Das Sozialamt schnappt sich oft das Erbe

Begonnen von selbiger, 30. Juli 2024, 11:32:43

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selbiger

Auf viele Erben wartet eine böse Überraschung. Der verstorbene pflegebedürftige Vater, die Ehefrau, die im Pflegeheim lebte und Sozialhilfe empfing, hinterlässt ihnen ein Häuschen oder etwas Bargeld.
Kaum kommt die Nachricht über die Erbschaft, da greift auch schon das Sozialamt danach, um den Erben ihr Erbe wegzunehmen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-das-sozialamt-schnappt-sich-oft-das-erbe

wieder solche abartigkeit...gerecht ist da was anderes..unmenschliche gesetze gibts..!!solange man bedürftig ist..ist man bedürftig..aber sobald ein erbe einfliegt..erlischt die bedürftigkeit..und ich habe mich umgehend abzumelden..weil man dann wenn es geldsummen sind..nicht mehr bedürftig ist..aber nun herzukommen und dan fix alles weg nehmen..ist schon pervers..und auch noch alles zurückzufordern..und das obwohl zu dieser zeit bedürftig wahr..ne..unormal sowas.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

orpheus

Soll jetzt das Sozialamt auch noch dafür zahlen, daß Eltern ihren Kindern was vererben können?
Sowas zu denken, finde ich unnormal, nicht das geltende Gesetz.

Bimimaus5421

 https://www.buzer.de/102_SGB_XII.htm

Dazu mal das Gesetz lesen
Der Ersatz der Kosten durch die Erben gilt nicht für Leistungen nach dem Vierten Kapitel und für die vor dem 1. Januar 1987 entstandenen Kosten der Tuberkulosehilfe.

orpheus

Na dann gibt es doch erst recht nichts zu meckern, wenn der Erbe sogar das vom Erblasser bewohnte Häuschen behalten darf. Hab ich das richtig verstanden?

selbiger

Zitat von: orpheus am 30. Juli 2024, 12:53:44Na dann gibt es doch erst recht nichts zu meckern, wenn der Erbe sogar das vom Erblasser bewohnte Häuschen behalten darf. Hab ich das richtig verstanden?

wenn es die 90qm nicht übersteigt schon..ansonsten zu geld machen sich abmelden und zurückzahlen ans sozi..sozial ist was anderes..in solchen fällen wird der jenige enterbt..soweit runter kassiert das er zum schluss nen neuen antrag stellen kann..wo er denn wieder seinen kontoauzug vorlegen muss..ist das nicht schön..??so geht sozial..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

orpheus

Wie kommst du denn darauf, daß der Erbe ebenfalls Bürgergeld oder Sozialhilfe kriegt?

selbiger

Zitat von: orpheus am 30. Juli 2024, 14:31:06Wie kommst du denn darauf, daß der Erbe ebenfalls Bürgergeld oder Sozialhilfe kriegt?

der bekommt erst wieder bürgergeld wenn dieser entweder alles verbraucht hat und die schulden zurück gezahlt hat..erst wenn der wieder bei denn max.schonvermögen ist darf er antrag stellen..für mich ist das schlicht ne staatliche enterbung..wen er mitmal alles zurück zahlen soll..er hat ja nun gut geld..nun holen wir uns mal das geliehene zurück..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ronald BW

Selbiger die Freibeträge sind sehr großzügig bemessen, da wird keiner arm.
Umso mehr da es sich beim erben um ein Leistungsloses Einkommen handelt.

orpheus

Zitat von: selbiger am 30. Juli 2024, 16:24:10
Zitat von: orpheus am 30. Juli 2024, 14:31:06Wie kommst du denn darauf, daß der Erbe ebenfalls Bürgergeld oder Sozialhilfe kriegt?

der bekommt erst wieder bürgergeld wenn dieser entweder alles verbraucht hat und die schulden zurück gezahlt hat..erst wenn der wieder bei denn max.schonvermögen ist darf er antrag stellen..für mich ist das schlicht ne staatliche enterbung..wen er mitmal alles zurück zahlen soll..er hat ja nun gut geld..nun holen wir uns mal das geliehene zurück..
Darum ging es mir nicht. Ich geh grundsätzlich davon aus, daß der Erbe durchaus sein eigenes Einkommen hat und nun nicht noch zusätzlich das gesamte Erbe einstecken kann, sondern bei entsprechender Höhe eben die Sozialhilfe des Erblassers davon zurückzuzahlen hat.