Bürgergeld nach Vermögensverlust

Begonnen von Engel mit Flugbesen, 27. Juli 2024, 22:04:47

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Engel mit Flugbesen

Hallo

Bin neu hier. Ich habe mich registriert, weil ich eine dringende Frage habe:

Darf Bürgergeld verweigert werden, wenn man nach plötzlichem Vermögensverlust bedürftig geworden ist?

Ich habe dem Jobcenter nachgewiesen, dass ich durch Betrug mein gesamtes Vermögen (Erbe) auf einmal verloren habe und deshalb wieder bedürftig bin.

Nach deren Meinung bin ich selbst Schuld und werde so behandelt, als müsste ich noch Vermögen verbrauchen, bevor ich wieder Geld bekomme.

Dürfen die das?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

180

Hallo,
nein das darf das JC nicht.
Das würde bedeuten, dass man dich jetzt unter Brücke verhungern lassen würde.

Das "schlimmste" was passieren kann ist, dass das JC dir das Geld nur als Darlehen auszahlt und zurückfordert, falls du irgendwann wieder Arbeit hast, im Lotto gewinnst, etc. Sollte es dazu nicht kommen, hat der Staat halt Pech gehabt.

Engel mit Flugbesen

Danke für die Antwort.
Der Antrag und der Widerspruch wurden beide von PaP's abgelehnt.
Meine letzte Hoffnung ist der Teamchef, aber auch nicht alleine entscheiden darf.
Bin halt ein ungewöhnlicher Fall.
Wenn der nächste Woche wieder Nein sagt, muss ich wohl einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.

Hast du vielleicht einen Paragraphen als Argument für mich gegenüber dem Jobcenter?

Übrigens: als ich mein Vermögen bekam, "klärte" das Jobcenter mich darüber auf, das Bürgergeld grundsätzlich ein Darlehen sei und man werde prüfen, ob ich etwas zurück zahlen muss. Netterweise war dies nicht der Fall.

Außerdem macht mir Sorgen, daß ich nur halbtags arbeiten kann. Also selbst wenn ich arbeite, bin ich auf Aufstockung angewiesen....

180

Hast du eine schriftliche Ablehnung?

Falls du nur noch wenig Schonvermögen hast, dann Versuch es im Eilverfahren vor dem Sozialgericht: Einstweilige Anordnung.

Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 23:01:29Übrigens: als ich mein Vermögen bekam, "klärte" das Jobcenter mich darüber auf, das Bürgergeld grundsätzlich ein Darlehen sei und man werde prüfen, ob ich etwas zurück zahlen muss. Netterweise war dies nicht der Fall.
Dann kennt der Typ nichtmal die einfachsten Grundlagen in seinem Job. Glaube niemals eine Aussage von einem SB/JC. Rechne immer damit, dass die 0 Ahnung haben oder vorsätzlich lügen.

Das ist nicht dein Problem. So lange Deppen in Berlin Milliarden am Fenster rauswerfen, darfst du kein schlechtes Gewissen haben, wenn der Staat Pech hat.

Engel mit Flugbesen

Ok, wir werden sehen.
Bis jetzt hatte die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter immer gut geklappt.

Sheherazade

Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 23:01:29Der Antrag und der Widerspruch wurden beide von PaP's abgelehnt.

Eine kurze Verständnisfrage: Hast du deine plötzliche Hilfebedürftigkeit ausreichend nachgewiesen, in deinem Fall z. B. durch eine Anzeige gegen den/die Betrüger bei der Polizei?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Engel mit Flugbesen

Das Ablehnungsschreiben wäre gerade in so einem außergewöhnlichen Fall auch sehr wichtig. Also bitte in anonymisierter Form einstellen.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.

MfG FN
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Hansimglück

Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 22:04:47Darf Bürgergeld verweigert werden, wenn man nach plötzlichem Vermögensverlust bedürftig geworden ist?
nein

Zitat von: Engel mit Flugbesen am 27. Juli 2024, 22:04:47Ich habe dem Jobcenter nachgewiesen, dass ich durch Betrug mein gesamtes Vermögen (Erbe) auf einmal verloren habe und deshalb wieder bedürftig bin.
was ist denn passiert? und wie zeitnah zu Deinem Erbe hat der Betrug stattgefunden?


Engel mit Flugbesen

#8
Danke für euer Interesse
Ich werde einfach alle Fragen auf einmal beantworten statt jedem einzeln.

Ein Foto der Ablehnung konnte ich leider nicht hochladen wegen technischer Probleme.
Die verlinkte Anleitung ist nicht hilfreich, weil dort Wort-buttons statt der hier sichtbaren Symbole beschrieben werden. Nach try and error ist die Datei zu groß und ich kann sie nicht verkleinern.

Aber hier zitiere ich die 2. Ablehnung auszugsweise:
"Für uns ist nicht nachvollziehbar, ob es sich um Anlagebetrug handelt oder nicht.
Von Ihrem Konto wurden zahlreiche Überweisungen getätigt.
Uns ist nicht bekannt, warum die Überweisungen getätigt wurden und wohin.
Die Tatsache ist,dass im Februar 2024 Ihr Kontostand.......€ betrug.
Dies übersteigt den Vermögensfreibetrag in Höhe von 15000 €.
Daher bleibt es bei dem Ablehnungsbescheid vom 19.07.2024."


Die haben wohl Bedenken, ich hätte das Geld einfach auf andere Konten verschoben, um mich arm zu rechnen.

Diese Ablehnung kam parallel zum Telefonat mit dem Teamchef. Da wusste wohl die Linke Hand nicht, was die rechte tut.

Zu meiner Geschichte ein paar Stichpunkte:
- Seit März vom Jobcenter abgemeldet.
- Ende Mai auf einen fakelink im Internet hereingefallen. Sie gaben vor, seriöse Broker zu sein.
- Durch Gehirnwäsche haben sie es geschafft, mir 3/4 meines Erbes abzuzocken mit dem Versprechen auf hohe Gewinne. Zum Schluss hätte ich laut "Kundenkonto" ein Kapital von rund 140.000€ gehabt.
- Nachdem mein Konto leer war und 100.000€ ausgezahlt werden sollten, war von den Betrügern nichts mehr zu hören und zu lesen.
- Anzeige habe bei der Polizei erstattet,  Termin bei der Kripo ist allerdings erst übermorgen.
- Dann gleich mit dem JC telefoniert und nach Absprache WBA online gestellt mit allen üblichen Nachweisen inkl. Kontoauszüge der letzten 3 Monate .
- Auf Wunsch des Teamchefs vorgestern extra eine Liste mit der Erklärung für die einzelnen Buchungen und sogar noch eine Handwerkerrechnung per Mail geschickt.

Ich hoffe wirklich, dass sich morgen alles klärt, denn mit 700€ auf dem Konto kommt man nicht weit.

Ronald BW

Wie viel prozentualer Gewinn in welchem Zeitraum wurde versprochen.

Das kann jetzt durchaus so laufen das du erst mal das restliche Viertel verbrauchen musst.
Weil das der Anteil ist den du hättest verbrauchen müssen.
Die Allgemeinheit ist ja nicht für verzocken zuständig.
War da also ein Betrag da um davon zu leben, wird der aus meiner Sicht nicht zum Schonvermögen
nur weil Du dich verzockt hast.

Engel mit Flugbesen

Das letzte Viertel ging für den Handwerker und neue Möbel weg.
Ich konnte nach über 25 Jahren in meiner Wohnung diese endlich renovieren.

Wenn die Brokerin echt gewesen wäre, hätte ich ja viel gewonnen und nicht verzockt!

Wie auch immer, es bringt nichts, über vergossene Milch zu weinen.
Ich lebe im hier und jetzt.
Und im Moment bin ich nun mal bedürftig.

180

Wenn du noch 700€ hast, dann ist das spätestens nach Zahlung der nächsten Miete ein finanzieller Notfall, der einen Eilantrag beim SG rechtfertigt.

Dann hat das JC halt Pech gehabt, dass dein Vermögen weg ist. Es ist strengstens Verboten doch jetzt verhungern zu lassen, egal warum das Geld weg ist.

Ronald BW

Wenn gar nichts mehr da ist das ist bitter.

Mich würde es trotzdem interessieren wie viel Gewinn da in Aussicht gestellt wurde
also prozentualer Zuwachs in welchem Zeitraum.

Engel mit Flugbesen

Inm Rahmen der Gehirnwäsche wurde das nicht immer konkret genannt. Ich solle Vertrauen haben.
Wie schon geschrieben, wurde die geplante Endsumme von 140.000€ erreicht.
Danach sollten 100.000€ ausgezahlt werden und die restlichen 40.000€ weiter investiert werden.

Und ja,daß dies innerhalb von 6 Wochen unrealistisch ist, weiß ich JETZT auch. Hinterher ist man immer schlauer.
Aber ich habe ich viel aus der Geschichte gelernt, sowohl über die Menschheit, als auch über mich. Insofern kann mir das nicht nochmal passieren.

Fettnäpfchen

Engel mit Flugbesen

Zitat von: Engel mit Flugbesen am 28. Juli 2024, 13:20:17Ich hoffe wirklich, dass sich morgen alles klärt, denn mit 700€ auf dem Konto kommt man nicht weit.
Dann warten wir mal was morgen beim JC rauskommt.
Normal sollte bewilligt werden, ob das dann Darlehensweise ist  :weisnich: ob die das dürf(t)en.

MFG FN
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