Untervermietung beim Onkel

Begonnen von Hallohallo, 22. Juli 2024, 22:03:35

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Hallohallo

Hallo.

Und zwar geht es darum das ich evtl gerne zu meinem Onkel zur untermiete ziehen würde.
Er lebt in einem anderen Landkreis als ich und ist Rentner.er lebt in der Wohnung selber zur Miete.

Was wäre bzw muss in der untermiete enthalten sein?
Wie hoch darf sie sein ? (In dem Landkreis ist der mietspiegel für bruttokaltmiete 478 euro)

Ich würde das Badezimmer Küche Flur mitnnutzen und evtl das Fernsehzimmer.

Mein Onkel bezieht eine gute Rente und muss Steuern nachzahlen weiss jemand vlt ob er da irgendwelche Probleme bekommen würde oder weitere Steuern nachzahlen müsste ? Wäre ja quasi kein Einkommen sondern einfach eine mietbeteiligung meinerseits!?

LG

Birgit63

Da dein Onkel selber Mieter ist, muss er nix nachzahlen. Wie groß ist denn die Wohnung? Wenn es eine 3-Raum-Wohnung ist, könnte man die Miete evtl. einfach durch 2 teilen. Auch müsst ihr die Genehmigung vom Vermieter einholen. Nur beim Zuzug von Kindern braucht man das nicht.

OLD-MAN

Kopfteilprinzip halte ich auch für das Einfachste!

Fettnäpfchen

Hallohallo

Mal reinreichen
Beispiel für einen Untermietvertrag

Zitat von: Birgit63 am 23. Juli 2024, 06:18:16Auch müsst ihr die Genehmigung vom Vermieter einholen.
Wichtig wegen dem Mietrecht!
Das JC wiederum geht das nichts an falls es zusätzlich gefordert wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hallohallo

Zitat von: Birgit63 am 23. Juli 2024, 06:18:16Da dein Onkel selber Mieter ist, muss er nix nachzahlen. Wie groß ist denn die Wohnung? Wenn es eine 3-Raum-Wohnung ist, könnte man die Miete evtl. einfach durch 2 teilen. Auch müsst ihr die Genehmigung vom Vermieter einholen. Nur beim Zuzug von Kindern braucht man das nicht.

Danke für die Antwort.

Ok dachte ich mir mit mein Onkel.  Muss die Miete dann generell anteiömässig direkt vom jobecenter an den Vermieter gehen oder an den hauptmieter?

Die Wohnung sollte so 100m2 haben meine ich aufgeteilt in
1 größeres Schlafzimmer
1 kleineres
Und 1 offenes Doppelzimmer wo sein Schreibtisch steht und 1 " Raum " weiter sein Wohnzimmer.
1 kleines Bad
1 kleine Küche wo auch der Esstisch steht.
Ok mit dem Vermieter wird geredet.

Also Vorschlag wäre eurerseits das quasi anteilsmässig für das 1 Zimmer von mir Küche Bad Flur und fernsehzimmer / Wohnzimmer auf die m2 runterrechne für die Miete und Nebenkosten und Heizung.

Wie verhält es sich mit Strom ich hörte mal auch das man eine pauschalmiete machen kann.

LG vielen Dank

Hallohallo

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 18:32:58Hallohallo

Mal reinreichen
Beispiel für einen Untermietvertrag

Zitat von: Birgit63 am 23. Juli 2024, 06:18:16Auch müsst ihr die Genehmigung vom Vermieter einholen.
Wichtig wegen dem Mietrecht!
Das JC wiederum geht das nichts an falls es zusätzlich gefordert wird.

MfG FN

Hallo danke für die Antwort.


Habe mal reingeschaut habe aber auch von dem jobcenter mietbescheinigung geholt . Wo man ausfüllen kann zwecks untermiete und auch nei NK Gewissen posten ankreuzen kann wie pauschale mitnutzung Kühlschrank und Waschmaschine wär ja in der untermiete praktisch .

Und wie verläuft das da gewisse Räume ja teiömöbiliert sind die ich mitnutzen würde wäre dann die kündogungsfrist 2 wochen ? Oder 3 Monate oder könnte man die kündigungsfrist auch generell unter uns also mir und Onkel beenden ohne 3 Monate Frist?

Sry hab etwas weit ausgeholt  :weisnich:   
Vielen Dank und LG

Fettnäpfchen

Hallohallo

Zitat von: Hallohallo am 23. Juli 2024, 21:34:17Wo man ausfüllen kann zwecks untermiete und auch nei NK Gewissen posten ankreuzen kann wie pauschale mitnutzung Kühlschrank und Waschmaschine wär ja in der untermiete praktisch .
Lies sich seltsam!
Ohne das man das hier zu sehen bekommt schreibe ich da nichts dazu. Könnte sonst schlecht für dich sein.

Zitat von: Hallohallo am 23. Juli 2024, 21:34:17Und wie verläuft das da gewisse Räume ja teiömöbiliert sind die ich mitnutzen würde wäre dann die kündogungsfrist 2 wochen ? Oder 3 Monate oder könnte man die kündigungsfrist auch generell unter uns also mir und Onkel beenden ohne 3 Monate Frist?
So Sachen gehören alle in einen U.-MV mit rein.
Fristen gehören dazu und wie auch bei Darlehensverträgen für ein JC muss so Zeug einem Fremdvergleich standhalten. Ansonsten kommt je nach JC/SB nur ein Problem nach dem anderen dazu.

Und wenn man mit dem Onkel kann dann denke ich doch das sich Lösungen finden was geschrieben ist und was die Realität bringt.
 
MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hallohallo

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2024, 14:09:35Hallohallo

Zitat von: Hallohallo am 23. Juli 2024, 21:34:17Wo man ausfüllen kann zwecks untermiete und auch nei NK Gewissen posten ankreuzen kann wie pauschale mitnutzung Kühlschrank und Waschmaschine wär ja in der untermiete praktisch .
Lies sich seltsam!
Ohne das man das hier zu sehen bekommt schreibe ich da nichts dazu. Könnte sonst schlecht für dich sein.

Zitat von: Hallohallo am 23. Juli 2024, 21:34:17Und wie verläuft das da gewisse Räume ja teiömöbiliert sind die ich mitnutzen würde wäre dann die kündogungsfrist 2 wochen ? Oder 3 Monate oder könnte man die kündigungsfrist auch generell unter uns also mir und Onkel beenden ohne 3 Monate Frist?
So Sachen gehören alle in einen U.-MV mit rein.
Fristen gehören dazu und wie auch bei Darlehensverträgen für ein JC muss so Zeug einem Fremdvergleich standhalten. Ansonsten kommt je nach JC/SB nur ein Problem nach dem anderen dazu.

Und wenn man mit dem Onkel kann dann denke ich doch das sich Lösungen finden was geschrieben ist und was die Realität bringt.
 
MfG FN


Hallo danke für die Antwort.

Kann ich diese Formular evtl irgendwie hochladen als Bild das du dir ein Bild davon machen könntest vorallem zu den genannten Punkten?

Ok alles klar dann muss das alles so aufgesetzt werden. Meine Sorge war das das JC plötzlich sagt ne das ist ein bedarfsgemeinschaft ihr nutzt ja den gleichen Kühlschrank und selbe besteck etc . Und selbe Rolle Klopapier  :lachen:

LG und vielen Dank

Kopfbahnhof

Zitat von: Hallohallo am 23. Juli 2024, 20:31:50Muss die Miete dann generell anteiömässig direkt vom jobecenter an den Vermieter gehen oder an den hauptmieter?
Nein an dich

Zitat von: Hallohallo am 23. Juli 2024, 20:31:50das man eine pauschalmiete machen kann.
Finde ich die beste Lösung
Strom ist da klar mit dabei, pro Wohnung gibt es üblicherweise ja nur einen Zähler.

https://www.promietrecht.de/Untermieter/Untermietvertrag/Die-Inklusivmiete-Warmmietebei-der-Untervermietung-E2923.htm

Zitat von: Hallohallo am 24. Juli 2024, 16:55:31das JC plötzlich sagt ne das ist ein bedarfsgemeinschaft
Versucht wird es tatsächlich oft mal, da beim Antrag schon Aufpassen.
Du bist deine eigene BG, auf keinen Fall seid ihr eine HG!

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juli 2024, 18:20:25Versucht wird es tatsächlich oft mal, da beim Antrag schon Aufpassen.

Hm, und wo genau siehst du hier die Gefahr der Annahme einer BG?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2024, 18:26:43wo genau siehst du hier die Gefahr der Annahme einer BG?
Man weiß nie wie so ein JC tickt, Beispiele dafür gibt es ja wirklich genug.

Wo JC gern mal eine HG daraus machen wollen.

BG ist er ja, nur eben er allein.

Sheherazade

Jobcenter können nicht "ticken", das sind keine Lebewesen oder autarke Maschinen.

Meine Frage hast du jetzt nicht beantwortet, aber egal. Davon abgesehen, bildet er mit seinem Onkel nach Definition des Jobcenters durchaus eine HG.
ZitatHaushaltsgemeinschaft

Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind.

Auch: HG, Wirtschaftsgemeinschaft

Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel:

    verwandte oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Geschwister über 25 Jahre).
    eigene Kinder und Pflegekinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Haushalt leben.
Quelle

Da er aber als eigenständige BG seinen vollen Regelsatz und seine anerkannten KdU bekommen wird, sag mir wenigstens, welche Nachteile ihm aus der Einstufung in eine HG entstehen sollten. Weniger Geld kann es ja nicht sein als eigenständige BG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2024, 19:55:00Meine Frage hast du jetzt nicht beantwortet
Das genau keine HG daraus gemacht wird.

Sein Onkel muss ihn nicht unterstützen, du solltest den Unterschied BG und HG doch kennen?

Das war nur ein Hinweis an den TE, falls vom JC der Versuch dazu gemacht wird.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Juli 2024, 16:08:53Das genau keine HG daraus gemacht wird.

Mit seinem Onkel ist er aber dann eine HG (siehe oben zitierte Definition). Unterstützen muss sein Onkel ihn deswegen noch lange nicht, auch wenn das in der Anlage HG abgefragt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Hallohallo

Zitat von: Hallohallo am 24. Juli 2024, 16:55:31Kann ich diese Formular evtl irgendwie hochladen als Bild das du dir ein Bild davon machen könntest vorallem zu den genannten Punkten?
Ja klar

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten:
Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist eine mietrechtliche Vereinbarung i.S.d. Gesetze.
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten bei der KbV wird Bezug auf den MV deines Onkels genommen. Da darf das JC diesen auch zur Vorlage und zum vergleichen anfordern.

Hier sind es drei Muster die man nehmen könnte
Einmal als KbV mit Bezug auf den HauptMV also wie oben, dafür werden aber auch Nachzahlungsforderungen übernommen.
Und dann als Pauschale ein U.-MV daher keine Nachzahlung von JC Seite. Bezug ist keiner zum HauptVM daher darf der auch nicht vom JC gefordert werden.
Und dann noch ein U.-MV mit Vorauszahlung der BK
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
Es ist nur darauf zu achten das es kein MV wird denn das müsste dann Eigentum des Onkels sein.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.