Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Wie komme ich von der PKV in die GKV

Begonnen von Nihashh, 17. Juli 2024, 22:27:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Nihashh

Ich möchte euch kurz mal meine Situation darstellen.

Ich war 15 Jahre selbstständig und in der PKV versichert.

Nun bin ich seit 2020 Arbeitslos und bekommen Bürgergeld.

Da ich nicht aus der PKV raus komme bin ich dort nun im Basis Tarif versichert. Das Jobcenter übernimmt die Kosten.

Ich bin aber absolut unzufrieden mit dem Basistarif. Der Basistarif deckt die Kosten ähnlich wie die GKV doch alle Ärzte berechnen mit viel höheren Sätzen. Obwohl ich vor jeder Behandlung meinen Behandlungsausweis der PKV vom Basis Tarif vorlege, wo die maximalen Sätze aufgeführt sind die übernommen werden.

Dennoch berechnen die Ärzte in voller Höhe der normalen Tarife der PKV.

Das heißt, dass bei jeder kleinen Behandlung die Rechnung 100-300 von der PKV gekürzt wird und ich dann beim jedem Arzt hinterher telefonieren muss, dass ich die Differenz nicht zahlen kann und doch meinen Behandlungsausweis vorgelegt habe wie abgerechnet werden soll.

Mein Zahnarzt und auch mein Hausarzt haben mich schon höflich rausgeschmissen,da die mit diesen niedrigen Sätzen nicht abrechnen wollen.

Jetzt meine Frage wie komme ich am schnellsten in die GKV. Meine Frau und die 3 Kinder sind in der GKV versichert. Könnte ich dort in die Familienversicherung beitreten?

Oder muss ich dafür eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen? Wenn ja für wie lange? Gibt es da mindest fristen? Reicht da einige Wochen beschäftigt zu sein?




Sheherazade

Warum besprichst du das nicht mit der KV deiner Frau (bzw. deine Frau kann dort nachfragen)? Eine Rückkehr zu GKV ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die man dir dort viel besser vermitteln kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Nihashh

Es kommt meines Wissens nach auch auf dein Alter an.
Ab glaube 50 LJ kommt man aus einer PKV nicht mehr raus.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Nihashh am 17. Juli 2024, 22:27:05Oder muss ich dafür eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen?
Wenn du noch nicht ü 55 bist, gibt es wohl diese Möglichkeit.

Zitat von: Nihashh am 17. Juli 2024, 22:27:05Könnte ich dort in die Familienversicherung beitreten?
Vorübergehend kann das so sein, aber danach muss man sich in der GKV freiwillig Versichern.

Wobei ich diese Regelung zum Wechsel absolut richtig finde, warum sollte klar sein.

Tomatenstaude

Zitat von: Nihashh am 17. Juli 2024, 22:27:05Oder muss ich dafür eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen? Wenn ja für wie lange? Gibt es da mindest fristen? Reicht da einige Wochen beschäftigt zu sein?

Das sind merkwürdige Fragen.
Spricht was dagegen eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen?

180

#5
Zitat von: Nihashh am 17. Juli 2024, 22:27:05Jetzt meine Frage wie komme ich am schnellsten in die GKV. Meine Frau und die 3 Kinder sind in der GKV versichert. Könnte ich dort in die Familienversicherung beitreten?
Ja, das sollte prinzipiell funktionieren, dass du als Ehemann bei deiner Ehefrau in die Familienversicherung gehst - unabhängig vom Alter. Einfach ausprobieren. Erstmal freundlich anfragen. Wird das verweigert, nachweisbar einen schriftlichen Antrag stellen und darauf bestehen, dass es eine schriftliche Ablehnung mit Begründung gibt.
Dann darf die Kasse für dich die Paragraphen recherchieren. Anschließend prüfst du, ob die Kasse mit der Begründung recht hat (und legst ggf. Widerspruch ein, falls es gegenteilige Urteile gibt o.ä.).
Der einzige Haken wäre evtl., wenn deine Frau auch nur Bürgergeld/Sozialhilfe bezieht und nichts einzahlt, dass es dann evtl. nicht funktioniert.

Zitat von: Nihashh am 17. Juli 2024, 22:27:05Oder muss ich dafür eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen? Wenn ja für wie lange? Gibt es da mindest fristen? Reicht da einige Wochen beschäftigt zu sein?
Es würde reichen, wenn du 1 Tag beschäftigt bist, damit du wieder in der gesetzlichen bist. Such dir einfach einen beliebigen Sch*** Job - selbst wenn du den überhaupt nicht machen kannst und darfst mit deiner Gesundheit. Beim Vorstellungsgespräch lässt du das natürlich weg und tust so, als ob du dich riesig freust, wenn du endlich wieder arbeiten kannst.  Amazon, Hermes, DPD, usw. usf. suchen IMMER Personal. Mache nichts, was deiner Gesundheit schadet und gehe direkt am 2. Tag zum Arzt - die Kündigung gibts garantiert. Willkommen in der gesetzlichen Versicherung. Sobald du drin bist, hat die GKV keine Möglichkeit mehr dich rauszuschmeißen.

Nihashh

Ich habe jetzt den Antrag auf die Aufnahme in die Familienversicherung eingereicht. Ich werde berichten.

Kopfbahnhof

Wäre auch gut zu wissen, wie alt du bist.

Denn das ist entscheidend, ob Wechsel noch möglich oder nicht.

Nihashh

Ich bin 40 und habe heute die Ablehnung erhalten.

Doch die Begründung ist mir nicht plausibel. Aufgrund Überschreitung der Einkommensgrenze? Beim Bezug von Bürgergeld? Und weil ich davor PKV versichert war?

Hier das Schreiben der aok.

vielen Dank für die Zusendung des Familienfragebogens.
Leider haben wir für Sie keine positive Nachricht für Sie. Eine Familienversicherung für Ihren Ehemann ist leider nicht möglich, da er die Einkommensgrenze überschreitet und grds. aufgrund des Leistungsbezuges vom Jobcenter versicherungspflichtig wäre. Da er aber vor dem Bezug der Leistungen Privat versichert war, trat mit Beginn des Leistungs.bezuges keine Versicherungspflicht ein, sodass die Private Krankenversicherung fortgeführt werden musste.
Ihr Ehemann muss damit in der Privaten Krankenversicherung verbleiben.

180

Einfach mal pro Forma Widerspruch einlegen, dass dein Einkommen mit Bürgergeld nicht zu hoch sein kann. Die Chancen stehen zwar nicht gut, aber ein Widerspruch hat noch nie geschadet.

Dann musst du halt Plan B umsetzen: Einen beliebigen sozialversicherungspflichtigen Sch*** Job für 1 Tag ausüben (mindestens 539€ Monatseinkommen). Dann krankschreiben lassen, damit du gekündigt wirst und nicht selber kündigen muss. Gibt sonst Probleme mit dem JC.
So lange man dir die Gesundheitsprobleme nicht sofort ansieht kannst du ohne Konsequenzen lügen, dass du kerngesund seist. Es ist vollkommen egal, wo du den 1 Tag sozialversicherungspflichtig arbeitest. Willige und billige Mindestlohnkräfte werden überall gesucht.


Fettnäpfchen

Zitat von: 180 am 31. Juli 2024, 11:03:12So lange man dir die Gesundheitsprobleme nicht sofort ansieht kannst du ohne Konsequenzen lügen, dass du kerngesund seist.
:scratch: wieso lügen? Gesundheitl. Probleme haben im Bewerbungsverlauf nichts zu suchen.
Hat sich da was geändert  :mocking:
ZitatBewerbungen: Formulierungen bei gesundheitlichen Einschränkungen
Oft herrscht Unklarheit darüber, ob und wie gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen im Anschreiben dargestellt werden sollen. Noch nicht einmal Personalberater beantworten diese Frage eindeutig. Bewerbungen: Formulierungen bei gesundheitlichen Einschränkungen

Teilweise wird immer noch der Rat gegeben, Behinderungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen bei der Bewerbung zu verschweigen,   um nicht Gefahr zu laufen, von vornherein aussortiert zu werden.

Es ist jedoch wesentlich besser, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Spätestens beim Vorstellungsgespräch werden bestimmte Handicaps wie etwa Gehbehinderungen sichtbar, sodass sich der Interviewer unter Umständen fragt, warum nicht zumindest ein kurzer Hinweis in der schriftlichen Bewerbung erfolgt ist. Im ungünstigsten Falle könnte er sich dann fragen, ob der Bewerber möglicherweise noch andere essentielle Dinge verschweigt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Nihashh am 31. Juli 2024, 10:57:04Hier das Schreiben der ao
Was so auch korrekt scheint.

Da er über das JC pflichtversichert ist, kann er nicht in die Familienversicherung.

Am besten würde es gehen, wie in Antwort 9, einen Job suchen und die Selbständigkeit aufgeben, wenn noch nicht gemacht.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289

Sheherazade

Zitat von: Nihashh am 31. Juli 2024, 10:57:04Doch die Begründung ist mir nicht plausibel. Aufgrund Überschreitung der Einkommensgrenze?

Besteht deine Selbstständigkeit noch und generierst du daraus Einkommen? Dann ist diese Einkommensgrenze gemeint.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nihashh

Aus der Selbstständig wird seid 2020kein Einkommen mehr erzielt.

Die Aufnahme einer Beschäftigung ist denke ich die einzige Möglichkeit.




Ronald BW

Verstehe ich das richtig aus der Selbständigkeit wird kein Einkommen erzielt.
Diese Selbstständigkeit besteht aber weiter.
Das könnte ein Problem darstellen, solltest du klären.