Bewilligung läuft aus, eventueller Arbeitsvertrag beginnt > noch WBA stellen?

Begonnen von PaulNRW, 04. August 2024, 14:29:11

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PaulNRW

Hallo zusammen,

eine kurze "Orga-Frage" von mir:

1. Mein Bewilligungszeitraum läuft am 31.08.2024 aus.
2. Einen Weiterbewilligungsantrag habe ich noch nicht gestellt.

3. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch, Arbeitsbeginn wäre zum 01.09.2024
4. Die erste Lohnzahlung bekäme ich Ende September 2024.

Frage: Würde sich hier ein WBA überhaupt lohnen? Der Monat September wäre mein erster "Arbeitsmonat", ich bekäme auch Endes des Monats September 2024 mein Gehalt. Das Jobcenter würde also das volle Bürgergeld eh zurückfordern für September 2024.

Für die Überbrückung bis zum ersten Lohn, Ende September 2024 könnte ich ja ein Darlehen beim JC beantragen oder privat vom Ersparten den Monat überbrücken.

Also das Bürgergeld einfach auslaufen lassen im August 2024 und im September den neuen Job beginnen? Zum Überbrücken einfach das Ersparte nehmen?

Ist das so möglich? Kann man sich einfach so "klanglos" vom JC verabschieden?

Wie gesagt, bisher nur Theorie für den Fall, ich werde eingestellt.

Fettnäpfchen

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:29:11Wie gesagt, bisher nur Theorie für den Fall, ich werde eingestellt.
Stelle deinen WBA !
und hoffe das er bis Ende 08 bewilligt wurde.
Klappt es mit dem Job schickst du ein VÄM darüber.
AV geht das JC nichts an und wenn der Lohn tatsächlich 09 auf dein Konto kommt dann musst du halt in Raten/komplett zurückzahlen. Kommt er erst 10 kannst du den ALG 2 Satz fü 09 behalten.
Immer noch besser als wenn es nicht klappt wie du denkst/meinst  und du dann 1-2 Monate kein Geld hast bis alles wieder läuft.

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:29:11Für die Überbrückung bis zum ersten Lohn, Ende September 2024 könnte ich ja ein Darlehen beim JC beantragen oder privat vom Ersparten den Monat überbrücken.
und warum den Streß und Ärger wenn das JC verpflichtet ist solange zu zahlen bis dein Lohn tatsächlich zufließt.

Und ob das JC dich wirklich
Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:29:11Kann man sich einfach so "klanglos" vom JC verabschieden?
in Ruhe lässt kann man nicht wissen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PaulNRW

Nur mal angenommen:

Ich habe nächste Woche das Gespräch, erfahre eine Woche später, also meinetwegen am 14.08.2024, dass ich zum 01.09.2024 eingestellt werde.

Zeitgleich erhalte ich im JC einen Termin für den 20.08.2024, da ich ja ein WBA gestellt habe, und die mich mal wieder sehen wollen.

Was erzähle ich denen dann?


Fettnäpfchen

PaulNRW

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:55:26Zeitgleich erhalte ich im JC einen Termin für den 20.08.2024, da ich ja ein WBA gestellt habe, und die mich mal wieder sehen wollen.
sehr fiktiv, aber da sagst du halt das du eine Jobzusage hast und wenn alles klappt du Bescheid gibst wie es deine Mitwirkungspflicht verlangt.

Der Hauptgrund dafür:
Du weißt nicht ob etwas dazwischen kommt kannst ja krank werden oder der pot. AG macht einen Rückzieher.
Es ist ja auch schon vorgekommen das JC/SB durch überbordendes Agieren Anstellungen zunichte gemacht haben und das ist nicht fiktiv sondern schon,  zwar selten, hier Thema gewesen.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:29:11Also das Bürgergeld einfach auslaufen lassen im August 2024 und im September den neuen Job beginnen? Zum Überbrücken einfach das Ersparte nehmen?

Ja, ist so machbar.

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:29:11Ist das so möglich? Kann man sich einfach so "klanglos" vom JC verabschieden?

Ja, kann man. Das Jobcenter rennt einem in der Regel nicht hinterher, damit man einen WBA stellt. Ich setze jetzt mal voraus, dass du keinen vorläufigen Bewilligungsbescheid hast. Solltest du noch keinen Arbeitsvertrag vom AG haben, solltest du aber vorsichtshalber einen WBA stellen, spätestens Ende August. Im schlimmsten Falle kommt die Leistung eben ein paar Tage später.

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 14:55:26Nur mal angenommen: Ich habe nächste Woche das Gespräch, erfahre eine Woche später, also meinetwegen am 14.08.2024, dass ich zum 01.09.2024 eingestellt werde. Zeitgleich erhalte ich im JC einen Termin für den 20.08.2024, da ich ja ein WBA gestellt habe, und die mich mal wieder sehen wollen. Was erzähle ich denen dann?

Du erzählst denen dann gar nichts. Erst, wenn du einen unterzeichneten Arbeitsvertrag vor dir liegen hast, ist die Angelegenheit spruchreif beim Jobcenter.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW


PaulNRW

Nachtrag:

Wie wird das dann eigentlich abgerechnet?

Im Moment habe ich Bürgergeld und einen Nebenjob, alle 6 Monate wird mein Einkommen insgesamt auf 6 Monate gleich verteilt und dann abgerechnet.

Für den Fall, ich bekomme Ende September mein erstes "großes Gehalt" in Höhe von 1800 "netto", das Nebenjobeinkommen entfällt, ebenso erhalte ich Anfang September noch einmal Bürgergeld in Höhe von 900 Euro "netto".

Rein logisch gesehen müsste ich doch einfach nur das Bürgergeld von 900 Euro wieder zurückzahlen vom September, da mir dieses nicht mehr zustehen würde.

Doch wird es nicht so sein, dass das Jobcenter die 1800 Euro Einkommen vom September zusätzlich auf alle 6 Monate verteilen wird? Kann es so nicht passieren, dass ich quasi 1800 Euro zurück zahlen muss, obwohl es im September nur 900 Euro Bürgergeld waren - oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Danke.

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulNRW am 06. August 2024, 16:25:39die 1800 Euro Einkommen vom September zusätzlich auf alle 6 Monate verteilen wird?
Auf keinen Fall, es ist dein Septemberlohn.

Sollte dieser am 01.10.2024 (oder später) auf deinem Konto sein, hast du sogar noch im September Anspruch auf Bürgergeld.

Fettnäpfchen

Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 15:25:57Ok, lieben Dank Euch.
Zitat von: Sheherazade am 04. August 2024, 15:21:59Ich setze jetzt mal voraus, dass du keinen vorläufigen Bewilligungsbescheid hast.
Deswegen liebe ich die Salamitaktik, wobei es ja noch schlimmer ist denn der TE ist auf deinen Beitrag in dem Sinne
Zitat von: PaulNRW am 06. August 2024, 16:25:39Im Moment habe ich Bürgergeld und einen Nebenjob, alle 6 Monate wird mein Einkommen insgesamt auf 6 Monate gleich verteilt und dann abgerechnet.
ja gar nicht eingegangen.
 :weisnich:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PaulNRW

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. August 2024, 17:55:17
Zitat von: PaulNRW am 04. August 2024, 15:25:57Ok, lieben Dank Euch.
Zitat von: Sheherazade am 04. August 2024, 15:21:59Ich setze jetzt mal voraus, dass du keinen vorläufigen Bewilligungsbescheid hast.
Deswegen liebe ich die Salamitaktik, wobei es ja noch schlimmer ist denn der TE ist auf deinen Beitrag in dem Sinne
Zitat von: PaulNRW am 06. August 2024, 16:25:39Im Moment habe ich Bürgergeld und einen Nebenjob, alle 6 Monate wird mein Einkommen insgesamt auf 6 Monate gleich verteilt und dann abgerechnet.
ja gar nicht eingegangen.
 :weisnich:

MfG FN

?


Ich sehe meinen Denkfehler: Wie gesagt, mein Bewilligungszeitraum läuft ja Ende August 2024 aus. Somit beginnt im September 2024 ein neuer Bewilligungszeitraum und auch "neue 6 Monate", auf die etwas verteilt werden könnte.
Also Glück gehabt?

Aber wie ist das sonst, wäre es im gleichen BWZ?


Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 06. August 2024, 18:43:13Aber wie ist das sonst, wäre es im gleichen BWZ?

Wenn dein erster Lohn im letzten Monat des Bewilligungszeitraumes eingeht, wird NICHT rückwirkend auf die vorherigen Monate verteilt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Ok, verstehe. Da ist das dann also eine Ausnahme.

Ich dachte, Einkommen ist Einkommen, egal ob 400 Euro oder 2000 Euro - was dann halt verteilt werden muss.

PaulNRW

So, mein Arbeitsvertrag ist gekommen.

Ich meldete mich vom JC ohne Begründung ab 01.09.2024 ab, bzw. gab als Begründung an, dass ich keine Sozialleistungen mehr benötige.

Dieses Schreiben überschnitt sich mit einer Einladung zu einem Gespräch im JC, ohne RFB.

Zu dem Gespräch in dieser Woche bin ich nicht gegangen, weil ich nächste Woche mit dem neuen Job anfange.

Jetzt kam eine Anhörung zum Eintritt einer Sanktion, weil ich den Termin nicht wahrnahm obwohl über Rechtsfolgen belehrt - was nicht stimmt: keine RFB, normale Briefpost -

Ebenso möchte man wissen, warum ich mich zum 01.09.2024 abmelde, wovon ich leben werde.

Ich dachte, man kann sich ohne Begründung abmelden?

Die Kontoauszüge bis August 2024 muss ich eh noch einreichen, da Nebenverdienst vorhanden.

Warum bestätigt das JC nicht einfach die Abmeldung, verlangt meine Kontoauszüge, wie bisher auch und fertig.

Nein, jetzt gibt es eine Sanktionsandrohung für eine Einladung ohne RFB für einen möglichen Zeitraum, wo ich gar kein Bürgergeld mehr beziehe.........

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 29. August 2024, 15:18:29Ich meldete mich vom JC ohne Begründung ab 01.09.2024 ab, bzw. gab als Begründung an, dass ich keine Sozialleistungen mehr benötige.

In welcher Form, schriftlich, mündlich, per Trommel oder Brieftaube ....?

Termine sagt man in der Regel ab, man geht nicht einfach nicht hin - dann vermeidet man auch solche plötzlich auftauchenden Problemchen - andererseits: Was will man dir sanktionieren, wenn du ab 01.09. keine Leistungen beziehst? Die Neugierde des Jobcenters, wovon du leben willst ohne Bürgergeld, musst du nicht stillen.


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 29. August 2024, 15:27:42
Zitat von: PaulNRW am 29. August 2024, 15:18:29Ich meldete mich vom JC ohne Begründung ab 01.09.2024 ab, bzw. gab als Begründung an, dass ich keine Sozialleistungen mehr benötige.

In welcher Form, schriftlich, mündlich, per Trommel oder Brieftaube ....?




Schriftlich per Briefpost mit Einwurfeinschreiben.

Das JC hat in ihrer Anhörung dies ja auch bestätigt. "Sie meldeten sich ab, warum, weshalb wieso?"