürgergeld mehr bezieht.
Tut er auch nicht. Die Forderung geht auf die Erben über, die ja auch den Mietvertrag erben und kündigen müssen.

Zitat von: Peter Pallo am 20. Juli 2024, 09:21:37Sie hat doch das ganze Jahr Leistung in Anspruch genommen.
ja, aber da gab es die Forderung noch nicht


Peter Pallo

Ich möchte hiermit bei allen bedanken die mir weiter geholfen haben...

Dankeschön🙂

islandfeuer

je  nach  dem  wer  dann  für  beerdigung  etc  verantwortlich  wird...  keine  erben  wird  ja  so  etwas  wohl  vom  zuständigen  zozialamt  geregelt.

TripleH

Auch das Sozialamt übernimmt keine Miete für Verstorbene. Wie kommst du darauf?!

islandfeuer

ja  je  nachdem  wer  ist  da  Erben  oder  keiner  ist  geld  da  oder  nicht.  aber  da  gibt  es 
dann  ja  viele  Möglichkeiten.

TripleH


islandfeuer

Zitat von: TripleH am 22. Juli 2024, 18:17:48Wie bitte? Ich verstehe leider nicht, was du da schreibst.
also  jemand  ist  verstorben  keiner  erbt  oder  ist  gesetzlicher Erbe  oder  alle  schlagen  aus.
Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.  In  diesem Umfang  könnten  auch  diese Forderungen  dann  fallen. 

peter_m

Wenn es keine Erben gibt, bleiben die Gläubiger einfach auf ihren Forderungen sitzen und bekommen kein Geld.
Der Staat bezahlt allerhöchstens ein einfaches Begräbnis.

Ottokar

Der Staat erbt keine Schulden, Gläubiger sind auf den Nachlass beschränkt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Leeres Portemonnaie

Zitat von: islandfeuer am 23. Juli 2024, 12:30:52also  jemand  ist  verstorben  keiner  erbt  oder  ist  gesetzlicher Erbe  oder  alle  schlagen  aus.
Dann  übernimmt  der  Staat  defakto  alles. das  heist  von Räumung  Restmieten  Beerdigung  etc  alles.  In  diesem Umfang  könnten  auch  diese Forderungen  dann  fallen.
 

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, muss trotzdem von den Erben die Bestattung bezahlt werden.

Inwieweit es von "staatlicher Seite" umgesetzt wird,  Erben zu suchen usw, steht auf einem anderen Blatt. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧